GOÄ A605: Mundverschlussdrücke richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A605
Mundverschlussdrücke als P0,1/PImax
Punktzahl 242  
Einfachsatz 14,11 € 1,0x
Regelhöchstsatz 25,40 € 1,8x
Höchstsatz 35,27 € 2,5x

Erfahren Sie, wie Sie die Messung der Mundverschlussdrücke nach GOÄ-Ziffer A605 rechtssicher abrechnen, Fehler vermeiden und Steigerungssätze begründen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A605

Mundverschlussdrücke als P0,1/PImax (analog Ziffer 605: Ganzkörperplethysmographie)

Die GOÄ-Ziffer A605 beschreibt eine analoge Bewertung für die Messung der Mundverschlussdrücke. Da die Gebührenordnung für Ärzte in ihrer aktuellen Fassung diese moderne pneumologische Diagnostik nicht originär abbildet, greifen Praxen auf die Ziffer 605 als Referenz zurück. Diese Ziffer ist mit einer Punktzahl von 242 bewertet.

Die Untersuchung umfasst die Bestimmung des neuromuskulären Atemantriebs (P0,1) sowie der maximalen statischen inspiratorischen und exspiratorischen Mundverschlussdrücke (PImax/PEmax). Diese Parameter sind essenziell, um die Funktion der Atempumpe und eine eventuelle Atemmuskelerschöpfung präzise zu quantifizieren.

GOÄ A605 in der Praxis: Diagnostik der Atempumpe und des Atemantriebs

In der pneumologischen und neurologischen Praxis ist die Bestimmung der Mundverschlussdrücke ein unverzichtbares Werkzeug. Die Messung des P0,1-Wertes gibt Aufschluss über den zentralen Atemantrieb in den ersten 100 Millisekunden einer inspirierten Atembewegung. Der PImax-Wert hingegen spiegelt die maximale Kraft der inspiratorischen Muskeln wider.

Typische klinische Einsatzgebiete sind die Verlaufskontrolle bei chronisch-obstruktiven Lungenerkrankungen (COPD) sowie die Diagnostik bei neuromuskulären Erkrankungen wie der Amyotrophen Lateralsklerose (ALS). Auch bei der Abklärung einer unklaren Dyspnoe oder im Rahmen des Weanings nach Langzeitbeatmung liefert die Ziffer A605 wertvolle diagnostische Daten.

Tipp: Nutzen Sie die Messung frühzeitig bei Patienten mit Verdacht auf eine beginnende respiratorische Insuffizienz, um eine drohende Erschöpfung der Atempumpe rechtzeitig zu dokumentieren.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A605

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Zwerchfellparese

Ein Patient stellt sich mit belastungsabhängiger Atemnot und Orthopnoe vor. Zum Ausschluss einer Zwerchfellparese erfolgt die Messung des maximalen inspiratorischen Mundverschlussdrucks (PImax). Die Messung zeigt deutlich reduzierte Werte, was den Verdacht erhärtet. Abgerechnet wird die Ziffer A605 zum Regelsatz (1,8-fach) neben der symptombezogenen Untersuchung.

Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle bei ALS

Bei einer Patientin mit bekannter Amyotropher Lateralsklerose (ALS) wird die Atemmuskelkraft routinemäßig überwacht. Aufgrund fortgeschrittener motorischer Einschränkungen benötigt die Patientin intensive Anleitung, weshalb mehrere Messversuche notwendig sind. Die Abrechnung der Ziffer A605 erfolgt hier mit dem 2,5-fachen Steigerungssatz unter Angabe der erschwerten Bedingungen.

Fallbeispiel 3: Weaning-Evaluation nach Intensivaufenthalt

Nach einer langwierigen Beatmung auf der Intensivstation soll die Beatmungsentwöhnung ambulant überwacht werden. Zur Bestimmung des Atemantriebs wird der P0,1-Wert gemessen. Die Messung verläuft komplikationslos und wird mit dem Regelhöchstsatz von 25,40 € liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ A605: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die zeitgleiche Ansetzung der Ziffer A605 und der eigentlichen Referenzziffer 605 (Ganzkörperplethysmographie). Da es sich um eine Analogabrechnung handelt, darf die Originalziffer nicht für eine andere Leistung in derselben Sitzung herangezogen werden, es sei denn, es liegen zwei völlig getrennte Untersuchungen vor. Dies führt regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen.

Zudem fordern Prüfstellen häufig den Nachweis, dass beide Komponenten (P0,1 und PImax) medizinisch notwendig waren. Wenn lediglich eine einfache Spirometrie durchgeführt wurde, kann die analoge Ansetzung der A605 als Überversorgung ausgelegt werden. Achten Sie daher auf eine klare Abgrenzung zu den Ziffern 603 und 604.

Achtung: Die Abrechnung der Ziffer A605 als reine Routineleistung ohne entsprechende respiratorische oder neuromuskuläre Symptomatik wird von den Kostenträgern oft abgelehnt.

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Dokumentation der GOÄ A605: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen neben der Indikation auch die konkreten Messergebnisse für P0,1 und PImax/PEmax dokumentiert werden. Auch die Anzahl der durchgeführten Messmanöver sollte erfasst werden, um den Arbeitsaufwand transparent zu machen.

Besonders bei der Verwendung von Steigerungssätzen ist eine detaillierte Beschreibung der Patientensituation unerlässlich. Notieren Sie eventuelle Kooperationsdefizite oder ausgeprägte Atembeschwerden direkt im Befundblatt.

Dokumentation: Messung der Mundverschlussdrücke bei V.a. Atempumpenerschöpfung bei schwerer COPD. PImax: -55 cmH2O, P0,1: 0,3 kPa. Erhöhter Zeitaufwand durch ausgeprägte Dyspnoe und notwendige Pausen zwischen den Messungen.

GOÄ A605: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Ziffer A605 kann bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad oder überdurchschnittlichem Zeitaufwand bis zum Höchstsatz von 2,5 (35,27 €) gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind eine eingeschränkte Kooperationsfähigkeit des Patienten (z. B. bei fortgeschrittener Demenz oder neurologischen Ausfällen) sowie die Notwendigkeit von mehr als drei Messwiederholungen aufgrund von vorzeitiger Erschöpfung.

Typische Ziffernkombinationen

Die Bestimmung der Mundverschlussdrücke wird selten isoliert durchgeführt. Sinnvolle und zulässige Kombinationen umfassen die Ziffer 604 (Spirometrische Untersuchung mit Flussvolumenkurve) sowie die Ziffer 612 (Blutgasanalyse). Auch die Kombination mit Beratungsleistungen nach den Ziffern 1 oder 3 ist im klinischen Alltag üblich und abrechnungsfähig.

Ziffer A605 in der neuen GOÄ

Von den unter A605 zusammengefassten Verfahren wird die Sauerstoff-Inhalationstherapie zur regulären Regelziffer: Nummer 1900 „Inhalationstherapie, auch mittels Ultraschallvernebelung oder Insufflation von Sauerstoff über eine Maske oder eine Nasensonde" mit 5,08 € je Sitzung.

Die bisherige §-6-Abs.-2-Analogkonstruktion entfällt; die Leistung ist künftig eine Regelziffer. Die Messung der Leitwertveränderungen auf der Haut bei Erkrankungen der Nasennebenhöhlen, Lungen, Bronchien und der Brust findet im Entwurf keine eigenständige Nachfolgeziffer in diesem Zusammenhang. Der alte 2,3-fache Satz lag bei 25,40 €; die neue Inhalationsziffer liegt mit 5,08 € erheblich niedriger und bewertet nur den Inhalationsvorgang selbst.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A605

Die GOÄ-Ziffer A605 beschreibt die analoge Abrechnung der Messung von Mundverschlussdrücken (P0,1 und PImax). Diese Untersuchung dient der Beurteilung der Atemmuskelkraft und des zentralen Atemantriebs. Da die GOÄ keine eigene Ziffer hierfür enthält, erfolgt die Abrechnung analog zur Ziffer 605.
Der Regelhöchstsatz (1,8-facher Satz) für die GOÄ-Ziffer A605 liegt bei 25,40 €. Der einfache Gebührensatz beträgt 14,11 €, während der Höchstsatz (2,5-fach) mit 35,27 € berechnet werden kann. Für eine Überschreitung des Regelsatzes ist eine medizinische Begründung erforderlich.
Nein, eine gleichzeitige Abrechnung der Ziffer A605 und der Referenzziffer 605 am selben Tag ist in der Regel nicht zulässig, wenn es sich um dieselbe Sitzung handelt. Da A605 eine Analogbewertung der Ziffer 605 ist, würde dies zu einer unzulässigen Doppelabrechnung führen. Achten Sie auf eine strikte Trennung der Indikationen.
Die Messung ist besonders bei Patienten mit chronisch-obstruktiven Lungenerkrankungen (COPD), neuromuskulären Erkrankungen wie ALS oder bei der Entwöhnung vom Beatmungsgerät (Weaning) indiziert. Sie liefert entscheidende Daten über die Erschöpfung der Atempumpe. Auch der Verdacht auf eine Zwerchfellparese stellt eine klare Indikation dar.
Ein erhöhter Steigerungssatz bis zum 2,5-fachen Satz lässt sich durch einen überdurchschnittlichen Zeitaufwand oder schwierige Untersuchungsbedingungen begründen. Typische Gründe sind eine stark eingeschränkte Kooperationsfähigkeit des Patienten, ausgeprägte Dyspnoe oder die Notwendigkeit mehrfacher Messwiederholungen. Die genauen Ursachen müssen in der Dokumentation festgehalten werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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