Erfahren Sie, wie Sie die Messung der Mundverschlussdrücke nach GOÄ-Ziffer A605 rechtssicher abrechnen, Fehler vermeiden und Steigerungssätze begründen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A605
Mundverschlussdrücke als P0,1/PImax (analog Ziffer 605: Ganzkörperplethysmographie)
Die GOÄ-Ziffer A605 beschreibt eine analoge Bewertung für die Messung der Mundverschlussdrücke. Da die Gebührenordnung für Ärzte in ihrer aktuellen Fassung diese moderne pneumologische Diagnostik nicht originär abbildet, greifen Praxen auf die Ziffer 605 als Referenz zurück. Diese Ziffer ist mit einer Punktzahl von 242 bewertet.
Die Untersuchung umfasst die Bestimmung des neuromuskulären Atemantriebs (P0,1) sowie der maximalen statischen inspiratorischen und exspiratorischen Mundverschlussdrücke (PImax/PEmax). Diese Parameter sind essenziell, um die Funktion der Atempumpe und eine eventuelle Atemmuskelerschöpfung präzise zu quantifizieren.
GOÄ A605 in der Praxis: Diagnostik der Atempumpe und des Atemantriebs
In der pneumologischen und neurologischen Praxis ist die Bestimmung der Mundverschlussdrücke ein unverzichtbares Werkzeug. Die Messung des P0,1-Wertes gibt Aufschluss über den zentralen Atemantrieb in den ersten 100 Millisekunden einer inspirierten Atembewegung. Der PImax-Wert hingegen spiegelt die maximale Kraft der inspiratorischen Muskeln wider.
Typische klinische Einsatzgebiete sind die Verlaufskontrolle bei chronisch-obstruktiven Lungenerkrankungen (COPD) sowie die Diagnostik bei neuromuskulären Erkrankungen wie der Amyotrophen Lateralsklerose (ALS). Auch bei der Abklärung einer unklaren Dyspnoe oder im Rahmen des Weanings nach Langzeitbeatmung liefert die Ziffer A605 wertvolle diagnostische Daten.
Tipp: Nutzen Sie die Messung frühzeitig bei Patienten mit Verdacht auf eine beginnende respiratorische Insuffizienz, um eine drohende Erschöpfung der Atempumpe rechtzeitig zu dokumentieren.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A605
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Zwerchfellparese
Ein Patient stellt sich mit belastungsabhängiger Atemnot und Orthopnoe vor. Zum Ausschluss einer Zwerchfellparese erfolgt die Messung des maximalen inspiratorischen Mundverschlussdrucks (PImax). Die Messung zeigt deutlich reduzierte Werte, was den Verdacht erhärtet. Abgerechnet wird die Ziffer A605 zum Regelsatz (1,8-fach) neben der symptombezogenen Untersuchung.
Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle bei ALS
Bei einer Patientin mit bekannter Amyotropher Lateralsklerose (ALS) wird die Atemmuskelkraft routinemäßig überwacht. Aufgrund fortgeschrittener motorischer Einschränkungen benötigt die Patientin intensive Anleitung, weshalb mehrere Messversuche notwendig sind. Die Abrechnung der Ziffer A605 erfolgt hier mit dem 2,5-fachen Steigerungssatz unter Angabe der erschwerten Bedingungen.
Fallbeispiel 3: Weaning-Evaluation nach Intensivaufenthalt
Nach einer langwierigen Beatmung auf der Intensivstation soll die Beatmungsentwöhnung ambulant überwacht werden. Zur Bestimmung des Atemantriebs wird der P0,1-Wert gemessen. Die Messung verläuft komplikationslos und wird mit dem Regelhöchstsatz von 25,40 € liquidiert.
Häufige Fehler bei der GOÄ A605: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die zeitgleiche Ansetzung der Ziffer A605 und der eigentlichen Referenzziffer 605 (Ganzkörperplethysmographie). Da es sich um eine Analogabrechnung handelt, darf die Originalziffer nicht für eine andere Leistung in derselben Sitzung herangezogen werden, es sei denn, es liegen zwei völlig getrennte Untersuchungen vor. Dies führt regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen.
Zudem fordern Prüfstellen häufig den Nachweis, dass beide Komponenten (P0,1 und PImax) medizinisch notwendig waren. Wenn lediglich eine einfache Spirometrie durchgeführt wurde, kann die analoge Ansetzung der A605 als Überversorgung ausgelegt werden. Achten Sie daher auf eine klare Abgrenzung zu den Ziffern 603 und 604.
Achtung: Die Abrechnung der Ziffer A605 als reine Routineleistung ohne entsprechende respiratorische oder neuromuskuläre Symptomatik wird von den Kostenträgern oft abgelehnt.
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Dokumentation der GOÄ A605: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen neben der Indikation auch die konkreten Messergebnisse für P0,1 und PImax/PEmax dokumentiert werden. Auch die Anzahl der durchgeführten Messmanöver sollte erfasst werden, um den Arbeitsaufwand transparent zu machen.
Besonders bei der Verwendung von Steigerungssätzen ist eine detaillierte Beschreibung der Patientensituation unerlässlich. Notieren Sie eventuelle Kooperationsdefizite oder ausgeprägte Atembeschwerden direkt im Befundblatt.
Dokumentation: Messung der Mundverschlussdrücke bei V.a. Atempumpenerschöpfung bei schwerer COPD. PImax: -55 cmH2O, P0,1: 0,3 kPa. Erhöhter Zeitaufwand durch ausgeprägte Dyspnoe und notwendige Pausen zwischen den Messungen.
GOÄ A605: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Ziffer A605 kann bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad oder überdurchschnittlichem Zeitaufwand bis zum Höchstsatz von 2,5 (35,27 €) gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind eine eingeschränkte Kooperationsfähigkeit des Patienten (z. B. bei fortgeschrittener Demenz oder neurologischen Ausfällen) sowie die Notwendigkeit von mehr als drei Messwiederholungen aufgrund von vorzeitiger Erschöpfung.
Typische Ziffernkombinationen
Die Bestimmung der Mundverschlussdrücke wird selten isoliert durchgeführt. Sinnvolle und zulässige Kombinationen umfassen die Ziffer 604 (Spirometrische Untersuchung mit Flussvolumenkurve) sowie die Ziffer 612 (Blutgasanalyse). Auch die Kombination mit Beratungsleistungen nach den Ziffern 1 oder 3 ist im klinischen Alltag üblich und abrechnungsfähig.
Ziffer A605 in der neuen GOÄ
Von den unter A605 zusammengefassten Verfahren wird die Sauerstoff-Inhalationstherapie zur regulären Regelziffer: Nummer 1900 „Inhalationstherapie, auch mittels Ultraschallvernebelung oder Insufflation von Sauerstoff über eine Maske oder eine Nasensonde" mit 5,08 € je Sitzung.
Die bisherige §-6-Abs.-2-Analogkonstruktion entfällt; die Leistung ist künftig eine Regelziffer. Die Messung der Leitwertveränderungen auf der Haut bei Erkrankungen der Nasennebenhöhlen, Lungen, Bronchien und der Brust findet im Entwurf keine eigenständige Nachfolgeziffer in diesem Zusammenhang. Der alte 2,3-fache Satz lag bei 25,40 €; die neue Inhalationsziffer liegt mit 5,08 € erheblich niedriger und bewertet nur den Inhalationsvorgang selbst.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A605
Was hat nicht gestimmt?