Der Leitfaden zur analogen Abrechnung des Event-Recorder-EKGs nach GOÄ-Ziffer A650. Erfahren Sie alles über Fallbeispiele, Honorarsätze und Fallstricke.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A650
Elektrokardiographische Untersuchung im Stehen und/oder nach Belastung (z. B. Kniebeugen) – analog für die Aufzeichnung und Auswertung eines Event-Recorder-EKGs.
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) stammt in ihren Grundzügen aus dem Jahr 1996 und bildet moderne kardiologische Diagnoseverfahren nicht immer direkt ab. Aus diesem Grund wird das mobile Event-Recorder-EKG analog über die Ziffer A650 abgerechnet, basierend auf den offiziellen Empfehlungen der Bundesärztekammer und der privaten Verrechnungsstellen (PVS).
Diese Analogleistung umfasst die Bereitstellung des Geräts, die Einweisung des Patienten sowie die spätere Übertragung, Analyse und medizinische Bewertung der aufgezeichneten EKG-Episoden. Die Abrechnung erfolgt mit einer Punktzahl von 152, was im einfachen Satz einem Honorar von 8,86 € entspricht.
GOÄ A650 in der Praxis: Indikation und klinischer Nutzen
Das Event-Recorder-EKG kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn standardmäßige Diagnoseverfahren wie das 24-Stunden- oder 72-Stunden-Langzeit-EKG keine Ergebnisse liefern. Dies ist häufig bei Patienten der Fall, die unter sehr seltenen, aber klinisch relevanten Symptomen wie Synkopen, Schwindel oder intermittierendem Herzrasen leiden.
Der Patient trägt das handliche Gerät über einen längeren Zeitraum von mehreren Wochen bei sich. Sobald Symptome auftreten, aktiviert der Patient die Aufzeichnung manuell, oder das Gerät startet bei voreingestellten Grenzwerten eine automatische Rhythmusaufzeichnung.
Tipp: Um Erstattungsprobleme zu vermeiden, sollte die medizinische Notwendigkeit dieser langfristigen Überwachungsmethode im Vorfeld klar dokumentiert werden, insbesondere wenn zuvor bereits unauffällige Kurzzeit-EKGs abgeleistet wurden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A650
Fallbeispiel 1: Abklärung rezidivierender Synkopen
Ein Patient berichtet von unklaren Synkopen, die etwa einmal im Monat auftreten. Ein zuvor durchgeführtes 72-Stunden-Langzeit-EKG zeigte keine pathologischen Befunde. Es erfolgt die Ausstattung mit einem externen Event-Recorder über vier Wochen zur gezielten Rhythmusüberwachung.
Nach drei Wochen zeichnet das Gerät während eines Schwindelanfalls eine hochgradige Bradykardie auf. Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer A650 zum Regelhöchstsatz von 1,8 (15,95 €), da der Aufwand im normalen Rahmen lag.
Fallbeispiel 2: Detektion von paroxysmalem Vorhofflimmern
Bei einem Patienten besteht der Verdacht auf paroxysmales Vorhofflimmern nach einem kryptogenen ischämischen Schlaganfall. Zur Detektion wird ein automatischer Event-Recorder für 14 Tage appliziert. Die Auswertung zeigt mehrere kurze Episoden von asymptomatischem Vorhofflimmern.
Aufgrund der aufwendigen Differenzialdiagnostik und der Vielzahl an automatischen Artefakt-Aufzeichnungen wird die Ziffer A650 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 2,3 (20,38 €) liquidiert.
Fallbeispiel 3: Pädiatrische Rhythmusdiagnostik
Ein zehnjähriges Kind klagt über sporadisches Herzrasen beim Schulsport. Zur Abklärung wird ein Event-Recorder eingesetzt, wobei die Einweisung und Betreuung in enger Abstimmung mit den Sorgeberechtigten erfolgt.
Die Abrechnung der Ziffer A650 erfolgt zum Regelsatz. Zusätzlich wird die Beratung der Bezugsperson nach den entsprechenden pädiatrischen GOÄ-Ziffern in Ansatz gebracht.
Häufige Fehler bei der GOÄ A650: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die zeitgleiche Berechnung von Standard-EKG-Leistungen. Die parallele Abrechnung eines Ruhe-EKGs nach Nr. 651 oder eines Belastungs-EKGs nach Nr. 652 für denselben Überwachungszeitraum wird von privaten Krankenversicherungen regelmäßig beanstandet.
Zudem darf die Ziffer A650 nicht neben einem klassischen Langzeit-EKG nach Nr. 659 berechnet werden, wenn sich die Untersuchungszeiträume überschneiden. Die Ziffer A650 ist als eigenständige diagnostische Einheit für den definierten Zeitraum der Event-Recorder-Nutzung zu betrachten.
Achtung: Die bloße Bereitstellung des Geräts ohne eine dokumentierte ärztliche Auswertung und Befundung rechtfertigt die Abrechnung der Ziffer A650 nicht. Reine Serviceleistungen ohne medizinische Interpretation werden von den Kostenträgern konsequent gestrichen.
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Dokumentation der GOÄ A650: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament für eine erfolgreiche Honorardurchsetzung. In der Patientenakte müssen die genaue Indikation, der Überwachungszeitraum sowie die Anzahl und der Inhalt der aufgezeichneten Episoden detailliert festgehalten werden.
Auch die Aufklärung des Patienten über die sachgemäße Bedienung des Geräts sollte kurz vermerkt werden. Bei einer eventuellen Rechnungsprüfung dient diese Dokumentation als primärer Nachweis der erbrachten Leistung.
Dokumentation: Indikation: Rezidivierende Palpitationen bei V. a. paroxysmales Vorhofflimmern. Tragezeitraum: 14 Tage. Auswertung von 3 patientenaktivierten Episoden: Jeweils normokarder Sinusrhythmus ohne pathologische Pausen. Patienteneinweisung erfolgreich durchgeführt.
GOÄ A650: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes (1,8-fach) bis zum Höchstsatz (2,5-fach) ist bei erschwerten Bedingungen möglich. Typische Begründungen sind eine extrem hohe Anzahl an Fehlaufzeichnungen durch Artefakte (z. B. bei Tremor-Patienten) oder ein außergewöhnlich hoher Zeitaufwand bei der Befundung komplexer, seltener Rhythmusstörungen.
Die Begründung muss stets patientenbezogen, nachvollziehbar und direkt auf der Liquidation vermerkt sein. Pauschale Begründungen ohne individuellen Bezug werden von den privaten Krankenversicherungen meist abgelehnt.
Typische Ziffernkombinationen
Die Ziffer A650 lässt sich hervorragend mit beratenden Leistungen wie der Nr. 1 (Beratung) oder Nr. 3 (Eingehende Beratung) kombinieren. Auch die Kombination mit einer symptombezogenen Untersuchung nach Nr. 5 ist am Tag der Geräteübergabe oder -rückgabe zulässig und medizinisch sinnvoll.
Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit anderen kontinuierlichen Rhythmusanalysen für denselben Tag. Die sorgfältige Beachtung dieser Abrechnungsbestimmungen sichert der Praxis eine honoraroptimierte und rechtssichere Abrechnung.
Ziffer A650 in der neuen GOÄ
Das Event-Recorder-EKG unterscheidet in der neuen GOÄ nach der Art des Rekorders:
- 2909 „EKG-Registrierung und Auswertung mittels eines implantierten Event-Recorders" (21,36 €) je Sitzung — nur bei implantierten Geräten; nicht neben 2907, 2908 oder 2910
- 2910 „EKG-Registrierung und Auswertung mittels eines externen Event-Recorders für jeweils sechs Tage" (21,36 €) je Sechstage-Intervall — nur bei externen Geräten; nicht neben 2907, 2908 oder 2909
Beide Ziffern haben denselben Festpreis. Die Dokumentation des Gerätetyps (implantiert oder extern) ist abrechnungsrelevant. Der alte 2,3-fache Satz lag bei 15,95 €; beide neuen Ziffern liegen darüber.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A650
Was hat nicht gestimmt?