GOÄ A647: Kreislaufzeitmessung korrekt abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ A647
Kardiologische und/oder hepatologische Kreislaufzeitmessung(en) mittels Indikatorverdünnungsmethoden
Punktzahl 220  
Einfachsatz 12,82 € 1,0x
Regelhöchstsatz 23,08 € 1,8x
Höchstsatz 32,06 € 2,5x

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer A647 für Kreislaufzeitmessungen erfordert Präzision. Unser Leitfaden zeigt Ihnen Fallbeispiele, Fallstricke und Dokumentationstipps.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A647

A647 (analog): Kardiologische und/oder hepatologische Kreislaufzeitmessung(en) mittels Indikatorverdünnungsmethoden

Die Ziffer A647 ist eine Analogbewertung, die sich an der Originalziffer 647 der Gebührenordnung für Ärzte orientiert. Sie ist mit einer Punktzahl von 220 bewertet, was im einfachen Gebührensatz einem Honorar von 12,82 € entspricht. Diese Leistung umfasst die apparative Messung von Kreislaufzeiten und hämodynamischen Parametern durch das Einbringen und Verfolgen eines Indikators im Blutstrom.

Medizinisch beinhaltet diese Methode die Applikation eines definierten Indikators, wie beispielsweise einer kalten Kochsalzlösung bei der Thermodilution oder eines speziellen Farbstoffs. Durch die kontinuierliche Messung der Konzentrationsänderung an einer nachgeschalteten Messstelle lassen sich präzise Rückschlüsse auf das Herzzeitvolumen, Shunt-Vitien oder die hepatische Durchblutung ziehen. Alle vorbereitenden Maßnahmen sowie die Auswertung der Messkurven sind mit dieser Ziffer abgegolten.

GOÄ A647 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz

Die Anwendung der GOÄ A647 ist in hochspezialisierten kardiologischen und gastroenterologischen bzw. hepatologischen Praxen und Abteilungen angesiedelt. Ein primäres Einsatzgebiet ist das erweiterte hämodynamische Monitoring bei Patienten mit schwerer Herzinsuffizienz oder unklarem Schockzustand. Hierbei liefert die Thermodilutionsmethode essenzielle Daten zur Steuerung der Katecholamintherapie.

In der Hepatologie dient das Verfahren der Beurteilung der portalen Hypertension und der globalen Leberfunktion. Mittels Farbstoffverdünnungsmethoden, wie dem Indocyaningrün-Test (ICG-Test), kann die funktionelle Leberzellmasse und der hepatische Blutfluss präzise quantifiziert werden. Dies ist besonders vor großen Leberresektionen oder zur Evaluation einer Leberzirrhose von klinischer Bedeutung.

Abzugrenzen ist die Ziffer von rein nicht-invasiven Verfahren wie der Standard-Echokardiographie oder der einfachen Doppler-Sonographie. Während die Sonographie morphologische und flussdynamische Momentaufnahmen liefert, erfasst die Indikatorverdünnungsmethode quantitative, dynamische Gesamtvolumina über einen definierten Zeitraum.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A647

Fallbeispiel 1: Bestimmung des Herzzeitvolumens bei Herzinsuffizienz

Ein Patient mit fortgeschrittener, therapierefraktärer Herzinsuffizienz stellt sich zur hämodynamischen Evaluation vor. Zur exakten Bestimmung des Herzzeitvolumens und des systemischen Gefäßwiderstands wird eine Thermodilutionsmessung durchgeführt. Die Durchführung und Auswertung der Messkurven rechtfertigen den Ansatz der Ziffer A647. Neben der Grundkonsultation wird die analoge Ziffer A647 mit dem Regelsatz von 2,3 (29,49 €) liquidiert.

Fallbeispiel 2: ICG-Clearance-Test vor geplanter Leberteilresektion

Bei einer Patientin mit einem hepatozellulären Karzinom soll eine Leberteilresektion durchgeführt werden. Zur präoperativen Abschätzung der funktionellen Reservekapazität der Leber erfolgt ein Indocyaningrün-Clearance-Test. Da es sich um eine hepatologische Kreislaufzeitmessung mittels Indikatorverdünnung handelt, ist die Abrechnung der GOÄ A647 vollumfänglich begründet. Die Dokumentation umfasst die injizierte Farbstoffmenge und die photometrisch ermittelte Eliminationskurve.

Fallbeispiel 3: Shunt-Diagnostik bei angeborenem Herzfehler

Zur Quantifizierung eines Links-Rechts-Shunts bei einem erwachsenen Patienten mit Vorhofseptumdefekt wird eine Farbstoffverdünnungskurve aufgezeichnet. Die präzise mathematische Analyse der Kurvenverläufe erlaubt die Berechnung des Shunt-Volumens. Diese hochkomplexe kardiologische Diagnostik wird über die Ziffer A647 abgerechnet. Aufgrund des erhöhten Auswertungsaufwands wird ein gesteigerter Faktor angewendet.

Häufige Fehler bei der GOÄ A647: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ A647 ist die unzulässige Doppelabrechnung von Teilleistungen. Die Ziffer umfasst bereits die gesamte Mess- und Auswertungsphase. Das separate Ansetzen von mathematischen Analysen oder Kurvenauswertungen neben der Ziffer A647 führt regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen.

Zudem fordern Prüfer häufig den Nachweis der tatsächlichen Anwendung einer echten Indikatorverdünnungsmethode. Die bloße Berechnung von Flussgeschwindigkeiten aus echokardiographischen Daten darf nicht unter dieser Ziffer subsumiert werden. Hierfür existieren eigene, spezifische Ziffern im Bereich der Ultraschalldiagnostik, die nicht analog über die A647 abgerechnet werden dürfen.

Achtung: Die Ziffer A647 darf nicht für rein qualitative oder orientierende Kreislauftests herangezogen werden. Ohne eine nachvollziehbare quantitative Erfassung und Dokumentation der Verdünnungskurve riskieren Praxen Honorarkürzungen im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen.

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Dokumentation der GOÄ A647: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen der verwendete Indikator (z. B. Indocyaningrün, kalte NaCl-Lösung) sowie die exakte Dosierung und der Applikationsweg festgehalten werden. Auch die Rohdaten der Messung sollten archiviert werden.

Darüber hinaus müssen die berechneten Parameter wie das Herzzeitvolumen (HZV), der Herzindex oder die Plasmaeliminationsrate explizit im Befundbericht aufgeführt sein. Eine bloße Erwähnung der Durchführung ohne Angabe der Messergebnisse reicht bei einer Überprüfung durch den medizinischen Dienst oft nicht aus.

Dokumentation: Indikatorverdünnungsmessung mittels ICG (0,5 mg/kg KG i.v.). Kontinuierliche photometrische Registrierung über 15 Minuten. Berechnung der Plasmaeliminationsrate (PDR: 18,5 %/min) und der Halbwertszeit zur präoperativen Funktionsdiagnostik.

Tipp: Fügen Sie der Abrechnung bei der Verwendung von Analogziffern stets die genaue Bezeichnung der erbrachten Leistung hinzu, um Rückfragen der Kostenträger von vornherein zu minimieren.

GOÄ A647: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer A647 kann bei Vorliegen besonderer Umstände über den Regelsatz von 2,3 gesteigert werden. Ein erhöhter Schwierigkeitsgrad oder ein überdurchschnittlicher Zeitaufwand müssen auf der Rechnung patientenbezogen begründet werden. Typische Begründungen sind schwer zugängliche Gefäßverhältnisse, die eine verzögerte Applikation des Indikators zur Folge haben, oder ausgeprägte Herzrhythmusstörungen, welche die mathematische Kurvenanalyse erheblich erschweren.

Auch eine extreme Kreislaufinstabilität des Patienten, die eine mehrfache Kalibrierung und wiederholte Kontrollmessungen erforderlich macht, rechtfertigt das Ausschöpfen des Gebührenrahmens bis zum 3,5-fachen Satz (44,87 €).

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die Kreislaufzeitmessung im Rahmen einer umfassenden kardiologischen oder intensivmedizinischen Betreuung erbracht. Sinnvolle und zulässige Kombinationen umfassen die Ziffern für die Katheterisierung von Blutgefäßen (z. B. Ziffer 252 für die Venenpunktion oder Ziffer 253 für die arterielle Punktion), sofern diese für die Einbringung des Indikators oder die Blutentnahme notwendig sind.

Nicht zulässig ist hingegen die Nebeneinanderberechnung von Ziffern, die dieselbe physikalische Flussmessung auf anderem Wege beschreiben, wenn kein eigenständiger medizinischer Mehrwert vorliegt. Die Kombination mit intensivmedizinischen Überwachungskomplexen ist genau auf Überschneidungen zu prüfen.

Ziffer A647 in der neuen GOÄ

Die Herzzeitvolumen-Bestimmung am Dialyseshunt mittels Thermodilution hat in der neuen GOÄ keinen Nachfolger in derselben Methode. Stattdessen wird die Shunt-Diagnostik über Duplex-Sonographie abgebildet — ein Methodenwechsel, den der GOÄ-neu-Katalog erzwingt, weil die Indikatorverdünnungsmethode für Dialyseshunts dort nicht mehr vorgesehen ist.

Grundleistung ist in beiden Varianten 1266 „Sonographische Untersuchung arterieller Gefäße an Armen oder Beinen mittels B-Mode- und Farbdoppler-Verfahren an zwei Gefäßregionen" (44,62 €) je Extremität. Dazu tritt je nach Alter des Patienten ein Zuschlag für die Minutenvolumen-Quantifizierung:

  • 1270 Zuschlag zu 1266 für die Quantifizierung des Minutenvolumens bei arteriovenösen Malformationen oder Dialyseshunts (43,59 €) — bei Patienten über acht Jahren
  • 1271 Zuschlag zu 1266 für dieselbe Quantifizierung bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr (51,00 €) je Sitzung — nicht neben 1270, 1333, 1334 oder 1335

Der alte 2,3-fache Satz lag bei 23,08 €; die neue Kombination aus Grundleistung und Zuschlag liegt rechnerisch erheblich darüber.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A647

Die GOÄ-Ziffer A647 bewertet kardiologische oder hepatologische Kreislaufzeitmessungen mittels Indikatorverdünnungsmethoden analog. Sie wird mit 220 Punkten bewertet und leitet sich von der Originalziffer 647 ab. Diese Methode dient der Bestimmung von Blutflussgeschwindigkeiten und Shunt-Volumina.
Der einfache Gebührensatz der GOÄ-Ziffer A647 beträgt 12,82 €. Bei der Abrechnung mit dem Regelsatz (Faktor 2,3) beläuft sich das Honorar auf 29,49 €. Wird der Höchstsatz mit dem Faktor 3,5 angewendet, beträgt der Betrag 44,87 €.
Die analoge Abrechnung nach A647 ist angezeigt, wenn eine Kreislaufzeitmessung mittels Indikatorverdünnung (z. B. Thermodilution oder Farbstoffverdünnung) durchgeführt wird. Dies ist häufig im Rahmen von erweiterten hämodynamischen Monitorings oder Leberfunktionsanalysen der Fall. Die medizinische Notwendigkeit muss hierbei klar dokumentiert sein.
Neben der GOÄ A647 sind andere zeitgleiche, sich überschneidende diagnostische Verfahren zur reinen Flussmessung oft ausgeschlossen oder müssen streng abgegrenzt werden. Insbesondere einfache physikalische Messungen oder Standard-Sonographien dürfen nicht unbegründet parallel für denselben Zweck berechnet werden. Eine genaue Prüfung der jeweiligen Ausschlusskriterien im Gebührenverzeichnis ist ratsam.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz hinaus erfordert eine patientenbezogene Begründung in der Rechnung. Typische Gründe sind ein überdurchschnittlicher Zeitaufwand durch anatomische Besonderheiten, instabile Kreislaufverhältnisse oder technische Erschwernisse bei der Indikatorapplikation. Die Begründung muss für den Laien verständlich und nachvollziehbar formuliert sein.
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