GOÄ A651: Leitwertmessung abrechnen – Praxis-Tipps

5 Min. Lesezeit
GOÄ A651
Messung der Leitwertveränderungen auf der Haut bei Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufs –analog  Nr. 651* GOÄ – entsprechend GOÄ § 6 (2)
Punktzahl 253  
Einfachsatz 14,75 € 1,0x
Regelhöchstsatz 26,54 € 1,8x
Höchstsatz 36,87 € 2,5x

Die analoge Abrechnung der GOÄ-Ziffer A651 bietet Praxen eine wichtige Option bei der Diagnostik von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Erfahren Sie mehr.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A651

Messung der Leitwertveränderungen auf der Haut bei Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufs – analog Nr. 651* GOÄ – entsprechend GOÄ § 6 (2)

Die Ziffer A651 stellt eine analoge Bewertung dar, die auf der Originalziffer 651 der Gebührenordnung für Ärzte basiert. Da die ursprüngliche Ziffer primär für neurologische Fragestellungen konzipiert wurde, schließt die analoge Anwendung diese Methodik für kardiovaskuläre Indikationen auf. Die Leistung umfasst die messtechnische Erfassung von elektrischen Potenzialänderungen der Haut, die durch die Aktivität der Schweißdrüsen gesteuert werden.

Diese Aktivität reflektiert direkt die Funktion des sympathischen Nervensystems, welches eine Schlüsselrolle bei der Regulation von Herzfrequenz und Blutdruck einnimmt. Durch die Messung können Mediziner wertvolle Rückschlüsse auf eine mögliche autonome Dysregulation ziehen. Die Ziffer deckt die Vorbereitung, die eigentliche Messung sowie die anschließende Auswertung der Daten vollständig ab.

GOÄ A651 in der Praxis: Diagnostik des vegetativen Nervensystems

In der täglichen Praxis kommt die GOÄ-Ziffer A651 vor allem bei der Abklärung von autonomen Funktionsstörungen des Herz-Kreislauf-Systems zum Einsatz. Ein typisches Anwendungsgebiet ist die Diagnostik der diabetischen kardiovaskulären autonomen Neuropathie (DCAN). Diese Komplikation bleibt oft lange symptomlos, birgt jedoch erhebliche Risiken für den betroffenen Patienten.

Darüber hinaus eignet sich das Verfahren zur Abklärung von unklaren Synkopen sowie zur Diagnostik des posturalen Tachykardiesyndroms (POTS). Durch die Erfassung der sympathischen Hautreaktion können Störungen der orthostatischen Regulation präzise objektiviert werden. Die Untersuchung liefert somit essenzielle Daten für die Erstellung eines individuellen Therapieplans.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A651

Fallbeispiel 1: Verdacht auf diabetische autonome Neuropathie

Ein Patient mit langjährigem Diabetes mellitus Typ 2 klagt über wiederkehrenden Schwindel beim Aufstehen und eine unerklärliche Ruhetachykardie. Zum Ausschluss einer kardialen autonomen Neuropathie erfolgt die Messung der Hautleitwertveränderungen. Die Untersuchung zeigt eine deutlich verzögerte sympathische Hautreaktion. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer A651 zum Regelsatz mit entsprechender Begründung der Analogbewertung.

Fallbeispiel 2: Abklärung rezidivierender Synkopen

Eine junge Patientin stellt sich nach mehreren kollaptischen Ereignissen in der Praxis vor. Neben einem Belastungs-EKG wird eine Messung der Hautleitwertveränderungen durchgeführt, um die sympathische Reaktivität zu prüfen. Die Messergebnisse weisen auf eine orthostatische Dysregulation hin. Die Leistung wird mit der GOÄ-Ziffer A651 im Rahmen der differenzialdiagnostischen Abklärung liquidiert.

Fallbeispiel 3: Diagnostik bei posturalem Tachykardiesyndrom

Bei einem Patienten mit Verdacht auf POTS wird eine erweiterte Funktionsdiagnostik durchgeführt. Aufgrund von ausgeprägten Tremor-Symptomen gestaltet sich die Messung der Leitwertveränderungen als äußerst zeitaufwendig und erfordert mehrere Durchläufe. Die Praxis rechnet die Ziffer A651 mit dem 2,5-fachen Höchstsatz ab und begründet dies mit dem erheblichen zeitlichen Mehraufwand.

Häufige Fehler bei der GOÄ A651: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Liquidation der Ziffer A651 ist das Fehlen der Kennzeichnung als Analogziffer. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen weisen Rechnungen oft zurück, wenn der Begriff "analog" oder der Verweis auf § 6 Abs. 2 GOÄ fehlt. Die korrekte formale Darstellung auf der Rechnung ist daher zwingend erforderlich.

Zudem bemängeln Prüfstellen regelmäßig die zeitgleiche Abrechnung von inhaltlich ähnlichen neurologischen Funktionsprüfungen am selben Behandlungstag. Wenn bereits eine umfassende neurologische Untersuchung der autonomen Funktionen stattgefunden hat, muss die Abgrenzung der kardiologischen Fragestellung klar ersichtlich sein. Eine Doppelabrechnung für dieselbe physiologische Messung ist unzulässig.

Achtung: Es ist penibel darauf zu achten, dass bei der analogen Abrechnung der Ziffer A651 der exakte Wortlaut der Originalziffer 651 verwendet und durch den Zusatz "analog" sowie die tatsächliche kardiologische Indikation ergänzt wird.

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Dokumentation der GOÄ A651: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Mittel, um Honorarkürzungen erfolgreich abzuwehren. In der Patientenakte müssen die spezifische kardiologische Indikation sowie die angewandte Methodik detailliert festgehalten werden. Auch die Rohdaten der Messung sowie die klinische Interpretation gehören zwingend in den Befundbericht.

Besonders wichtig ist die Dokumentation der durchgeführten Reizparameter, wie beispielsweise thermische oder akustische Stimuli. Nur so kann im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung nachgewiesen werden, dass die Leistung in vollem Umfang erbracht wurde. Ein standardisiertes Dokumentationsschema erleichtert den Praxisalltag erheblich.

Dokumentation: Durchführung der Messung der Hautleitwertveränderungen (analog GOÄ 651) bei V. a. kardiovaskuläre autonome Neuropathie. Applikation standardisierter thermischer Reize an den Extremitäten. Befund: Verminderte Amplituden der sympathischen Hautreaktion beidseits. Interpretation: Verdacht auf sympathische Dysregulation erhärtet.

GOÄ A651: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Schwellenwertes über den Regelhöchstsatz von 1,8-fach hinaus bis zum 2,5-fachen Höchstsatz ist bei der Ziffer A651 möglich. Typische Begründungen für eine Steigerung sind ein außergewöhnlich hoher Zeitaufwand bei unkooperativen Patienten oder ausgeprägten motorischen Unruhen. Auch technische Schwierigkeiten bei der Signalerkennung können eine Steigerung rechtfertigen.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer A651 lässt sich hervorragend mit anderen diagnostischen Leistungen kombinieren. Häufig erfolgt die Abrechnung zusammen mit der Ziffer 652 (Schellong-Test) oder kardiologischen Basisuntersuchungen wie dem EKG nach Ziffer 650. Eine Kombination mit der Ziffer 3 (Eingehende Beratung) ist ebenfalls möglich, sofern die Beratung über das gewöhnliche Maß der Befundbesprechung hinausgeht.

Tipp: Bei komplexen kardiologischen Fragestellungen bietet sich die Kombination aus Ziffer A651 und dem Schellong-Test nach Ziffer 652 an, um das autonome Regulationsverhalten umfassend abzubilden und rechtssicher zu liquidieren.

Ziffer A651 in der neuen GOÄ

Die Messung der Leitwertveränderungen auf der Haut bei Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufs findet ihren Nachfolger in der neuen Nummer 13917 — „Messung der Leitwertveränderung auf der Haut über verschiedene Verfahren (z. B. BFD, BIT)" — mit 46,20 € je Sitzung.

Die neue Legende benennt keine spezifische Organindikation mehr; sie gilt für alle Leitwertmessungsverfahren an der Haut, unabhängig davon, ob Herz-Kreislauf, Darmpathologie (vgl. A624) oder eine andere Indikation zugrunde liegt. Der alte 2,3-fache Satz lag bei 26,55 €, die neue Ziffer liegt erheblich darüber.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A651

Die analoge Abrechnung nach § 6 Abs. 2 GOÄ ermöglicht es, eine im Gebührenverzeichnis nicht aufgeführte selbstständige ärztliche Leistung mithilfe einer gleichwertigen Ziffer abzurechnen. Bei der Ziffer A651 wird die Originalziffer 651 für die Messung der Hautleitwertveränderungen bei kardiologischen Fragestellungen herangezogen.
Die Ziffer wird typischerweise bei der Diagnostik von Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems angewendet, die mit Störungen des autonomen Nervensystems einhergehen. Dazu gehören insbesondere die diabetische kardiovaskuläre autonome Neuropathie, das posturale Tachykardiesyndrom (POTS) sowie unklare Synkopen.
Beim Regelhöchstsatz von 1,8-fach beträgt das Honorar für die Ziffer A651 genau 26,54 €. Der einfache Gebührensatz liegt bei 14,75 €, während der Höchstsatz mit dem 2,5-fachen Faktor mit 36,87 € liquidiert werden kann.
Ja, die Abrechnung der GOÄ A651 ist neben einem Elektrokardiogramm (z. B. nach GOÄ 650) am selben Tag zulässig. Es handelt sich um unterschiedliche diagnostische Verfahren, die jeweils eigenständig dokumentiert und begründet werden müssen.
Auf der Rechnung muss die Ziffer mit einem "A" oder dem Zusatz "analog" gekennzeichnet werden. Zudem ist die Beschreibung der Originalleistung sowie die tatsächlich erbrachte Leistung ("Messung der Leitwertveränderungen auf der Haut bei Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufs") verständlich anzugeben.
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