So rechnen Sie die pedographische Druckverteilungsmessung nach GOÄ-Ziffer A652 rechtssicher ab. Tipps zu Indikationen, Steigerung und Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A652
Analoge Bewertung nach Nr. 652 GOÄ: Pedographische Druckverteilungsmessung (statisch und/oder dynamisch) zur quantitativen Erfassung von Druckspitzen an der Fußsohle.
Die Abrechnung der pedographischen Druckverteilungsmessung erfolgt analog über die Ziffer A652, basierend auf einem Beschluss des Gebührenausschusses der Bundesärztekammer. Da die moderne Pedographie in der ursprünglichen Gebührenordnung nicht direkt abgebildet ist, schließt diese Analogbewertung eine wichtige Lücke in der orthopädischen und diabetologischen Diagnostik. Die Leistung umfasst sowohl die statische als auch die dynamische Messung der Druckverhältnisse unter der Fußsohle.
Durch den Einsatz elektronischer Sensorplattformen oder spezieller Innenschuh-Messsysteme werden lokale Druckspitzen präzise lokalisiert. Diese objektiven Daten dienen als Grundlage für die Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln oder zur Verlaufskontrolle therapeutischer Maßnahmen.
GOÄ A652 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen
Die pedographische Druckverteilungsmessung ist ein unverzichtbares Werkzeug bei der Behandlung von Patienten mit einem diabetischen Fußsyndrom. Aufgrund der Polyneuropathie nehmen Betroffene Schmerzreize oft nicht wahr, weshalb unbemerkt Druckgeschwüre entstehen können. Die Messung macht diese Gefahrenbereiche sichtbar, noch bevor sichtbare Läsionen auftreten.
Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die prä- und postoperative Diagnostik bei komplexen Fußdeformitäten. Hierbei liefert die dynamische Pedographie wertvolle Erkenntnisse über das Abrollverhalten des Fußes im Gangzyklus. Auch die Überprüfung der Wirksamkeit von orthopädischen Maßeinlagen wird durch diese Methode objektiviert.
Tipp: Die Durchführung der Pedographie empfiehlt sich besonders vor der Verordnung teurer orthopädischer Maßschuhe, um die medizinische Notwendigkeit gegenüber den Kostenträgern lückenlos zu belegen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A652
Fallbeispiel 1: Diabetisches Fußsyndrom bei bekannter Polyneuropathie
Ein Patient mit Diabetes mellitus Typ 2 stellt sich zur Kontrolluntersuchung vor. Es besteht eine fortgeschrittene sensorische Polyneuropathie ohne floride Ulzera, jedoch mit Hyperkeratosen im Bereich der Metatarsalköpfe. Zur Vermeidung von Druckulzera wird eine dynamische Pedographie durchgeführt.
Die Messung zeigt signifikante Druckspitzen im Vorfußbereich. Auf dieser Basis erfolgt die Anpassung einer diabetesadaptierten Fußbettung. Abgerechnet wird die Ziffer A652 mit dem Regelsatz (2,3-fach), da keine außergewöhnlichen Erschwernisse vorlagen.
Fallbeispiel 2: Postoperative Verlaufskontrolle nach Hallux-valgus-Korrektur
Sechs Monate nach einer operativen Korrektur eines Hallux valgus klagt eine Patientin über anhaltende Beschwerden beim Abrollen. Zur Analyse des funktionellen Ergebnisses und des Gangbildes wird eine pedographische Druckverteilungsmessung im Gehen veranlasst.
Die Untersuchung dokumentiert eine unzureichende Belastung der Großzehe und eine kompensatorische Überlastung der lateralen Mittelfußknochen. Die Abrechnung der Ziffer A652 erfolgt hier zur Objektivierung der funktionellen Störung für die weitere physiotherapeutische Planung.
Fallbeispiel 3: Komplexe rheumatische Fußdeformität mit starker Bewegungseinschränkung
Ein Patient mit schwerer rheumatoider Arthritis und ausgeprägtem Spreizfuß benötigt eine neue Einlagenversorgung. Aufgrund starker Schmerzen und einer ausgeprägten Kontraktur der Sprunggelenke gestaltet sich die Messung auf der Sensorplatte als äußerst zeitaufwendig.
Wegen des erheblichen Mehraufwands bei der Positionierung und der verlangsamten Durchführung wird die Ziffer A652 mit einem erhöhten Steigerungssatz von 3,5-fach liquidiert. Die Begründung in der Rechnung verweist auf die schmerzbedingte Kooperationsminderung und die schwere Gelenkkontraktur.
Häufige Fehler bei der GOÄ A652: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler ist die fehlerhafte Nebeneinanderberechnung von Ziffern, die bereits als Bestandteil der pedographischen Messung anzusehen sind. So ist eine einfache orientierende Ganganalyse durch reine Inspektion nicht separat neben der Ziffer A652 berechenbar, da diese bereits in der komplexeren apparativen Diagnostik aufgeht.
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen monieren gelegentlich die medizinische Notwendigkeit, wenn die Indikation nicht ausreichend aus den Diagnosen hervorgeht. Reine Komfortmessungen ohne pathologischen Befund oder konkreten Verdacht auf eine relevante Fußerkrankung sind nicht erstattungsfähig.
Achtung: Die Ziffer A652 darf nicht mit anderen analogen Ziffern für dieselbe biomechanische Fragestellung am selben Fuß am selben Tag kumuliert werden, um eine unzulässige Doppelabrechnung zu vermeiden.
Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Dokumentation der GOÄ A652: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die konkrete Fragestellung, die angewandte Methode (statische und/oder dynamische Messung) sowie die wesentlichen Messergebnisse detailliert festgehalten werden. Auch die therapeutische Konsequenz, wie die Verordnung einer spezifischen Einlage, gehört in den Befundbericht.
Zusätzlich sollten die grafischen Auswertungen der Druckverteilung (z. B. Farb-Druckbilder) digital in der Praxissoftware archiviert werden. Diese dienen im Streitfall als objektiver Nachweis der erbrachten Leistung.
Dokumentationsbeispiel:
Pedographische Druckverteilungsmessung (analog Nr. 652 GOÄ) bei V. a. diabetisches Fußsyndrom. Durchführung statisch und dynamisch im Barfußgang. Befund: Deutliche Druckspitze unter dem Metatarsalkopf II links (max. 650 kPa). Therapeutische Konsequenz: Verordnung einer diabetesadaptierten Fußbettung mit gezielter Aussparung der Belastungszone II.
GOÄ A652: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Schwellenwert von 2,3-fach (59,66 €) kann bei Vorliegen besonderer Umstände bis zum Höchstsatz von 3,5-fach (90,78 €) gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind ein extrem verlangsamter Bewegungsablauf bei schwersten neurologischen Störungen oder erhebliche Deformitäten, die eine aufwendige manuelle Kalibrierung der Messsensoren erfordern.
Auch eine stark eingeschränkte Kooperationsfähigkeit des Patienten, beispielsweise bei fortgeschrittener Demenz, rechtfertigt eine Steigerung, da der zeitliche Aufwand für die Gewinnung valider Messdaten signifikant ansteigt.
Typische Ziffernkombinationen
Die Ziffer A652 wird selten isoliert erbracht. Im Rahmen einer umfassenden orthopädischen oder diabetologischen Vorstellung lässt sie sich sinnvoll mit der symptombezogenen Untersuchung nach Ziffer 5 oder der eingehenden Beratung nach Ziffer 3 kombinieren.
Erfolgt im Anschluss an die Messung die Anpassung oder Überprüfung von orthopädischen Hilfsmitteln, kann zusätzlich die Ziffer 125 (Anpassung von orthopädischen Hilfsmitteln) oder die Ziffer 126 (Überprüfung von orthopädischen Hilfsmitteln) in Ansatz gebracht werden.
Ziffer A652 in der neuen GOÄ
Die pedographische Druckverteilungsmessung erhält in der neuen GOÄ die neue Nummer 4208 — „Statische podometrische Untersuchung und/oder dynamische pedographische Druckverteilungsmessung eines Fußes oder beider Füße, ggf. einschließlich dreidimensionaler Visualisierung" — mit 47,76 €.
Die Ziffer ist einmal abrechenbar, unabhängig davon, ob ein Fuß oder beide untersucht werden — ein wichtiger Unterschied zur alten Einzelfuß-Logik. Die 3D-Visualisierung ist eingeschlossen und darf nicht zusätzlich berechnet werden. Der alte 2,3-fache Satz lag bei 59,66 €; die neue Ziffer liegt darunter.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A652
Was hat nicht gestimmt?