GOÄ A7002: Aniseikonieprüfung richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A7002
Qualitative Aniseikonieprüfung mittels einfacher Trennerverfahren
Punktzahl 59  
Einfachsatz 3,44 € 1,0x
Regelhöchstsatz 7,91 € 2,3x
Höchstsatz 12,04 € 3,5x
Ausschlüsse

Die qualitative Aniseikonieprüfung nach GOÄ A7002 wirft in der Abrechnung oft Fragen auf. Erfahren Sie, wie Sie die Analogziffer rechtssicher anwenden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A7002

Die Abrechnung von augenärztlichen Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erfordert eine präzise Zuordnung der erbrachten Leistungen. Die Ziffer A7002 beschreibt eine spezielle Untersuchung aus dem Bereich der Ophthalmologie.

Qualitative Aniseikonieprüfung mittels einfacher Trennerverfahren (analog Nr. 1200)

Diese Ziffer wurde durch den Zentralen Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer beschlossen. Sie dient der seitenvergleichenden qualitativen Befundung der unterschiedlichen Netzhautbildgröße beider Augen. Da die moderne Augenheilkunde Verfahren nutzt, die in der ursprünglichen GOÄ von 1996 nicht abgebildet sind, erfolgt die Abrechnung hier über eine Analogbewertung der Ziffer 1200.

GOÄ A7002 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen

Die qualitative Aniseikonieprüfung kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn Patienten über störende Bildgrößenunterschiede klagen. Dies tritt häufig nach einseitigen Katarakt-Operationen oder nach refraktiven Eingriffen auf. Auch eine ausgeprägte, angeborene oder erworbene Anisometropie kann zu einer spürbaren Aniseikonie führen.

Mit einfachen Trennerverfahren wie dem Maddox-Doppelprisma oder einfachen Polarisationstests lässt sich schnell feststellen, ob eine sensorische Störung vorliegt. Die Untersuchung hilft dem Augenarzt, die Ursache von asthenopischen Beschwerden oder Doppelbildern abzuklären. Sie bildet die Grundlage für die Entscheidung, ob eine aufwendigere, quantitative Messung oder eine optische Korrektur notwendig ist.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A7002

Fallbeispiel 1: Zustand nach Katarakt-Chirurgie

Ein Patient stellt sich drei Monate nach einer einseitigen Katarakt-Operation mit einer implantierten Intraokularlinse vor. Er klagt über anhaltende Probleme beim räumlichen Sehen und leichte Kopfschmerzen. Der Augenarzt führt eine qualitative Aniseikonieprüfung mit einem einfachen Trennerverfahren durch, um die Netzhautbildgrößen zu vergleichen. In diesem Fall ist die Abrechnung der Ziffer A7002 neben der Ziffer 1200 zulässig, da der Zustand nach Katarakt-Chirurgie die geforderte besondere Begründung darstellt.

Fallbeispiel 2: Ausgeprägte Anisometropie bei Brillenbestimmung

Eine Patientin benötigt eine neue Brillenverordnung bei einer bekannten Anisometropie von über drei Dioptrien. Zur Vermeidung von Unverträglichkeiten prüft der Arzt qualitativ, ob eine relevante Aniseikonie vorliegt. Die Untersuchung zeigt eine leichte, aber tolerierbare Abweichung der Bildgrößen. Die Ziffer A7002 wird als selbstständige Leistung im Rahmen der Brillenbestimmung und der Prüfung der Binokularfunktionen liquidiert.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle nach refraktivem Eingriff

Ein Patient klagt nach einer beidseitigen LASIK-Operation über irritierende Seheindrücke im Alltag. Zum Ausschluss einer operationsbedingten Aniseikonie erfolgt die qualitative Prüfung mittels einfacher Trennerverfahren. Der Befund ist unauffällig, was auf eine gute sensorische Adaptation hinweist. Die Leistung wird mit der Ziffer A7002 zum Regelhöchstsatz abgerechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ A7002: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der ophthalmologischen Abrechnung is die gleichzeitige Abrechnung von qualitativen und quantitativen Verfahren. Der Ausschluss der Ziffer A7003 (quantitative Aniseikonieprüfung) neben der A7002 muss zwingend beachtet werden. Beide Leistungen schließen sich am selben Behandlungstag gegenseitig aus, da die quantitative Prüfung die qualitative in der Regel erübrigt oder einschließt.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung der Ziffern A7002 und 1200 ist ein häufiger Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen. Ohne eine explizite, medizinisch fundierte Begründung auf der Liquidation wird die Ziffer A7002 in dieser Kombination regelmäßig gestrichen.

Zudem beanstanden Prüfstellen häufig das Fehlen einer dokumentierten Indikation. Die bloße Durchführung des Tests ohne dokumentierte Beschwerden wie Diplopie oder Asthenopie rechtfertigt die Abrechnung der Analogziffer oft nicht.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ A7002: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen und Rückfragen der Kostenträger. In der Patientenakte muss klar ersichtlich sein, welches konkrete Trennerverfahren angewendet wurde. Auch das qualitative Ergebnis des Seitenvergleichs muss dokumentiert werden.

Dokumentation: Qualitative Aniseikonieprüfung mittels einfachem Trennerverfahren (Maddox-Zylinder) bei Z.n. Katarakt-OP re. Patient klagt über Bildgrößenunterschiede. Befund: Qualitative Aniseikonie nachweisbar, rechtes Netzhautbild geringfügig größer als linkes.

Für die Abrechnung neben der Ziffer 1200 sollte die Begründung direkt in das Abrechnungssystem eingepflegt werden. So wird sichergestellt, dass die Begründung automatisch auf der Rechnung erscheint und Verzögerungen bei der Erstattung vermieden werden.

GOÄ A7002: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Steigerungsfaktor der Ziffer A7002 kann bei erhöhtem Aufwand über den Regelhöchstsatz von 2,3 angehoben werden. Ein typischer Grund für eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz ist eine erschwerte Kommunikation, beispielsweise bei dementen Patienten oder Sprachbarrieren. Auch ein besonders komplexer binokularer Status, der eine zeitaufwendige Durchführung des Trennerverfahrens erfordert, rechtfertigt eine Erhöhung.

Tipp: Nutzen Sie bei einer Steigerung über den Schwellenwert hinaus immer eine patientenbezogene und nachvollziehbare Begründung wie zum Beispiel: Erhöhter Zeitaufwand bei der qualitativen Prüfung aufgrund von ausgeprägtem Nystagmus.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer A7002 wird häufig im Rahmen einer umfassenden augenärztlichen Diagnostik eingesetzt. Sinnvolle Ziffernkombinationen ergeben sich mit der Ziffer 1210 (Refraktionsbestimmung) oder den Ziffern für die Untersuchung des Augenhintergrundes. Achten Sie bei der Kombination mit der Ziffer 1200 stets auf die Einhaltung der strengen Abrechnungsbestimmungen der Bundesärztekammer.

Ziffer A7002 in der neuen GOÄ

Die qualitative Aniseikonieprüfung mittels einfacher Trennerverfahren geht in der neuen GOÄ mit der quantitativen Variante zusammen: Die neue Nummer 4804 „Qualitative und/oder quantitative Untersuchung der Aniseikonie" (13,31 €) deckt künftig beide Methoden einheitlich ab.

Da 4804 bereits bei qualitativer Prüfung berechnungsfähig ist, erübrigt sich eine separate Ziffer für das Trennerverfahren. Der alte 2,3-fache Satz lag bei 7,91 €; die neue Ziffer liegt darüber.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A7002

Die GOÄ-Ziffer A7002 wird für die qualitative seitenvergleichende Prüfung der Netzhautbildgröße beider Augen angewendet. Typische Indikationen sind Zustände nach Katarakt-Operationen, refraktiver Chirurgie oder bei ausgeprägter Anisometropie. Die Abrechnung erfolgt analog zur Ziffer 1200.
Ja, die Nebeneinanderberechnung ist laut Beschluss der Bundesärztekammer möglich, erfordert jedoch eine besondere Begründung auf der Rechnung. Ein klassisches Beispiel für eine solche Begründung ist der Zustand nach einer Katarakt-Chirurgie mit Implantation einer Intraokularlinse. Ohne diese medizinische Begründung riskieren Praxen eine Beanstandung durch die Kostenträger.
Die Ziffer A7002 darf nicht am selben Tag neben der Ziffer A7003 abgerechnet werden. Während A7002 die qualitative Prüfung mittels einfacher Trennerverfahren beschreibt, deckt A7003 die quantitative Aniseikonieprüfung ab. Beide Verfahren schließen sich für denselben Behandlungsfall in der Regel gegenseitig aus.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) für die GOÄ-Ziffer A7002 beträgt aktuell 7,91 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 3,44 Euro, während der maximale Steigerungssatz (3,5-fach) mit 12,04 Euro liquidiert werden kann. Eine Steigerung über den Regelsatz hinaus muss medizinisch begründet werden.
In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation, das verwendete Trennerverfahren sowie das qualitative Testergebnis dokumentiert werden. Besonders bei der Kombination mit der Ziffer 1200 ist die Angabe der spezifischen Indikation, wie etwa ein Zustand nach IOL-Implantation, für die Abrechnung essenziell. Eine lückenlose Dokumentation schützt zuverlässig vor Honorarkürzungen.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich