Die quantitative Aniseikoniemessung nach GOÄ A7003 ist eine wichtige Spezialleistung. Erfahren Sie, wie Sie diese analoge Ziffer rechtssicher abrechnen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A7003
Quantitative Aniseikoniemessung, ggf. einschließlich qualitativer Aniseikonieprüfung (analog Nr. 1226)
Die Ziffer A7003 beschreibt eine hochspezialisierte ophthalmologische Untersuchung zur präzisen Bestimmung von Bildgrößenunterschieden zwischen beiden Augen. Diese sogenannte Aniseikonie kann zu erheblichen Sehstörungen, Kopfschmerzen und Orientierungsproblemen führen. Die Leistung umfasst die quantitative Messung und schließt eine eventuell vorgeschaltete qualitative Prüfung ein.
Da diese moderne Untersuchungsmethode in der ursprünglichen Gebührenordnung nicht eigenständig abgebildet ist, erfolgt die Abrechnung als Analogbewertung. Der Zentrale Konsultationsausschuss der Bundesärztekammer hat hierfür die Ziffer 1226 aus dem Bereich der Neurologie als Referenz festgelegt. Dies ermöglicht eine betriebswirtschaftlich angemessene Honorierung dieser zeitaufwendigen Diagnostik.
GOÄ A7003 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen
In der augenärztlichen Praxis kommt die quantitative Aniseikoniemessung vor allem dann zum Einsatz, wenn Patienten über unklare Sehstörungen nach operativen Eingriffen klagen. Typische Indikationen sind Zustände nach einer Katarakt-Operation mit ungleicher Linsenbrechkraft oder nach refraktiven Eingriffen. Auch bei ausgeprägter Anisometropie ist die Messung essenziell.
Die Untersuchung liefert die physikalische Grundlage für die Verordnung von Spezialgläsern, sogenannten iseikonischen Gläsern. Ohne diese quantitative Bestimmung ist eine gezielte optische Korrektur der Bildgrößenunterschiede kaum möglich. Daher ist die Indikationsstellung in der Patientenakte stets sorgfältig zu begründen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A7003
Fallbeispiel 1: Postoperative Aniseikonie nach Katarakt-OP
Ein Patient stellt sich drei Monate nach einer einseitigen Katarakt-Operation mit anhaltenden Beschwerden beim räumlichen Sehen vor. Es besteht der Verdacht auf eine postoperative Aniseikonie durch eine veränderte Bildvergrößerung. Die quantitative Messung mittels Eikonometer sichert die Diagnose eines Bildgrößenunterschieds von vier Prozent. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer A7003 analog zum Regelsatz.
Fallbeispiel 2: Ausgeprägte Anisometropie bei Myopie
Eine junge Patientin leidet unter einer angeborenen, stark ungleichen Brechkraft beider Augen von mehr als drei Dioptrien. Zur Anpassung einer neuen Brille wird eine exakte Bestimmung der Bildgrößendifferenz notwendig. Die quantitative Messung zeigt eine tolerierbare Abweichung, weshalb spezielle Gläser verordnet werden. Neben den Grundleistungen wird die Ziffer A7003 erfolgreich liquidiert.
Fallbeispiel 3: Zustand nach Netzhautabhebung
Nach einer operativen Sanierung einer Netzhautablösung klagt ein Patient über verzerrtes Sehen und ungleiche Bildgrößen. Zur Verlaufskontrolle und Vorbereitung einer prismatischen Versorgung wird die quantitative Aniseikoniemessung durchgeführt. Die aufwendige Untersuchung wird mit der Analogziffer A7003 dokumentiert und abgerechnet.
Häufige Fehler bei der GOÄ A7003: Was Prüfer beanstanden
Der häufigste Fehler bei der Abrechnung dieser Leistung ist die gleichzeitige Ansetzung der Ziffer A7002. Die qualitative Aniseikonieprüfung nach Ziffer A7002 ist jedoch explizit in der Ziffer A7003 enthalten und darf nicht nebeneinander berechnet werden. Private Krankenversicherungen kürzen in diesen Fällen regelmäßig das Honorar.
Ein weiterer Stolperstein ist die fehlerhafte Darstellung auf der Liquidation. Da es sich um eine Analogziffer handelt, muss die Kennzeichnung absolut korrekt sein. Fehlt der Verweis auf die Referenzziffer 1226, kann dies zur Beanstandung und zum temporären Honorarausfall führen.
Achtung: Achten Sie penibel darauf, dass bei der Abrechnung der Ziffer A7003 niemals zusätzlich die Ziffer A7002 aufgeführt wird. Dies führt bei jeder Rechnungsprüfung zu einer sofortigen Streichung der schwächeren Ziffer.
Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Dokumentation der GOÄ A7003: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch private Kostenträger. In der Patientenakte müssen die medizinische Notwendigkeit, die angewandte Messmethode sowie das konkrete Messergebnis dokumentiert werden. Auch die therapeutische Konsequenz, wie die Verordnung einer Brille, gehört in den Befundbericht.
Die Dokumentation sollte standardisiert erfolgen, um den Praxisalltag zu entlasten. Ein kurzer, prägnanter Eintrag in der elektronischen Karteikarte reicht meist völlig aus, um Prüfungen standzuhalten. Dies sichert den Abrechnungsanspruch des Arztes nachhaltig.
Dokumentation: Quantitative Aniseikoniemessung durchgeführt (Awaya-Test). Ergebnis: Vertikale Aniseikonie von 3,5 Prozent, horizontale Aniseikonie von 1,2 Prozent. Indikation: Anisometropie bei Zustand nach Katarakt-OP links. Therapeutische Konsequenz: Verordnung von iseikonischen Brillengläsern.
GOÄ A7003: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Ein Überschreiten des Schwellenwertes von 2,3 bis zum Höchstsatz von 3,5 ist bei besonders schwierigen Messungen möglich. Typische Begründungen sind eine stark eingeschränkte Compliance des Patienten, ausgeprägter Nystagmus oder erhebliche Fixationsschwierigkeiten. Diese Erschwernisse müssen individuell und nachvollziehbar auf der Rechnung begründet werden.
Typische Ziffernkombinationen
Die quantitative Aniseikoniemessung wird selten isoliert durchgeführt. Sinnvolle Kombinationen ergeben sich meist mit der ophthalmologischen Grunduntersuchung nach Ziffer 1201 oder 1202 sowie der Refraktionsbestimmung nach Ziffer 1210. Auch die Kombination mit der Ziffer 1255 für den orthoptischen Status ist in der Praxis häufig anzutreffen.
Tipp: Nutzen Sie bei schwierigen anatomischen Verhältnissen oder Verständigungsschwierigkeiten des Patienten die Möglichkeit der Faktorsteigerung. Eine präzise Begründung wie "erhöhter Zeitaufwand bei ausgeprägtem Nystagmus" sichert Ihnen das höhere Honorar.
Ziffer A7003 in der neuen GOÄ
Die quantitative Aniseikoniemessung (ggf. einschließlich qualitativer Prüfung) findet ihren Nachfolger zusammen mit A7002 in der neuen Nummer 4804 „Qualitative und/oder quantitative Untersuchung der Aniseikonie" (13,31 €).
Die neue Ziffer schließt beide Methoden ein; wer in einer Sitzung qualitativ und quantitativ prüft, rechnet 4804 dennoch nur einmal ab. Der alte 2,3-fache Satz für die quantitative Variante lag bei 24,40 €; die neue Ziffer liegt erheblich darunter, dafür entfällt der §-6-Abs.-2-Umweg.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A7003
Was hat nicht gestimmt?