Die analoge GOÄ-Ziffer A7016 regelt die Berechnung einer intraokularen Linse. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Fallbeispielen und Abrechnungsfehlern.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A7016
Nr. A 7016 (analog Nr. 1212): Zur postoperativen Vorhersage der Refraktion nach IOL-Implantation, unter Berücksichtigung der Hornhautbrechkraft sowie ggf. einer Brille, mittels biometrischer IOL-Algorithmen.
Die Ziffer A7016 wurde vom Zentralen Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer im Jahr 2002 als Analogbewertung zur Ziffer 1212 beschlossen. Sie schließt eine Lücke in der Leistungsbeschreibung der GOÄ für moderne ophthalmologische Verfahren. Die Leistung umfasst die präzise mathematische Berechnung der zu implantierenden intraokularen Linse (IOL).
Hierbei kommen komplexe biometrische IOL-Algorithmen zum Einsatz, die auf Basis der gemessenen Hornhautbrechkraft und weiterer anatomischer Parameter die postoperative Refraktion vorhersagen. Ziel ist es, eine optimale Sehschärfe nach dem chirurgischen Eingriff zu gewährleisten.
GOÄ A7016 in der Praxis: Präzise IOL-Kalkulation vor Katarakt-Operationen
Die Anwendung der GOÄ-Ziffer A7016 ist im klinischen Alltag eng mit der Kataraktchirurgie und der refraktiven Chirurgie verknüpft. Vor jeder Implantation einer Kunstlinse muss deren Brechkraft exakt bestimmt werden, um postoperative Refraktionsfehler zu minimieren. Dies gilt sowohl für Standard-Monofokallinsen als auch für anspruchsvolle Premiumlinsen wie torische oder multifokale Intraokularlinsen.
Die Berechnung basiert auf den Daten der optischen oder Ultraschall-Biometrie. Die Ziffer A7016 bildet dabei den intellektuellen und rechnerischen Aufwand ab, der für die Auswahl der passenden Linse mittels moderner Formeln notwendig ist. Da die Berechnung für jedes Auge individuell erfolgt, ist die Ziffer bei beidseitiger Operation auch je Auge berechnungsfähig.
Tipp: Achten Sie darauf, dass die zugrundeliegenden Messungen wie die Hornhauttopographie oder die Biometrie separat nach den entsprechenden GOÄ-Ziffern abgerechnet werden, da die A7016 nur die reine Berechnungsleistung abbildet.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A7016
Fallbeispiel 1: Standard-Katarakt-Operation am rechten Auge
Ein Patient stellt sich mit einer fortgeschrittenen Katarakt am rechten Auge vor. Zur Vorbereitung der Operation wird eine optische Biometrie durchgeführt und die IOL-Berechnung mittels Standardformel vorgenommen.
Die Berechnung der Kunstlinse wird mit der analogen Ziffer A7016 für das rechte Auge abgerechnet. Die medizinische Begründung dokumentiert die Notwendigkeit der präoperativen Refraktionsplanung.
Abrechnung: 1 × GOÄ A7016 (analog 1212) zum Regelsatz (17,69 €), gekennzeichnet mit dem Zusatz rechts.
Fallbeispiel 2: Beidseitige Linsenimplantation bei hoher Myopie
Bei einer Patientin ist eine beidseitige Implantation von Intraokularlinsen geplant. Aufgrund einer ausgeprägten Kurzsichtigkeit müssen spezielle Formeln zur Vermeidung von Berechnungsfehlern angewendet werden.
Die biometrische Berechnung erfolgt für beide Augen getrennt. Aufgrund der anatomischen Besonderheit wird ein erhöhter Steigerungsfaktor gewählt.
Abrechnung: 2 × GOÄ A7016 (analog 1212) mit dem 2,8-fachen Satz (je 21,53 €), begründet durch erhöhten Berechnungsaufwand bei extremer Achsenlänge beidseits.
Fallbeispiel 3: IOL-Berechnung nach vorausgegangener LASIK
Ein Patient benötigt eine Katarakt-Operation am linken Auge, hat jedoch eine historische Hornhautbrechkraft-Veränderung durch eine frühere LASIK-Behandlung.
Die Berechnung erfordert die Nutzung spezieller Post-Refraktions-Formeln, was den zeitlichen und fachlichen Aufwand erheblich steigert.
Abrechnung: 1 × GOÄ A7016 (analog 1212) mit dem 3,5-fachen Höchstsatz (26,92 €), begründet mit extrem schwierige Refraktionsvorhersage bei Zustand nach refraktiver Hornhautchirurgie links.
Häufige Fehler bei der GOÄ A7016: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die fehlerhafte Nebeneinanderberechnung der Referenzziffer 1212 und der Analogziffer A7016. Da die A7016 eine Analogbewertung der Ziffer 1212 darstellt, schließt die Verwendung der analogen Ziffer die Abrechnung der Originalziffer für dieselbe Sitzung und dasselbe Auge aus.
Zudem beanstanden private Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig die Abrechnung, wenn die Seitenangabe fehlt. Da die Ziffer je Auge definiert ist, muss auf der Liquidation zwingend angegeben werden, ob die Leistung für das rechte, linke oder beide Augen erbracht wurde.
Achtung: Die bloße Durchführung einer apparativen Biometrie rechtfertigt nicht automatisch die Abrechnung der A7016, wenn keine eigenständige, dokumentierte Anwendung biometrischer IOL-Algorithmen zur Refraktionsvorhersage stattgefunden hat.
Auch die unvollständige Dokumentation der verwendeten Berechnungsformeln führt oft zu Kürzungen. Prüfstellen fordern im Zweifelsfall den Nachweis, welche spezifischen Algorithmen für die postoperative Vorhersage herangezogen wurden.
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Dokumentation der GOÄ A7016: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen alle relevanten Parameter der Refraktionsplanung festgehalten werden. Dazu gehören die gemessenen Ausgangswerte der Hornhaut sowie die Zielrefraktion.
Besonders wichtig ist die namentliche Nennung der angewandten IOL-Berechnungsformel (wie beispielsweise SRK/T, Haigis, Barrett oder Holladay). Dies belegt die Durchführung der biometrischen Algorithmen zweifelsfrei.
Dokumentationsbeispiel:
Präoperative IOL-Berechnung rechtes Auge bei Katarakt. Angewandte Formel: Barrett Universal II. Zielrefraktion: -0,5 dpt. Berücksichtigung der Hornhautbrechkraft (K1/K2) und der Achsenlänge aus optischer Biometrie.
Die Dokumentation sollte direkt im Anschluss an die Berechnung in der Praxissoftware hinterlegt werden, um bei eventuellen Rückfragen von Kostenträgern sofort auskunftsfähig zu sein.
GOÄ A7016: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ-Ziffer A7016 kann bei überdurchschnittlich schwierigen Fällen über den Regelhöchstsatz von 2,3 gesteigert werden. Ein Überschreiten des Schwellenwertes bis zum 3,5-fachen Satz erfordert eine einzelfallbezogene, medizinische Begründung auf der Rechnung.
Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind:
- Zustand nach refraktiver Hornhautchirurgie (z. B. LASIK, PRK, LASEK), da hier Standardformeln versagen.
- Extreme anatomische Verhältnisse wie eine sehr kurze oder sehr lange Bulbusachse (Achsenlänge unter 22 mm oder über 26 mm).
- Erheblicher irregulärer Astigmatismus oder Zustand nach Hornhauttransplantation (Keratoplastik).
Typische Ziffernkombinationen
Die Berechnung der IOL steht nie isoliert. Sie wird regelmäßig mit diagnostischen Leistungen kombiniert. Häufige zulässige Kombinationen am selben Behandlungstag sind:
- GOÄ 1210 (Optische Kohärenztomographie/Biometrie) oder GOÄ 1211 (Ultraschallbiometrie) zur Gewinnung der Messdaten.
- GOÄ 1215 (Hornhauttopographie) zur präzisen Erfassung der Hornhautkrümmung.
- Die eigentlichen Operationsziffern für die Katarakt-Operation (z. B. GOÄ 1375).
Es ist darauf zu achten, dass die physikalischen Messungen und die mathematische Auswertung (A7016) als getrennte Einzelschritte nebeneinander berechnet werden dürfen.
Ziffer A7016 in der neuen GOÄ
Die Berechnung einer Intraokularlinse findet ihren Nachfolger in der neuen Nummer 4809 — „Berechnung der Stärke einer intraokularen Linse als selbständige Leistung" — mit 14,52 € je Auge.
Der Zusatz „als selbständige Leistung" stellt klar, dass die Linsenberechnung nur dann gesondert abrechenbar ist, wenn sie nicht bereits Bestandteil der chirurgischen Prozedur ist. Der alte 2,3-fache Satz lag bei 17,69 €; die neue Ziffer liegt geringfügig darunter.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A7016
Was hat nicht gestimmt?