GOÄ A7015 korrekt abrechnen: Alles zu Indikationen, Analogbewertung nach Ziffer 410, typischen Fehlern und rechtssicherer Dokumentation für Augenärzte.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A7015
Optische und sonographische Messung der Vorderkammertiefe und/oder der Hornhautdicke des Auges (analog Nr. 410)
Die GOÄ-Ziffer A7015 beschreibt eine moderne ophthalmologische Diagnostikmethode. Da die ursprüngliche Gebührenordnung für Ärzte diese innovativen optischen Verfahren nicht direkt abbildet, erfolgt die Abrechnung über eine Analogbewertung der Ziffer 410. Diese Ziffer umfasst sowohl die optische als auch die sonographische Vermessung wichtiger Strukturen des vorderen Augenabschnitts.
Im Fokus stehen dabei die präzise Bestimmung der Vorderkammertiefe sowie die Messung der Hornhautdicke (Pachymetrie). Diese Parameter sind für die Diagnostik und das Therapiemanagement verschiedener Augenerkrankungen von entscheidender Bedeutung. Die Leistung beinhaltet die Durchführung der Messung, die Auswertung der Daten sowie die Dokumentation der Ergebnisse.
GOÄ A7015 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen
Die Anwendung der GOÄ A7015 ist in der augenärztlichen Praxis weit verbreitet. Ein primäres Einsatzgebiet ist die Glaukom-Diagnostik. Da die Hornhautdicke den gemessenen Augeninnendruck maßgeblich beeinflusst, ist eine präzise Pachymetrie für die korrekte Interpretation der Tonometrie-Werte unerlässlich. Nur so kann ein verfälschter Druckwert mathematisch korrigiert werden.
Ein weiteres wichtiges Anwendungsfeld ist die Planung und Nachsorge bei Eingriffen der refraktiven Chirurgie wie LASIK oder PRK. Vor solchen Operationen muss sichergestellt sein, dass die verbleibende Hornhautdicke eine ausreichende Stabilität aufweist. Auch bei der Diagnose und Verlaufskontrolle von Hornhauterkrankungen wie dem Keratokonus liefert die Ziffer wertvolle diagnostische Daten.
Tipp: Nutzen Sie die Hornhautdickenmessung im Rahmen der Glaukom-Vorsorge aktiv als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL), da gesetzliche Krankenkassen diese präzise Diagnostik im Regelfall nicht standardmäßig übernehmen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A7015
Fallbeispiel 1: Glaukom-Ausschluss bei okulärer Hypertension
Ein Patient stellt sich mit grenzwertig erhöhten Augeninnendruckwerten vor. Zur exakten Risikoeinschätzung wird eine optische Pachymetrie beider Augen durchgeführt. Die Messung ergibt eine überdurchschnittlich dicke Hornhaut, wodurch der gemessene Druckwert nach unten korrigiert werden kann. Abgerechnet wird die GOÄ A7015 analog beidseits mit dem Regelsatz von 2,3.
Fallbeispiel 2: Vorbereitung einer Katarakt-Operation
Vor einer geplanten Katarakt-Operation ist die exakte Berechnung der zu implantierenden Intraokularlinse notwendig. Hierzu wird eine optische Biometrie zur Bestimmung der Vorderkammertiefe und der Achsenlänge durchgeführt. Die Messung der Vorderkammertiefe wird über die Analogziffer A7015 liquidiert, während die Achsenlänge separat erfasst wird.
Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei bekanntem Keratokonus
Bei einem Patienten mit bekanntem, progressivem Keratokonus wird eine regelmäßige Verlaufskontrolle der Hornhautdicke durchgeführt. Mittels Scheimpflug-Kamera wird die dünnste Stelle der Hornhaut exakt lokalisiert und dokumentiert. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer A7015 unter Angabe der entsprechenden Diagnose zur Begründung der medizinischen Notwendigkeit.
Häufige Fehler bei der GOÄ A7015: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ A7015 ist die mangelnde Kennzeichnung als Analogleistung. Da es sich um eine Analogziffer handelt, muss auf der Liquidation zwingend der Hinweis auf die Ziffer 410 sowie die Bezeichnung der tatsächlich erbrachten Leistung erfolgen. Fehlt dieser Verweis, kann die Rechnung von privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen beanstandet werden.
Zudem kommt es immer wieder zu Konflikten bei der Nebeneinanderberechnung mit anderen Ultraschallleistungen. Wird am selben Tag eine reguläre Ultraschalluntersuchung des Auges nach Ziffer 410 durchgeführt, ist eine zusätzliche Abrechnung der A7015 für dasselbe Auge meist ausgeschlossen. Achten Sie daher penibel auf die Einhaltung der Ausschlusskriterien der GOÄ.
Achtung: Die analoge Ziffer A7015 darf nicht mehrfach für dasselbe Auge in einer Sitzung berechnet werden, selbst wenn sowohl die Vorderkammertiefe als auch die Hornhautdicke mit unterschiedlichen Geräten gemessen wurden.
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Dokumentation der GOÄ A7015: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und rechtssichere Dokumentation ist das Fundament jeder erfolgreichen Abrechnung. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation, das angewandte Messverfahren (z. B. optische Kohärenztomographie oder Ultraschall-Pachymetrie) sowie die konkreten Messergebnisse dokumentiert werden. Auch die Angabe des untersuchten Auges (rechts, links oder beidseits) ist zwingend erforderlich.
Besonders bei der Verwendung von Steigerungssätzen über den Regelsatz hinaus ist eine detaillierte Begründung in der Akte zu hinterlegen. Dies erleichtert die spätere Argumentation gegenüber Kostenträgern erheblich. Ein standardisiertes Dokumentationsschema in der Praxissoftware spart hierbei wertvolle Zeit.
Dokumentationsbeispiel:
Indikation: V. a. Offenwinkelglaukom. Durchführung einer optischen Pachymetrie (Scheimpflug-Kamera) beidseits. Hornhautdicke rechts: 520 µm, links: 525 µm. Korrekturfaktor für Applanationstonometrie berechnet und in Akte hinterlegt.
GOÄ A7015: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Standard-Schwellenwert für die GOÄ A7015 liegt beim 2,3-fachen Satz. Eine Faktorsteigerung bis zum 3,5-fachen Satz ist bei Vorliegen besonderer Erschwernisse möglich. Typische Begründungen sind eine erschwerte Fixation des Patienten (z. B. bei ausgeprägtem Nystagmus oder Tremor), starke Hornhauttrübungen, die die optische Messung erschweren, oder mangelnde Compliance bei sehr jungen oder dementen Patienten.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ A7015 wird in der Praxis selten isoliert erbracht. Häufige und zulässige Ziffernkombinationen umfassen die ophthalmologische Grunduntersuchung nach Ziffer 1200 oder 1201 sowie die Tonometrie nach Ziffer 1256. Auch die Kombination mit der Ziffer 1210 (Perimetrie) ist im Rahmen einer umfassenden Glaukom-Diagnostik üblich und abrechnungstechnisch vollkommen unbedenklich.
Ziffer A7015 in der neuen GOÄ
Die optische und sonographische Messung der Vorderkammertiefe und/oder der Hornhautdicke (Pachymetrie) erhält in der neuen GOÄ die neue Nummer 4835 — „Sonographische und/oder optische Messung der Länge des Augapfels und/oder von Teilstrecken, ggf. einschließlich Pachymetrie (Hornhautdicke)" — mit 40,79 € je Untersuchung.
Die neue Ziffer deckt nach den Allgemeinregeln des Kapitels beide Augen ab und ist damit nicht je Auge ansetzbar. Der alte 2,3-fache Satz lag bei 26,82 €; die neue Ziffer liegt darüber. Die Zweitaugen-Zuschlagsziffer A7015B ist in 4835 aufgegangen.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A7015
Was hat nicht gestimmt?