GOÄ A7022: Pupillenrekonstruktion korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A7022
Chirurgische Maßnahmen zur Wiederherstellung der Pupillenfunktion und/oder Einsetzen eines Irisblendenrings
Punktzahl 1110  
Einfachsatz 64,70 € 1,0x
Regelhöchstsatz 148,81 € 2,3x
Höchstsatz 226,45 € 3,5x
Ausschlüsse

So rechnen Sie die GOÄ-Ziffer A7022 für chirurgische Pupillenrekonstruktionen und Irisblendenringe rechtssicher und ohne Honorarverlust ab.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A7022

Die Ziffer A7022 ist eine eigenständige Analogziffer, die auf Beschluss des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen eingeführt wurde. Da die ursprüngliche Gebührenordnung für Ärzte diese moderne ophthalmologische Leistung nicht direkt abbildet, erfolgt die Abrechnung analog zur bestehenden Gebührenordnungsnummer.

Nr. A7022 (analog Nr. 1326): Chirurgische Maßnahmen zur Wiederherstellung der Pupillenfunktion und/oder Einsetzen eines Irisblendenrings

Das primäre Leistungsziel dieser Ziffer ist der Erhalt oder die Wiederherstellung der Blendenfunktion der Iris. Dies umfasst sowohl aufwendige Nahttechniken an der Regenbogenhaut als auch das operative Einbringen von mechanischen Hilfsmitteln wie einem Irisblendenring.

GOÄ A7022 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung

Die Anwendung der GOÄ-Ziffer A7022 ist in der Augenchirurgie von hoher Relevanz, insbesondere bei traumatischen oder degenerativen Veränderungen des vorderen Augenabschnitts. Typische Indikationen umfassen traumatische Mydriasen, Iriskolobome oder ausgeprägte Irisdefekte nach perforierenden Augenverletzungen.

Auch im Rahmen komplexer Kataraktoperationen kann die Ziffer zum Einsatz kommen, wenn eine intraoperative Pupillenerweiterung mittels Iris-Expandern oder das Einsetzen eines dauerhaften Irisblendenrings zur Stabilisierung notwendig wird. Die Wiederherstellung einer regulären Pupillendynamik dient nicht nur der kosmetischen Rekonstruktion, sondern verhindert vor allem störende Blendungserscheinungen (Photophobie) für den Patienten.

Tipp: Achten Sie darauf, dass die medizinische Notwendigkeit zur Wiederherstellung der Blendenfunktion, beispielsweise zur Vermeidung einer extremen Blendungsempfindlichkeit, klar aus der Indikationsstellung hervorgeht.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A7022

Die folgenden Szenarien verdeutlichen die korrekte Anwendung und Abrechnung der Ziffer im klinischen Alltag.

Fallbeispiel 1: Rekonstruktion nach Trauma

Ein Patient stellt sich mit einer traumatischen Mydriasis und einem partiellen Irisabriss nach einer stumpfen Augenverletzung vor. Der Operateur führt eine chirurgische Irisnaht zur Wiederherstellung der Pupillenform durch. Abgerechnet wird die Ziffer A7022 analog zum 2,3-fachen Satz, da der Eingriff aufgrund der Gewebeverhältnisse zeitaufwendig war.

Fallbeispiel 2: Implantation eines Irisblendenrings

Bei einer komplizierten Kataraktoperation zeigt sich eine intraoperative Floppy-Iris-Symptomatik mit starker Miosis. Zur Stabilisierung und Gewährleistung einer ausreichenden Pupillenöffnung setzt der Operateur einen Irisblendenring ein. Neben der Katarakt-Ziffer wird die A7022 analog berechnet, um den zusätzlichen chirurgischen Aufwand adäquat abzubilden.

Fallbeispiel 3: Versorgung eines Iriskoloboms

Zur Reduktion einer ausgeprägten Photophobie bei einem angeborenen Iriskolobom erfolgt die plastische Rekonstruktion der Pupille mittels spezieller Nahttechniken. Die Abrechnung erfolgt über die Analogziffer A7022. Da keine weiteren ausschließenden Leistungen erbracht wurden, ist die Liquidation problemlos möglich.

Häufige Fehler bei der GOÄ A7022: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ A7022 ist die Missachtung der strikten Ausschlusskriterien. Die Ziffer darf laut den Vorgaben der Bundesärztekammer explizit nicht neben den Nummern 1327 GOÄ (Plastische Rekonstruktion der Iris) oder 1328 GOÄ (Chirurgische Sanierung des vorderen Augenabschnitts) abgerechnet werden.

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen zudem genau, ob es sich um eine echte Wiederherstellung der Pupillenfunktion handelt oder lediglich um eine temporäre Pupillenerweiterung während einer Standard-Katarakt-OP. Die bloße Verwendung von temporären Iris-Häkchen rechtfertigt die Ziffer A7022 in der Regel nicht, wenn diese nicht der dauerhaften Wiederherstellung der Blendenfunktion dienen.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung mit den Ziffern 1327 und 1328 führt regelmäßig zu Honorarkürzungen. Prüfen Sie vor der Rechnungsstellung genau, welche chirurgische Ziffer den Schwerpunkt des Eingriffs am besten abbildet.

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Dokumentation der GOÄ A7022: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise OP-Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Kostenträger. Im Operationsbericht müssen die anatomischen Gegebenheiten, die Indikation (z. B. traumatische Mydriasis) und der genaue Ablauf der Rekonstruktionsmaßnahme detailliert beschrieben werden.

Besonders das Einbringen des Irisblendenrings oder die Durchführung der Irisnähte sollte mit Angabe des verwendeten Materials und der Nahttechnik dokumentiert werden. Auch präoperative und postoperative Befunde zur Pupillenreaktion und Blendungsempfindlichkeit stützen die medizinische Notwendigkeit.

Dokumentationsbeispiel:
...Nach Eröffnung der Vorderkammer zeigt sich ein ausgeprägter Irisdefekt im temporalen Quadranten. Durchführung einer chirurgischen Pupillenrekonstruktion mittels zweier modifizierter McCannel-Nähte (Prolene 10-0). Postoperativ zeigt sich eine zentrierte, rundliche Pupille mit wiederhergestellter Blendenfunktion...

GOÄ A7022: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert der Ziffer A7022 liegt beim 2,3-fachen Satz (148,81 €). Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 3,5 (226,45 €) ist bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen, stark vernarbtem Irisgewebe oder erheblicher intraoperativer Blutungskomplikation gerechtfertigt. Die Begründung auf der Rechnung muss patientenindividuell und nachvollziehbar formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die A7022 in Kombination mit operativen Eingriffen am vorderen Augenabschnitt erbracht. Erlaubt ist beispielsweise die Nebeneinanderberechnung mit der Ziffer 1375 (Kataraktoperation mittels Phakoemulsifikation), sofern die Pupillenrekonstruktion einen eigenständigen, über die Standard-OP hinausgehenden Zusatzaufwand darstellt. Nicht kombiniert werden darf sie hingegen mit den Ziffern 1327 und 1328.

Ziffer A7022 in der neuen GOÄ

Die chirurgischen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Pupillenfunktion und/oder Einsetzen einer Irisdiaphragma-Linse erhalten in der neuen GOÄ die neue Nummer 10351 — gleicher Titel, ergänzt um „als selbständige Leistung" — mit 387,90 € je Eingriff.

Iridektomie und Iridotomie als Begleitmaßnahmen sind in der neuen Ziffer eingeschlossen. Der alte 2,3-fache Satz lag bei 148,81 €; die neue Ziffer liegt erheblich darüber.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A7022

Die GOÄ-Ziffer A7022 wird für chirurgische Maßnahmen zur Wiederherstellung der Pupillenfunktion oder das Einsetzen eines Irisblendenrings berechnet. Typische Indikationen sind traumatische Irisdefekte oder Mydriasen. Ziel des Eingriffs muss der Erhalt der Blendenfunktion sein.
Die Ziffer A7022 darf nicht neben den GOÄ-Nummern 1327 und 1328 abgerechnet werden. Dies betrifft plastische Rekonstruktionen der Iris sowie chirurgische Sanierungen des vorderen Augenabschnitts bei Verletzungen. Eine parallele Abrechnung führt zu Beanstandungen.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) für die GOÄ A7022 liegt bei 148,81 Euro. Der einfache Gebührensatz beträgt 64,70 Euro. Bei erhöhtem Aufwand kann die Ziffer bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden.
Ja, die Nebeneinanderberechnung mit einer Katarakt-OP (z. B. Nr. 1375) ist grundsätzlich zulässig, sofern die Pupillenrekonstruktion eine eigenständige Leistung darstellt. Der zusätzliche chirurgische Aufwand muss jedoch detailliert im OP-Bericht begründet werden.
Im OP-Bericht müssen die genaue Indikation, die anatomischen Defekte sowie die angewandte Rekonstruktionstechnik lückenlos dokumentiert werden. Auch die Angabe der verwendeten Materialien, wie Nahtmaterial oder Irisblendenringe, ist für die Erstattung essenziell.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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