Leitfaden zur korrekten Abrechnung der GOÄ-Ziffer A7023 (Zyklotropie-Messung) für Augenärzte – inklusive Fallbeispielen, Steigerungssätzen und Ausschlussziffern.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A7023
Messung der Zyklotropie mittels haploskopischer Verfahren und/oder Laserscanning-Ophthalmoskopie
Die Ziffer A7023 ist eine Analogbewertung, die auf Empfehlung des Zentralen Konsultationsausschusses der Bundesärztekammer eingeführt wurde. Als Referenz dient die GOÄ-Ziffer 1217. Die Leistung umfasst die präzise quantitative Erfassung von Verrollungen des Auges um die Sagittalachse. Diese Diagnostik ist mit Standardverfahren der Schielheilkunde oft nur unzureichend möglich.
Die Messung erfolgt entweder subjektiv über haploskopische Verfahren wie das Synoptophor oder objektiv mittels moderner bildgebender Verfahren. Zu Letzteren gehört insbesondere die Laserscanning-Ophthalmoskopie, die eine exakte Bestimmung des Papillen-Fovea-Winkels erlaubt. Die Ziffer deckt die Durchführung der Messung, die Auswertung der Daten sowie die anschließende Befunddokumentation vollständig ab.
GOÄ A7023 in der Praxis: Diagnostik von Torsionsschielen
Die Indikation zur Durchführung einer Zyklotropie-Messung ist bei verschiedenen neuroophthalmologischen und strabologischen Krankheitsbildern gegeben. Besonders häufig kommt die Ziffer bei Patienten mit dem Verdacht auf eine Trochlearisparese zum Einsatz. Auch bei komplexen Orbitafrakturen oder im Rahmen der präoperativen Planung vor Schieloperationen ist diese Spezialdiagnostik unverzichtbar.
Ein weiteres wichtiges Anwendungsgebiet ist die Verlaufskontrolle bei endokriner Orbitopathie. Hierbei führen entzündliche Veränderungen der Augenmuskeln häufig zu störenden Doppelbildern, die quantifiziert werden müssen. Durch die präzise Messung lässt sich das Ausmaß der Zyklodeviation exakt bestimmen und der therapeutische Erfolg überwachen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A7023
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Trochlearisparese
Ein Patient stellt sich mit vertikalen Doppelbildern vor, die sich bei Kopfneigung verstärken. Zur differenzialdiagnostischen Abklärung erfolgt die Messung der Zyklotropie am Synoptophor. Die Untersuchung sichert die Diagnose einer Parese des Nervus trochlearis. Die Abrechnung erfolgt über die Analogziffer A7023 zum Regelsatz.
Fallbeispiel 2: Postoperative Verlaufskontrolle
Drei Wochen nach einer operativen Korrektur eines Schielschadens erfolgt die postoperative Kontrolle. Mittels Laserscanning-Ophthalmoskopie wird der objektive Torsionswinkel bestimmt, um das Operationsergebnis zu dokumentieren. Die Leistung wird neben der ophthalmologischen Grunduntersuchung liquidiert.
Fallbeispiel 3: Komplexe Orbitabodenfraktur
Nach einem Trauma klagt der Patient über persistierende monokulare Verkippungen des Sehbildes. Die quantitative Bestimmung der Zyklodeviation mittels Harms-Wand zeigt eine signifikante Exzyklotropie. Aufgrund der posttraumatischen Schmerzen und der eingeschränkten Kooperation des Patienten wird die Leistung mit einem erhöhten Steigerungsfaktor abgerechnet.
Häufige Fehler bei der GOÄ A7023: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die fehlerhafte Kombination mit der Referenzziffer 1217. Da die Ziffer A7023 eine Analogziffer zu 1217 darstellt, darf die Originalziffer für dieselbe Sitzung nicht zusätzlich in Ansatz gebracht werden. Dies führt bei Prüfungen durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen regelmäßig zur Streichung.
Zudem beanstanden Prüfstellen häufig das Fehlen des expliziten Hinweises auf die Analogabrechnung auf der Liquidation. Die Rechnung muss gemäß Paragraph 12 der GOÄ klar als Analoggebühr gekennzeichnet sein. Eine unvollständige Leistungsbeschreibung ohne Nennung des konkret angewandten Verfahrens gefährdet ebenfalls den Erstattungsanspruch.
Achtung: Achten Sie darauf, dass auf der Liquidation zwingend der Begriff "analog" sowie die exakte Leistungsbeschreibung der Zyklotropie-Messung angegeben sind, um Verzögerungen bei der Erstattung zu vermeiden.
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Dokumentation der GOÄ A7023: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament für eine erfolgreiche Abrechnung und wehrt unberechtigte Regresse ab. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation, das gewählte Untersuchungsverfahren sowie die konkreten Messergebnisse dokumentiert werden. Bei der Nutzung des Synoptophors sollten die Werte für die subjektive und objektive Verrollung in Grad angegeben werden.
Bei der Laserscanning-Ophthalmoskopie ist die Speicherung des Bildmaterials mit der Einzeichnung des Papillen-Fovea-Winkels ratsam. Diese objektiven Daten dienen im Streitfall als unumstößlicher Nachweis der Leistungserbringung.
Dokumentation: Verdacht auf Trochlearisparese rechts. Durchführung der Zyklotropie-Messung mittels Synoptophor. Befund: Objektive Exzyklotropie von 5 Grad in Primärposition, Zunahme bei Blick nach unten auf 8 Grad. Therapeutische Konsequenz: Verordnung einer Prismenfolie.
GOÄ A7023: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Abrechnung zum Regelsatz von 2,3 (32,45 €) kann bei Vorliegen besonderer Umstände bis zum Höchstsatz von 3,5 (49,38 €) gesteigert werden. Typische Begründungen sind ein ausgeprägter Nystagmus, starker Tremor oder eine erhebliche Fixationsschwäche des Patienten. Auch eine stark eingeschränkte Kooperationsfähigkeit, beispielsweise bei Kleinkindern, rechtfertigt den erhöhten Zeitaufwand und somit die Steigerung.
Typische Ziffernkombinationen
Die Zyklotropie-Messung wird regelhaft mit anderen ophthalmologischen Leistungen kombiniert. Häufig erfolgt die Nebeneinanderberechnung mit der Ziffer 1240 für die Untersuchung der Augenmuskelfunktionen oder der Ziffer 1244 für die Perimetrie. Es ist jedoch darauf zu achten, dass keine Doppelbewertung von Teilleistungen stattfindet, die bereits in der Grunduntersuchung enthalten sind.
Tipp: Dokumentieren Sie die Gründe für eine Überschreitung des Schwellenwertes stets patientenindividuell und detailliert. Pauschale Begründungen wie "erhöhter Zeitaufwand" werden von den Kostenträgern meist nicht anerkannt.
Ziffer A7023 in der neuen GOÄ
Die Messung der Zyklotropie mittels haploskopischer Verfahren und/oder Laserscanning-Ophthalmoskopie findet ihren Nachfolger in der neuen Nummer 4811 — „Untersuchung der Zyklotropie, z. B. mittels Laser-Scanning-Ophthalmoskopie (LSO) und/oder mittels haploskopischer Verfahren" — mit 17,44 € je Untersuchung.
Methoden und Inhalt sind identisch; die neue Legende benennt beide Beispielverfahren der alten Analogziffer ausdrücklich. Die Leistung gilt nach den Allgemeinregeln für beide Augen. Der alte 2,3-fache Satz lag bei 32,45 €; die neue Ziffer liegt erheblich darunter.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A7023
Was hat nicht gestimmt?