Die Abrechnung der differenzierenden Analyse der Augenstellung nach GOÄ A7024 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Steigerung und Fehlern.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A7024
Differenzierende Analyse der Augenstellung beider Augen mittels Messung von Horizontal-, Vertikal- und Zyklo-Deviation an Tangentenskalen in 9 Blickrichtungen, einschließlich Kopfneige-Test (analog Nr. 1217)
Die Ziffer A7024 beschreibt eine hochspezialisierte ophthalmologische Untersuchung zur differenzierenden Analyse der Augenstellung. Diese Leistung wird analog zur GOÄ-Ziffer 1217 berechnet, da die ursprüngliche Gebührenordnung diese moderne Diagnostikform nicht eigenständig abbildet. Der Beschluss zur Analogbewertung wurde vom Zentralen Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer im Jahr 2002 gefasst.
Die Untersuchung erfordert den Einsatz von speziellen Tangentenskalen (z. B. nach Harms oder Hess), um Abweichungen der Sehachsen präzise zu bestimmen. Dabei werden die Abweichungen systematisch in neun verschiedenen Blickrichtungen erfasst. Zusätzlich ist der sogenannte Kopfneige-Test (Bielschowsky-Test) integraler Bestandteil dieser komplexen Untersuchung.
GOÄ A7024 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen
Die Anwendung der GOÄ-Ziffer A7024 ist vor allem bei komplexen Strabismus-Formen und neuroophthalmologischen Fragestellungen indiziert. Typische klinische Szenarien umfassen den Verdacht auf Augenmuskelparesen, mechanische Bewegungseinschränkungen der Augen oder angeborene Schielerkrankungen. Auch bei der Abklärung von Doppelbildern (Diplopie) liefert diese Untersuchung essenzielle diagnostische Daten.
Durch die Messung in neun Blickrichtungen lässt sich das genaue Ausmaß von Horizontal-, Vertikal- und Zyklo-Deviationen bestimmen. Dies ist für die Planung von operativen Eingriffen an den Augenmuskeln unerlässlich. Die Ziffer grenzt sich deutlich von einfachen orientierenden Schielprüfungen ab, da sie eine apparative Messung an Tangentenskalen voraussetzt.
Tipp: Die Ziffer A7024 kann nur dann abgerechnet werden, wenn tatsächlich alle geforderten Komponenten, einschließlich der Messung in allen neun Blickrichtungen und des Kopfneige-Tests, vollständig erbracht und dokumentiert wurden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A7024
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Trochlearisparese
Ein Patient stellt sich mit neu aufgetretenen, vertikalen Doppelbildern vor, die sich beim Blick nach unten und zur Gegenseite verstärken. Es erfolgt eine differenzierende Analyse der Augenstellung an der Harms-Wand in neun Blickrichtungen sowie der Bielschowsky-Kopfneigetest. Die Diagnose einer Trochlearisparese wird gesichert. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer A7024 zum Regelsatz (2,3-fach, 32,45 €) aufgrund des standardmäßigen Aufwands.
Fallbeispiel 2: Präoperative Schielmessung bei Strabismus concomitans
Vor einer geplanten Schieloperation zur Korrektur eines kombinierten horizontalen und vertikalen Schielens ist eine exakte Ausmessung erforderlich. Die Messung erfolgt mittels Tangentenskala in allen neun Blickrichtungen zur exakten Bestimmung der Schielwinkel. Die Dokumentation zeigt komplexe Abweichungen, weshalb die Ziffer A7024 analog 1217 berechnet wird. Aufgrund der erschwerten Kooperation des jungen Patienten wird ein Steigerungssatz von 3,5 (49,38 €) mit entsprechender Begründung gewählt.
Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle nach Orbitabodenfraktur
Nach einer chirurgisch versorgten Orbitabodenfraktur klagt der Patient über persistierende Doppelbilder beim Aufblick. Zur Verlaufskontrolle und Beurteilung einer eventuellen Einklemmung von Augenmuskelgewebe wird die differenzierende Analyse durchgeführt. Die Messung der Deviationen in den neun Blickrichtungen sichert den Befund. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer A7024 zum Regelsatz.
Häufige Fehler bei der GOÄ A7024: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer A7024 ist die unvollständige Erbringung der Leistungsinhalte. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen vermehrt, ob der Kopfneige-Test und die Messung in allen neun Blickrichtungen tatsächlich durchgeführt wurden. Fehlt eine dieser Komponenten in der Dokumentation, droht eine Honorarkürzung oder die vollständige Streichung der Ziffer.
Zudem darf die Ziffer A7024 nicht neben einfachen, nicht-apparativen Schielprüfungen berechnet werden, wenn diese denselben diagnostischen Zweck erfüllen. Die Nebeneinanderberechnung mit der GOÄ-Ziffer 1250 (Untersuchung auf Schielen) oder 1251 ist im selben Behandlungsfall kritisch zu prüfen, da die differenzierende Analyse die grundlegenden Prüfungen in der Regel konsumiert.
Achtung: Die Abrechnung als Analogziffer erfordert zwingend die Angabe der Referenzziffer 1217 auf der Rechnung. Eine fehlerhafte Kennzeichnung führt unweigerlich zur Zurückweisung durch die Erstattungsstellen.
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Dokumentation der GOÄ A7024: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die Messergebnisse für jede der neun Blickrichtungen explizit festgehalten werden. Auch das Ergebnis des Kopfneige-Tests (Bielschowsky-Test) muss dokumentiert sein, idealerweise mit Angabe der Gradzahlen der Horizontal-, Vertikal- und Zyklo-Deviation.
Zusätzlich sollte das verwendete Diagnosegerät (z. B. Harms-Wand oder Hess-Schirm) in den Behandlungsdaten vermerkt werden. Dies untermauert den apparativen Charakter der Untersuchung und belegt die medizinische Notwendigkeit der aufwendigen Diagnostik.
Dokumentationsbeispiel: Differenzierende Analyse der Augenstellung an der Harms-Wand durchgeführt. Messung der Deviationen in 9 Blickrichtungen (Werte dokumentiert). Kopfneige-Test nach Bielschowsky positiv bei Neigung zur betroffenen Seite (Zyklo-Deviation von 5 Grad).
GOÄ A7024: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Ein Überschreiten des Schwellenwertes von 2,3 bis zum Höchstsatz von 3,5 is bei der GOÄ-Ziffer A7024 möglich, erfordert jedoch eine patientenbezogene Begründung. Typische Gründe für eine Steigerung sind eine erschwerte Kooperation des Patienten (z. B. bei Kleinkindern oder Patienten mit kognitiven Einschränkungen) oder eine extrem ausgeprägte Nystagmus-Symptomatik, die die Fixation erheblich erschwert. Auch ein außergewöhnlich hoher Zeitaufwand durch stark schwankende Schielwinkel kann als Begründung dienen.
Typische Ziffernkombinationen
Die Ziffer A7024 wird häufig im Rahmen einer umfassenden ophthalmologischen oder neuroophthalmologischen Untersuchung kombiniert. Zulässig ist die Kombination mit der GOÄ-Ziffer 1200 (Ophthalmoskopische Untersuchung) oder der GOÄ-Ziffer 1201 (Spaltlampenmikroskopie). Auch neurologische Basisuntersuchungen können am selben Tag berechnet werden, sofern sie eigenständige Indikationen betreffen und die jeweiligen Ausschlussbestimmungen beachtet werden.
Ziffer A7024 in der neuen GOÄ
Die differenzierende Analyse der Augenstellung beider Augen mittels Messung in mindestens neun Blickrichtungen wird zur neuen Nummer 4812 — „Differenzierende Analyse und Dokumentation des Bewegungsablaufs beider Augen in mindestens neun Blickrichtungen, einschließlich grafischer Darstellung" — mit 28,60 € je Auge.
Die Abrechnung erfolgt je Auge; bei beidäugiger Untersuchung ist 4812 zweimal ansetzbar. Der alte 2,3-fache Satz lag bei 32,45 €; die neue Ziffer liegt bei beidseitiger Prüfung in der Summe deutlich darüber.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A7024
Was hat nicht gestimmt?