GOÄ A801: Videosprechstunde in der Psychiatrie abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A801
Die Leistung nach Nr.801GOÄ ist bei Erbringung mittels Videoübertragung analog berechnungsfähig. - Beschluss der BÄK zur Telemedizin vom 09./10.12.2021 (Dt. Ärzteblatt 2022; 119 (1–2): A-50/B-42).
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 33,52 € 2,3x
Höchstsatz 51,00 € 3,5x

Die GOÄ-Ziffer A801 ermöglicht die Abrechnung einer eingehenden psychiatrischen Untersuchung per Videosprechstunde. Erfahren Sie alles zur korrekten Anwendung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A801

Die Leistung nach Nr. 801 GOÄ (Eingehende psychiatrische Untersuchung - gegebenenfalls einschließlich Beratung) ist bei Erbringung mittels Videoübertragung analog berechnungsfähig.

Diese Ziffer wurde durch den Beschluss der Bundesärztekammer zur Telemedizin im Dezember 2021 eingeführt. Sie ermöglicht es Ärzten, die eingehende psychiatrische Untersuchung auch im Rahmen einer Videosprechstunde adäquat zu liquidieren. Die analoge Anwendung trägt der Tatsache Rechnung, dass die psychiatrische Befunderhebung maßgeblich auf verbaler und nonverbaler Kommunikation basiert, welche über eine hochwertige Videoübertragung zuverlässig beurteilt werden kann.

GOÄ A801 in der Praxis: Telemedizinische Psychiatrie

Die telemedizinische Erbringung psychiatrischer Leistungen hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Die GOÄ A801 eignet sich hervorragend für die Verlaufskontrolle bekannter Patienten, bei denen ein persönliches Erscheinen in der Praxis erschwert oder nicht zwingend erforderlich ist. Typische Indikationen umfassen chronische psychiatrische Erkrankungen, depressive Episoden oder Angststörungen.

Wichtig ist hierbei die Abgrenzung zu reinen Beratungsleistungen. Während eine telefonische Beratung lediglich verbale Informationen austauscht, erfordert die GOÄ A801 eine visuelle Beurteilung des psychopathologischen Befundes. Hierzu gehören die Einschätzung von Mimik, Gestik, Antrieb und psychomotorischen Besonderheiten des Patienten.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A801

Fallbeispiel 1: Verlaufskontrolle bei depressiver Episode

Ein Patient mit einer bekannten mittelschweren depressiven Episode wird im Rahmen einer geplanten Videosprechstunde untersucht. Der Arzt beurteilt den aktuellen psychopathologischen Status, insbesondere Stimmung, Antrieb und Vigilanz. Da der Patient stabil ist, erfolgt eine kurze Anpassung der Medikation.

Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer A801 zum Regelsatz (2,3-fach), da die Untersuchung ohne außergewöhnliche Erschwernisse durchgeführt werden konnte.

Fallbeispiel 2: Krisenintervention bei Angststörung

Eine Patientin mit einer Panikstörung meldet sich aufgrund einer akuten Verschlechterung ihrer Symptomatik. Der Arzt führt eine dringliche Videosprechstunde durch, um eine akute Eigen- oder Fremdgefährdung auszuschließen und die Patientin psychisch zu stabilisieren.

Aufgrund des hohen emotionalen Leidensdrucks und der aufwendigen therapeutischen Intervention wird die Ziffer A801 mit dem Höchstsatz (3,5-fach) abgerechnet. Die Begründung verweist auf die akute Krisensituation und den erhöhten Zeitaufwand.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei Schizophrenie

Ein chronisch an Schizophrenie erkrankter Patient wird telemedizinisch untersucht, um die Compliance und eventuelle Nebenwirkungen der antipsychotischen Medikation zu überprüfen. Der Arzt achtet im Videobild besonders auf extrapyramidale Nebenwirkungen.

Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer A801 analog. Da die Befunderhebung aufgrund von kognitiven Einschränkungen des Patienten erschwert war, wird ein Steigerungsfaktor von 2,8 gewählt.

Häufige Fehler bei der GOÄ A801: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Deklarierung von reinen Telefonaten als Videosprechstunde. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen zunehmend, ob tatsächlich eine synchrone Videoübertragung stattgefunden hat. Reine Audioverbindungen dürfen keinesfalls unter der Ziffer A801 abgerechnet werden.

Achtung: Die Abrechnung der GOÄ A801 setzt die Nutzung eines zertifizierten Videodienstanbieters voraus. Eine ungesicherte Übertragung über herkömmliche Messenger-Dienste ist datenschutzrechtlich unzulässig und kann zum Verlust des Honoraranspruchs führen.

Zudem ist darauf zu achten, dass die Ziffer A801 nicht am selben Tag neben einer persönlichen psychiatrischen Untersuchung berechnet wird. Solche Doppelabrechnungen werden von den Prüfstellen konsequent gestrichen.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ A801: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder erfolgreichen GOÄ-Abrechnung. Für die Ziffer A801 müssen neben den medizinischen Inhalten auch die telemedizinischen Rahmenbedingungen festgehalten werden. Dazu gehört die explizite Erwähnung des genutzten Videodienstes sowie der Beginn und das Ende der Sitzung.

Dokumentation: Videosprechstunde am 15.10.2023 von 10:15 bis 10:35 Uhr über zertifizierten Anbieter. Psychopathologischer Befund: Patient bewusstseinsklar, orientiert. Stimmung subdepressiv, Antrieb leicht gemindert. Keine produktive Symptomatik. Beratung zur Dosierung des Antidepressivums durchgeführt.

Der dokumentierte psychopathologische Status muss die Kriterien einer eingehenden Untersuchung widerspiegeln. Eine bloße Notiz wie Gespräch geführt reicht für die Begründung der Ziffer A801 nicht aus.

Tipp: Hinterlegen Sie in Ihrer Praxissoftware eine standardisierte Dokumentationsvorlage für die Videosprechstunde, um alle abrechnungsrelevanten Details rechtssicher zu erfassen.

GOÄ A801: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Ziffer A801 kann bei erhöhtem Aufwand über den Regelsatz von 2,3-fach hinaus bis zum Höchstsatz von 3,5-fach gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenüberschreitung sind eine erschwerte Kommunikation, ausgeprägte psychomotorische Hemmung oder eine notwendige Krisenintervention. Die Begründung muss stets patientenindividuell und nachvollziehbar in der Rechnung formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Da die Ziffer A801 bereits eine Beratung beinhalten kann, ist die zusätzliche Abrechnung der Ziffern 1 oder 3 für dasselbe Gespräch kritisch. Erlaubt sind jedoch Kombinationen mit spezifischen therapeutischen Leistungen, sofern diese zeitlich getrennt oder als eigenständige Leistungsteile erbracht wurden. Auch telemedizinische Zuschläge können je nach aktueller Beschlusslage der BÄK in Betracht gezogen werden.

Ziffer A801 in der neuen GOÄ

Die psychiatrische Untersuchung per Videoübertragung (Analogziffer zu Nr. 801) wird in der neuen GOÄ durch zwei zeitbasierte Leistungen abgebildet — die Dauer entscheidet:

  • 4400 „Psychiatrische, psychotherapeutische oder psychosomatische Untersuchung, ggf. unter Einschaltung einer Bezugs- oder Kontaktperson, Dauer unter 15 Minuten" — 11,98 €, einmal als alleinige Leistung
  • 4401 „...je vollendete 15 Minuten" — 37,56 €, bis zu viermal je Sitzung

Heute liegt der 2,3-fache Satz bei 33,51 €. In der neuen GOÄ ist Videoerbringung für alle geeigneten Leistungen allgemein geregelt; eine gesonderte Analogberechnung entfällt. Untersuchungen unter 15 Minuten → 11,98 €; je vollendete 15 Minuten darüber hinaus kommen 37,56 € hinzu (maximal vier Einheiten je Sitzung).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A801

Nein, die GOÄ A801 setzt zwingend eine synchrone Videoübertragung voraus. Für reine Telefongespräche müssen andere Ziffern wie die GOÄ 1 oder 3 herangezogen werden. Eine analoge Anwendung der Nr. 801 ist für Telefonate nicht zulässig.
Die Ziffer A801 steht primär Fachärzten für Psychiatrie, Psychotherapie, Nervenheilkunde sowie Neurologie offen. Auch andere Fachärzte, die die Zusatzbezeichnung Psychotherapie führen, können diese Leistung unter den entsprechenden Voraussetzungen berechnen.
Eine Nebeneinanderberechnung der GOÄ A801 und der GOÄ 3 in derselben Sitzung ist in der Regel ausgeschlossen, da die A801 bereits eine Beratung beinhalten kann. Nur bei zeitlich und inhaltlich klar getrennten Anlässen ist eine Kombination unter Angabe der Uhrzeiten denkbar.
Die GOÄ A801 kann wie andere ärztliche Leistungen ohne Begründung bis zum Regelsatz von 2,3-fach gesteigert werden. Bei besonders hohem Aufwand, wie einer erschwerten Befunderhebung, ist eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 3,5-fach mit entsprechender Begründung möglich.
Für die Abrechnung muss ein zertifizierter Videodienstanbieter genutzt werden, der den datenschutzrechtlichen Anforderungen entspricht. Die Verbindung muss Ende-zu-Ende verschlüsselt sein, und die Nutzung sollte in der Patientenakte dokumentiert werden.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich