GOÄ A796: Ergometrische Funktionsprüfung richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A796
Ergometrische Funktionsprüfung mittels Fahrrad- oder Laufbandergometer (physikalisch definierte und reproduzierbare Belastungsstufen), einschließlich Dokumentation
Punktzahl 152  
Einfachsatz 8,86 € 1,0x
Regelhöchstsatz 15,95 € 1,8x
Höchstsatz 22,15 € 2,5x

Die Abrechnung der Laufband- und Fahrradergometrie nach GOÄ A796 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie, wie Sie die analoge Ziffer rechtssicher anwenden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A796

Die Ziffer A796 ist eine analoge Bewertung, die sich an der Ziffer 650 der Gebührenordnung für Ärzte orientiert. Der offizielle Leistungstext beschreibt die Maßnahme wie folgt:

Ergometrische Funktionsprüfung mittels Fahrrad- oder Laufbandergometer (physikalisch definierte und reproduzierbare Belastungsstufen), einschließlich Dokumentation

Diese Leistung umfasst die systematische Belastung des Patienten unter kontrollierten Bedingungen. Ziel ist es, die funktionelle Leistungsfähigkeit des Herz-Kreislauf-Systems und des Bewegungsapparates quantitativ zu erfassen. Die Dokumentation der Belastungsstufen und der physiologischen Reaktionen ist integraler Bestandteil der Leistung.

GOÄ A796 in der Praxis: Indikationen in Orthopädie und Sportmedizin

In der täglichen Praxis findet die GOÄ A796 vor allem dort Anwendung, wo die rein mechanische oder koordinative Belastbarkeit im Vordergrund steht. Dies betrifft insbesondere die Sportmedizin und die orthopädische Rehabilitation nach Gelenkeingriffen. Auch in der physikalischen und rehabilitativen Medizin liefert die Untersuchung wertvolle Daten zur Belastungssteuerung.

Typische Indikationen sind die postoperative Überprüfung der Knie- oder Hüftgelenksfunktion unter dynamischer Last. Ebenso wird die Ziffer herangezogen, um die aerobe Leistungsfähigkeit von Athleten auf dem Laufbandergometer präzise zu bestimmen. Im Gegensatz zum klassischen Belastungs-EKG steht hier nicht primär die Ischämiediagnostik im Fokus, sondern die funktionelle Belastbarkeit des Bewegungsapparates.

Tipp: Nutzen Sie die Ziffer A796 gezielt für sportmedizinische Leistungsdiagnostiken, bei denen eine standardisierte Laufband- oder Fahrradbelastung ohne vollwertiges 12-Kanal-EKG durchgeführt wird.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A796

Fallbeispiel 1: Postoperative Rehabilitation nach Kreuzbandruptur

Ein 28-jähriger Patient stellt sich sechs Monate nach einer vorderen Kreuzbandplastik zur Leistungsbeurteilung vor. Es erfolgt eine stufenweise Belastung auf dem Laufbandergometer zur Überprüfung des Gangbildes und der muskulären Ausdauer. Die Belastungsstufen werden exakt dokumentiert, um den weiteren Trainingsplan anzupassen. Abgerechnet wird die GOÄ A796 zum Regelsatz (2,3-fach) neben einer symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ 5.

Fallbeispiel 2: Sportmedizinischer Check-up eines Marathonläufers

Ein ambitionierter Freizeitläufer wünscht eine Bestimmung seiner aktuellen Ausdauerleistungsfähigkeit. Der Arzt führt eine ergometrische Funktionsprüfung auf dem Laufband mit ansteigender Geschwindigkeit durch. Da die Untersuchung aufgrund der hohen Leistungsstufe des Athleten eine besonders intensive Überwachung erfordert, wird die GOÄ A796 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 2,8 abgerechnet.

Fallbeispiel 3: Belastungstest bei chronischer Gonarthrose

Eine 65-jährige Patientin mit bekannter Gonarthrose soll bezüglich ihrer Gehstrecke und Schmerzentwicklung evaluiert werden. Auf dem Fahrradergometer wird eine niedrigschwellige Belastung durchgeführt, um die Gelenkbeweglichkeit unter moderater Last zu prüfen. Die Dokumentation zeigt die Schmerzgrenze bei einer bestimmten Wattstufe auf. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die Ziffer A796 analog.

Häufige Fehler bei der GOÄ A796: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ A796 ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung mit dem Belastungs-EKG nach Ziffer 652. Da die ergometrische Belastung bereits in der Ziffer 652 enthalten ist, führt eine gleichzeitige Abrechnung beider Ziffern in derselben Sitzung regelmäßig zu Kürzungen durch die privaten Krankenversicherungen. Nur bei völlig getrennten Fragestellungen und zeitlich versetzten Sitzungen ist dies denkbar.

Zudem beanstanden Prüfstellen häufig das Fehlen von reproduzierbaren Belastungsstufen in den Aufzeichnungen. Eine rein subjektive Belastung ohne Angabe von Wattzahlen oder Geschwindigkeiten rechtfertigt die Abrechnung dieser Ziffer nicht. Achten Sie daher penibel darauf, dass die physikalischen Parameter lückenlos dokumentiert sind.

Achtung: Die bloße Durchführung eines ungesteuerten Gehtests auf dem Laufband ohne definierte Steigerungsstufen erfüllt nicht die Kriterien der GOÄ A796 und wird bei Prüfungen gestrichen.

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Dokumentation der GOÄ A796: Praxisbewährte Hinweise

Eine rechtssichere Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen das verwendete Gerät, das gewählte Belastungsprotokoll sowie die exakten Stufen (z. B. Steigerung um 25 Watt alle 2 Minuten) festgehalten werden. Auch die Abbruchkriterien oder das reguläre Ende der Belastung müssen dokumentiert sein.

Zusätzlich sollten die kardiopulmonalen Parameter wie Blutdruck und Herzfrequenz auf jeder Stufe notiert werden. Ein kurzes schriftliches Fazit zur funktionellen Kapazität rundet die Dokumentation ab.

Dokumentation: Laufbandergometrie nach modifiziertem Bruce-Protokoll. Stufe 1: 2,7 km/h bei 10% Steigung (HF 95 bpm, RR 130/80 mmHg). Stufe 2: 4,0 km/h bei 12% Steigung (HF 115 bpm, RR 145/85 mmHg). Abbruch nach 6 Minuten wegen muskulärer Erschöpfung der linken Wade. Keine kardialen Beschwerden.

GOÄ A796: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus ist bei der GOÄ A796 gut begründbar, wenn besondere Erschwernisse vorliegen. Dies kann eine ausgeprägte motorische Einschränkung des Patienten sein, die eine ständige Hilfestellung oder Absicherung durch den Arzt erfordert. Auch ein hohes Sturzrisiko oder die Notwendigkeit einer kontinuierlichen verbalen Führung des Patienten rechtfertigen einen erhöhten Steigerungsfaktor (z. B. 2,8-fach oder 3,5-fach).

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ A796 lässt sich hervorragend mit anderen diagnostischen Leistungen kombinieren. Häufig erfolgt die Abrechnung zusammen mit der symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ 5 oder der eingehenden Beratung nach GOÄ 3. Auch die Kombination mit orthopädischen Funktionsprüfungen wie der Ziffer 800 (Neurologische Untersuchung) oder Ziffer 804 (Psychiatrische Untersuchung bei psychosomatischen Belastungsreaktionen) ist in der Praxis üblich und zulässig.

Ziffer A796 in der neuen GOÄ

Die ergometrische Funktionsprüfung wird zur neuen Nummer 2801 „Ergometrische Funktionsprüfung in physikalisch definierten und reproduzierbaren Belastungsstufen, mittels Fahrrad-, Oberkörper- oder Laufbandergometer, je Sitzung" — 65,66 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 15,95 €). Die Steigerung ist erheblich. Die neue Legende ergänzt ausdrücklich das Oberkörperergometer; die Dokumentation ist Bestandteil der Leistung und nicht gesondert berechnungsfähig.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A796

Die GOÄ-Ziffer A796 beschreibt die ergometrische Funktionsprüfung mittels Fahrrad- oder Laufbandergometer mit physikalisch definierten Belastungsstufen inklusive Dokumentation. Sie wird analog nach der GOÄ-Ziffer 650 bewertet.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) für die GOÄ-Ziffer A796 beträgt 20,38 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 8,86 Euro, während der Höchstsatz (3,5-fach) mit 31,01 Euro abgerechnet werden kann.
Die GOÄ A796 wird für die reine ergometrische Funktionsprüfung herangezogen, wenn kein diagnostisches Belastungs-EKG im Vordergrund steht. Die GOÄ 652 hingegen umfasst explizit das Belastungs-EKG mit mindestens 12 Ableitungen.
Hauptsächlich wird diese Ziffer von Orthopäden, Sportmedizinern, Internisten sowie Fachärzten für Physikalische Medizin und Rehabilitation genutzt. Sie dient dort der Überprüfung der körperlichen Belastbarkeit und Ganganalyse.
Für eine rechtssichere Abrechnung müssen die physikalisch definierten Belastungsstufen, die erbrachte Leistung in Watt oder km/h sowie die kardiopulmonale oder motorische Reaktion dokumentiert werden. Auch die schriftliche Zusammenfassung der Ergebnisse gehört zwingend dazu.
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