GOÄ A795: Kipptisch-Untersuchung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A795
Kipptisch-Untersuchung mit kontinuierlicher EKG- und Blutdruckregistrierung
Punktzahl 605  
Einfachsatz 35,26 € 1,0x
Regelhöchstsatz 81,10 € 2,3x
Höchstsatz 123,41 € 3,5x

Die Kipptisch-Untersuchung nach GOÄ A795 ist essenziell für die Synkopendiagnostik. Erfahren Sie, wie Sie die Analogziffer rechtssicher und optimal abrechnen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A795

Die Ziffer A795 ist im Gebührenverzeichnis nicht als eigenständige, originäre Ziffer aufgeführt. Sie wird als Analogbewertung herangezogen, um moderne diagnostische Verfahren abzubilden, die in der veralteten GOÄ fehlen. Als Referenz dient hierbei die Ziffer 648 aus dem Abschnitt F (Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie).

Kipptisch-Untersuchung mit kontinuierlicher EKG- und Blutdruckregistrierung (analog Nr. 648)

Die Leistung umfasst die Durchführung der Untersuchung auf einem speziellen Kipptisch zur Provokation orthostatischer Reaktionen. Die kontinuierliche Überwachung von Herzrhythmus und Blutdruck ist obligater Bestandteil dieser Ziffer. Ohne diese lückenlose Registrierung darf die Ziffer nicht abgerechnet werden.

GOÄ A795 in der Praxis: Diagnostik von Synkopen und orthostatischer Intoleranz

Die Kipptisch-Untersuchung ist der Goldstandard bei der Abklärung von unklaren, rezidivierenden Synkopen. Insbesondere bei Verdacht auf eine vasovagale Synkope oder ein posturales orthostatisches Tachykardiesyndrom (POTS) liefert das Verfahren entscheidende diagnostische Hinweise. Der Patient wird dabei kontrollierten Lageveränderungen ausgesetzt, während die Vitalparameter in Echtzeit erfasst werden.

Im klinischen Alltag grenzt sich diese Untersuchung deutlich von einfachen Kreislauftests ab. Ein einfacher Schellong-Test rechtfertigt die Abrechnung der A795 nicht, da hierbei keine kontinuierliche apparative Registrierung und kein spezialisierter Kipptisch zum Einsatz kommen. Die Indikation muss daher in der Patientenakte stets präzise begründet sein.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A795

Fallbeispiel 1: Abklärung rezidivierender Synkopen

Eine 24-jährige Patientin stellt sich mit wiederholten, unklaren Ohnmachtsanfällen vor. Zum Ausschluss einer orthostatischen Dysregulation wird eine Kipptisch-Untersuchung durchgeführt. Nach 15 Minuten in der 70-Grad-Kippung kommt es zum Blutdruckabfall und einer transienten Bradykardie. Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer A795 zum Regelsatz (2,3-fach, 81,10 €).

Fallbeispiel 2: Verdacht auf POTS mit medikamentöser Provokation

Bei einem 35-jährigen Patienten mit chronischer Tachykardie im Stehen wird die Untersuchung durchgeführt. Da die Standard-Kippung ohne Befund bleibt, erfolgt eine medikamentöse Provokation mittels sublingualem Nitroglycerin. Aufgrund des erhöhten Zeitaufwands und der intensiven Überwachung wird die Ziffer A795 mit einem gesteigerten Faktor von 3,0 (105,78 €) abgerechnet.

Fallbeispiel 3: Autonome Neuropathie bei Diabetes mellitus

Ein 62-jähriger Diabetiker klagt über ausgeprägten Schwindel beim Aufstehen. Zur Überprüfung einer autonomen Neuropathie wird die Untersuchung auf dem Kipptisch durchgeführt. Die kontinuierliche Registrierung zeigt eine ausbleibende Herzfrequenzvariabilität. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ A795 analog zum 2,3-fachen Satz.

Häufige Fehler bei der GOÄ A795: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der A795 ist die unzulässige Doppelabrechnung von Einzelleistungen. Da die kontinuierliche EKG- und Blutdruckregistrierung bereits im Leistungstext enthalten ist, dürfen Ziffern wie die GOÄ 651 (Elektrokardiogramm) oder GOÄ 644 (kontinuierliche Blutdruckmessung) für denselben Zeitraum nicht zusätzlich berechnet werden. Dies führt bei Prüfungen durch private Krankenversicherungen regelmäßig zu Kürzungen.

Zudem müssen die formalen Vorgaben für Analogziffern strikt eingehalten werden. Auf der Liquidation muss die Ziffer als „A795“ deklariert und mit dem Hinweis auf die analoge Anwendung der Ziffer 648 versehen werden. Fehlt dieser Verweis, ist die Rechnung formal fehlerhaft.

Achtung: Die zeitgleiche Abrechnung eines Langzeit-EKGs (GOÄ 659) am Untersuchungstag ist nur dann zulässig, wenn die Langzeit-Messung unabhängig von der Kipptisch-Untersuchung über einen separaten 24-Stunden-Zeitraum erfolgt und eine eigenständige Indikation vorliegt.

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Dokumentation der GOÄ A795: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die Indikation, die genauen Kippwinkel, die Verweildauer in den jeweiligen Positionen sowie alle gemessenen Kreislaufparameter detailliert festgehalten werden. Auch das Auftreten von Symptomen wie Schwindel, Blässe oder Schweißausbruch muss dokumentiert werden.

Falls die Untersuchung vorzeitig abgebrochen werden musste, ist der Grund hierfür (z. B. drohende Synkope) exakt zu beschreiben. Dies stützt nicht nur die medizinische Notwendigkeit, sondern liefert auch die Argumente für eine eventuelle Steigerung des Gebührensatzes.

Dokumentationsbeispiel: Kipptisch-Untersuchung (analog GOÄ 648) bei V.a. vasovagale Synkope. Ausgangslage: RR 120/75 mmHg, HF 68/Min. Kippung auf 70 Grad für 20 Minuten. Kontinuierliches EKG ohne Rhythmusstörungen. Nach 12 Minuten RR-Abfall auf 85/50 mmHg, HF-Anstieg auf 110/Min, Angabe von Schwindel. Rückkippung in Flachlage, sofortige Stabilisierung.

GOÄ A795: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert der GOÄ A795 liegt beim 2,3-fachen Satz (81,10 €). Ein Abweichen nach oben bis zum 3,5-fachen Satz (123,41 €) ist möglich, erfordert jedoch eine patientenbezogene Begründung. Typische Gründe für einen erhöhten Steigerungsfaktor sind eine extrem verlängerte Untersuchungsdauer, erhebliche Kreislaufinstabilitäten, die ein sofortiges ärztliches Eingreifen erforderten, oder die Durchführung einer pharmakologischen Provokation während des Tests.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der Ziffer A795 können weitere Leistungen am selben Behandlungstag anfallen. Häufig kombiniert wird die Untersuchung mit einer eingehenden Beratung nach GOÄ 3 oder einer symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ 5. Wird für die Provokation ein venöser Zugang gelegt, kann die Ziffer 261 (Infusion) oder Ziffer 252 (Injektion) zusätzlich berechnet werden, sofern dies medizinisch notwendig war.

Tipp: Achten Sie bei der Kombination mit Beratungs- oder Untersuchungsleistungen darauf, dass diese zeitlich getrennt von der eigentlichen Kipptisch-Untersuchung stattfinden, um Überschneidungen in den Leistungszeiten zu vermeiden.

Ziffer A795 in der neuen GOÄ

Die Kipptisch-Untersuchung mit kontinuierlicher EKG- und Blutdruckregistrierung wird zur neuen Nummer 2920 — 91,93 € je Sitzung (heute beim 2,3-fachen Satz: 81,10 €). Die neue Legende präzisiert zwei Mindestanforderungen: Kippwinkel mindestens 60 Grad und Dauer mindestens 30 Minuten. Pharmakologische Testungen sind nach wie vor fakultativ eingeschlossen. Diese Mindestanforderungen sollten beim Altbeleg geprüft werden.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A795

Die GOÄ-Ziffer A795 bezeichnet die Kipptisch-Untersuchung mit kontinuierlicher EKG- und Blutdruckregistrierung. Da diese Leistung in der ursprünglichen Gebührenordnung nicht enthalten ist, wird sie analog zur Ziffer 648 abgerechnet. Sie dient primär der Abklärung von unklaren Synkopen.
Der Einfachsatz der GOÄ A795 beträgt 35,26 € bei einer Bewertung mit 605 Punkten. Bei der Abrechnung mit dem medizinischen Regelhöchstsatz (2,3-facher Faktor) beläuft sich das Honorar auf 81,10 €. Unter Ausschöpfung des Höchstsatzes (3,5-fach) können bis zu 123,41 € geltend gemacht werden.
Nein, eine separate Abrechnung von Standard-EKGs oder kontinuierlichen Blutdruckmessungen am selben Tag ist in der Regel ausgeschlossen, da diese bereits integraler Bestandteil der Leistungsbeschreibung der A795 sind. Nur bei einer zeitlich völlig getrennten, eigenständigen Indikation ist eine zusätzliche Abrechnung mit entsprechender Begründung denkbar.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz hinaus ist gerechtfertigt, wenn die Untersuchung durch besondere Umstände erschwert war. Typische Gründe sind eine medikamentöse Provokation (z. B. mit Nitroglycerin), eine ungewöhnlich lange Untersuchungsdauer oder ein instabiler Kreislaufzustand des Patienten, der sofortiges Eingreifen erforderte.
Da es sich um eine Analogbewertung handelt, muss die Rechnung die Ziffer A795 mit dem Zusatz „analog“ und der Referenzziffer 648 ausweisen. Zudem muss die Beschreibung der erbrachten Leistung („Kipptisch-Untersuchung mit kontinuierlicher EKG- und Blutdruckregistrierung“) verständlich aufgeführt sein.
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