Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer A792 für die Kontrolle von Herzunterstützungssystemen wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Indikation und Fallstricken.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A792
Die Ziffer A792 ist eine Analogbewertung in der Gebührenordnung für Ärzte. Da moderne Herzunterstützungssysteme (Ventricular Assist Devices, VAD) in der historischen Fassung der GOÄ nicht direkt abgebildet sind, erfolgt die Abrechnung analog zur Ziffer 792.
Ziffer 792 (Referenz für A792): Kontrolle eines implantierten Kardioverters bzw. Defibrillators (ICD) mit telemetrischer Abfrage aller gespeicherten Daten, Prüfung der Reizschwelle, der Wahrnehmungsfunktion und der Batteriekapazität sowie ggf. Umprogrammierung.
Die Leistung umfasst die vollständige technische Funktionsprüfung des Unterstützungssystems. Hierzu gehören die telemetrische Abfrage der Systemparameter, die Analyse von Fehlermeldungen sowie die Anpassung der Pumpenleistung an die hämodynamische Situation des Patienten.
GOÄ A792 in der Praxis: Indikation und klinischer Stellenwert
Die Kontrolle von Herzunterstützungssystemen ist eine hochspezialisierte Leistung, die meist in kardiologischen Zentren oder spezialisierten Schwerpunktpraxen durchgeführt wird. Typische Indikationen sind die regelmäßige Nachsorge bei Patienten mit einem Linksherzunterstützungssystem (LVAD) oder einem biventrikulären Unterstützungssystem (BiVAD).
Klinische Situationen umfassen sowohl die routinemäßige Quartalskontrolle als auch Akutvorstellungen bei Alarmmeldungen des Steuergeräts (Controller). Eine präzise Abgrenzung zu reinen Schrittmacherkontrollen ist essenziell, da die hämodynamische Relevanz von VAD-Systemen eine deutlich intensivere ärztliche Überwachung erfordert.
Tipp: Achten Sie darauf, dass die analoge Anwendung der Ziffer 792 auf der Rechnung explizit durch das Voranstellen des Buchstabens "A" (A792) und die Beschreibung der tatsächlichen Leistung ("Kontrolle eines Herzunterstützungssystems") gekennzeichnet wird.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A792
Fallbeispiel 1: Routinemäßige LVAD-Nachsorge
Ein symptomfreier Patient stellt sich zur vierteljährlichen Kontrolle seines LVAD-Systems in der kardiologischen Ambulanz vor. Es erfolgt die telemetrische Auslesung des Controllers, die Überprüfung der Flussraten und der Leistungsaufnahme sowie die Inspektion der Driveline-Austrittsstelle.
Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer A792 zum Regelsatz (2,3-fach). Da keine Komplikationen vorlagen und der Zeitaufwand im normalen Rahmen lag, ist eine Steigerung nicht indiziert.
Fallbeispiel 2: Akute Alarmmeldung des Controllers
Ein Patient stellt sich notfallmäßig mit einer "Low Flow"-Alarmmeldung des Herzunterstützungssystems vor. Nach telemetrischer Abfrage zeigt sich eine kritische Reduktion des Blutflusses bei gleichzeitigem Verdacht auf eine Dehydration.
Neben der sofortigen therapeutischen Intervention (Flüssigkeitssubstitution) wird das System neu kalibriert. Aufgrund des hohen Risikos und des akuten Handlungsbedarfs wird die Ziffer A792 mit dem Faktor 3,5 abgerechnet, da eine lebensbedrohliche Situation vorlag.
Fallbeispiel 3: Komplexe Optimierung bei Herzinsuffizienz
Bei einem Patienten mit fortschreitender Rechtsherzbelastung unter LVAD-Therapie muss die Pumpendrehzahl unter echokardiographischer Kontrolle schrittweise angepasst werden. Die Prozedur erfordert eine kontinuierliche Abstimmung zwischen Kardiologe und VAD-Koordinator.
Die aufwendige Abstimmung und die simultane sonographische Steuerung rechtfertigen eine Steigerung der Ziffer A792 auf den 3,0-fachen Satz. Die Begründung muss den erhöhten Zeitaufwand und die Komplexität der hämodynamischen Einstellung detailliert beschreiben.
Häufige Fehler bei der GOÄ A792: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler ist die fehlerhafte Kennzeichnung der Analogziffer. Wird die Ziffer ohne das "A" als reguläre Ziffer 792 abgerechnet, führt dies bei Patienten mit VAD (aber ohne ICD) zu sofortigen Beanstandungen durch die privaten Krankenversicherungen.
Zudem versuchen Prüfstellen regelmäßig, die Kombination mit zeitgleichen kardiologischen Basisuntersuchungen zu kürzen. Die Nebeneinanderberechnung von EKG-Leistungen muss daher medizinisch begründet sein, wenn sie über die reine Systemkontrolle hinausgeht. Zu beachten ist außerdem, dass GOÄ-Nr. 3055 nach Beschluss der Bundesärztekammer (Dt. Ärzteblatt 96/1999) ausschließlich intraoperativ berechnungsfähig ist; für die postoperative ärztliche Kontrolle von Herzunterstützungssystemen ist stattdessen die analoge Ziffer A792 anzusetzen.
Achtung: Die zeitgleiche Abrechnung der Ziffer 790 (Schrittmacherkontrolle) und der Ziffer A792 ist nur dann zulässig, wenn der Patient tatsächlich Träger beider separater Systeme ist und beide Systeme unabhängig voneinander überprüft wurden.
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Dokumentation der GOÄ A792: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen alle ausgelesenen Parameter wie Drehzahl (RPM), Flussrate (l/min) und Leistungsaufnahme (Watt) exakt dokumentiert werden.
Auch der Zustand der Driveline-Austrittsstelle und eventuell aufgetretene Alarmereignisse des Speichers gehören zwingend in den Befundbericht. Nur so kann im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung die medizinische Notwendigkeit zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Dokumentation: LVAD-Kontrolle (Modell HeartMate 3). Telemetrische Abfrage: Drehzahl konstant bei 5.200 RPM, Fluss 4,8 l/min, Leistung 4,2 Watt. Keine aktiven Alarme im Speicher. Driveline-Austrittsstelle reizfrei, kein Infektverdacht. Patient hämodynamisch stabil.
GOÄ A792: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Steigerung über den Schwellenwert von 2,3 bis zum Höchstsatz von 3,5 ist bei der Ziffer A792 aufgrund der Komplexität der Patientenklientel keine Seltenheit. Typische Begründungen sind eine erschwerte telemetrische Kopplung, die Notwendigkeit multipler Umprogrammierungen oder eine ausgeprägte kardiologische Instabilität des Patienten während der Untersuchung.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die Kontrolle des Herzunterstützungssystems mit einer transthorakalen Echokardiographie (Ziffer 424) kombiniert, um die mechanische Entlastung des Ventrikels visuell zu überprüfen. Auch die symptombezogene Untersuchung (Ziffer 5) sowie die Beratung (Ziffer 1 oder 3) sind unter Beachtung der allgemeinen GOÄ-Vorschriften neben der Ziffer A792 ansetzbar.
Ziffer A792 in der neuen GOÄ
Die postoperative ärztliche Kontrolle von Herzunterstützungssystemen (LVAD, Kunstherz) hat im Entwurf der neuen GOÄ keinen eigenständigen Nachfolger. Der Katalog enthält zwar neue Leistungen zur Anlage und Entfernung solcher Systeme, aber keine spezifische Kontrollleistung bei einem bereits liegenden System. Heute liegt der 2,3-fache Satz bei 58,99 € — dieses Honorar hat in der neuen GOÄ kein direktes Äquivalent.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A792
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