GOÄ A804: Psychiatrisches Gespräch korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ A804
psychiatrisches Gespräch
Punktzahl 150  
Einfachsatz 8,74 € 1,0x
Regelhöchstsatz 20,10 € 2,3x
Höchstsatz 30,59 € 3,5x

Die Abrechnung des psychiatrischen Gesprächs nach GOÄ A804 bietet Fallstricke. Erfahren Sie alles über Analogbewertung, Ausschlussziffern und Dokumentation.

1. Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A804

Die Ziffer A804 wird als Analogbewertung herangezogen. Als Referenz dient die reguläre Ziffer 804 aus der Gebührenordnung für Ärzte.

Ziffer 804 (Referenz für A804): Psychiatrische Behandlung durch gezielte Exploration und eingehende Beratung, auch in Form des therapeutischen Gesprächs, gegebenenfalls unter Einbeziehung von Bezugspersonen – Mindestdauer 20 Minuten –

Die Leistung umfasst ein tiefgehendes, psychiatrisches Gespräch, das eine gezielte Exploration erfordert. Ziel ist es, psychische Symptome systematisch zu erfassen und therapeutische Schritte einzuleiten. Eine einfache Alltagsberatung reicht für diese Ziffer nicht aus. Es muss eine Mindestdauer von 20 Minuten zwingend eingehalten und nachgewiesen werden.

2. GOÄ A804 in der Praxis: Korrekte Anwendung und Indikation

Die analoge Anwendung als A804 kommt häufig dann zum Tragen, wenn die erbrachte Leistung nicht direkt im Gebührenverzeichnis abgebildet ist, aber eine vergleichbare psychiatrische Exploration stattfindet. Dies betrifft oft Ärzte, die psychiatrische Gespräche im Rahmen ihrer Fachdisziplin durchführen, ohne die spezifischen Voraussetzungen der direkten Ziffer 804 vollumfänglich zu erfüllen.

Typische Indikationen sind die Abklärung von depressiven Episoden, Angststörungen oder psychosomatischen Beschwerden. Auch die Begleitung in schweren Lebenskrisen rechtfertigt den Ansatz dieses therapeutischen Gesprächs. Wichtig ist, dass der Fokus stets auf der psychiatrischen beziehungsweise psychotherapeutischen Intervention liegt.

Tipp: Kennzeichnen Sie analoge Bewertungen auf der Rechnung immer transparent mit dem Zusatz "analog" oder einem vorangestellten "A", um Rückfragen der Erstattungsstellen zu minimieren.

3. Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A804

Fallbeispiel 1: Eingehende Exploration bei depressiver Episode

Ein Patient stellt sich mit ausgeprägter Antriebslosigkeit und Schlafstörungen vor. Der Arzt führt ein 25-minütiges, strukturiertes Gespräch zur Erfassung einer depressiven Episode. Dabei werden auch suizidale Tendenzen exploriert. Da die Mindestdauer überschritten wurde, ist der Ansatz von A804 vollkommen gerechtfertigt.

Fallbeispiel 2: Krisenintervention bei Belastungsreaktion

Nach einem schweren Schicksalsschlag zeigt ein Patient Symptome einer akuten Belastungsreaktion. In einer 30-minütigen Sitzung erfolgt eine stützende Intervention in Form eines therapeutischen Gesprächs. Der Arzt stabilisiert den Patienten in dieser akuten Lebenskrise. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer A804.

Fallbeispiel 3: Einbeziehung von Bezugspersonen bei Demenzverdacht

Bei einem älteren Patienten besteht der dringende Verdacht auf eine beginnende Demenz. Der Arzt führt ein 20-minütiges Gespräch, bei dem die Ehefrau als wichtige Bezugsperson aktiv einbezogen wird. Die Exploration der kognitiven Defizite rechtfertigt die Ziffer A804. Die Einbeziehung Dritter ist hierbei explizit Leistungsbestandteil.

4. Häufige Fehler bei der GOÄ A804: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist das Missachten der strengen Ausschlussziffern. Die Ziffer A804 darf nicht neben den Ziffern 1, 3, 34 oder 806 in derselben Sitzung berechnet werden. Private Krankenversicherungen kürzen hier konsequent, wenn Überschneidungen vorliegen.

Ein weiterer wunder Punkt ist die unzureichende Dokumentation der Mindestdauer. Fehlt die Zeitangabe in der Patientenakte, wird die Leistung bei einer Prüfung oft gestrichen. Auch die bloße Erwähnung eines "Gesprächs" ohne psychiatrischen Inhalt reicht nicht aus.

Achtung: Vermeiden Sie es, die Ziffer A804 für rein organisatorische Gespräche oder kurze Befundbesprechungen anzusetzen. Dies führt bei Prüfungen unweigerlich zur Rückforderung.

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5. Dokumentation der GOÄ A804: Praxisbewährte Hinweise

Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine präzise Dokumentation unerlässlich. Es müssen konkrete Uhrzeitangaben (von/bis) oder zumindest die Gesamtdauer eingetragen werden. Zudem müssen die therapeutischen Inhalte und die Ergebnisse der Exploration stichwortartig dokumentiert sein.

Dokumentation: 25-minütiges psychiatrisches Gespräch (14:15 - 14:40 Uhr). Gezielte Exploration der depressiven Symptomatik (Schlafstörungen, Antriebslosigkeit). Eingehende Beratung zur medikamentösen Therapie. Ehepartner einbezogen.

Notieren Sie auch, welche therapeutischen Konsequenzen aus dem Gespräch gezogen wurden. Dies untermauert die medizinische Notwendigkeit der zeitaufwendigen Leistung.

6. GOÄ A804: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Bei besonders schwierigen Fragestellungen oder stark verlangsamten Patienten kann eine Steigerungsfähigkeit über den Regelsatz von 2,3 hinaus begründet werden. Ein erhöhter Zeitaufwand, der deutlich über den geforderten 20 Minuten liegt, oder eine erschwerte Kommunikation (z. B. bei ausgeprägter Agitiertheit) rechtfertigen Faktoren bis zum 3,5-fachen Satz.

Typische Ziffernkombinationen

Sinnvolle Ziffernkombinationen ergeben sich oft mit körperlichen Untersuchungsleistungen. So kann eine neurologische Untersuchung nach Ziffer 800 neben der A804 berechnet werden, sofern beide Leistungen medizinisch indiziert waren. Auch die Kombination mit Laborleistungen ist in der Regel problemlos möglich.

Ziffer A804 in der neuen GOÄ

A804 deckte nach BÄK-Beschlüssen mehrere Analoganwendungen ab: DiGA-Unterstützung bei psychotherapeutischer Indikation, umweltmedizinische Beratung der Bezugsperson und die Videoversion der Gesprächsleistung Nr. 804. In der neuen GOÄ werden diese Fälle über die zeitbasierte psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung für Kinder, Jugendliche und Adoleszenten (bis vollendetes 21. Lebensjahr) abgebildet:

  • 4408 „...Behandlung, Dauer unter 15 Minuten" — 12,73 €, einmal als alleinige Leistung je Sitzung
  • 4409 „...je vollendete 15 Minuten" — 38,45 €, bei Kindern und Jugendlichen bis zu achtmal, bei Erwachsenen bis zu viermal je Sitzung

Heute liegt der 2,3-fache Satz bei 20,10 €. Kurze Kontakte unter 15 Minuten → 4408 (12,73 €); längere Gespräche werden über die 15-Minuten-Blöcke der 4409 abgerechnet.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A804

Die GOÄ A804 darf abgerechnet werden, wenn ein psychiatrisches Gespräch mit einer Mindestdauer von 20 Minuten stattgefunden hat. Dies umfasst die gezielte Exploration und eingehende Beratung des Patienten. Auch die Einbeziehung von Bezugspersonen ist unter dieser Ziffer möglich.
Der Regelhöchstsatz für die GOÄ A804 liegt beim 2,3-fachen Satz, was einem Betrag von 20,10 € entspricht. Der einfache Gebührensatz beträgt 8,74 €. Bei besonderem Aufwand kann die Ziffer bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden.
Nein, eine Nebeneinanderberechnung der GOÄ A804 und der GOÄ 3 in derselben Sitzung ist grundsätzlich nicht zulässig. Beide Ziffern decken beratende Leistungen ab, weshalb sich diese gegenseitig ausschließen. Für unterschiedliche Sitzungen am selben Tag gelten strenge Begründungsauflagen.
Für die Abrechnung der GOÄ A804 ist eine Mindestdauer von exakt 20 Minuten zwingend vorgeschrieben. Kürzere Gespräche können nicht über diese Ziffer liquidiert werden. In diesen Fällen muss auf andere Beratungsziffern wie die GOÄ 1 oder GOÄ 3 ausgewichen werden.
Die Dokumentation muss die genaue Dauer des Gesprächs sowie die wesentlichen psychiatrischen Inhalte und Explorationsergebnisse umfassen. Auch der Beginn und das Ende der Sitzung sollten präzise festgehalten werden. Dies sichert die Abrechnung bei eventuellen Rückfragen der privaten Krankenversicherungen ab.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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