So rechnen Hausärzte und Nicht-Psychiater das psychiatrische Gespräch nach GOÄ-Ziffer A806 rechtssicher und ohne Honorarverluste analog ab.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A806
A806 (analog): Psychiatrische Behandlung durch gezielte Exploration und eingehende Beratung, auch in Krisensituationen, gegebenenfalls unter Einbeziehung von Bezugspersonen – entsprechend Gebührenordnungsnummer 806.
Die Ziffer A806 ist eine Analogbewertung der Originalziffer 806. Da die Originalziffer primär Fachärzten für Nervenheilkunde, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie vorbehalten ist, nutzen andere Fachgruppen diese Analogziffer. Sie ermöglicht es beispielsweise Allgemeinmedizinern, eine eingehende psychiatrische Exploration adäquat zu honorieren.
Die Leistung umfasst die gezielte Exploration des psychischen Zustandsbildes sowie eine eingehende therapeutische Beratung. Auch die Bewältigung von akuten Krisensituationen ist Teil des Leistungsumfangs. Falls medizinisch notwendig, kann die Einbeziehung von Bezugspersonen wie Familienmitgliedern oder Pflegekräften ohne Zusatzgebühr erfolgen.
GOÄ A806 in der Praxis: Psychiatrische Exploration in der Primärversorgung
In der täglichen Praxis sind es häufig Hausärzte und Allgemeinmediziner, die als erste Anlaufstelle für Patienten mit psychischen Beschwerden dienen. Die Abrechnung der Ziffer A806 ist immer dann gerechtfertigt, wenn eine gezielte psychiatrische Exploration stattfindet. Dies geht weit über eine rein symptombezogene Untersuchung oder ein einfaches Beratungsgespräch hinaus.
Typische Indikationen für diese Leistung sind depressive Episoden, Angststörungen, psychosomatische Beschwerden oder akute Belastungsreaktionen. Die Abgrenzung zur Ziffer 3 (eingehende Beratung) erfolgt über den spezifisch psychiatrischen Inhalt. Während Ziffer 3 allgemeine medizinische Beratungen abdeckt, erfordert die A806 eine strukturierte Erhebung des psychopathologischen Befundes.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A806
Fallbeispiel 1: Akute depressive Episode
Ein Patient stellt sich mit ausgeprägten Schlafstörungen, anhaltender Antriebslosigkeit und gedrückter Stimmung vor. Der Hausarzt führt eine 25-minütige, gezielte Exploration zur Abklärung einer depressiven Symptomatik durch. Hierbei werden auch eventuelle suizidale Tendenzen explizit abgefragt und dokumentiert. Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer A806 zum Regelsatz (2,3-fach).
Fallbeispiel 2: Panikattacken und Angststörung
Eine Patientin leidet unter wiederkehrenden, unvorhersehbaren Panikattacken mit Herzrasen und Atemnot. Nach Ausschluss kardialer Ursachen erfolgt ein eingehendes psychiatrisches Gespräch über die Angstsymptomatik und Bewältigungsstrategien. Der Arzt exploriert die Triggerfaktoren und berät die Patientin ausführlich. Abgerechnet wird die Ziffer A806 analog.
Fallbeispiel 3: Krisenintervention bei schwerer Belastungsreaktion
Nach dem plötzlichen Verlust eines Angehörigen befindet sich ein Patient in einer akuten psychischen Krise. Der Arzt führt eine intensive Krisenintervention unter Einbeziehung des Ehepartners durch. Aufgrund der hohen Komplexität und des akuten Interventionsbedarfs wird die Ziffer A806 mit einem gesteigerten Faktor von 3,5 abgerechnet.
Häufige Fehler bei der GOÄ A806: Was Prüfer beanstanden
Achtung: Die Ziffer A806 darf nicht von Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie abgerechnet werden. Diese Fachgruppen müssen zwingend die Originalziffer 806 ansetzen, da für sie kein analoger Bewertungsbedarf besteht.
Ein häufiger Fehler ist die unzulässige Doppelabrechnung von Beratungsleistungen am selben Tag. Die Ziffer A806 kann nicht neben den Ziffern 1 oder 3 für denselben Behandlungsfall berechnet werden, es sei denn, es liegen völlig unterschiedliche Krankheitsbilder und zeitlich getrennte Sitzungen vor. Dies muss jedoch extrem präzise in der Rechnung begründet werden.
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen zudem genau, ob die medizinische Notwendigkeit einer psychiatrischen Exploration vorlag. Reine Routinegespräche oder Befundbesprechungen rechtfertigen die Ziffer A806 nicht. Werden die strengen Ausschlusskriterien missachtet, drohen sofortige Honorarkürzungen durch die Kostenträger.
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Dokumentation der GOÄ A806: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und fachlich fundierte Dokumentation ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss klar ersichtlich sein, dass eine spezifisch psychiatrische Exploration stattgefunden hat. Die bloße Angabe der Gesprächsdauer reicht für die Rechtssicherheit der Abrechnung nicht aus.
Es sollten stets die wesentlichen Inhalte des Gesprächs sowie der erhobene psychopathologische Befund stichpunktartig festgehalten werden. Dazu gehören Angaben zu Stimmung, Antrieb, Denkablauf, Orientierung und das Vorhandensein oder Fehlen von Suizidalität. Auch die therapeutischen Konsequenzen müssen dokumentiert werden.Dokumentation: Psychiatrisches Gespräch (analog A806), Dauer 20 Min. Befund: Stimmung subdepressiv, Antrieb leicht gemindert, kein Anhalt für Eigen- oder Fremdgefährdung. Exploration von Existenzängsten bei beruflicher Veränderung. Beratung zu Coping-Strategien und Vereinbarung eines Kontrolltermins.
GOÄ A806: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Ziffer A806 kann bei erhöhtem Aufwand über den Schwellenwert von 2,3 hinaus bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden. Typische Begründungen für eine solche Steigerung sind eine besonders schwierige Gesprächsführung, beispielsweise bei ausgeprägter Ambivalenz oder kognitiven Einschränkungen des Patienten. Auch eine akute suizidale Gefährdung oder eine erhebliche zeitliche Überschreitung des üblichen Rahmens rechtfertigen den erhöhten Faktor.
Tipp: Dokumentieren Sie bei einer Steigerung über den Faktor 2,3 hinaus immer die genaue Zeitdauer des Gesprächs und die spezifischen Erschwernisse direkt in der Patientenakte.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die Ziffer A806 im Rahmen einer umfassenden Diagnostik mit körperlichen Untersuchungen kombiniert. Erlaubt ist beispielsweise die Nebeneinanderberechnung mit der Ziffer 5 (symptombezogene Untersuchung) oder Ziffer 8 (Ganzkörperstatus), wenn neben den psychischen auch somatische Beschwerden abgeklärt werden müssen. Eine Kombination mit Laborleistungen nach Abschnitt M ist ebenfalls problemlos möglich.
Ziffer A806 in der neuen GOÄ
Die Videoversion der psychiatrischen Behandlung nach Nr. 806 wird in der neuen GOÄ durch zwei zeitbasierte Leistungen abgebildet:
- 4408 „Psychiatrische, kinder- und jugendpsychiatrische, psychotherapeutische, neuropädiatrische oder psychosomatische Behandlung bei Kindern, Jugendlichen und Adoleszenten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, Dauer unter 15 Minuten" — 12,73 €
- 4409 „...je vollendete 15 Minuten" — 38,45 €, bis zu achtmal (Patienten bis 21 Jahre) bzw. viermal (Erwachsene) je Sitzung
Heute liegt der 2,3-fache Satz bei 33,51 €. Videoerbringung ist in der neuen GOÄ allgemein geregelt. Dauer und Alter des Patienten bestimmen Ziffer und maximale Einheitenzahl.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A806
Was hat nicht gestimmt?