GOÄ A861: Psychotherapie & Analog-Abrechnung optimieren

5 Min. Lesezeit
GOÄ A861
analog Nr. 861 GOÄ – entsprechend GOÄ § 6 (2)1.    Kunst-und Körpertherapien – Einzeltherapie –analog Nr. 861 GOÄ2.    Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Einzelbehandlung, Dauer mind. 50 MinutenDie Leistung nach Nr. 861 GOÄ ist bei Erbringung mittels Videoübertragung analog berechnungsfähig. - Beschluss der BÄK zur Telemedizin vom 09./10.12.2021 (Dt. Ärzteblatt 2022; 119 (1–2): A-50/B-42).
Punktzahl 690  
Einfachsatz 40,22 € 1,0x
Regelhöchstsatz 92,50 € 2,3x
Höchstsatz 140,76 € 3,5x

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer A861 (analog Nr. 861) bietet Spielraum für Psychotherapie und Körpertherapien. Erfahren Sie, wie Sie Honorarverluste vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A861

analog Nr. 861 GOÄ – entsprechend GOÄ § 6 (2)
1. Kunst- und Körpertherapien – Einzeltherapie – analog Nr. 861 GOÄ
2. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Einzelbehandlung, Dauer mind. 50 Minuten

Die Ziffer A861 beschreibt eine hochgradig strukturierte, tiefenpsychologisch fundierte Einzeltherapie mit einer festen Mindestdauer. Sie bildet das Fundament für die Abrechnung psychotherapeutischer Interventionen im fachärztlichen Bereich. Durch den Analogansatz nach § 6 Abs. 2 GOÄ wird das Spektrum zudem auf anerkannte Kunst- und Körpertherapien erweitert.

Besonders hervorzuheben ist die telemedizinische Öffnung dieser Ziffer. Nach dem Beschluss der Bundesärztekammer ist die Erbringung mittels Videoübertragung analog berechnungsfähig. Dies ermöglicht eine zeitgemäße und flexible Patientenversorgung direkt aus der Praxis heraus.

GOÄ A861 in der Praxis: Indikationen und analoge Anwendung

Die klinische Anwendung der GOÄ A861 erstreckt sich über ein breites Spektrum psychiatrischer und psychosomatischer Krankheitsbilder. Typische Indikationen umfassen schwere depressive Episoden, Angststörungen sowie somatoforme Schmerzstörungen. Die therapeutische Beziehung steht hierbei im Mittelpunkt des Geschehens.

Neben der klassischen Psychotherapie gewinnt die analoge Anwendung für Kunst- und Körpertherapien zunehmend an Bedeutung. Diese Verfahren bieten wertvolle nonverbale Zugänge zu tiefsitzenden psychischen Konflikten. Die Abrechnung als analoge Leistung setzt jedoch voraus, dass es sich um eine selbstständige ärztliche Leistung handelt.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A861

Fallbeispiel 1: Tiefenpsychologische Einzelsitzung

Ein Patient stellt sich mit einer mittelschweren depressiven Episode vor. Es erfolgt eine 50-minütige tiefenpsychologisch fundierte Einzeltherapie zur Aufarbeitung unbewusster Konflikte. Die Mindestdauer wird exakt eingehalten und dokumentiert. Abgerechnet wird die GOÄ A861 mit dem Regelsatz von 2,3 (92,50 €).

Fallbeispiel 2: Analoge Körpertherapie bei chronischem Schmerzsyndrom

Bei einer Patientin mit chronischen Rückenschmerzen ohne organischen Befund wird eine analoge Körpertherapie durchgeführt. Die Sitzung dauert 55 Minuten und zielt auf die Verbesserung der Körperwahrnehmung ab. Die Abrechnung erfolgt analog der Nr. 861 GOÄ mit dem 2,3-fachen Satz.

Fallbeispiel 3: Videosprechstunde bei ausgeprägter Agoraphobie

Ein Patient kann aufgrund einer schweren Agoraphobie die Praxis nicht aufsuchen. Die 50-minütige Therapiesitzung wird über einen zertifizierten Videodienstanbieter durchgeführt. Dank des BÄK-Beschlusses kann die GOÄ A861 problemlos für diese telemedizinische Leistung angesetzt werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ A861: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler in der Praxis ist das Unterschreiten der vorgeschriebenen Mindestdauer von 50 Minuten. Liegt die tatsächliche Therapiezeit auch nur geringfügig darunter, darf die Ziffer nicht abgerechnet werden. Prüfstellen der privaten Krankenversicherungen fordern in Zweifelsfällen die zeitliche Dokumentation an.

Ein weiterer Fallstrick ist die fehlerhafte Kombination mit anderen psychotherapeutischen Leistungen am selben Tag. Ziffern wie die Nr. 860 oder Nr. 870 sind in derselben Sitzung strikt ausgeschlossen. Eine parallele Abrechnung führt unweigerlich zu Beanstandungen und Honorarkürzungen.

Achtung: Die Unterschreitung der Mindestdauer von 50 Minuten führt bei einer Prüfung zum vollständigen Honorarverlust für diese Ziffer. Eine anteilige Berechnung ist nicht zulässig.

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Dokumentation der GOÄ A861: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Neben den therapeutischen Inhalten müssen die exakten Uhrzeiten von Beginn und Ende der Sitzung in der Kartei festgehalten werden. Pauschale Zeitangaben wie "50 Minuten" reichen bei einer genauen Prüfung oft nicht aus.

Zusätzlich sollten die wesentlichen therapeutischen Interventionen und die Reaktion des Patienten kurz skizziert werden. Dies belegt die medizinische Notwendigkeit und den Verlauf der Behandlung transparent für jeden medizinischen Dienst.

Dokumentation: 14:00 - 14:55 Uhr. Tiefenpsychologisch fundierte Einzeltherapie bei rezidivierender depressiver Störung. Bearbeitung von Beziehungskonflikten, Affektregulation. Patient kooperativ, reflektiert.

GOÄ A861: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus erfordert eine individuelle medizinische Begründung. Typische Gründe für eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz sind eine ausgeprägte therapeutische Widerständigkeit oder eine akute Krisenintervention. Auch erhebliche Kommunikationsbarrieren können den Faktor rechtfertigen.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ A861 lässt sich gut mit somatischen Grundleistungen kombinieren, sofern diese in einer separaten Sitzung stattfinden. Die Abrechnung von Beratungen nach Nr. 1 oder Untersuchungen nach Nr. 5 ist am selben Tag möglich, wenn sie für ein anderes medizinisches Problem erforderlich waren. Dies muss auf der Liquidation klar ersichtlich sein.

Tipp: Nutzen Sie bei besonders zeitaufwendigen oder schwierigen Therapieverläufen die Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz unter Angabe konkreter patientenbezogener Erschwernisse.

Ziffer A861 in der neuen GOÄ

A861 deckte nach BÄK-Analogbeschluss zwei Leistungen ab: tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie als Einzelbehandlung (mind. 50 Minuten) und Kunst- und Körpertherapien in Einzeltherapie. In der neuen GOÄ gibt es für die tiefenpsychologisch fundierte Therapie einen eindeutigen Nachfolger:

  • 4505 „Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten, ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten" — 145,00 € je vollendete 50 Minuten; bis zu zweimal an einem Kalendertag; bei nur einer Einheit (25 Minuten) ist die Hälfte des einfachen Gebührensatzes berechnungsfähig

Kein Nachfolger in der neuen GOÄ für Kunst- und Körpertherapien in der Einzeltherapie im Sinne dieser Analogziffer. Heute liegt der 2,3-fache Satz bei 92,51 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A861

Ja, die Ziffer A861 ist bei Erbringung mittels Videoübertragung analog berechnungsfähig. Dies basiert auf dem offiziellen Beschluss der Bundesärztekammer zur Telemedizin. Voraussetzung ist eine sichere und datenschutzkonforme Videoverbindung.
Für die Abrechnung der GOÄ-Ziffer A861 ist eine Mindestdauer von 50 Minuten zwingend vorgeschrieben. Kürzere Therapiesitzungen können nicht über diese Ziffer abgerechnet werden. Eine genaue Zeiterfassung in der Patientendokumentation ist daher unerlässlich.
Ja, die Ziffer A861 kann analog für Kunst- und Körpertherapien im Einzelsetting herangezogen werden. Dies erfolgt auf Basis von § 6 Abs. 2 der GOÄ für selbstständige ärztliche Leistungen, die nicht in der Gebührenordnung enthalten sind. Private Krankenversicherungen fordern hierzu oft eine detaillierte medizinische Begründung.
Eine Nebeneinanderberechnung von GOÄ A861 und anderen psychotherapeutischen Leistungen wie der Nr. 860 in derselben Sitzung ist ausgeschlossen. In Ausnahmefällen ist eine getrennte Abrechnung an demselben Tag möglich, wenn die Sitzungen zu völlig unterschiedlichen Zeiten stattfanden. Dies muss auf der Rechnung transparent begründet werden.
Die GOÄ A861 kann unter Angabe von patientenbezogenen Besonderheiten bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden. Der Regelhöchstsatz liegt beim 2,3-fachen Satz, was einem Honorar von 92,50 € entspricht. Typische Steigerungsgründe sind eine ausgeprägte therapeutische Compliance-Störung oder eine schwere psychische Krise.
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