GOÄ A860: Biographische Anamnese korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ A860
Erhebung einer biographischen Anamnese mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung und Indikationsstellung eines wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahrens, auch in mehreren Sitzungen
Punktzahl 920  
Einfachsatz 53,62 € 1,0x
Regelhöchstsatz 123,33 € 2,3x
Höchstsatz 187,67 € 3,5x

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer A860: So rechnen Sie die biographische Anamnese in der Psychotherapie rechtssicher und fehlerfrei ab.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A860

Erhebung einer biographischen Anamnese mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung und Indikationsstellung eines wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahrens, auch in mehreren Sitzungen

Die Ziffer A860 beschreibt eine der zeitaufwendigsten und wichtigsten diagnostischen Leistungen in der psychotherapeutischen Medizin. Sie umfasst die systematische Exploration der Lebensgeschichte des Patienten, um die Indikation für ein wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren zu stellen. Hierbei müssen sowohl die psychische Entwicklung als auch das soziale Umfeld detailliert erfasst werden.

Ein zentraler Bestandteil dieser Leistung ist die schriftliche Aufzeichnung der erhobenen Daten. Ohne diese Dokumentation ist die Abrechnung der Ziffer formal ungültig. Da es sich um eine Analogziffer handelt, lehnt sich die Bewertung eng an die klassische Ziffer 860 an.

GOÄ A860 in der Praxis: Indikationsstellung und psychotherapeutische Exploration

In der täglichen Praxis wird die GOÄ A860 vor dem eigentlichen Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung eingesetzt. Sie dient dazu, die tiefenpsychologischen oder verhaltenstherapeutischen Zusammenhänge der Erkrankung zu verstehen. Typische Indikationen sind chronische Depressionen, Angststörungen oder komplexe Persönlichkeitsstörungen.

Häufig erstreckt sich die Erhebung der Anamnese über mehrere Sitzungen, da Patienten oft Zeit benötigen, um Vertrauen aufzubauen. Die Ziffer darf in diesem Fall dennoch nur einmalig für den gesamten Prozess abgerechnet werden. Eine Aufteilung auf verschiedene Tage zur mehrfachen Abrechnung ist unzulässig.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A860

Fallbeispiel 1: Einleitung einer Verhaltenstherapie bei Depression

Ein Patient stellt sich mit einer schweren depressiven Episode vor. Der Arzt erhebt in zwei Sitzungen die biographische Anamnese, um die Indikation für eine kognitive Verhaltenstherapie zu prüfen. Nach der schriftlichen Fixierung der Lebensdaten erfolgt die Abrechnung der Ziffer A860 zum Regelsatz.

Fallbeispiel 2: Tiefenpsychologische Exploration bei Angststörung

Bei einer Patientin mit Panikstörung wird die biographische Entwicklung im Hinblick auf frühkindliche Konflikte exploriert. Die Erhebung erfolgt an einem einzigen Termin mit einer Dauer von 60 Minuten. Die Dokumentation wird direkt im Anschluss erstellt, was die Abrechnung der Ziffer A860 rechtfertigt.

Fallbeispiel 3: Komplexe Traumabiographie über drei Sitzungen

Ein Patient mit einer posttraumatischen Belastungsstörung benötigt eine besonders behutsame Exploration. Die biographische Anamnese wird über drei separate Sitzungen verteilt durchgeführt. Abgerechnet wird die Ziffer A860 erst nach Abschluss der letzten Sitzung und erfolgter schriftlicher Dokumentation.

Häufige Fehler bei der GOÄ A860: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die mehrfache Abrechnung der Ziffer innerhalb eines kurzen Zeitraums. Da die Leistungsbeschreibung den Zusatz „auch in mehreren Sitzungen“ enthält, darf die Ziffer für eine zusammenhängende Diagnostikphase nur einmal berechnet werden. Private Krankenversicherungen prüfen dies sehr genau.

Achtung: Die parallele Abrechnung der Ziffer A860 neben anderen psychiatrischen Explorationsziffern wie der Ziffer 807 in derselben Sitzung ist ausgeschlossen. Achten Sie strikt auf die Einhaltung dieser Ausschlusskriterien, um Honorarkürzungen zu vermeiden.

Zudem beanstanden Prüfstellen häufig eine unzureichende schriftliche Aufzeichnung. Eine bloße Stichwortliste in der Karteikarte reicht als schriftliche Aufzeichnung im Sinne der GOÄ meist nicht aus. Es muss ein strukturierter Bericht vorliegen.

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Dokumentation der GOÄ A860: Praxisbewährte Hinweise

Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine lückenlose Dokumentation unerlässlich. Der Bericht sollte die Familienanamnese, die frühkindliche Entwicklung, den schulischen und beruflichen Werdegang sowie die aktuelle psychodynamische Situation umfassen. Auch die somatische Anamnese darf nicht fehlen.

Dokumentation: Biographische Anamnese zur Indikationsstellung einer TP. Familienanamnese: Eltern geschieden, aufgewachsen bei Mutter. Schulischer Werdegang unauffällig, Studium abgebrochen. Aktuelle Psychodynamik: Ausgeprägte Versagensängste im Beruf. Indikation für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist gegeben.

Bewahren Sie diese Aufzeichnungen gut auffindbar in der Patientenakte auf. Bei Rückfragen der privaten Krankenversicherung oder des Medizinischen Dienstes können Sie so schnell den Nachweis der Leistungserbringung erbringen.

Tipp: Nutzen Sie strukturierte Vorlagen in Ihrer Praxissoftware, um alle geforderten biographischen Meilensteine standardisiert und zeitsparend zu erfassen.

GOÄ A860: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus ist bei der Ziffer A860 gut begründbar. Typische Gründe für eine Faktorerhöhung sind eine besonders schwere Traumatisierung des Patienten oder erhebliche Kommunikationsbarrieren. Auch eine extrem komplexe Familienkonstellation kann einen erhöhten Zeitaufwand rechtfertigen.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer A860 wird häufig mit beratenden Leistungen wie der Ziffer 1 oder Ziffer 3 kombiniert, sofern diese an unterschiedlichen Tagen stattfinden. Eine Kombination mit der Ziffer 801 (psychiatrische Untersuchung) ist ebenfalls denkbar, muss jedoch zeitlich und inhaltlich klar von der biographischen Exploration getrennt sein.

Ziffer A860 in der neuen GOÄ

Die biographische Anamnese zur Einleitung und Indikationsstellung eines wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahrens (Analogziffer A860 zu GOÄ Nr. 860, auch per Video) findet in der neuen GOÄ ihren direkten Nachfolger in Nummer 4405 „Erhebung einer biographischen Anamnese unter psychodynamischen und/oder lerngeschichtlichen Gesichtspunkten, ggf. zur Einleitung und Indikationsstellung, bei analytischer Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie, Verhaltenstherapie, Gesprächspsychotherapie oder systemischer Psychotherapie, einschließlich schriftlicher Aufzeichnung, auch in mehreren Sitzungen" — 178,55 €, innerhalb von drei Kalendermonaten einmal berechnungsfähig. Gegenüber dem heutigen 2,3-fachen Satz von 123,33 € eine Steigerung.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A860

Nein, die GOÄ A860 kann für eine zusammenhängende diagnostische Phase nur einmal abgerechnet werden. Der Leistungstext schließt eine mehrfache Berechnung durch den Zusatz „auch in mehreren Sitzungen“ explizit aus. Auch wenn die Erhebung über mehrere Tage erfolgt, bleibt es bei einer einmaligen Abrechnung.
Die Ziffer A860 ist eine Analogbewertung, die in der Praxis für identische Inhalte wie die Ziffer 860 genutzt wird. Sie wird angewendet, um die Abrechnung im Rahmen moderner psychotherapeutischer Verfahren formal korrekt abzubilden. Die Punktzahl und die Vergütungssätze entsprechen dabei exakt der Originalziffer.
Es ist eine detaillierte schriftliche Aufzeichnung der biographischen Daten zwingend erforderlich. Diese muss die wesentlichen Lebensstationen, die psychische Entwicklung und die Indikationsstellung für die Therapie enthalten. Eine einfache Dokumentation in Stichworten reicht bei einer Prüfung meist nicht aus.
Nein, die gemeinsame Abrechnung der Ziffern A860 und 807 in derselben Sitzung ist ausgeschlossen. Beide Ziffern beinhalten explorative Elemente, die sich überschneiden. Wenn beide Leistungen an unterschiedlichen Tagen erbracht werden, ist eine getrennte Abrechnung jedoch möglich.
Ein höherer Steigerungsfaktor als 2,3 ist gerechtfertigt, wenn die Anamneseerhebung durch besondere Umstände erschwert war. Dies ist beispielsweise bei ausgeprägten Sprachbarrieren, schweren kognitiven Einschränkungen oder einer hochkomplexen Traumatisierung der Fall. Die Begründung muss individuell in der Rechnung angegeben werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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