GOÄ A862: Kunst- & Körpertherapie korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A862
Kunst-und Körpertherapien – Gruppentherapie –analog Nr. 862 GOÄ – entsprechend GOÄ § 6 (2)
Punktzahl 345  
Einfachsatz 20,11 € 1,0x
Regelhöchstsatz 46,25 € 2,3x
Höchstsatz 70,38 € 3,5x

Die Abrechnung von Kunst- und Körpertherapien in der Gruppe wirft oft Fragen auf. So nutzen Sie die Analogziffer GOÄ A862 rechtssicher und erfolgreich.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A862

Kunst- und Körpertherapien – Gruppentherapie – analog Nr. 862 GOÄ – entsprechend GOÄ § 6 (2)

Die GOÄ-Ziffer A862 dient der Abrechnung von kunst- und körpertherapeutischen Gruppenbehandlungen im analogen Verfahren. Da die Gebührenordnung für Ärzte keine spezifische Ziffer für diese kreativen und körperorientierten Therapieformen enthält, erfolgt die Liquidation analog über die Ziffer 862. Diese Ziffer beschreibt im Original die psychotherapeutische Gruppenbehandlung.

Die Leistung umfasst die gezielte therapeutische Arbeit in der Gruppe unter der Leitung eines Arztes. Dabei kommen nonverbale, gestalterische oder körperbezogene Interventionen zum Einsatz, um psychische und psychosomatische Störungen zu behandeln. Die analoge Anwendung nach § 6 Abs. 2 GOÄ setzt voraus, dass es sich um eine selbstständige ärztliche Leistung handelt, die in der GOÄ nicht direkt beschrieben ist.

GOÄ A862 in der Praxis: Indikationen und therapeutischer Nutzen

Die Anwendung der Ziffer A862 ist in der psychiatrischen, psychosomatischen und psychotherapeutischen Praxis weit verbreitet. Typische Indikationsgebiete sind chronische Schmerzsyndrome, depressive Episoden, Angststörungen sowie posttraumatische Belastungsstörungen. Auch bei Essstörungen oder somatoformen Störungen bietet die körper- und kunsttherapeutische Gruppenarbeit einen wertvollen therapeutischen Zugang.

Im Gegensatz zur rein verbalen Gruppentherapie ermöglicht der nonverbale Ansatz den Patienten, Emotionen und Konflikte über kreative Medien oder körperliche Wahrnehmung auszudrücken. Dies ist besonders hilfreich bei Patienten mit ausgeprägten verbalen Abwehrmechanismen oder Alexithymie. Die Gruppe bietet dabei einen geschützten Raum für interaktionelle Erfahrungen und gegenseitige Resonanz.

Tipp: Für eine erfolgreiche Abrechnung sollte die therapeutische Methode (z. B. Maltherapie, Musiktherapie oder konzentrative Bewegungstherapie) stets klar in den Behandlungsunterlagen definiert sein.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A862

Fallbeispiel 1: Kunsttherapeutische Gruppe bei depressiver Episode

Ein Patient mit einer mittelschweren depressiven Episode nimmt an einer wöchentlichen kunsttherapeutischen Gruppe teil. Unter ärztlicher Anleitung werden Gefühle durch Malen ausgedrückt und anschließend in der Gruppe reflektiert. Die Sitzung dauert 60 Minuten und umfasst sechs Teilnehmer. Abgerechnet wird die Ziffer A862 mit dem Regelsatz (2,3-fach) für 46,25 Euro.

Fallbeispiel 2: Körpertherapie bei chronischem Schmerzsyndrom

Eine Patientengruppe mit somatoformer Schmerzstörung absolviert eine Sitzung zur konzentrativen Bewegungstherapie. Ziel ist die Verbesserung der Körperwahrnehmung und der Abbau von Schonhaltungen. Die Sitzung nimmt 50 Minuten in Anspruch. Der Arzt liquidiert diese Leistung mit der Analogziffer A862 zum Faktor 2,3.

Fallbeispiel 3: Musiktherapeutische Gruppe bei Angststörungen

In einer heterogenen Gruppe von Patienten mit Angststörungen wird eine musiktherapeutische Intervention durchgeführt. Aufgrund starker interaktioneller Spannungen und hohem Koordinationsaufwand steigert der Arzt den Faktor. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer A862 mit dem Faktor 3,5 unter Angabe der Begründung.

Häufige Fehler bei der GOÄ A862: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der Ziffer A862 ist das Versäumnis, die Leistung explizit als Analogbewertung gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ zu kennzeichnen. Auf der Rechnung muss die Ziffer mit einem vorangestellten "A" oder dem klaren Hinweis "analog" versehen sein. Fehlt diese Kennzeichnung, droht eine Zurückweisung durch die privaten Krankenversicherungen.

Zudem muss die Mindestdauer der Sitzung beachtet werden. Da die Ziffer A862 analog zur Ziffer 862 berechnet wird, gilt eine Mindestzeit von 50 Minuten. Kürzere Einheiten dürfen nicht über diese Ziffer abgerechnet werden. Auch die Gruppengröße ist relevant; üblicherweise wird eine Teilnehmerzahl von drei bis maximal acht Personen vorausgesetzt.

Achtung: Die zeitgleiche Abrechnung von verbaler Gruppentherapie nach Ziffer 862 und analoger Kunsttherapie nach A862 am selben Tag für denselben Patienten ist nicht zulässig.

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Dokumentation der GOÄ A862: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen das Datum, die genaue Uhrzeit (Beginn und Ende) sowie die Teilnehmerzahl der Gruppe dokumentiert werden. Auch die spezifische therapeutische Methode und die Reaktion des Patienten sind festzuhalten.

Der Arzt sollte stichpunktartig den Verlauf der Sitzung und die individuellen Beiträge des Patienten protokollieren. Dies belegt die medizinische Notwendigkeit und den therapeutischen Nutzen der Maßnahme im Falle einer Überprüfung durch den Medizinischen Dienst oder private Versicherer.

Dokumentation: Gruppengröße: 6 Personen. Dauer: 14:00 bis 14:55 Uhr (55 Min.). Methode: Plastisches Gestalten mit Ton. Patient zeigte aktive Beteiligung, drückte innere Anspannung gestalterisch aus. Anschließend verbale Reflexion in der Gruppe.

GOÄ A862: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus bis zum Höchstsatz von 3,5 ist bei der Ziffer A862 möglich. Typische Begründungen für eine Steigerung sind eine besonders schwierige Gruppenkonstellation, akute Kriseninterventionen während der Sitzung oder ein extrem hoher Vorbereitungsaufwand bei schwer traumatisierten Patienten. Die Begründung muss individuell und patientenbezogen auf der Rechnung formuliert werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer A862 kann an denselben Tagen mit psychiatrischen Gesprächsziffern wie der Ziffer 801 oder 806 kombiniert werden, sofern diese zeitlich getrennt stattfinden. Eine Kombination mit der Ziffer 1 (Beratung) oder Ziffer 5 (Symptombezogene Untersuchung) ist ebenfalls möglich, wenn eine separate Indikation vorliegt. Die zeitliche Trennung der Leistungen sollte auf der Rechnung transparent dargestellt werden.

Ziffer A862 in der neuen GOÄ

Die Kunst- und Körpertherapien in der Gruppentherapie (Analogziffer zu Nr. 862 GOÄ) haben im Entwurf der neuen GOÄ keinen eigenständigen Nachfolger. Heute liegt der 2,3-fache Satz bei 46,25 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A862

Die Ziffer A862 ist eine Analogziffer zur Abrechnung von Kunst- und Körpertherapien in der Gruppe. Sie lehnt sich an die reguläre Ziffer 862 für die psychotherapeutische Gruppenbehandlung an. Damit können Ärzte kreative und körperorientierte Therapieverfahren im Gruppenrahmen privatärztlich liquidieren.
Der einfache Gebührensatz der Ziffer A862 beträgt 20,11 Euro bei einer Punktzahl von 345. Bei der Abrechnung mit dem Regelsatz von 2,3 beträgt das Honorar 46,25 Euro. Der Höchstsatz von 3,5 ermöglicht eine Abrechnung von bis zu 70,38 Euro.
Da die Ziffer A862 analog zur Ziffer 862 berechnet wird, gilt eine Mindestdauer von 50 Minuten pro Therapiesitzung. Diese Mindestzeit muss zwingend in der Patientenakte dokumentiert werden. Kürzere Sitzungen können nicht über diese Ziffer abgerechnet werden.
Eine gleichzeitige Abrechnung der Ziffern A862 und 862 für dieselbe Sitzung ist ausgeschlossen. Auch am selben Tag ist die Kombination in der Regel nicht zulässig, es sei denn, es handelt sich um zeitlich strikt getrennte Sitzungen mit unterschiedlicher Indikation. Dies erfordert jedoch eine sehr detaillierte Begründung.
Für die Abrechnung der analogen Gruppentherapie wird üblicherweise eine Gruppengröße von 3 bis maximal 8 Teilnehmern vorausgesetzt. Eine Über- oder Unterschreitung dieser Teilnehmerzahl kann bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen oder durch private Krankenversicherungen beanstandet werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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