GOÄ 1271: Künstliches Auge anpassen – Richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 1271
Auswahl und Einprobieren eines künstlichen Auges
Punktzahl 46  
Einfachsatz 2,68 € 1,0x
Regelhöchstsatz 6,16 € 2,3x
Höchstsatz 9,38 € 3,5x

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 1271: Erfahren Sie alles über die korrekte Abrechnung, Indikationen und die Abgrenzung von Heil- und Hilfsmitteln in der Praxis.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1271

GOÄ-Ziffer 1271: Auswahl und Einprobieren eines künstlichen Auges – 46 Punkte

Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 1271 umfasst die Auswahl und das Einprobieren eines künstlichen Auges (Augenprothese). Diese Leistung ist im Abschnitt I (Augenheilkunde) der Gebührenordnung für Ärzte verortet. Sie deckt den gesamten Prozess der Anpassung ab, um einen optimalen Sitz und ein ästhetisch ansprechendes Ergebnis zu gewährleisten.

Medizinisch beinhaltet diese Ziffer die Beurteilung der Augenhöhle (Anophthalmus) sowie die Auswahl einer passenden Form- und Farbvariante. Auch die anschließende Überprüfung des Sitzes und die Unterweisung des Patienten im Umgang mit der Prothese sind Teil der Leistung. Vorbemerkungen schränken die Ziffer nicht ein, jedoch müssen die Materialkosten separat betrachtet werden.

GOÄ 1271 in der Praxis: Indikation und klinischer Kontext

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 1271 ist in verschiedenen klinischen Szenarien angezeigt. Der häufigste Grund ist die Erstversorgung nach einer Enukleation oder Eviszeration des Augapfels, beispielsweise nach schweren Traumata oder Tumorerkrankungen. Auch der regelmäßige, verschleißbedingte Wechsel einer bestehenden Prothese rechtfertigt den Ansatz dieser Ziffer.

Ein zentraler Aspekt bei der Verordnung und Abrechnung ist die Differenzierung des künstlichen Auges. Solange der Augenstumpf nicht abgeheilt ist, gilt die Prothese als Heilmittel, da sie den Stumpf schützt und die Heilung fördert. Nach Abschluss des Heilungsprozesses dient das Kunstauge primär dem Schutz vor Verunstaltung und wird als Hilfsmittel eingestuft.

Achtung: Die Unterscheidung zwischen Heil- und Hilfsmittel ist für die Erstattung durch die privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen von großer Bedeutung. Dokumentieren Sie den Zustand des Augenstumpfes daher stets präzise.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1271

Fallbeispiel 1: Erstversorgung nach Enukleation (Interimsprothese)

Ein Patient stellt sich drei Wochen nach einer Enukleation zur Anpassung einer ersten Interimsprothese (Illig-Schale) vor. Der Augenstumpf ist noch nicht vollständig abgeheilt, weshalb die Prothese zum Schutz des Gewebes eingesetzt wird. Der Arzt wählt die passende Schale aus, probiert sie ein und kontrolliert den Sitz. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 1271 als Heilmittelversorgung zzgl. Sachkosten.

Fallbeispiel 2: Definitiver Prothesenwechsel nach Abheilung

Ein Patient mit reizfreiem, vollständig abgeheiltem Anophthalmus benötigt aufgrund von Verschleiß eine neue Kunststoff- oder Glasprothese. Der Augenarzt wählt die Prothese aus, passt sie an und prüft die Beweglichkeit sowie den kosmetischen Effekt. Da der Heilungsprozess abgeschlossen ist, erfolgt die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 1271 im Rahmen einer Hilfsmittelversorgung.

Fallbeispiel 3: Anpassung bei erschwerten Bedingungen (Kleinkind)

Bei einem zweijährigen Kind muss nach einer Retinoblastom-Behandlung die Augenprothese wachstumsbedingt angepasst werden. Aufgrund der mangelnden Kooperation des Kindes erfordert die Auswahl und das Einprobieren einen erheblichen Zeitaufwand. Die GOÄ-Ziffer 1271 wird mit einem erhöhten Steigerungsfaktor (z. B. 3,5-fach) und entsprechender Begründung abgerechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1271: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 1271 ist das Versäumnis, die tatsächlichen Materialkosten der Prothese gesondert in Rechnung zu stellen. Gemäß § 10 GOÄ können die Auslagen für das künstliche Auge als Sachkosten zusätzlich berechnet werden. Dies wird in der Praxis oft übersehen, was zu Honorarverlusten führt.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die Abrechnung, wenn die medizinische Notwendigkeit des Prothesenwechsels nicht klar aus der Diagnose hervorgeht. Ein reiner Routine-Wechsel ohne Angabe von Verschleiß oder Passformänderung wird oft hinterfragt. Auch die unzulässige Doppelabrechnung mit anderen Anpassungsleistungen am selben Auge am selben Tag führt regelmäßig zu Kürzungen.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ 1271: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Mittel, um Honorarkürzungen erfolgreich abzuwehren. In der Patientenakte muss der Zustand des Augenstumpfes (z. B. reizfrei, entzündet, noch in der Heilungsphase) detailliert beschrieben werden. Auch die Begründung für die Auswahl der spezifischen Prothesenform ist festzuhalten.

Zusätzlich sollten die Kontrollschritte beim Einprobieren, wie die Überprüfung der Lidspaltenbreite und der Beweglichkeit, dokumentiert werden. Ein kurzer Vermerk zur erfolgten Patientenunterweisung rundet die Dokumentation ab. Dies sichert die Abrechnung sowohl bei Erst- als auch bei Folgeversorgungen rechtlich ab.

Dokumentation: Zustand nach Enukleation re. Auge, Stumpf reizfrei abgeheilt. Auswahl und Einprobieren einer kryolithglasbasierten Augenprothese. Sitz, Lidbewegung und Kosmetik geprüft, Prothese sitzt optimal. Patient in Handhabung und Pflege untergewiesen.

GOÄ 1271: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 1271 kann bei erhöhtem Aufwand über den Schwellenwert von 2,3 gesteigert werden. Typische Gründe für eine Faktorerhöhung bis zum 3,5-fachen Satz sind schwierige anatomische Verhältnisse, wie ausgeprägte Vernarbungen der Augenhöhle. Auch eine erschwerte Kommunikation oder mangelnde Compliance des Patienten rechtfertigen eine Steigerung.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer 1271 wird häufig mit der symptombezogenen Untersuchung (GOÄ 5) oder einer Beratung (GOÄ 1) kombiniert. Auch ophthalmologische Spezialleistungen wie die Spaltlampenmikroskopie können je nach Indikation zusätzlich anfallen. Wichtig ist, dass operative Eingriffe am Stumpf am selben Tag in der Regel nicht zeitgleich mit der Anpassung berechnet werden sollten.

Tipp: Nutzen Sie bei der Abrechnung mit erhöhtem Steigerungsfaktor präzise Formulierungen wie "erhöhter Zeitaufwand bei ausgeprägter Schrumpfung des Bindehautsacks" als Begründung, um Rückfragen der Kostenträger zu vermeiden.

Ziffer 1271 in der neuen GOÄ

Die Auswahl und das Einprobieren eines künstlichen Auges ist im Entwurf der neuen GOÄ ohne eigene Nachfolgeleistung. Der Entwurf sieht für diese Leistung keinen eigenständigen Abrechnungscode vor; die bisherige Vergütung (2,3-facher Satz: 6,16 €) entfällt damit ersatzlos.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1271

Die GOÄ-Ziffer 1271 wird für die Auswahl und das Einprobieren eines künstlichen Auges berechnet. Dies ist typischerweise nach einer Enukleation oder bei einem notwendigen Prothesenwechsel der Fall. Die Leistung umfasst die gesamte Anpassung und Sitzkontrolle.
Das künstliche Auge gilt als Heilmittel, solange der Augenstumpf nach der Operation noch nicht vollständig abgeheilt ist. Nach Abschluss des Heilungsprozesses wird die Prothese als Hilfsmittel eingestuft. Diese Unterscheidung ist für die Erstattung durch die Kostenträger essenziell.
Ja, die reinen Sachkosten für das künstliche Auge können gemäß § 10 GOÄ zusätzlich zur GOÄ 1271 in Rechnung gestellt werden. Dies gilt sowohl für Glas- als auch für Kunststoffprothesen. Achten Sie darauf, die entsprechenden Belege der Rechnung beizufügen.
Eine Steigerung über den Schwellenwert von 2,3 ist bei erschwerten Bedingungen möglich. Typische Begründungen sind anatomische Besonderheiten wie eine stark vernarbte Augenhöhle oder eine mangelnde Kooperation des Patienten. Auch ein extrem zeitaufwendiges Einprobieren rechtfertigt einen höheren Faktor.
Neben der GOÄ 1271 können grundlegende Leistungen wie die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ 5 oder eine Beratung nach GOÄ 1 berechnet werden. Operative Eingriffe am selben Auge sollten jedoch zeitlich getrennt oder genau abgegrenzt werden. Beachten Sie stets die allgemeinen Bestimmungen zur Nebeneinanderberechnung.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich