GOÄ 1328: Abrechnung der Bulbusrekonstruktion – Guide

1328
Wiederherstellungsoperation bei schwerverletztem Augapfel, Zerschneidung von Hornhaut und Lederhaut, Beteiligung der Iris, der Linse, des Glaskörpers und der Netzhaut
I Augenheilkunde
Punktzahl
3230
Einfachsatz
188,27 €
1,0x
Regelhöchstsatz
433,02 €
2,3x
Höchstsatz
658,95 €
3,5x
Ausschlüsse

GOÄ 1328 korrekt abrechnen: Der Leitfaden zur operativen Versorgung schwerverletzter Augen mit Beteiligung von Hornhaut, Linse, Glaskörper und Netzhaut.

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Warum Sie unter Wert abrechnen – Leitfaden zu den GOÄ-Steigerungsfaktoren

Die GOÄ erlaubt höhere Steigerungsfaktoren – und die Bundesärztekammer empfiehlt, sie öfter zu nutzen. Dieser Leitfaden zeigt, wann eine Steigerung geboten ist und wie Sie sie korrekt begründen.

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Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1328

Wiederherstellungsoperation bei schwerverletztem Augapfel, Zerschneidung von Hornhaut und Lederhaut, Beteiligung der Iris, der Linse, des Glaskörpers und der Netzhaut

Die GOÄ-Ziffer 1328 beschreibt eine der umfangreichsten operativen Leistungen in der Ophthalmo-Traumatologie. Sie kommt zur Anwendung bei schwersten, perforierenden Augenverletzungen, bei denen nicht nur die äußere Hülle des Auges (Hornhaut und Lederhaut) betroffen ist, sondern auch die inneren Strukturen.

Der Leistungsinhalt umfasst die primäre chirurgische Versorgung, die oft mehrere Einzelschritte beinhaltet. Dazu gehören die Naht der Hornhaut- und/oder Lederhautwunde, die Reposition oder Teilentfernung der Iris, die Entfernung der verletzten Linse (Lensektomie) sowie die Entfernung von vorgefallenem Glaskörper (anteriore Vitrektomie). Die Beteiligung all dieser Strukturen ist die Voraussetzung für die Abrechnung dieser Ziffer.

GOÄ 1328 in der Praxis: Versorgung komplexer Bulbusrupturen

Die Abrechnung der GOÄ 1328 ist für Notfallsituationen reserviert, in denen eine offene Bulbusverletzung mit weitreichender Zerstörung vorliegt. Typische Indikationen sind schwere Unfälle, bei denen spitze oder stumpfe Gewalt auf das Auge eingewirkt hat.

Klinische Szenarien umfassen beispielsweise Verletzungen durch Glassplitter bei Verkehrsunfällen, Stichverletzungen oder schwere Arbeitsunfälle mit umherfliegenden Teilen. Entscheidend für die korrekte Anwendung ist die intraoperative Bestätigung, dass die Verletzung tatsächlich Hornhaut/Sklera, Iris, Linse, Glaskörper und Netzhaut betrifft. Die Ziffer 1328 ist eine Komplexleistung, die die Leistungen der Ziffern 1325 bis 1327 vollständig einschließt und daher nicht neben diesen abgerechnet werden darf.

Tipp: Eine präzise und detaillierte Operationsdokumentation ist der Schlüssel zur erfolgreichen Abrechnung der GOÄ 1328. Jeder verletzte Bereich und jeder durchgeführte operative Schritt müssen klar benannt werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1328

Fallbeispiel 1: Arbeitsunfall mit Metallsplitter

Klinische Situation: Ein Metallarbeiter erleidet eine perforierende Verletzung des rechten Auges durch einen umherfliegenden Metallsplitter. Es zeigt sich eine zentrale Hornhautwunde, ein Irisprolaps, eine traumatische Katarakt und ein Glaskörpervorfall in die Vorderkammer.

Begründung: Die Verletzung betrifft alle in der Leistungslegende geforderten Strukturen: Hornhaut, Iris, Linse und Glaskörper. Die operative Versorgung umfasst die Wundnaht, Iridopexie, Lensektomie und eine anteriore Vitrektomie.

Korrekte Abrechnung: GOÄ 1328 ist hier die zutreffende Ziffer, da es sich um eine komplexe Wiederherstellungsoperation handelt.

Fallbeispiel 2: Verkehrsunfall mit Bulbusruptur

Klinische Situation: Nach einem Autounfall wird ein Patient mit einer ausgedehnten, limbusüberschreitenden Hornhaut-Lederhaut-Ruptur eingeliefert. Die Linse ist luxiert und teilweise aus dem Auge ausgetreten, es besteht ein massiver Glaskörperverlust und eine Netzhautbeteiligung im Wundbereich.

Begründung: Das Verletzungsmuster ist schwerwiegend und erfüllt alle Kriterien der Ziffer 1328. Die Operation erfordert eine aufwendige Rekonstruktion des gesamten vorderen und mittleren Augenabschnitts.

Korrekte Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt mit GOÄ 1328. Aufgrund der besonderen Komplexität der Wunde (z.B. sternförmig) kann eine Steigerung über den Regelhöchstsatz begründet werden.

Fallbeispiel 3: Sturz auf einen spitzen Gegenstand

Klinische Situation: Ein Kind stürzt auf einen Ast, der das Auge penetriert. Intraoperativ wird eine Skleraperforation mit Prolaps von Iris- und Ziliarkörpergewebe, eine Linsenverletzung und eine Glaskörperinkarzeration in der Wunde festgestellt.

Begründung: Auch hier sind alle für die GOÄ 1328 relevanten Strukturen nachweislich verletzt. Die Operation zur Rettung des Augapfels ist entsprechend umfangreich.

Korrekte Abrechnung: GOÄ 1328 ist die korrekte Leistungsziffer für diesen komplexen Eingriff.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1328: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 1328 ist die unzureichende Dokumentation des Verletzungsausmaßes. Wenn aus dem OP-Bericht nicht eindeutig hervorgeht, dass alle in der Legende genannten Strukturen (Hornhaut/Lederhaut, Iris, Linse, Glaskörper, Netzhaut) beteiligt waren, werden Kostenträger die Abrechnung oft auf eine niedrigere Ziffer wie die GOÄ 1327 (mit Irisbeteiligung) oder 1326 (komplizierte Wundnaht) kürzen.

Ein weiterer kritischer Fehler ist der Verstoß gegen die Abrechnungsausschlüsse. Die GOÄ 1328 darf niemals zusammen mit den Ziffern 1325, 1326 oder 1327 abgerechnet werden. Diese Ziffern beschreiben Teilleistungen, die durch die Komplexziffer 1328 bereits vollständig abgedeckt sind.

Achtung: Die alleinige Diagnose einer Bulbusruptur reicht für die Abrechnung nicht aus. Der OP-Bericht muss den Befund und die Versorgung jeder einzelnen Struktur explizit beschreiben, um Beanstandungen durch PKV und Beihilfe zu vermeiden.

Dokumentation der GOÄ 1328: Praxisbewährte Hinweise

Eine rechtssichere Dokumentation ist für die GOÄ 1328 unerlässlich. Der Operationsbericht sollte wie eine Checkliste aufgebaut sein und die Verletzung sowie die durchgeführte Maßnahme für jede Struktur einzeln aufführen. Dies schafft maximale Transparenz und minimiert das Risiko von Rückfragen oder Kürzungen.

Die Dokumentation muss klar belegen, warum diese hoch bewertete Ziffer anstelle einer niedrigeren angesetzt wurde. Fotos oder Skizzen der Verletzung können die medizinische Notwendigkeit zusätzlich untermauern und sind eine wertvolle Ergänzung zur schriftlichen Dokumentation.

Dokumentation: Offene Bulbusverletzung rechts mit 9 mm langer, limbusüberschreitender Hornhaut-Lederhaut-Wunde. Irisprolaps, Reposition. Traumatische Linsenruptur, daher phakofragmentierende Lensektomie. Glaskörpervorfall in die Vorderkammer, daher anteriore Vitrektomie. Netzhaut im Wundbereich inkarzeriert. Wundverschluss mittels 10-0 Nylon-Einzelknopfnähten.

GOÄ 1328: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Steigerung der GOÄ 1328 über den 2,3-fachen Satz (Regelhöchstsatz) ist bei Vorliegen besonderer Schwierigkeiten, eines außergewöhnlichen Zeitaufwandes oder besonderer Umstände möglich. Eine schriftliche Begründung ist zwingend erforderlich. Beispiele für Begründungen sind eine extrem große oder zerklüftete Wunde, eine starke Kontamination mit hohem Infektionsrisiko, die Entfernung eines intraokularen Fremdkörpers oder ein schlechter Allgemeinzustand des Patienten (z.B. bei Polytrauma).

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 1328 ist eine Komplexleistung, die viele Einzelschritte bereits enthält. Dennoch können bestimmte zusätzliche Leistungen gesondert abgerechnet werden:

  • GOÄ 440: Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops.
  • GOÄ 445: Zuschlag für ambulante Operationen zum Ausgleich für die Kosten der Aufbereitung von wiederverwendbaren Operationsmaterialien.
  • Anästhesieleistungen: Ziffern aus dem Kapitel D, da der Eingriff in der Regel in Allgemeinanästhesie erfolgt.
  • Präoperative Diagnostik: Z.B. GOÄ 415 oder 424 für eine Ultraschalluntersuchung, wenn die hinteren Augenabschnitte nicht einsehbar sind.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1328

Die GOÄ-Ziffer 1328 ist eine hoch bewertete Komplexziffer für die operative Wiederherstellung eines schwerverletzten Augapfels. Sie deckt die primäre Versorgung von Verletzungen ab, die Hornhaut, Lederhaut, Iris, Linse, Glaskörper und Netzhaut gleichzeitig betreffen.
Die Abrechnung der GOÄ 1328 ist berechtigt, wenn eine perforierende Augenverletzung vorliegt, bei der nachweislich alle in der Leistungslegende genannten Strukturen betroffen sind. Dies muss durch einen detaillierten Operationsbericht dokumentiert werden.
Der Hauptunterschied liegt im Ausmaß der Verletzung. Während GOÄ 1327 eine komplizierte Wundnaht mit Beteiligung von Iris oder Ziliarkörper beschreibt, setzt GOÄ 1328 eine zusätzliche Beteiligung von Linse, Glaskörper und Netzhaut voraus und ist somit für deutlich schwerere Verletzungen vorgesehen.
Ja, eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz ist bei besonderer Schwierigkeit oder außergewöhnlichem Zeitaufwand möglich. Dies erfordert eine plausible und patientenbezogene schriftliche Begründung, wie z.B. eine extreme Wundkomplexität oder starke Kontamination.
Die GOÄ-Ziffern 1325, 1326 und 1327 sind explizit von der gemeinsamen Abrechnung mit der GOÄ 1328 ausgeschlossen. Der Grund dafür ist, dass die GOÄ 1328 als umfassendere Leistung die Inhalte dieser Ziffern bereits vollständig einschließt.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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