Die GOÄ-Ziffer 1498 deckt konservative Behandlungen der Gaumenmandeln ab. Erfahren Sie, wie Sie Detritus-Expression & Co. korrekt abrechnen und Fehler vermeiden
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1498
Konservative Behandlung der Gaumenmandeln (z. B. Schlitzung, Saugung)
Die GOÄ-Ziffer 1498 beschreibt eine konservative, also nicht-operative, instrumentelle Behandlung an den Gaumenmandeln. Der Leistungstext nennt beispielhaft die Schlitzung von Mandelkrypten oder die Absaugung von Sekret oder Detritus. Diese Aufzählung ist jedoch nicht abschließend.
Unter diese Ziffer fallen alle manuellen und instrumentellen Maßnahmen, die auf die Erhaltung der Mandeln abzielen und deren Funktion verbessern sollen. Dazu gehört beispielsweise auch das Ausdrücken (Expression) von Detritus aus den Tonsillenkrypten mittels eines Spatels. Entscheidend ist der therapeutische, manipulative Eingriff an der Mandel selbst.
Die Leistungslegende spricht von den "Gaumenmandeln" im Plural. Das bedeutet, die Ziffer ist nur einmal pro Sitzung ansatzfähig, auch wenn beide Mandeln behandelt werden. Eine getrennte Abrechnung für die rechte und linke Seite ist nicht möglich.
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GOÄ 1498 in der Praxis: Indikationen und Abgrenzung
Die GOÄ 1498 kommt bei verschiedenen Krankheitsbildern der Gaumenmandeln zur Anwendung. Typische Indikationen sind die chronisch-kryptische Tonsillitis oder das Vorhandensein von Tonsillensteinen (Detritus), die zu Foetor ex ore, Fremdkörpergefühl oder rezidivierenden Entzündungen führen.
Auch bei einer akuten follikulären Tonsillitis kann die Leistung zum Ansatz kommen, wenn Eiterstippchen gezielt abgesaugt werden, um den Abfluss zu verbessern und den Druckschmerz zu lindern. Die Schlitzung von Krypten dient dazu, den Sekretabfluss bei verengten Ausführungsgängen dauerhaft zu erleichtern.
Tipp: Die GOÄ 1498 ist eine rein therapeutische Leistung. Diagnostische Maßnahmen wie das Abstreichen der Mandeln für eine mikrobiologische Untersuchung sind nicht Bestandteil der Ziffer, sondern können separat abgerechnet werden (z.B. GOÄ 298).
Die wichtigste Abgrenzung besteht zur GOÄ 1493 ("Operative Entfernung von Tonsillensteinen"). Während die GOÄ 1498 konservative Maßnahmen wie Expression oder Saugung umfasst, beschreibt die GOÄ 1493 einen kleinen operativen Eingriff, bei dem ein festsitzender Stein beispielsweise durch eine Inzision des darüberliegenden Gewebes entfernt wird.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1498
Fallbeispiel 1: Entfernung von Detritus
Klinische Situation: Ein Patient klagt über anhaltenden Mundgeruch und ein störendes Fremdkörpergefühl im Hals. Bei der Untersuchung werden in den zerklüfteten Gaumenmandeln beidseits weißliche Detrituspfropfen sichtbar.
Begründung und Abrechnung: Der Arzt drückt die Mandelkrypten mit einem Spatel sanft aus, wodurch sich der Detritus entleert. Diese instrumentelle, konservative Behandlung rechtfertigt den Ansatz der GOÄ 1498. Zusätzlich werden eine Beratung (GOÄ 1) und eine HNO-fachärztliche Untersuchung (GOÄ 1490) abgerechnet.
Fallbeispiel 2: Absaugung bei akuter Tonsillitis
Klinische Situation: Eine Patientin stellt sich mit hohem Fieber und starken Halsschmerzen vor. Die Inspektion zeigt hochrote, geschwollene Tonsillen mit zahlreichen eitrigen Stippchen (follikuläre Angina).
Begründung und Abrechnung: Um den Sekretabfluss zu fördern und den Schmerz zu lindern, saugt der Arzt den Eiter vorsichtig mit einem dünnen Sauger von der Mandelfoberfläche und aus den Krypten ab. Diese Maßnahme wird mit GOÄ 1498 liquidiert.
Fallbeispiel 3: Kryptenschlitzung
Klinische Situation: Ein Patient leidet unter häufig wiederkehrenden Mandelentzündungen. Ursächlich sind sehr enge und tiefe Krypten, die eine ständige Sekretretention begünstigen.
Begründung und Abrechnung: Nach Applikation eines Oberflächenanästhetikums erweitert der Arzt die Öffnungen einiger Krypten durch kleine, oberflächliche Schlitzungen mit einem speziellen Messer. Dieser Eingriff fällt unter die beispielhaft genannte "Schlitzung" und wird mit GOÄ 1498 abgerechnet. Die Anästhesie kann zusätzlich berechnet werden.
Häufige Fehler bei der GOÄ 1498: Was Prüfer beanstanden
Bei der Abrechnung der GOÄ 1498 treten wiederholt Fehler auf, die zu Beanstandungen durch Kostenträger führen können. Die Kenntnis dieser Fallstricke hilft, Kürzungen zu vermeiden.
Ein häufiger Fehler ist der doppelte Ansatz bei beidseitiger Behandlung. Wie bereits erwähnt, honoriert die Ziffer die Behandlung der Gaumenmandeln als Organpaar und ist daher pro Sitzung nur einmal berechnungsfähig.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Abrechnung für Maßnahmen, die nicht den Charakter einer instrumentellen Behandlung haben. Das alleinige Betupfen oder Pinseln der Mandeln mit einer desinfizierenden Lösung ist nicht mit GOÄ 1498 abrechenbar, sondern Bestandteil der zugrundeliegenden Beratungs- oder Untersuchungsziffer.
Achtung: Der wichtigste Abrechnungsausschluss ist die Nebeneinanderberechnung mit der GOÄ 1493 (Operative Entfernung von Tonsillensteinen) in derselben Sitzung für dieselbe Lokalisation. Es muss klar differenziert werden, ob die Maßnahme konservativ (1498) oder operativ (1493) war.
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Dokumentation der GOÄ 1498: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist die Grundlage für eine rechtssichere Abrechnung. Sie sollte die medizinische Notwendigkeit und die durchgeführte Leistung nachvollziehbar belegen.
In der Patientenakte sollten die Indikation (z.B. "chronische Tonsillitis mit Detritusretention"), die durchgeführte Maßnahme (z.B. "Expression der Tonsillenkrypten", "Absaugung von Eiterstippchen") und die Lokalisation (z.B. "beidseits") vermerkt werden. Die Erwähnung des verwendeten Instruments (z.B. Spatel, Sauger) kann die Abrechnung zusätzlich stützen.
Dokumentation: Pat. klagt über Foetor ex ore. Befund: Detritus in beiden Gaumenmandeln. Therapie: Instrumentelle Expression der Krypten bds. mittels Spatel. Deutliche Entleerung von Zerfallsmaterial. GOÄ 1498.
GOÄ 1498: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ 1498 kann bei Vorliegen besonderer Umstände über den Regelhöchstsatz (2,3-fach) hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz gesteigert werden. Eine solche Steigerung erfordert eine nachvollziehbare, patientenbezogene Begründung in der Rechnung.
Mögliche Gründe für einen erhöhten Zeitaufwand oder eine besondere Schwierigkeit sind beispielsweise ein extrem ausgeprägter Würgereiz des Patienten, besonders festsitzender und schwer zu lösender Detritus, eine anatomisch bedingte erschwerte Zugänglichkeit der Mandeln oder die Behandlung eines sehr unruhigen oder ängstlichen Patienten.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 1498 wird in der Praxis häufig mit anderen Ziffern kombiniert. Sinnvolle und zulässige Kombinationen sind:
- GOÄ 1 oder 3: Beratung
- GOÄ 1490 oder 1491: HNO-Status oder Spiegeluntersuchung
- GOÄ 6 oder 7: Vollständiger Spiegelstatus (Kehlkopf, Rachen etc.)
- GOÄ 1492: Untersuchung des Naseninnern und/oder des Nasenrachenraums mit dem Endoskop
- GOÄ 490 oder 491: Oberflächen- oder Infiltrationsanästhesie, falls für die Maßnahme erforderlich
Ziffer 1498 in der neuen GOÄ
Konservative Behandlung der Gaumenmandeln (z. B. Schlitzung, Saugung) heißt in der neuen GOÄ Nummer 4964 — „Konservative Behandlung der Gaumenmandeln (z.B. Schlitzung bzw. Saugung), als selbständige Leistung" — mit einem festen Satz von 33,33 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 5,89 €). Die neue Legende ergänzt ausdrücklich den Charakter als selbständige Leistung.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1498
Was hat nicht gestimmt?