Die GOÄ-Ziffer 1591 deckt die Vibrationsmassage des Trommelfells ab. Erfahren Sie, wie Sie diese therapeutische Leistung fehlerfrei und rechtssicher abrechnen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1591
Vibrationsmassage des Trommelfells oder Anwendung der Drucksonde, auch beidseitig
Die GOÄ-Ziffer 1591 beschreibt eine spezifische therapeutische Maßnahme aus dem Bereich der Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde. Sie umfasst die mechanische oder pneumatische Mobilisation des Trommelfells zur Verbesserung der Mittelohrbelüftung. Diese Leistung ist im Abschnitt J der Gebührenordnung für Ärzte verortet.
Die Maßnahme dient primär der Wiederherstellung der physiologischen Beweglichkeit der Gehörknöchelchenkette. Durch die gezielte Druckveränderung wird das Trommelfell sanft in Schwingung versetzt. Dies unterstützt den Abfluss von Sekreten und verbessert die Tubenfunktion.
GOÄ 1591 in der Praxis: Indikationen und therapeutischer Nutzen
In der HNO-ärztlichen Praxis kommt die Vibrationsmassage vor allem bei chronischen Belüftungsproblemen des Mittelohrs zum Einsatz. Ein typisches Einsatzgebiet ist das Seromukotympanon nach dem Abklingen der akuten Entzündungsphase. Auch bei adhäsiven Prozessen im Mittelohr kann die Drucksonde therapeutisch wertvoll sein.
Da es sich um eine rein therapeutische Leistung handelt, grenzt sich die Ziffer klar von diagnostischen Verfahren ab. Sie wird angewendet, um die Belüftung aktiv zu fördern und Verklebungen im Bereich der Paukenhöhle zu lösen. Die Durchführung erfordert eine präzise Dosierung des Drucks, um Verletzungen zu vermeiden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1591
Fallbeispiel 1: Chronische Tubenventilationsstörung
Ein Patient stellt sich mit einem dumpfen Druckgefühl im Ohr und einer nachgewiesenen Tubenventilationsstörung vor. Nach der otoskopischen Untersuchung erfolgt die therapeutische Vibrationsmassage des Trommelfells zur Mobilisation. Abgerechnet wird die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ 5 sowie die Trommelfellmassage nach GOÄ 1591.
Fallbeispiel 2: Zustand nach akutem Paukenerguss
Bei einem Patienten verbleibt nach einer überstandenen Mittelohrentzündung zähes Sekret in der Paukenhöhle. Zur Unterstützung des Sekretabflusses setzt der Arzt eine pneumatische Drucksonde ein. Neben der Beratung nach GOÄ 1 wird die Leistung nach GOÄ 1591 für die physikalische Therapie liquidiert.
Fallbeispiel 3: Beidseitige Trommelfellretraktion
Ein Patient leidet unter einer beidseitigen Retraktion der Trommelfelle aufgrund einer chronischen Tubeninsuffizienz. Der Arzt führt die Vibrationsmassage an beiden Ohren nacheinander durch. Die Abrechnung erfolgt einfach über die GOÄ 1591, wobei der erhöhte Aufwand durch die beidseitige Durchführung über einen gesteigerten Faktor abgebildet wird.
Häufige Fehler bei der GOÄ 1591: Was Prüfer beanstanden
Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 1591 ist die doppelte Ansetzung bei einer beidseitigen Behandlung. Der Leistungstext enthält explizit den Zusatz „auch beidseitig“. Eine Mehrfachabrechnung in derselben Sitzung ist daher ausgeschlossen und führt regelmäßig zu Kürzungen durch die privaten Krankenversicherungen.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Abgrenzung zu rein diagnostischen Maßnahmen. Wird die Drucksonde ausschließlich zur Überprüfung der Tubendurchgängigkeit ohne therapeutische Absicht genutzt, ist die GOÄ 1591 nicht die korrekte Ziffer. Hier müssen stattdessen die entsprechenden diagnostischen Ziffern gewählt werden.
Achtung: Die beidseitige Erbringung rechtfertigt keine doppelte Abrechnung der Ziffer 1591. Ein erhöhter Zeitaufwand durch die beidseitige Behandlung kann jedoch über den Steigerungssatz geltend gemacht werden.
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Dokumentation der GOÄ 1591: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme klar ersichtlich sein. Dazu gehören die Diagnose, die Indikation sowie Angaben zur Durchführung der Massage.
Besonders wichtig ist die Erfassung der behandelten Seite und des verwendeten Geräts. Falls ein erhöhter Steigerungsfaktor angewendet wird, muss die Begründung direkt aus der Dokumentation hervorgehen. Dies erleichtert die Argumentation bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger erheblich.
Dokumentationsbeispiel: Diagnose: Chronische Tubenventilationsstörung beidseitig. Durchführung einer pneumatischen Vibrationsmassage beidseitig mittels Drucksonde zur Mobilisation des Trommelfells. Dauer: 4 Minuten. Keine Komplikationen.
Tipp: Dokumentieren Sie stets die genaue Indikation und das behandelte Ohr (rechts, links oder beidseitig), um Rückfragen von Kostenträgern bei einer Faktorsteigerung sofort entkräften zu können.
GOÄ 1591: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Steigerungsfaktors über den Regelsatz von 2,3 ist bei der GOÄ 1591 gut begründbar. Ein typischer Grund ist die beidseitige Behandlung, da diese naturgemäß mehr Zeit in Anspruch nimmt als die einseitige Therapie. Auch anatomische Besonderheiten wie ein extrem enger Gehörgang rechtfertigen eine Steigerung.
Bei unruhigen Patienten, insbesondere bei Kleinkindern, kann die Durchführung ebenfalls deutlich erschwert sein. In solchen Fällen sollte der Faktor auf den 2,8-fachen oder 3,5-fachen Satz angehoben werden. Die individuelle Begründung muss auf der Rechnung verständlich formuliert sein.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 1591 lässt sich hervorragend mit den grundlegenden Untersuchungsleistungen kombinieren. Häufig wird sie am selben Tag wie die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ 5 oder die eingehende Beratung nach GOÄ 1 erbracht. Auch die Kombination mit HNO-spezifischen Grunduntersuchungen ist zulässig.
Nicht zulässig ist die Kombination mit anderen physikalischen Maßnahmen am selben Organ, wenn diese dieselbe Zielsetzung verfolgen. Da die Vibrationsmassage jedoch eine sehr spezifische mechanische Therapie darstellt, kommt es in der Praxis selten zu echten Überschneidungskonflikten.
Ziffer 1591 in der neuen GOÄ
Der Entwurf sieht für Ziffer 1591 (Vibrationsmassage des Trommelfells oder Anwendung der Drucksonde, auch beidseitig) keine eigene Nachfolgeleistung vor. Der bisherige 2,3-fache Satz lag bei 5,36 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1591
Was hat nicht gestimmt?