Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 1612 (Trommelfellaufklappung) birgt Fallstricke. Erfahren Sie, wie Sie die Leistung rechtssicher dokumentieren und steigern.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1612
Eröffnung der Paukenhöhle durch temporäre Trommelfellaufklappung, als selbständige Leistung
Die GOÄ-Ziffer 1612 beschreibt den operativen Zugang zur Paukenhöhle über eine temporäre Trommelfellaufklappung (tympanomeatale Lappenplastik). Dieser Eingriff dient der direkten Inspektion des Mittelohrs und der darin befindlichen Strukturen. Die Leistung umfasst den Gehörgangsschnitt, das vorsichtige Abpräparieren und Umklappen des Trommelfells sowie den anschließenden anatomiegerechten Verschluss.
Ein zentrales Kriterium für die Berechnung dieser Ziffer ist der Zusatz "als selbständige Leistung". Das bedeutet, dass die Eröffnung der Paukenhöhle das primäre Ziel des Eingriffs sein muss. Sie darf nicht als bloßer Hilfsschritt im Rahmen einer umfassenderen Mittelohroperation durchgeführt werden.
GOÄ 1612 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz
In der HNO-ärztlichen Praxis kommt die GOÄ-Ziffer 1612 vor allem bei diagnostischen Fragestellungen zum Einsatz. Ein typisches Szenario ist der begründete Verdacht auf eine Otosklerose oder eine Unterbrechung der Gehörknöchelchenkette. Durch die temporäre Aufklappung kann die Beweglichkeit der Gehörknöchelchen direkt unter mikroskopischer Sicht geprüft werden.
Darüber hinaus ist die Ziffer bei therapeutischen Interventionen wie der Exploration und dem Verschluss einer perilymphatischen Fistel (Fensterruptur) anwendbar. Auch die gezielte Ausschaltung des Nervus vestibularis bei Morbus Menière mittels intratympanischer Gentamicin-Applikation über ein temporär eingebrachtes Drainageröhrchen fällt unter dieses Leistungsspektrum.
Tipp: Die temporäre Trommelfellaufklappung zur Einbringung von Medikamenten stellt eine eigenständige therapeutische Option dar. Sie rechtfertigt den Ansatz der GOÄ 1612, sofern kein größerer operativer Eingriff am Mittelohr folgt.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1612
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Otosklerose
Ein Patient stellt sich mit einer progredienten Schallleitungsschwerhörigkeit bei intaktem Trommelfell vor. Zur Abklärung erfolgt eine explorative Tympanotomie mit temporärer Trommelfellaufklappung. Dabei zeigt sich eine Fixation der Steigbügelfußplatte, woraufhin das Trommelfell ohne weitere Sanierung zurückverlagert wird. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 1612 zum Regelsatz.
Fallbeispiel 2: Versorgung einer Fensterruptur
Nach einem akuten Barotrauma besteht der Verdacht auf eine perilymphatische Fistel am runden Fenster. Der Arzt führt eine temporäre Trommelfellaufklappung durch, exploriert die Nische des runden Fensters und deckt die Fistel mit Bindegewebe ab. Neben der GOÄ 1612 wird der Zuschlag nach Nr. 440 für ambulante Operationen berechnet.
Fallbeispiel 3: Intratympanische Gentamicin-Therapie
Bei einem Patienten mit therapierefraktärem Morbus Menière soll eine lokale Gentamicin-Applikation erfolgen. Der Operateur klappt das Trommelfell temporär auf, um ein Mikrodrainageröhrchen vor der Fenstermembran zu platzieren. Dieser Eingriff wird korrekt mit der GOÄ-Ziffer 1612 liquidiert.
Häufige Fehler bei der GOÄ 1612: Was Prüfer beanstanden
Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 1612 ist die Missachtung des Kriteriums der selbständigen Leistung. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen sehr genau, ob im zeitlichen Zusammenhang weitere Eingriffe am Mittelohr stattgefunden haben. Wird beispielsweise im selben Schritt eine Tympanoplastik durchgeführt, ist die GOÄ 1612 nicht separat berechnungsfähig.
In solchen Fällen ist die Eröffnung der Paukenhöhle ein integraler Bestandteil der höher bewerteten Hauptleistung. Eine Nebeneinanderberechnung verstößt gegen das Zielleistungsprinzip des § 4 Abs. 2a GOÄ und führt regelmäßig zu Beanstandungen und Honorarkürzungen.
Achtung: Die GOÄ 1612 darf keinesfalls neben den Nummern für radikale Mittelohroperationen oder Tympanoplastiken (z. B. GOÄ 1620 bis 1624) abgerechnet werden. Achten Sie strikt auf die Unabhängigkeit des Eingriffs.
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Dokumentation der GOÄ 1612: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im OP-Bericht muss die medizinische Notwendigkeit der temporären Aufklappung klar dargelegt werden. Der Bericht sollte den genauen Gehörgangsschnitt, das vorsichtige Abpräparieren des Trommelfells sowie die Inspektion der Paukenhöhle detailliert beschreiben.
Auch der anschließende Verschluss und die Fixation des Trommelfelllappens müssen dokumentiert sein. Bei therapeutischen Eingriffen ist zudem die konkrete Maßnahme (z. B. Fisteldeckung oder Katheterplatzierung) exakt zu protokollieren.
Dokumentationsbeispiel: Lokalanästhesie des Gehörgangs. Gehörganshautschnitt von 6 bis 12 Uhr. Vorsichtiges Abpräparieren und temporäres Aufklappen des hinteren Trommelfellanteils. Inspektion der Paukenhöhle: Amboss-Steigbügel-Gelenk intakt, Stapes fixiert (Otosklerose). Rückverlagerung des Trommelfells, Fixation mit Gelastypt. Gehörgangstamponade.
GOÄ 1612: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Eine Überschreitung des Schwellenwertes (2,3-fach) bis zum Höchstsatz von 3,5-fach ist bei erschwerten Bedingungen möglich. Typische Begründungen sind anatomische Besonderheiten wie ein extrem enger Gehörgang oder starke intraoperative Blutungen. Auch ausgeprägte Verwachsungen bei Zustand nach Voroperationen rechtfertigen eine Steigerung des Gebührensatzes.
Typische Ziffernkombinationen
Bei ambulanter Durchführung kann die GOÄ 1612 mit dem Zuschlag nach Nr. 440 (Zuschlag für ambulante operative Leistungen) kombiniert werden. Wird ein Operationsmikroskop verwendet, ist zusätzlich der Zuschlag nach Nr. 444 berechnungsfähig. Anästhesieleistungen nach den Nummern 490 oder 491 sind je nach Narkoseform ebenfalls ansetzbar.
Ziffer 1612 in der neuen GOÄ
Eröffnung der Paukenhöhle durch temporäre Trommelfellaufklappung, als selbständige Leistung heißt in der neuen GOÄ Nummer 9021 — „Explorative Tympanotomie, auch mit Abdeckung von rundem und/oder ovalem Fenster" — mit einem festen Satz von 315,63 €, abrechenbar je Seite (heute beim 2,3-fachen Satz: 148,81 €). Die neue Explorative Tympanotomie enthält ausdrücklich die Trommelfellaufklappung; die Selbständigkeit ist zu beachten.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1612
Was hat nicht gestimmt?