GOÄ 2235: Habituelle Knieluxation korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2235
Operation der habituellen Luxation eines Kniegelenks
Punktzahl 1660  
Einfachsatz 96,76 € 1,0x
Regelhöchstsatz 222,55 € 2,3x
Höchstsatz 338,66 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2235 birgt Fallstricke. Unser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie die operative Stabilisierung des Kniegelenks korrekt liquidieren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2235

Nr. 2235: Operation der habituellen Luxation eines Kniegelenks – 1660 Punkte

Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 2235 umfasst die operative Sanierung einer habituellen Luxation im Bereich des Kniegelenks. Unter einer habituellen Luxation versteht die Medizin eine wiederkehrende Verrenkung, die bereits bei alltäglichen Bewegungen ohne adäquates Trauma auftritt. Dies betrifft in der orthopädischen Praxis fast ausschließlich die habituelle Patellaluxation, also das wiederholte Herausspringen der Kniescheibe.

Der Verordnungsgeber ging bei der Formulierung der Ziffer primär von dieser häufigen klinischen Entität aus, da eine habituelle Luxation des gesamten femorotibialen Kniegelenks extrem selten ist. Die Leistung beinhaltet die operative Stabilisierung des seitlichen Bandapparates sowie gegebenenfalls notwendige Kapsel-Band-Rekonstruktionen zur dauerhaften Führung der Patella.

GOÄ 2235 in der Praxis: Indikation und klinischer Kontext

Die Indikation zur Abrechnung der GOÄ 2235 ist gegeben, wenn eine strukturelle Instabilität des Kniegelenks operativ korrigiert wird. Typischerweise liegt eine anatomische Prädisposition wie eine Trochleadysplasie oder ein Patellahochstand vor, die zu rezidivierenden Luxationen führt. Die operative Intervention zielt darauf ab, den medialen Kapsel-Band-Apparat zu raffen oder zu rekonstruieren.

Häufig kommen hierbei Verfahren wie die MPFL-Plastik (Rekonstruktion des medialen patellofemoralen Ligaments) oder ein lateral release zum Einsatz. Da die GOÄ aus dem Jahr 1996 stammt, müssen moderne, hochspezialisierte OP-Techniken unter dieser Ziffer subsumiert oder gegebenenfalls analog bewertet werden. Die Abgrenzung zu reinen traumatischen Erstluxationen ist für die Rechnungsprüfung von entscheidender Bedeutung.

Tipp: Bei der Durchführung moderner MPFL-Rekonstruktionen mittels Sehneninterponat (z. B. Gracilissehne) sollte geprüft werden, ob zusätzliche Ziffern für die Sehnenentnahme analog herangezogen werden können, sofern diese nicht integraler Bestandteil der Hauptleistung sind.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2235

Fallbeispiel 1: Operative Kapselbandraffung bei rezidivierender Patellaluxation

Eine 19-jährige Patientin stellt sich mit einer bekannten, angeborenen Patellalaxität und multiplen Luxationsereignissen vor. Es erfolgt die offene operative Kapselbandraffung am medialen Retinakulum des Kniegelenks zur Stabilisierung der Führung.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2235 zum Regelsatz (2,3-fach). Da der Eingriff ambulant in der Praxis durchgeführt wird, wird zusätzlich der Ambulanzzuschlag Nr. 445 in Ansatz gebracht.

Fallbeispiel 2: Komplexe MPFL-Rekonstruktion mit Gracilissehnentransplantat

Bei einem 25-jährigen Patienten mit habitueller Patellaluxation wird eine anatomische Rekonstruktion des medialen patellofemoralen Ligaments (MPFL) durchgeführt. Hierzu wird autologes Sehnenmaterial verwendet und femoral sowie patellar verankert.

Neben der GOÄ 2235 für die Stabilisierung des Kniegelenks wird die Sehnenentnahme gesondert codiert. Aufgrund des erhöhten zeitlichen und technischen Aufwands bei der Verankerung wird ein erhöhter Steigerungsfaktor von 3,5 für die Ziffer 2235 begründet.

Fallbeispiel 3: Kombination mit lateralem Release bei schwerer Dysplasie

Ein Patient leidet unter einer habituellen Luxation bei ausgeprägtem lateralem Hyperdruck. Neben der medialen Stabilisierung erfolgt ein laterales Release zur Entlastung des äußeren Kapselblatts.

Die Abrechnung der GOÄ 2235 deckt die Stabilisierung ab. Das zusätzliche laterale Release kann, sofern es als eigenständige operative Leistung definiert ist, unter Beachtung der Ziffernkonkurrenzen abgebildet werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2235: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die fehlerhafte Nebeneinanderberechnung von Leistungen, die dem Zielleistungsprinzip unterliegen. Die GOÄ-Ziffern 2215 (Operative Einrenkung einer frischen Kniegelenkluxation) und 2216 (Operative Einrenkung einer veralteten Kniegelenkluxation) sind explizit neben der Nr. 2235 ausgeschlossen.

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen zudem genau, ob tatsächlich eine habituelle Luxation vorlag oder lediglich eine traumatische Erstluxation operiert wurde. Letztere rechtfertigt die Ziffer 2235 im strengen Sinne nicht, wenn keine chronische Instabilität vorliegt.

Achtung: Die zeitgleiche Abrechnung von arthroskopischen Basismaßnahmen neben einer offenen Stabilisierung nach Nr. 2235 führt regelmäßig zu Kürzungen, wenn diese nicht als eigenständige, medizinisch notwendige Diagnose- oder Therapieschritte dokumentiert sind.

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Dokumentation der GOÄ 2235: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wirksamste Mittel gegen Honorarkürzungen. Im OP-Bericht müssen die anatomischen Verhältnisse, die Anzahl der vorangegangenen Luxationen sowie der genaue Ablauf der Stabilisierungsmaßnahmen detailliert beschrieben werden.

Besonders die Darstellung des betroffenen Bandapparates und die gewählte Fixationsmethode (z. B. Fadenanker, Schrauben) sind essenziell. Auch die präoperative bildgebende Diagnostik (MRT, Röntgen) sollte als Beleg für die habituelle Komponente in der Akte hinterlegt sein.

Dokumentationsbeispiel:
"Diagnose: Habituelle Patellaluxation links bei Trochleadysplasie Typ B. Prozedur: Offene mediale Kapsel-Band-Raffung und Rekonstruktion des MPFL. Darstellung des insuffizienten medialen Retinakulums, Mobilisation und Doppelung des Gewebes. Stabile Führung der Patella im physiologischen Gleitweg nachgewiesen."

GOÄ 2235: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert von 2,3 (222,55 €) kann bei Vorliegen besonderer Erschwernisse bis zum Höchstsatz von 3,5 (338,66 €) gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind ausgeprägte anatomische Fehlbildungen, erhebliche Vernarbungen nach Voroperationen oder ein extrem adipöser Situs, der den operativen Zugang erschwert.

Auch eine zeitintensive, komplexe Kapsel-Band-Rekonstruktion, die über das übliche Maß einer einfachen Raffung hinausgeht, rechtfertigt eine Erhöhung des Steigerungsfaktors. Die Begründung muss stets patientenindividuell und nachvollziehbar in der Rechnung formuliert werden.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ 2235 mit Anästhesieleistungen oder bildgebenden Verfahren kombiniert. Bei ambulanter Durchführung ist der Zuschlag Nr. 445 (Zuschlag für ambulante operative Leistungen) obligat. Ebenso können postoperative Überwachungsleistungen oder physikalisch-medizinische Maßnahmen im Verlauf anfallen.

Nicht zulässig ist die Kombination mit den Ziffern 2215 und 2216 im selben operativen Sitzungsumfeld. Werden zusätzliche arthroskopische Eingriffe wie eine Meniskusteilresektion durchgeführt, sind diese unter Beachtung der Kombinationsregeln separat berechnungsfähig.

Ziffer 2235 in der neuen GOÄ

Die neue GOÄ löst die bisherige Ziffer 2235 (Operation der habituellen Luxation eines Kniegelenks, heute 2,3-fach: 222,55 €) je nach erbrachter Leistung in verschiedene Nachfolgeziffern auf:

  • 7734 Eingriff im Bereich der Patellarsehne und der Tuberositas tibiae bei Patellainstabilität (z.B. nach Goldtwaith) (409,01 €) — bei: Habituelle Patellaluxation / Patellainstabilität (Eingriff an Patellarsehne oder Tuberositas tibiae)
  • 7743 Naht bzw. Nähte und/oder Refixation(en) am medialen oder lateralen oder dorsalen Kapselbandapparat des Kniegelenks (664,26 €) — bei: Habituelle Luxation des gesamten Kniegelenks (Kapselbandstabilisierung)
  • 7733 Komplette Versetzung der Tuberositas tibiae (z.B. nach Roux-Hauser oder Blauth) (583,43 €) — bei: Komplette Versetzung der Tuberositas tibiae (z.B. nach Roux-Hauser oder Blauth), ggf. einschließlich - Schaffung eines Knochenbettes - Knochenbohrung

Die Bandbreite der abrechenbaren Gesamtsumme reicht von 409,01 € bis 664,26 € — die Dokumentation des konkreten Eingriffs entscheidet.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2235

Ja, die GOÄ 2235 ist die zutreffende Ziffer für die operative Stabilisierung bei habitueller Patellaluxation, wozu auch die MPFL-Plastik gehört. Da moderne Rekonstruktionsverfahren komplexer sind als einfache Raffungen, empfiehlt sich häufig die Anwendung eines erhöhten Steigerungssatzes.
Die GOÄ-Ziffern 2215 und 2216 dürfen im zeitlichen Zusammenhang nicht neben der Nr. 2235 berechnet werden. Diese Ziffern betreffen die operative Einrenkung frischer oder veralteter Kniegelenkluxationen und schließen sich gegenseitig aus.
Ja, bei ambulanter Durchführung der Operation kann der Zuschlag nach Nr. 445 GOÄ zusätzlich geltend gemacht werden. Dieser Zuschlag honoriert die Bereitstellung der Infrastruktur für ambulante operative Leistungen.
Beim Regelhöchstsatz von 2,3 beträgt das Honorar für die GOÄ-Ziffer 2235 genau 222,55 €. Der einfache Gebührensatz liegt bei 96,76 €, während der Höchstsatz (3,5-fach) mit 338,66 € vergütet wird.
Eine Steigerung ist gerechtfertigt bei erschwerten Bedingungen wie ausgeprägten Vernarbungen durch Voroperationen, starker Adipositas oder komplexen anatomischen Fehlbildungen. Auch ein außergewöhnlich hoher Zeitaufwand bei der Bandrekonstruktion kann als Begründung dienen.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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