Die operative Einrichtung einer traumatischen Hüftgelenksluxation nach GOÄ 2236 erfordert präzise Dokumentation. Erfahren Sie alles zu Abrechnung und Fallstricken.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2236
Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Ziffer 2236 wie folgt:
Operative Einrichtung einer traumatischen Hüftgelenksluxation – einschließlich Rekonstruktion des Kapselbandapparates –
Diese Leistung ist mit einer Punktzahl von 1850 bewertet. Im einfachen Gebührensatz entspricht dies einem Honorar von 107,83 €, während der Regelhöchstsatz (2,3-fach) mit 248,01 € zu Buche schlägt. Bei besonders schwierigen Verläufen kann der Höchstsatz (3,5-fach) mit 377,40 € liquidiert werden.
Die Ziffer deckt den gesamten operativen Prozess der offenen Gelenkeinrichtung ab. Hierzu gehört zwingend auch die operative Wiederherstellung der zerrissenen Gelenkkapsel und der umliegenden Bänder. Ohne diese rekonstruktive Komponente ist die Ziffer in der Regel nicht vollständig erfüllt.
GOÄ 2236 in der Praxis: Indikation und operative Reposition
Die traumatische Hüftgelenksluxation stellt einen orthopädisch-unfallchirurgischen Notfall dar, der meist durch Hochrasanztraumata verursacht wird. Eine operative Einrichtung nach GOÄ 2236 ist dann indiziert, wenn eine geschlossene Reposition unmöglich, instabil oder aufgrund von Begleitverletzungen kontraindiziert ist. Häufig blockieren freie Gelenkkörper oder Weichteilinterponate den geschlossenen Zugang.
Im Gegensatz zu chronischen oder angeborenen Formen bezieht sich diese Ziffer explizit auf das akute traumatische Ereignis. Der operative Zugang ermöglicht dem Chirurgen die direkte Sicht auf das Acetabulum und den Femurkopf. Dadurch können Begleitschäden präzise adressiert und der Kapselbandapparat anatomisch rekonstruiert werden.
Tipp: Sollte sich während der Operation herausstellen, dass eine zusätzliche Pfannenrandrekonstruktion mittels Osteosynthese notwendig ist, kann diese unter Beachtung der Kombinationsregeln separat codiert werden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2236
Fallbeispiel 1: Offene Reposition nach Verkehrsunfall
Ein Patient stellt sich nach einem schweren Autounfall mit einer posterioren Hüftgelenksluxation vor. Mehrere geschlossene Repositionsversuche unter Narkose bleiben aufgrund einer Weichteilinterposition des Musculus piriformis erfolglos. Es erfolgt die offene operative Einrichtung über einen posterioren Zugang mit anschließender Naht der zerrissenen Gelenkkapsel. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 2236 zum Regelsatz.
Fallbeispiel 2: Luxation mit knöchernem Ausriss
Nach einem Sturz aus großer Höhe zeigt sich eine anteriore Hüftluxation mit einem großen, dislozierten Fragment des Pfannenrandes. Die offene Reposition erfordert die anatomische Einpassung des Femurkopfes und die aufwendige Rekonstruktion des vorderen Kapselbandapparates. Aufgrund der anatomischen Komplexität und des erhöhten Zeitaufwands wird die GOÄ 2236 mit einem gesteigerten Faktor von 3,0 abgerechnet.
Fallbeispiel 3: Sporttrauma mit massiver Kapselruptur
Ein Profisportler erleidet beim Skifahren eine traumatische Hüftluxation mit einer vollständigen Ruptur der Kapsel und des Ligamentum capitis femoris. Die operative Freilegung zeigt eine komplexe Instabilität, die eine aufwendige Kapsel-Band-Rekonstruktion erfordert. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 2236 unter genauer Dokumentation der Bandrekonstruktion.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2236: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Nebeneinanderberechnung von geschlossenen und offenen Repositionsziffern. Die GOÄ-Ziffern 2231 (geschlossene Einrichtung) und 2232 (geschlossene Einrichtung mit Extension) sind neben der GOÄ 2236 ausgeschlossen. Schlägt der geschlossene Versuch fehl und wird in derselben Sitzung operiert, darf nur die operative Leistung berechnet werden.
Zudem versuchen Prüfstellen regelmäßig, die Abrechnung zu kürzen, wenn die Rekonstruktion des Kapselbandapparates im Operationsbericht nicht explizit erwähnt wird. Da diese Leistung integraler Bestandteil der Ziffernbeschreibung ist, muss sie zwingend dokumentiert sein. Eine separate Abrechnung von Kapselnähten nach anderen Ziffern ist ebenfalls unzulässig.
Achtung: Die GOÄ-Ziffern 2236, 2237 (veraltete oder habituelle Luxation) und 2238 (angeborene Luxation) schließen sich gegenseitig aus. Die Wahl der Ziffer muss exakt der Ätiologie der Luxation entsprechen.
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Dokumentation der GOÄ 2236: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und detaillierte Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch private Krankenversicherungen. Der Operationsbericht muss den präoperativen Befund, den gewählten operativen Zugangsweg und die genauen Repositionsmanöver beschreiben. Besonders die Darstellung des Kapsel- und Bandstatus vor und nach der Rekonstruktion ist abrechnungsrelevant.
Auch die Dokumentation von Komplikationen wie freien Gelenkkörpern oder massiven Hämatomen stützt die Abrechnung. Postoperative Röntgenaufnahmen zur Sicherung des Repositionsantrags sollten ebenfalls in der Akte vermerkt werden. Dies belegt die erfolgreiche Durchführung der anspruchsvollen Prozedur.
Dokumentation: Nach Darstellung des Hüftgelenks zeigt sich eine posteriore Luxation mit Interposition von Kapselanteilen. Vorsichtige offene Reposition des Femurkopfes in das Acetabulum. Anschließend anatomische Rekonstruktion und fortlaufende Naht des stark zerrissenen Kapselbandapparates. Gelenk zeigt sich bei Prüfung der passiven Beweglichkeit stabil.
GOÄ 2236: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Schwellenwert von 2,3 kann bei Vorliegen besonderer Erschwernisse überschritten werden. Typische Begründungen für eine Faktorerhöhung bis 3,5 sind ein extrem hoher Zeitaufwand durch ausgeprägte Narbenbildung bei Voroperationen oder eine schwere Weichteildestruktion. Auch ein stark erhöhter Body-Mass-Index (Adipositas permagna) des Patienten erschwert den operativen Zugang erheblich und rechtfertigt eine Steigerung.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 2236 können selbstverständlich die erbrachten Anästhesieleistungen sowie radiologische Kontrollen berechnet werden. Falls eine begleitende Osteosynthese von Acetabulumfrakturen notwendig ist, können entsprechende Ziffern aus dem Abschnitt L hinzugenommen werden. Es ist jedoch stets darauf zu achten, dass keine Doppelbewertung von Teilschritten erfolgt, die bereits durch die GOÄ 2236 abgegolten sind.
Ziffer 2236 in der neuen GOÄ
Operative Einrichtung einer traumatischen Hüftgelenksluxation – einschließlich Rekonstruktion des Kapselbandapparates – (heute 2,3-fach: 248,01 €) wird in der neuen GOÄ durch zwei Ziffern abgebildet: 7556 „Offene Reposition der Luxation eines Hüftgelenks" (603,12 €) sowie 7736 „Naht bzw. Nähte und/oder Refixation(en) am Kapselbandapparat eines großen Gelenks" (399,58 €) — zusammen 1.002,70 €. Die alte Ziffer enthielt neben der operativen Einrichtung ausdrücklich die Rekonstruktion des Kapselbandapparates.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2236
Was hat nicht gestimmt?