GOÄ 2238: Hüftluxation operativ einrichten – Abrechnung

7 Min. Lesezeit
GOÄ 2238
Operative Einrichtung einer traumatischen Hüftgelenksluxation nach Nummer  – einschließlich Revision des Nervus ischiadicus und gegebenenfalls mit Naht desselben –
Punktzahl 3230  
Einfachsatz 188,27 € 1,0x
Regelhöchstsatz 433,02 € 2,3x
Höchstsatz 658,95 € 3,5x

Die operative Einrichtung einer traumatischen Hüftgelenksluxation nach GOÄ 2238 erfordert Präzision. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen und Steigerungen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2238

Operative Einrichtung einer traumatischen Hüftgelenksluxation nach Nummer 2237 – einschließlich Revision des Nervus ischiadicus und gegebenenfalls mit Naht desselben –

Die GOÄ-Ziffer 2238 beschreibt eine hochkomplexe chirurgische Leistung aus dem Bereich der Gelenkchirurgie. Diese Ziffer umfasst die operative Reposition einer traumatisch luxierten Hüfte, wenn eine geschlossene Einrichtung nicht erfolgreich oder medizinisch nicht indiziert war. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Leistung ist die obligatorische oder fakultative Revision des Nervus ischiadicus, welcher aufgrund seiner anatomischen Nähe zum Hüftgelenk bei Luxationen besonders gefährdet ist.

Unter einer Revision versteht man in diesem Kontext die sorgfältige operative Freilegung und visuelle sowie palpatorische Kontrolle des Nervs auf Kontusionen, Dehnungen oder Kontinuitätstrennungen. Sollte eine Verletzung des Nervs vorliegen, ist die primäre Nervennaht ebenfalls mit dieser Gebührenziffer abgegolten und darf nicht gesondert berechnet werden.

GOÄ 2238 in der Praxis: Indikationen und klinischer Ablauf

Die Indikation zur operativen Einrichtung einer Hüftgelenksluxation stellt sich meist als Notfall nach schweren Traumata, wie beispielsweise Hochrasanzunfällen oder Stürzen aus großer Höhe. Häufig liegt eine instabile Luxationsfraktur vor, bei der knöcherne Fragmente des Acetabulums oder des Femurkopfes eine geschlossene Reposition verhindern oder blockieren. Auch bei nachgewiesenen neurologischen Defiziten im Versorgungsgebiet des Nervus ischiadicus ist die offene Revision zwingend erforderlich.

Der klinische Ablauf erfordert einen posterioren oder anterolateralen Zugang zum Hüftgelenk. Nach der Darstellung des Gelenks und der Entfernung von Repositionshindernissen erfolgt die anatomische Einrichtung. Unmittelbar danach wird der Nervus ischiadicus dargestellt, um dessen Integrität zu prüfen und gegebenenfalls mikrochirurgisch zu versorgen.

Tipp: Da die Ziffer 2238 die Revision und Naht des Nervus ischiadicus explizit einschließt, ist eine zusätzliche Abrechnung von mikrochirurgischen Ziffern für die Nervennaht am selben Nerven ausgeschlossen. Achten Sie darauf, dies in der OP-Dokumentation präzise darzustellen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2238

Fallbeispiel 1: Operative Reposition bei verhakter Luxation

Ein Patient stellt sich nach einem Motorradunfall mit einer posterioren Hüftgelenksluxation vor. Ein geschlossener Repositionsversuch scheitert aufgrund von interponiertem Kapsel-Band-Gewebe. Es erfolgt die offene operative Einrichtung der Hüfte sowie die Darstellung und Revision des intakten Nervus ischiadicus. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 2238 zum Regelsatz (2,3-fach).

Fallbeispiel 2: Hüftluxation mit Ischiadicus-Teilläsion

Nach einem schweren Sturz zeigt der Patient eine Hüftluxation mit klinischen Zeichen einer Fußheberparese. Intraoperativ zeigt sich eine traumatische Teilruptur des Nervus ischiadicus. Der Operateur führt die Reposition durch und näht den Nerven mikrochirurgisch. Auch hier ist die Nervennaht mit der GOÄ 2238 abgegolten, eine Steigerung des Faktors auf 3,5 ist jedoch aufgrund des hohen mikrochirurgischen Aufwands gerechtfertigt.

Fallbeispiel 3: Rezidivierende Luxation bei liegender Totalendoprothese

Bei einer traumatischen Luxation einer Hüft-TEP wird nach frustranem geschlossenen Versuch die operative Revision und Reposition durchgeführt. Da es sich um eine traumatische Luxation handelt, kann die GOÄ-Ziffer 2238 herangezogen werden. Der erhöhte Schwierigkeitsgrad durch die liegende Prothese begründet einen erhöhten Steigerungssatz.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2238: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von selbstständigen Nervenoperationen. Die Ziffern für die Nervennaht (GOÄ 2583, 2584) oder die Neurolyse sind neben der GOÄ 2238 explizit ausgeschlossen, sofern sie denselben Nerven betreffen. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen diese Rechnungen konsequent.

Ebenfalls ausgeschlossen ist die Nebeneinanderberechnung der konservativen Reposition nach GOÄ 2236 oder der geschlossenen Einrichtung unter Narkose nach GOÄ 2237, wenn im selben Sitzungsteil operiert werden musste. Lediglich wenn die geschlossene Reposition an einem anderen Tag stattfand und scheiterte, können beide Ziffern getrennt liquidiert werden.

Achtung: Die offene Wundbehandlung nach GOÄ 2102 darf ebenfalls nicht neben der GOÄ 2238 berechnet werden, da der operative Zugangsweg und der Wundverschluss integrale Bestandteile der Hauptleistung sind.

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Dokumentation der GOÄ 2238: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte OP-Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss den genauen Weg des Zugangs, die Repositionshemmnisse und die erfolgreiche Einrichtung beschreiben. Besonders wichtig ist die explizite Erwähnung der Darstellung und Inspektion des Nervus ischiadicus, um den Leistungsinhalt der GOÄ 2238 vollständig nachzuweisen.

Falls eine Nervennaht durchgeführt wurde, sollten die verwendeten Nahtmaterialien, die Technik und der zeitliche Mehraufwand exakt dokumentiert werden. Dies dient als primäre Argumentationsgrundlage bei einer eventuellen Schwellenwertüberschreitung.

Dokumentation: Nach posterolateralem Zugang Darstellung des luxierten Femurkopfes. Entfernung von Kapselanteilen aus dem Acetabulum und anatomische Reposition. Anschließend Darstellung des Nervus ischiadicus: Dieser zeigt sich im Verlauf gedehnt, jedoch ohne Kontinuitätsunterbrechung. Eine Neurolyse oder Naht war nicht erforderlich.

GOÄ 2238: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Aufgrund der Komplexität des Eingriffs kann der Regelsatz von 2,3-fach häufig überschritten werden. Eine Faktorerhöhung bis zum 3,5-fachen Satz ist insbesondere dann gerechtfertigt, wenn erhebliche anatomische Zerstörungen, starke Narbenbildungen bei Voroperationen oder eine aufwendige Rekonstruktion des Nervs vorlagen. Auch eine extreme Adipositas des Patienten, die den operativen Zugang erschwert, gilt als anerkannter Steigerungsgrund.

Typische Ziffernkombinationen

Erlaubt und medizinisch sinnvoll ist die Kombination mit Ziffern für die Osteosynthese bei Begleitfrakturen, sofern diese nicht im Leistungstext ausgeschlossen sind. Auch Anästhesieleistungen und postoperative Überwachungen können eigenständig liquidiert werden. Nicht zulässig ist hingegen die gesonderte Berechnung von Standard-Zugängen oder einfachen Wundverschlüssen.

Ziffer 2238 in der neuen GOÄ

Die neue GOÄ löst die bisherige Ziffer 2238 (Operative Einrichtung einer traumatischen Hüftgelenksluxation nach Nummer – einschließlich Revision des Nervus ischiadicus und gegebenenfalls mit Naht desselben –, heute 2,3-fach: 433,02 €) je nach erbrachter Leistung in verschiedene Nachfolgeziffern auf:

  • 7556 Offene Reposition der Luxation eines Hüftgelenks (603,12 €) — bei: Osteosynthesetechnik nicht aus Dokumentation bestimmbar; zzgl. 7736 (399,58 €)
  • 7556 Offene Reposition der Luxation eines Hüftgelenks (603,12 €) — bei: Osteosynthesetechnik nicht aus Dokumentation bestimmbar; zzgl. 7736 (399,58 €), 8309 (544,54 €)
  • 7556 Offene Reposition der Luxation eines Hüftgelenks (603,12 €) — bei: Osteosynthese durch Schraube(n); zzgl. 7736 (399,58 €), 7583 (196,79 €)
  • 7556 Offene Reposition der Luxation eines Hüftgelenks (603,12 €) — bei: Osteosynthese durch Schraube(n); zzgl. 7736 (399,58 €), 7583 (196,79 €), 8309 (544,54 €)
  • 7556 Offene Reposition der Luxation eines Hüftgelenks (603,12 €) — bei: Osteosynthese durch dynamische Kompressionsschraube (DHS) am Hüftkopf; zzgl. 7736 (399,58 €), 7588 (299,68 €)
  • 7556 Offene Reposition der Luxation eines Hüftgelenks (603,12 €) — bei: Osteosynthese durch dynamische Kompressionsschraube (DHS) am Hüftkopf; zzgl. 7736 (399,58 €), 7588 (299,68 €), 8309 (544,54 €)
  • 7556 Offene Reposition der Luxation eines Hüftgelenks (603,12 €) — bei: Osteosynthese durch eine konventionelle (nicht winkelstabile) Platte; zzgl. 7736 (399,58 €), 7586 (337,08 €)
  • 7556 Offene Reposition der Luxation eines Hüftgelenks (603,12 €) — bei: Osteosynthese durch eine konventionelle (nicht winkelstabile) Platte; zzgl. 7736 (399,58 €), 7586 (337,08 €), 8309 (544,54 €)
  • 7556 Offene Reposition der Luxation eines Hüftgelenks (603,12 €) — bei: Osteosynthese durch winkelstabile Platte; zzgl. 7736 (399,58 €), 7587 (284,02 €)
  • 7556 Offene Reposition der Luxation eines Hüftgelenks (603,12 €) — bei: Osteosynthese durch winkelstabile Platte; zzgl. 7736 (399,58 €), 7587 (284,02 €), 8309 (544,54 €)
  • 7556 Offene Reposition der Luxation eines Hüftgelenks (603,12 €) — bei: Osteosynthese durch Draht oder Drähte; zzgl. 7736 (399,58 €), 7584 (180,79 €)
  • 7556 Offene Reposition der Luxation eines Hüftgelenks (603,12 €) — bei: Osteosynthese durch Draht oder Drähte; zzgl. 7736 (399,58 €), 7584 (180,79 €), 8309 (544,54 €)
  • 7556 Offene Reposition der Luxation eines Hüftgelenks (603,12 €) — bei: Osteosynthese durch Zuggurtung oder Zerklage; zzgl. 7736 (399,58 €), 7585 (230,80 €)
  • 7556 Offene Reposition der Luxation eines Hüftgelenks (603,12 €) — bei: Osteosynthese durch Zuggurtung oder Zerklage; zzgl. 7736 (399,58 €), 7585 (230,80 €), 8309 (544,54 €)
  • 7556 Offene Reposition der Luxation eines Hüftgelenks (603,12 €) — bei: Osteosynthese durch intramedullären Nagel; zzgl. 7736 (399,58 €), 7594 (393,41 €)
  • 7556 Offene Reposition der Luxation eines Hüftgelenks (603,12 €) — bei: Osteosynthese durch intramedullären Nagel; zzgl. 7736 (399,58 €), 7594 (393,41 €), 8309 (544,54 €)

Die Bandbreite der abrechenbaren Gesamtsumme reicht von 1.002,70 € bis 1.940,65 € — die Dokumentation des konkreten Eingriffs entscheidet.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2238

Die GOÄ-Ziffer 2238 wird für die operative Einrichtung einer traumatischen Hüftgelenksluxation berechnet. Diese Leistung beinhaltet auch die Revision und gegebenenfalls die Naht des Nervus ischiadicus. Sie kommt typischerweise nach erfolgloser geschlossener Reposition oder bei komplizierten Luxationen zum Einsatz.
In der GOÄ-Ziffer 2238 ist die operative Reposition der Hüfte sowie die Freilegung, Inspektion und eventuelle Naht des Nervus ischiadicus enthalten. Diese Teilschritte dürfen daher nicht mit separaten Ziffern für Nervenrekonstruktionen abgerechnet werden.
Neben der GOÄ 2238 dürfen unter anderem die Ziffern 2102, 2231, 2232, 2236 sowie die Ziffern für Nervennaht und -transplantation nicht abgerechnet werden. Dies verhindert eine unzulässige Doppelabrechnung derselben operativen Schritte.
Ja, eine Steigerung der GOÄ 2238 bis zum 3,5-fachen Satz ist bei erhöhtem operativem Aufwand möglich. Typische Begründungen sind starke anatomische Verwachsungen, erhebliche Weichteilschäden oder eine extreme Instabilität des Gelenks.
Das Honorar für die GOÄ-Ziffer 2238 beträgt im einfachen Gebührensatz 188,27 Euro. Bei Anwendung des medizinischen Regelhöchstsatzes von 2,3-fach beläuft sich das Honorar auf 433,02 Euro, während der Höchstsatz bei 658,95 Euro liegt`}Simple} 5 Euro.`}]} 2238: Hüftluxation operativ einrichten – Abrechnung
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