GOÄ 2348: Nagelung kleiner Röhrenknochen korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2348
Nagelung und/oder Drahtung eines kleinen Röhrenknochens (z. B. Mittelhand, Mittelfuß) bei offenem Knochenbruch
Punktzahl 555  
Einfachsatz 32,35 € 1,0x
Regelhöchstsatz 74,41 € 2,3x
Höchstsatz 113,23 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2348: Erfahren Sie alles über Indikationen, Fallbeispiele, Steigerungsfaktoren und typische Fallstricke bei offenen Brüchen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2348

Nagelung und/oder Drahtung eines kleinen Röhrenknochens (z. B. Mittelhand, Mittelfuß) bei offenem Knochenbruch

Die Gebührenordnungsziffer 2348 beschreibt die chirurgische Intervention zur Stabilisierung eines kleinen Röhrenknochens, wenn eine offene Fraktur vorliegt. Diese Leistung umfasst die Reposition der Knochenfragmente sowie die Einbringung von Osteosynthesematerialien wie Kirschner-Drähten oder Marknägeln. Die Besonderheit liegt in der Versorgung des offenen Bruchs, was einen erhöhten operativen Aufwand im Vergleich zur geschlossenen Fraktur bedeutet.

Die Ziffer ist im Abschnitt L der GOÄ verortet und stellt eine spezifische chirurgische Leistung dar. Die Abrechnung setzt voraus, dass der Knochen direkt oder indirekt über die offene Wunde zugänglich ist oder eine entsprechende Weichteilverletzung vorliegt. Die sachgerechte Wundversorgung ist in der Regel Bestandteil der operativen Primärversorgung.

GOÄ 2348 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag

Im klinischen Alltag findet die GOÄ 2348 primär Anwendung bei traumatischen Verletzungen der Hand oder des Fußes. Typische Indikationen sind offene Trümmerfrakturen der Mittelhandknochen oder der Mittelfußknochen, die durch Quetschungen oder Maschinenunfälle verursacht wurden. Die offene Fraktur erfordert neben der rein mechanischen Stabilisierung eine sorgfältige chirurgische Wundreinigung.

Die Abgrenzung zur geschlossenen Reposition und Fixation ist essenziell. Nur wenn eine direkte Verbindung zwischen der Fraktur und der Außenwelt durch eine Haut- und Weichteilwunde besteht, ist der Ansatz dieser Ziffer gerechtfertigt. Bei geschlossenen Frakturen muss zwingend auf die GOÄ-Ziffer 2347 ausgewichen werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2348

Fallbeispiel 1: Offene Trümmerfraktur des Os metacarpale II

Ein Patient stellt sich nach einem Arbeitsunfall mit einer offenen, verschmutzten Trümmerfraktur des zweiten Mittelhandknochens vor. Nach gründlichem Debridement erfolgt die Reposition und die retrograde Kirschner-Drahtung unter Durchleuchtungskontrolle. Abgerechnet wird die GOÄ 2348 mit einem erhöhten Faktor aufgrund des hohen Verschmutzungsgrades.

Fallbeispiel 2: Offene Mittelfußfraktur nach schwerem Trauma

Nach dem Sturz eines schweren Gegenstands auf den Fuß zeigt sich eine offene Fraktur des Os metatarsale I mit mäßigem Weichteilschaden. Es erfolgt die operative Freilegung, Reposition und Stabilisierung mittels Spickdrahtosteosynthese. Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ 2348 zum Regelsatz von 2,3.

Fallbeispiel 3: Versorgung einer offenen Grundphalanx-Fraktur am Zeh

Bei einer offenen Fraktur der Grundphalanx der Großzehe wird eine perkutane Drahtung nach offener Reposition durchgeführt. Da es sich um einen kleinen Röhrenknochen handelt, ist die Indikation zur GOÄ 2348 vollumfänglich gegeben. Die Dokumentation belegt den offenen Charakter der Fraktur lückenlos.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2348: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die fehlerhafte Nebeneinanderberechnung von GOÄ 2348 und GOÄ 2347 für denselben Knochen. Diese Ziffern schließen sich gegenseitig aus, da ein Knochenbruch entweder offen oder geschlossen versorgt wird. Private Krankenversicherungen kürzen hier konsequent auf die niedrigere Ziffer.

Zudem wird oft versäumt, den ambulanten Operationszuschlag korrekt anzusetzen. Bei einer ambulanten Durchführung in der Praxis steht dem Arzt der Zuschlag nach GOÄ 443 zu. Dieser Zuschlag wird von Prüfstellen häufig übersehen, wenn er nicht explizit auf der Liquidation aufgeführt ist.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung der Ziffern 2347 und 2348 für denselben Knochen ist absolut unzulässig und führt bei jeder Rechnungsprüfung zur sofortigen Beanstandung.

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Dokumentation der GOÄ 2348: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss den Zustand der Weichteile und den offenen Charakter der Fraktur detailliert beschreiben. Auch die exakte Lokalisation und die verwendeten Implantate müssen zwingend dokumentiert werden.

Zusätzlich sollten prä- und postoperative Röntgenaufnahmen archiviert werden, um die Indikation und das operative Ergebnis zu belegen. Ein präziser Bericht schützt den Arzt vor Regressansprüchen der privaten Kostenträger.

Dokumentation: Offene Fraktur Os metacarpale III links mit sichtbarem Knochenkontakt nach außen. Ausgiebige Spülung, Debridement der Wundränder. Anatomische Reposition und Einbringung von zwei Kirschner-Drähten (1,6 mm). Postoperative Röntgenkontrolle zeigt korrekte Lage.

Tipp: Verwenden Sie bei der Dokumentation etablierte Klassifikationen wie die Gustilo-Anderson-Klassifikation für offene Frakturen, um den Schweregrad objektiv darzustellen.

GOÄ 2348: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Gebührensatzes über den Schwellenwert von 2,3 hinaus bis zum 3,5-fachen Satz erfordert eine patientenindividuelle Begründung. Typische Begründungen sind ein erhöhter Zeitaufwand durch starke Verschmutzung der Wunde, komplexe Trümmerzonen oder anatomische Varianten. Auch die Notwendigkeit einer ausgedehnten Weichteilrekonstruktion rechtfertigt einen höheren Faktor.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der Hauptleistung GOÄ 2348 können weitere Ziffern für die Anästhesie, wie die Plexusanästhesie, oder radiologische Leistungen berechnet werden. Die Wundversorgung von Begleitverletzungen an anderen Lokalisationen ist ebenfalls separat berechenbar. Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass keine Doppelabrechnung von Teilleistungen erfolgt, die bereits in der Hauptziffer enthalten sind.

Ziffer 2348 in der neuen GOÄ

Die neue GOÄ löst die bisherige Ziffer 2348 (Nagelung und/oder Drahtung eines kleinen Röhrenknochens (z. B. Mittelhand, Mittelfuß) bei offenem Knochenbruch, heute 2,3-fach: 74,41 €) je nach erbrachter Leistung in verschiedene Nachfolgeziffern auf:

  • 7584 Osteosynthese durch einen Draht oder mehrere Drähte (180,79 €) — bei: draht
  • 7594 Osteosynthese durch intramedullären Nagel oder durch mehrere intramedulläre Nägel (393,41 €) — bei: intramedullaerer nagel
  • 7589 Osteosynthese durch Fixateur externe (205,72 €) — bei: fixateur externe

Die Bandbreite der abrechenbaren Gesamtsumme reicht von 180,79 € bis 393,41 € — die Dokumentation des konkreten Eingriffs entscheidet.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2348

Die GOÄ-Ziffer 2348 bewertet die Nagelung oder Drahtung eines kleinen Röhrenknochens bei einer offenen Fraktur. Sie ist mit 555 Punkten dotiert.
Die Ziffer 2348 darf nicht neben der GOÄ-Ziffer 2347 für geschlossene Brüche abgerechnet werden. Beide Ziffern schließen sich für denselben Knochen gegenseitig aus.
Bei ambulanter Erbringung kann der operative Zuschlag nach GOÄ-Ziffer 443 berechnet werden. Dieser Zuschlag sichert zusätzliche Honorierung für ambulante OPs.
Der Regelhöchstsatz mit dem Faktor 2,3 beträgt 74,41 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 32,35 Euro.
Ein erhöhter Steigerungsfaktor bis zum 3,5-fachen Satz ist bei schwierigen anatomischen Verhältnissen oder starker Weichteilbeteiligung begründbar. Auch ein hoher Verschmutzungsgrad der offenen Wunde rechtfertigt dies.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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