GOÄ 2539: Frontobasale Enzephalozele korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 2539
Operation einer frontobasal gelegenen Enzephalozele
Punktzahl 6250  
Einfachsatz 364,30 € 1,0x
Regelhöchstsatz 837,89 € 2,3x
Höchstsatz 1275,05 € 3,5x

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2539 (Operation einer frontobasalen Enzephalozele): Indikationen, Abgrenzung zur Ziffer 2538 und wertvolle Praxistipps.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2539

Operation einer frontobasal gelegenen Enzephalozele

Die GOÄ-Ziffer 2539 beschreibt die operative Sanierung einer Enzephalozele, die sich im frontobasalen Übergangsbereich befindet. Diese anspruchsvolle neurochirurgische Leistung umfasst den Verschluss der knöchernen und duralen Defekte an der Schädelbasis. Inbegriffen sind in der Regel die Freilegung, die Reposition oder Resektion des prolabierten Hirngewebes sowie die plastische Deckung.

Die Ziffer ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter den neurochirurgischen Eingriffen angesiedelt. Aufgrund der hohen Komplexität und des Risikos von Liquorleckagen erfordert diese Operation eine präzise mikrochirurgische Technik. Vorbemerkungen des Kapitels zur Kombination mit bestimmten Zugangsleistungen sind zwingend zu beachten.

GOÄ 2539 in der Praxis: Korrekte Indikation und Abgrenzung

Die klinische Indikation für die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2539 ist streng an die anatomische Lokalisation gebunden. Der Eingriff muss zwingend an der vorderen Schädelbasis (frontobasal) stattfinden. Typische Ursachen für solche Defekte sind Schädel-Hirn-Traumata, iatrogene Verletzungen nach endonasalen Eingriffen oder angeborene Fehlbildungen.

Eine essenzielle Abgrenzung muss zur GOÄ-Ziffer 2538 erfolgen. Die Ziffer 2538 befasst sich mit der Operation einer Enzephalozele der Konvexität, also des Schädeldaches. Die frontobasale Lokalisation nach Ziffer 2539 ist aufgrund der anatomischen Nähe zu den Nasennebenhöhlen und der komplexen Rekonstruktion der Schädelbasis deutlich höher bewertet.

Achtung: Eine fehlerhafte Zuordnung zwischen Schädelbasis (2539) und Schädelkonvexität (2538) führt bei Prüfungen der privaten Krankenversicherungen regelmäßig zu Honorarkürzungen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2539

Fallbeispiel 1: Traumatische frontobasale Enzephalozele

Ein Patient stellt sich mit einer posttraumatischen Liquorrhoe nach einer Mittelgesichtsfraktur vor. Diagnostisch zeigt sich eine frontobasale Enzephalozele mit Duradefekt im Bereich der Lamina cribrosa. Der operative Zugang erfolgt transkraniell mit Reposition des Hirngewebes und anschließender Duraplastik. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die GOÄ-Ziffer 2539 zum Regelsatz.

Fallbeispiel 2: Kongenitale ethmoidale Enzephalozele

Bei einem Kleinkind wird eine angeborene, nach intranasal prolabierende Enzephalozele festgestellt. Die interdisziplinäre Operation erfolgt über einen kombinierten extra- und intraduralen Zugang zur Rekonstruktion der Schädelbasis. Neben den pädiatrischen Zuschlägen wird die GOÄ-Ziffer 2539 als neurochirurgische Hauptleistung angesetzt.

Fallbeispiel 3: Iatrogene Enzephalozele nach Nebenhöhlensanierung

Nach einer endonasalen Siebbeinoperation entwickelt ein Patient eine iatrogene Enzephalozele. Die operative Versorgung erfolgt endonasal-endoskopisch unter Einsatz von Navigation. Da der Defekt an der Schädelbasis liegt, ist die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2539 vollumfänglich begründet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2539: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der unzulässigen Nebeneinanderberechnung von selbstständigen Teilschritten. Die Rekonstruktion der Dura mater mittels plastischer Deckung ist in der Regel Bestandteil der Hauptleistung und darf nicht separat über allgemeine Plastik-Ziffern abgerechnet werden. Nur bei außergewöhnlich großflächigen Defekten, die eine getrennte Entnahme von Eigengewebe erfordern, können Zusatzziffern greifen.

Zudem beanstanden private Kostenträger häufig die Verwechslung mit der günstigeren Ziffer 2538. Es muss zweifelsfrei aus dem Operationsbericht hervorgehen, dass der Defekt die Schädelbasis betraf. Eine ungenaue Dokumentation der anatomischen Grenzen führt hier schnell zu vollständigen Streichungen der Differenz.

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Dokumentation der GOÄ 2539: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die genaue Lokalisation des Defekts, die Größe der Enzephalozele sowie die verwendeten Rekonstruktionsmaterialien detailliert beschreiben. Auch die Darstellung des mikrochirurgischen Aufwands ist für eine spätere Begründung essenziell.

Dokumentation: Freilegung des frontobasalen Defekts im Bereich des Planum sphenoidale. Schonende Reposition des prolabierten Stirnhirngewebes. Plastischer Verschluss des duralen Defekts mittels autologem Periostlappen und Fibrinkleber. Knöcherne Rekonstruktion der Schädelbasis.

Es empfiehlt sich, präoperative und intraoperative Bildgebungen fest in der Patientenakte zu hinterlegen. Diese dienen als objektiver Nachweis der Indikation und Lokalisation bei nachträglichen Prüfverfahren.

Tipp: Die fotografische oder videoendoskopische Dokumentation des Defekts unterstützt die Argumentation bei Rückfragen der Kostenträger erheblich.

GOÄ 2539: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Ein Überschreiten des Schwellenwertes von 2,3 bis zum Höchstsatz von 3,5 ist bei der GOÄ-Ziffer 2539 gut begründbar. Typische Kriterien sind ein extrem vernarbtes Situs bei Rezidiveingriffen oder eine erhöhte Blutungsneigung. Auch eine anatomisch besonders schwierige Lage des Defekts rechtfertigt den erhöhten Multiplikator.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 2539 können Anästhesieleistungen sowie bildgebende Verfahren abgerechnet werden. Die Anwendung von Operationsmikroskopen (Ziffer 440) ist in der Neurochirurgie meist obligat und neben der Ziffer 2539 berechenbar. Zuschläge für ambulantes Operieren müssen gemäß den allgemeinen Bestimmungen geprüft werden.

Ziffer 2539 in der neuen GOÄ

Die Operation einer frontobasal gelegenen Enzephalozele erhält mit der neuen Nummer 8361 einen direkten Nachfolger — mit einem Festpreis von 1.450,08 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 837,89 €). Der neue Leistungstitel ist dabei bewusst weiter gefasst: Er schließt neben frontobasalen auch okzipitobasale Meningo- und Enzephalozelen ein und nennt ausdrücklich plastische Deckungen von Gewebedefekten, Hautlappenplastiken sowie die ggf. erforderliche Ventrikeleröffnung und offene Ventrikeldrainage als fakultative Bestandteile. Diese Erweiterungen auf okzipitobasal und auf Meningozelen betreffen nicht den klassischen Mappingfall; Ziffer 2539 war ausschließlich für frontobasale Enzephalozelen berechnungsfähig. Abrechenbar einmal je Sitzung.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2539

Die GOÄ-Ziffer 2539 wird ausschließlich für Operationen an der Schädelbasis (frontobasal) angewendet. Die GOÄ-Ziffer 2538 hingegen ist für Enzephalozelen im Bereich der Schädelkonvexität vorgesehen. Aufgrund des höheren operativen Aufwands an der Schädelbasis ist die Ziffer 2539 deutlich höher bewertet.
Nein, der plastische Verschluss der Dura mater ist in der Regel Bestandteil der Hauptleistung nach GOÄ 2539. Eine separate Abrechnung von Standard-Plastiken ist daher nicht zulässig. Nur bei außergewöhnlich aufwendigen, getrennten Gewebeentnahmen können zusätzliche Ziffern in Betracht kommen.
Eine Steigerung auf den Höchstsatz ist durch besondere operative Schwierigkeiten wie starke Vernarbungen bei Rezidiveingriffen begründbar. Auch eine extreme anatomische Enge oder eine erhöhte Blutungsbereitschaft des Patienten rechtfertigen den erhöhten Faktor. Diese Erschwernisse müssen im Operationsbericht detailliert dokumentiert sein.
Ja, die Verwendung eines Operationsmikroskops kann über die GOÄ-Ziffer 440 zusätzlich berechnet werden. Da die Operation einer frontobasalen Enzephalozele hochpräzise mikrochirurgische Arbeit erfordert, ist dieser Zuschlag in der Praxis die Regel. Er ist mit dem einfachen Satz bewertet und nicht steigerbar.
Der Bericht muss die genaue anatomische Lage des Defekts an der Schädelbasis und die Größe der Enzephalozele beschreiben. Zudem müssen die einzelnen Schritte der Reposition und der duralen sowie knöchernen Rekonstruktion lückenlos dargestellt werden. Dies dient als Nachweis gegenüber kritischen Prüfungen der privaten Krankenversicher.
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