GOÄ 2552: Retrobulbärer Tumor – Abrechnung & Tipps

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2552
Exstirpation eines retrobulbären Tumors auf transfrontal-transorbitalem Zugangsweg
Punktzahl 6250  
Einfachsatz 364,30 € 1,0x
Regelhöchstsatz 837,89 € 2,3x
Höchstsatz 1275,05 € 3,5x

Leitfaden zur korrekten Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2552 für die Exstirpation retrobulbärer Tumoren. Vermeiden Sie Honorarverluste und Abrechnungsfehler.

1. Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2552

Exstirpation eines retrobulbären Tumors auf transfrontal-transorbitalem Zugangsweg

Die GOÄ-Ziffer 2552 beschreibt eine hochkomplexe neurochirurgische und ophthalmologische Leistung zur Entfernung von Raumforderungen hinter dem Augapfel. Der operative Zugriff erfolgt dabei regelhaft über die Stirn und die Augenhöhle. Diese Ziffer deckt den gesamten operativen Aufwand des beschriebenen Zugangsweges ab.

Im Leistungsinhalt sind wesentliche Teilschritte bereits fest verankert. Dazu gehören die Resektion des Orbitaldaches sowie die anschließende Orbitaldachplastik zur Rekonstruktion. Auch eine eventuell notwendige basale Duraplastik zur Abdichtung der Hirnhaut ist mit dieser Gebühr abgegolten und darf nicht gesondert in Rechnung gestellt werden.

2. GOÄ 2552 in der Praxis: Indikation und operative Zugangswege

Die Indikation für eine Operation nach GOÄ-Ziffer 2552 ist bei tief sitzenden, retrobulbären Tumoren gegeben, die das Sehvermögen oder die Augenbeweglichkeit bedrohen. Typische Befunde umfassen Meningeome des Sehnervs, kavernöse Hämangiome oder fortgeschrittene Gliome. Der Eingriff erfordert eine interdisziplinäre Abstimmung und präzise mikrochirurgische Techniken.

Neben dem transfrontal-transorbitalen Zugang ist auch der pterionale Zugangsweg über den Keilbeinflügel vollumfänglich über diese Ziffer abzurechnen. Obwohl dieser Weg in der Leistungslegende nicht explizit genannt wird, ist er medizinisch gleichwertig und inbegriffen.

Tipp: Auch wenn der pterionale Zugangsweg in der Leistungslegende nicht explizit genannt wird, ist die Abrechnung der GOÄ 2552 hierfür vollkommen legitim und fachlich korrekt.

3. Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2552

Fallbeispiel 1: Entfernung eines retrobulbären Meningeoms

Ein Patient stellt sich mit einem langsam fortschreitenden Visusverlust vor. Die Diagnostik zeigt ein retrobulbäres Meningeom, das den Sehnerv komprimiert. Die operative Entfernung erfolgt erfolgreich über einen transfrontal-transorbitalen Zugang unter Rekonstruktion des Orbitaldaches. Die Abrechnung erfolgt mit dem Regelhöchstsatz der GOÄ 2552.

Fallbeispiel 2: Pterionaler Zugang bei retrobulbärem Hämangiom

Bei einer Patientin wird ein großes kavernöses Hämangiom hinter dem Bulbus diagnostiziert. Der Operateur wählt den pterionalen Zugangsweg über den Keilbeinflügel zur vollständigen Exstirpation. Da dieser Zugangsweg im Leistungsumfang enthalten ist, wird die GOÄ-Ziffer 2552 korrekt angesetzt.

Fallbeispiel 3: Erschwerte Tumorresektion mit Duraplastik

Ein komplexer, infiltrierender Tumor im retrobulbären Raum erfordert eine ausgedehnte Resektion inklusive einer basalen Duraplastik bei Duradefekt. Aufgrund der extremen Nähe zum Sehnerv und der schwierigen Präparation verzögert sich der Eingriff erheblich. Die Abrechnung erfolgt mit dem Höchstsatz von 3,5-fach unter Angabe der konkreten Erschwernisgründe.

4. Häufige Fehler bei der GOÄ 2552: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Doppelabrechnung von Teilleistungen. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen OP-Berichte sehr genau auf Verstöße gegen das Zielleistungsprinzip. Insbesondere die separate Berechnung einer Orbitaldachplastik oder einer Duraplastik führt regelmäßig zu Beanstandungen.

Zudem darf der operative Zugangsweg nicht durch zusätzliche Ziffern künstlich aufgespalten werden. Alle vorbereitenden Schritte zur Darstellung des Operationsgebietes sind mit der Hauptziffer abgegolten. Eine fehlerhafte Nebeneinanderberechnung von Zugangsziffern wird von Prüfstellen konsequent gestrichen.

Achtung: Die separate Abrechnung von Duraplastiken oder Knochendeckel-Rekonstruktionen neben der GOÄ 2552 ist unzulässig, da diese Leistungen explizit im Verordnungstext als inbegriffen deklariert sind.

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5. Dokumentation der GOÄ 2552: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der OP-Bericht muss den gewählten Zugangsweg, die Darstellung des Tumors und die angewandten mikrochirurgischen Techniken detailliert beschreiben. Auch die Durchführung der Orbitaldachplastik muss explizit erwähnt werden.

Besondere anatomische Schwierigkeiten oder unvorhergesehene Komplikationen müssen zeitnah im Protokoll festgehalten werden. Nur so lässt sich eine spätere Schwellenwertüberschreitung rechtssicher begründen. Eine unvollständige Dokumentation gefährdet im Ernstfall den gesamten Honoraranspruch.

Dokumentationsbeispiel: Transfrontaler Zugang zur Orbita links. Resektion des Orbitaldaches zur Darstellung des retrobulbären Raumes. Vollständige Exstirpation des retrobulbären Tumors unter Schonung des N. opticus. Anschließend anatomiegerechte Orbitaldachplastik und basale Duraplastik.

6. GOÄ 2552: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Anwendung eines erhöhten Steigerungsfaktors über den Regelsatz von 2,3 hinaus erfordert eine patientenbezogene Begründung. Typische Gründe sind eine extreme Tumorgröße, starke Verwachsungen mit dem Sehnerv oder den Augenmuskeln sowie ein hoher Blutverlust. Auch Voroperationen im selben Gebiet rechtfertigen eine Anhebung des Steigerungsfaktors aufgrund des erhöhten Schwierigkeitsgrades.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 2552 können selbstverständlich die Anästhesieleistungen sowie postoperative Überwachungen berechnet werden. Die Anwendung des Operationsmikroskops nach GOÄ-Ziffer 440 ist in der Neurochirurgie in der Regel zusätzlich berechnungsfähig, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Auch computergestützte Navigationsverfahren können unter Beachtung der entsprechenden Bestimmungen kombiniert werden.

Ziffer 2552 in der neuen GOÄ

Die Exstirpation eines retrobulbären Tumors auf transfrontal-transorbitalem Zugangsweg (alte Nr. 2552, 2,3-facher Satz: 837,89 €) wird in der neuen GOÄ nach der Lage des Tumors aufgeteilt:

  • Nummer 8373 „Extradurale Exstirpation oder Resektion eines Tumors in der Orbita mittels Trepanation, einschließlich aller Rekonstruktionen" (1.354,78 €) — wenn der retrobulbäre Orbitatumor extradural lag. Der transfrontal-transorbitale Zugang der alten Ziffer passt zur extraduralen Variante.
  • Nummer 8374 „Intradurale Exstirpation oder Resektion eines Tumors in der Orbita mittels Trepanation, auch kombiniert mit extraduralem Zugang, einschließlich aller Rekonstruktionen" (2.512,64 €) — bei intraduraler Lage, auch wenn gleichzeitig ein extraduraler Zugang verwendet wurde.

Die Preisspanne ist erheblich: 1.354,78 € versus 2.512,64 €. Die Dokumentation der Tumorlage (extradural oder intradural) im OP-Bericht entscheidet über die richtige Ziffer.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2552

Die GOÄ-Ziffer 2552 umfasst die operative Entfernung eines Tumors hinter dem Augapfel über einen transfrontal-transorbitalen oder pterionalen Zugangsweg. Im Leistungsumfang sind bereits die Resektion des Orbitaldaches, die Orbitaldachplastik sowie eine eventuelle Duraplastik enthalten.
Nein, eine basale Duraplastik darf nicht separat neben der GOÄ-Ziffer 2552 abgerechnet werden. Diese Leistung ist laut den offiziellen Bestimmungen der Gebührenordnung bereits im Leistungsinhalt der Ziffer 2552 inbegriffen.
Ja, die GOÄ 2552 ist auch für den pterionalen Zugangsweg über den Keilbeinflügel anwendbar. Obwohl dieser Weg nicht explizit in der Leistungslegende steht, ist er im Leistungsinhalt vollumfänglich inbegriffen.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) der GOÄ-Ziffer 2552 beträgt aktuell 837,89 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 364,30 Euro, während der Höchstsatz (3,5-fach) 1275,05 Euro beträgt.
Eine Erhöhung des Steigerungsfaktors ist bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen, starker Adhäsion des Tumors an den Sehnerv oder überdurchschnittlicher Blutungsneigung gerechtfertigt. Diese Erschwernisse müssen im OP-Bericht und auf der Rechnung detailliert begründet werden.
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