GOÄ 2597: Ganglion Gasseri Verödung korrekt abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 2597
Verödung oder Verkochung des Ganglion Gasseri
Punktzahl 700  
Einfachsatz 40,80 € 1,0x
Regelhöchstsatz 93,84 € 2,3x
Höchstsatz 142,80 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2597: Erfahren Sie alles über die chemische Verödung des Ganglion Gasseri, typische Fehler und Kombinationsmöglichkeiten.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2597

Verödung oder Verkochung des Ganglion Gasseri - 700 Punkte

Die GOÄ-Ziffer 2597 beschreibt die Ausschaltung der Schmerzleitung im Bereich des Ganglion Gasseri, dem sensiblen Nervenknoten des Nervus trigeminus. Diese neurochirurgische Intervention zielt darauf ab, die quälenden Schmerzattacken bei einer Trigeminusneuralgie dauerhaft zu reduzieren oder vollständig zu beseitigen. Die Ziffer umfasst sowohl die chemische Verödung (beispielsweise mittels Glyzerininjektion) als auch die thermische Verkochung.

In der medizinischen Praxis wird die chemische Methode direkt über diese Ziffer abgebildet. Der Eingriff erfordert eine präzise Lokalisierung des Ganglion Gasseri, meist unter radiologischer Kontrolle, um die schmerzlindernde Substanz exakt einzubringen. Alle im Rahmen dieses Standardverfahrens anfallenden Teilschritte sind mit der Gebühr abgegolten.

GOÄ 2597 in der Praxis: Chemische Neurolyse bei Trigeminusneuralgie

Die primäre Indikation für die Anwendung der GOÄ 2597 ist die therapierefraktäre Trigeminusneuralgie, bei der medikamentöse Behandlungen keine ausreichende Linderung mehr verschaffen. Hierbei stellt die chemische Rhizolyse mittels Glyzerin ein etabliertes, minimalinvasives Verfahren dar. Der Zugang erfolgt meist perkutan über die Wange durch das Foramen ovale direkt in das Cavum Meckeli.

Obwohl die chemische Verödung nach GOÄ 2597 wirksam ist, hat sich in vielen neurochirurgischen Zentren die stereotaktische thermische Methode etabliert. Letztere bietet oft präzisere Steuerungsmöglichkeiten und wird über die höher bewertete GOÄ-Ziffer 2598 abgerechnet. Dennoch bleibt die Ziffer 2597 eine wichtige Option für spezifische Patientenkollektive, bei denen eine thermische Koagulation nicht indiziert oder durchführbar ist.

Tipp: Bei der Durchführung unter Bildwandler- oder CT-Kontrolle sollten die entsprechenden radiologischen Ziffern für die Steuerung und Positionierung nicht vergessen werden, da diese separat berechnungsfähig sind.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2597

Fallbeispiel 1: Chemische Rhizolyse bei klassischer Trigeminusneuralgie

Ein Patient stellt sich mit unerträglichen, blitzartigen Gesichtsschmerzen im Versorgungsbereich des zweiten Trigeminusastes vor. Nach erfolgloser medikamentöser Therapie erfolgt die perkutane Einbringung von wasserfreiem Glyzerin in das Cavum Meckeli unter Durchleuchtungskontrolle. Die Schmerzleitung wird dadurch erfolgreich blockiert. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 2597 zum Regelsatz (2,3-fach) sowie die radiologische Lokalisationskontrolle.

Fallbeispiel 2: Erschwerter Zugang bei anatomischen Varianten

Bei einer Patientin mit rezidivierender Trigeminusneuralgie gestaltet sich das Aufsuchen des Foramen ovale aufgrund einer ausgeprägten knöchernen Hyperostose als äußerst schwierig. Erst nach mehrfachen Repositionierungen der Punktionsnadel gelingt die Platzierung und anschließende Verödung. Aufgrund des erheblichen zeitlichen Mehraufwands rechnet der Arzt die GOÄ 2597 mit einem erhöhten Steigerungssatz von 3,5-fach ab.

Fallbeispiel 3: Intervention unter Vollnarkose bei Angstpatienten

Ein stark verängstigter Patient benötigt für die Durchführung der chemischen Verödung des Ganglion Gasseri eine Allgemeinanästhesie. Der Eingriff verläuft komplikationslos. Neben der GOÄ 2597 für die neurochirurgische Leistung wird die Anästhesie durch den Anästhesisten gesondert liquidiert, und der Operateur setzt den Zuschlag nach GOÄ 441 für ambulante operative Leistungen an.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2597: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung der Ziffern 2597 und 2598. Die Ausschlussregelung der GOÄ untersagt die gleichzeitige Abrechnung dieser beiden Ziffern für dieselbe Sitzung. Wenn eine thermische Verkochung stereotaktisch durchgeführt wird, ist ausschließlich die GOÄ 2598 anzusetzen.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die Abrechnung von einfachen Injektionen (z. B. GOÄ 252) am selben Tag, wenn diese lediglich der lokalen Anästhesie des Stichkanals dienten. Solche Hilfsleistungen sind mit der Hauptleistung nach GOÄ 2597 abgegolten. Nur eigenständige, therapeutische Injektionen in andere Zielgebiete dürfen separat aufgeführt werden.

Achtung: Achten Sie darauf, dass bei der Verwendung von Kontrastmitteln zur Lagekontrolle der Nadelspitze die Sachkosten für das Kontrastmittel korrekt nach § 10 GOÄ als Auslagen berechnet werden, um Honorarverluste zu vermeiden.

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Dokumentation der GOÄ 2597: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Prüfstellen. Im Operationsbericht muss der genaue Zugangsweg zum Foramen ovale sowie die Art und Menge des verwendeten Verödungsmittels (z. B. Glyzerinmenge in Millilitern) exakt festgehalten werden. Auch die radiologische Überprüfung der Nadelposition ist zwingend zu dokumentieren.

Darüber hinaus sollten eventuelle Besonderheiten, wie anatomische Schwierigkeiten oder eine verlängerte Überwachungszeit des Patienten, präzise beschrieben werden. Dies liefert die notwendige medizinische Begründung für eine eventuelle Schwellenwertüberschreitung.

Dokumentation: Perkutane Punktion des rechten Foramen ovale nach Hartel unter Durchleuchtungskontrolle. Kontrastmitteldarstellung des Cavum Meckeli zeigt korrekte Nadelposition. Langsame Instillation von 0,3 ml sterilem Glyzerin. Patient während des gesamten Eingriffs stabil, Schmerzfreiheit unmittelbar postoperativ dokumentiert.

GOÄ 2597: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Steigerungssatzes über den Regelsatz (2,3-fach) hinaus bis zum Höchstsatz von 3,5-fach erfordert eine einzelfallbezogene, medizinische Begründung. Typische Gründe für eine Steigerung bei der GOÄ 2597 sind eine schwierige anatomische Konfiguration der Schädelbasis, ausgeprägte Narbenbildung nach Voroperationen oder eine erhöhte Blutungsneigung des Patienten, die ein besonders vorsichtiges Vorgehen verlangt.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 2597 können verschiedene begleitende Leistungen abgerechnet werden. Hierzu gehören insbesondere die Zuschläge für ambulante operative Leistungen nach GOÄ 441 (bei einem Punktwert der Hauptleistung von 500 bis 1199 Punkten) oder GOÄ 443, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Ebenfalls kombinierbar sind die Ziffern für die radiologische Durchleuchtung oder CT-Steuerung zur präzisen Nadelplatzierung.

Ziffer 2597 in der neuen GOÄ

Die Verödung oder Verkochung des Ganglion Gasseri (alte Nr. 2597, 2,3-facher Satz: 93,84 €) wird in der neuen GOÄ — zusammen mit der verwandten Nr. 2598 (Thermokoagulation) — auf eine gemeinsame Ziffer zusammengeführt, mit verschiedenen Zusatzziffern für analog früher eingesetzte Indikationen:

  • Nummer 8323 „Destruktive Maßnahmen am Ganglion Gasseri, auch stereotaktisch, ggf. einschließlich Neurolysen, Stimulationen und Exzisionen von Geweben" (483,22 €, je Eingriff) — der direkte Nachfolger für die Gasseri-Destruktion. Chemische und thermische Destruktion werden in der neuen GOÄ zusammengeführt; die Aufteilung auf Nr. 2597 und Nr. 2598 entfällt.
  • Nummer 8571 „Perkutane Denervation der Facettengelenke, in einem Segment, als selbständige Leistung, je Seite" (78,24 €, je Segment und Seite) — wenn die alte Nr. 2597 analog für eine perkutane Facettenrhizotomie oder Kryoläsion der Rami dorsales eingesetzt wurde.
  • Nummer 8569 „Offen chirurgische Arthroplastik und/oder Denervation der Facettengelenke, in einem Segment, als selbständige Leistung, je Seite" (161,93 €, je Segment und Seite) — für die offene chirurgische Variante der Facettengelenkdenervation.

Der klinische Einsatz der alten Nr. 2597 entscheidet: Gasseri-Eingriff oder Facettenrhizotomie. Beim Wechsel von der perkutanen Facettenrhizotomie zur neuen GOÄ ist der Abrechnungsmodus verändert: Nr. 8571 ist je Segment und Seite separat berechnungsfähig.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2597

Die GOÄ-Ziffer 2597 ist mit 700 Punkten bewertet. Dies entspricht einem Einfachsatz von 40,80 Euro und einem Regelhöchstsatz von 93,84 Euro bei einem 2,3-fachen Steigerungssatz. Bei Ausschöpfung des Höchstsatzes von 3,5-fach beträgt das Honorar für diese neurochirurgische Leistung 142,80 Euro.
Die GOÄ-Ziffer 2597 wird für die chemische Verödung des Ganglion Gasseri, beispielsweise mittels Glyzerininjektion, herangezogen. Die GOÄ-Ziffer 2598 hingegen ist für die stereotaktische thermische Methode (Thermokoagulation) reserviert. Da sich beide Ziffern gegenseitig ausschließen, muss je nach angewandtem Verfahren die passende Ziffer gewählt werden.
Neben der GOÄ-Ziffer 2597 kann der Zuschlag für ambulante Operationen nach GOÄ 441 berechnet werden. Dieser Zuschlag ist für operative Leistungen mit einer Punktzahl von 500 bis 1199 Punkten vorgesehen. Er beträgt im Regelfall 20,40 Euro und ist nur bei ambulanter Durchführung ansetzbar.
Nein, die radiologische Steuerung zur präzisen Platzierung der Punktionsnadel ist nicht in der GOÄ-Ziffer 2597 enthalten. Leistungen wie die Durchleuchtung oder eine CT-Steuerung können zusätzlich mit den entsprechenden Ziffern aus dem Abschnitt O der GOÄ abgerechnet werden. Dies sichert eine vollständige Honorierung des technischen Aufwands.
Eine Überschreitung des 2,3-fachen Satzes lässt sich durch einen überdurchschnittlichen Schwierigkeitsgrad oder erhöhten Zeitaufwand begründen. Typische Argumente sind schwierige anatomische Verhältnisse an der Schädelbasis, starke knöcherne Einengungen des Foramen ovale oder ausgeprägte Vernarbungen durch Voroperationen. Diese Besonderheiten müssen detailliert im Operationsbericht dokumentiert sein.
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