GOÄ 2685: Reposition eines Zahnes korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 2685
Reposition eines Zahnes
Punktzahl 200  
Einfachsatz 11,66 € 1,0x
Regelhöchstsatz 26,82 € 2,3x
Höchstsatz 40,81 € 3,5x

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2685 (Reposition eines Zahnes) wirft oft Fragen zur Abgrenzung auf. Erfahren Sie alles zu Indikationen und Fallbeispielen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2685

GOÄ-Ziffer 2685: Reposition eines Zahnes (200 Punkte)

Die Leistung nach der GOÄ-Ziffer 2685 beschreibt die Reposition eines Zahnes, der durch ein Trauma aus seiner normalen Position im Zahnbett verschoben wurde. Diese Maßnahme dient der Wiederherstellung der anatomischen Ausrichtung des betroffenen Zahnes im Zahnhalteapparat.

Die Ziffer kommt primär bei unfallchirurgischen Erstversorgungen zum Einsatz. Sie umfasst das vorsichtige Zurückführen des luxierten Zahnes in seine ursprüngliche Position. Begleitende diagnostische Maßnahmen wie Sensibilitätsprüfungen sind gesondert zu betrachten.

GOÄ 2685 in der Praxis: Indikationen und klinischer Ablauf

Typische Indikationen für die Abrechnung der GOÄ 2685 sind traumatisch bedingte Luxationsverletzungen der Zähne. Hierzu zählen insbesondere die laterale Luxation sowie die extrusive Luxation, bei denen der Zahn noch im Alveolarfach verankert, aber disloziert ist. Die manuelle Reposition muss zeitnah erfolgen, um die Vitalität des Zahnes zu erhalten.

Wichtig ist die Abgrenzung zu anderen traumatologischen Leistungen im Kieferbereich. Ist nicht nur der Zahn, sondern auch das umgebende Knochensegment betroffen, müssen andere Ziffern herangezogen werden. Eine präzise Diagnose ist daher für die korrekte Liquidation unerlässlich.

Tipp: Es ist darauf zu achten, dass die bloße Wiedereinsetzung eines vollständig ausgefallenen Zahnes nicht nach GOÄ 2685, sondern nach der GOZ-Ziffer 3140 berechnet werden muss.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2685

Fallbeispiel 1: Laterale Luxation nach Sportunfall

Ein Patient stellt sich nach einem Sportunfall mit einer lateralen Luxation des Zahnes 11 vor. Nach Durchführung einer Lokalanästhesie erfolgt die manuelle Reposition des Zahnes in seine anatomisch korrekte Position. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 2685 neben der entsprechenden Anästhesieleistung.

Fallbeispiel 2: Extrusive Luxation bei Sturz

Ein Kind erleidet durch einen Sturz eine extrusive Luxation des Zahnes 21. Der Zahn ist deutlich verlängert, aber noch im Fach verankert. Der Behandler führt die schonende Reposition unter digitalem Druck durch. Abgerechnet wird die GOÄ 2685, gegebenenfalls mit einem erhöhten Steigerungssatz bei erschwerter Kooperation.

Fallbeispiel 3: Versorgung mehrerer luxierter Zähne

Nach einem Verkehrsunfall weist ein Patient Luxationen an den Zähnen 11 und 12 auf. Beide Zähne werden in einer Sitzung repositioniert. Die GOÄ 2685 kann in diesem Fall für jeden repositionierten Zahn einzeln berechnet werden, was in der Liquidation durch die Angabe der Zahnbezeichnungen begründet wird.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2685: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der Verwechslung von Zahnreposition und der Reposition von Kieferfragmenten. Die Reposition eines Bruchstücks des zahntragenden Alveolarfortsatzes fällt unter die GOÄ-Ziffer 2686 und nicht unter die 2685. Prüfstellen der privaten Krankenversicherungen achten hier sehr genau auf die anatomische Zuordnung.

Zudem darf die GOÄ 2685 nicht für die Reimplantation eines komplett luxierten Zahnes genutzt werden. Für diese Leistung existiert in der GOÄ keine eigene Gebührennummer, weshalb zwingend auf die GOZ-Ziffer 3140 ausgewichen werden muss. Eine Fehlzuordnung führt hier regelmäßig zu Kürzungen.

Achtung: Die gleichzeitige Abrechnung der GOÄ 2685 und der GOÄ 2686 für denselben Kieferabschnitt wird von Kostenträgern oft hinterfragt und erfordert eine präzise medizinische Begründung.

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Dokumentation der GOÄ 2685: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen der genaue Zahnstatus, der Dislokationsgrad sowie die angewandte Repositionsmethode festgehalten werden. Auch die anschließende Okklusionskontrolle sollte explizit erwähnt werden.

Zusätzlich empfiehlt es sich, prä- und postoperative Befunde wie Röntgenaufnahmen oder Sensibilitätstests zu dokumentieren. Dies belegt die medizinische Notwendigkeit und den Erfolg der therapeutischen Maßnahme lückenlos.

Dokumentation: Diagnose: Laterale Luxation Zahn 11 nach Trauma. Lokalanästhesie durchgeführt. Manuelle Reposition des Zahnes 11 in das Alveolarfach unter leichtem axialem Druck. Kontrolle der Okklusion und Artikulation unauffällig. Fixierung eingeleitet.

GOÄ 2685: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Ein Überschreiten des Schwellenwertes von 2,3 ist bei der GOÄ 2685 gut begründbar, wenn besondere Erschwernisse vorlagen. Typische Gründe für eine Faktorsteigerung sind stark verkeilte Zähne, erhebliche Weichteilverletzungen im OP-Gebiet oder eine erschwerte Blutstillung. Auch die Behandlung von unruhigen Kleinkindern rechtfertigt einen höheren Faktor.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die Reposition eines Zahnes von weiteren chirurgischen oder diagnostischen Leistungen begleitet. Zulässig ist die Kombination mit der GOÄ-Ziffer 490 für die Infiltrationsanästhesie sowie mit Röntgenleistungen nach den Ziffern 5000 ff. Eine anschließende semi-rigide Schienung kann ebenfalls separat liquidiert werden.

Ziffer 2685 in der neuen GOÄ

Die Reposition eines Zahnes (alte Nr. 2685, 2,3-facher Satz: 26,82 €) erhält mit der neuen Nummer 8757 einen direkten Nachfolger — zum Festpreis von 41,89 € je Zahn. Die Leistungslegende ist identisch. Abzugrenzen bleiben weiterhin die Reposition eines zahntragenden Alveolarfortsatz-Bruchstücks (Nr. 8758) und die Replantation.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2685

Die GOÄ-Ziffer 2685 wird für die Reposition eines traumatisch luxierten Zahnes zurück in sein natürliches Zahnbett angewendet. Dies betrifft meist frische Luxationen nach Unfällen. Die Leistung umfasst das manuelle oder instrumentelle Zurückführen des Zahnes in die korrekte anatomische Position.
Die GOÄ 2685 beschreibt die Reposition eines noch im Zahnhalteapparat befindlichen, aber verschobenen Zahnes. Die GOZ-Ziffer 3140 hingegen regelt die Reimplantation eines vollständig avulsierten (ausgefallenen) Zahnes. Letztere ist in der GOÄ nicht enthalten und muss zwingend nach GOZ berechnet werden.
Ja, die GOÄ-Ziffer 2685 kann bei der Reposition mehrerer Zähne mehrfach in einer Sitzung berechnet werden. In der Rechnung sollte dies durch die Angabe der jeweiligen Zahnbezeichnungen transparent gemacht werden. Bei extrem hohem Aufwand kann zudem der Steigerungssatz angepasst werden.
Für die Reposition eines Bruchstücks des zahntragenden Alveolarfortsatzes ist die GOÄ-Ziffer 2686 anzusetzen. Handelt es sich um ein schwer einstellbares oder verkeiltes Bruchstück, das allmählich repositioniert werden muss, greift die GOÄ-Ziffer 2687. Beide Ziffern sind von der reinen Zahnreposition abzugrenzen.
Ein Überschreiten des Regelsatzes (2,3-fach) kann durch einen erhöhten Schwierigkeitsgrad bei stark verkeilten Zähnen begründet werden. Auch erhebliche Weichteilverletzungen, starke Blutungen oder die erschwerte Kooperation bei Kleinkindern sind anerkannte Steigerungsgründe. Die Dokumentation muss diese Besonderheiten im Einzelfall detailliert beschreiben.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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