GOÄ 2732: Lagerbildung bei Kieferdefekten korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2732
Operation zur Lagerbildung für Knochen oder Knorpel bei ausgedehnten Kieferdefekten
Punktzahl 2000  
Einfachsatz 116,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 268,11 € 2,3x
Höchstsatz 408,00 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2732 erfordert Präzision. Erfahren Sie alles über Indikationen, Ausschlüsse und die rechtssichere Dokumentation bei Kieferdefekten.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2732

Die GOÄ-Ziffer 2732 beschreibt eine hochspezialisierte chirurgische Leistung aus dem Bereich der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Der offizielle Leistungstext lautet im Gebührenverzeichnis wie folgt:

Operation zur Lagerbildung für Knochen oder Knorpel bei ausgedehnten Kieferdefekten

Diese Leistung ist mit 2000 Punkten bewertet, was im Einfachsatz einer Gebühr von 116,57 € entspricht. Bei der Abrechnung im Regelsatz (2,3-facher Faktor) ergibt sich ein Honorar von 268,11 €. Die Ziffer stellt eine vorbereitende operative Maßnahme am Knochen dar, um ein stabiles Bett für ein späteres oder simultanes Transplantat zu schaffen.

GOÄ 2732 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz

Die Anwendung dieser Ziffer ist an das Vorliegen von ausgedehnten Kieferdefekten gekoppelt. Typische klinische Szenarien umfassen die Rekonstruktion nach großen Tumorresektionen, schweren Traumata oder ausgeprägten Fehlbildungen. Auch nach einer destruierenden Osteomyelitis (Knochenmarkentzündung) kommt die Ziffer regelmäßig zum Einsatz.

Der Eingriff dient der Vorbereitung des Knochenbettes, um die Einheilungschancen von Knorpel- oder Knochentransplantaten zu maximieren. Eine Abgrenzung zur GOÄ-Ziffer 2730 ist zwingend erforderlich, da letztere für kleinere, weniger ausgedehnte Defekte herangezogen wird. Die Dokumentation muss den Umfang des Defekts daher zweifelsfrei belegen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2732

Fallbeispiel 1: Rekonstruktion nach Tumorresektion

Ein Patient stellt sich nach einer linksseitigen Teilresektion des Unterkiefers aufgrund eines Plattenepithelkarzinoms vor. Zur Vorbereitung der Defektdeckung erfolgt die chirurgische Lagerbildung für ein Knochentransplantat. Neben der eigentlichen Einbringung des mikrovaskulären Fibulatransplantats wird die GOÄ 2732 für die aufwendige Präparation des Empfängerbettes berechnet.

Fallbeispiel 2: Zustand nach schwerer Osteomyelitis

Nach dem Abklingen einer chronischen Osteomyelitis zeigt sich ein massiver Substanzverlust im Bereich des Oberkiefers. Der Operateur führt eine ausgedehnte Glättung und Lagerbildung zur Aufnahme eines autologen Beckenkammtransplantats durch. Diese vorbereitende Leistung wird über die GOÄ 2732 abgerechnet, während die Knochenentnahme und -implantation separat liquidiert werden.

Fallbeispiel 3: Posttraumatischer Kieferdefekt

Nach einem schweren Mittelgesichtstrauma liegt ein großflächiger Defekt der Kieferfront vor. Zur Wiederherstellung der Kontur wird ein Bett für eine spätere Knorpeltransplantation aus der Ohrmuschel präpariert. Die aufwendige chirurgische Ausformung des Lagers im Kieferknochen rechtfertigt den Ansatz der GOÄ-Ziffer 2732.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2732: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen ist der Ausschluss der GOÄ-Ziffer 2442. Da die Leistungslegende der Ziffer 2732 explizit die Lagerbildung für Knochen oder Knorpel nennt, ist die Kombination mit der Implantation von reinen Fremdmaterialien (Knochenersatzmaterial) nicht originär vorgesehen. Prüfstellen monieren diese Kombination daher sehr häufig.

Achtung: Wird eine Mischung aus autologem Knochen und Knochenersatzmaterial eingebracht, sollte die Gesamtleistung über die Ziffern 2254 oder 2255 abgerechnet werden. Ein eventueller Mehraufwand kann dann über einen erhöhten Steigerungssatz nach § 5 Abs. 2 GOÄ geltend gemacht werden.

Wird ausschließlich künstliches Ersatzmaterial verwendet, ist die Ziffer 2442 analog heranzuziehen. Zudem fordern Kostenträger bei der Ziffer 2732 regelmäßig den Nachweis, dass tatsächlich ein ausgedehnter Defekt vorlag, was durch präzise Beschreibungen im OP-Bericht belegt werden muss.

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Dokumentation der GOÄ 2732: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die anatomischen Gegebenheiten, die genauen Maße des Defekts sowie die chirurgischen Einzelschritte der Lagerbildung detailliert wiedergeben. Die bloße Nennung der Ziffer im Protokoll reicht bei einer Überprüfung meist nicht aus.

Tipp: Ergänzen Sie die schriftliche Dokumentation nach Möglichkeit durch prä- und intraoperative Fotodokumentationen. Dies erleichtert die Argumentation gegenüber medizinischen Diensten und privaten Kostenträgern erheblich.

Dokumentation: Präparation eines ausgedehnten Transplantatbettes im Bereich des rechtsseitigen Unterkiefers (Defektgröße ca. 4,5 cm nach Resektion wegen Osteomyelitis). Darstellung des gesunden Knochenlagers, Glättung der Ränder zur Aufnahme eines autologen Beckenkammtransplantats.

GOÄ 2732: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Ein erhöhter Zeitaufwand oder besondere anatomische Schwierigkeiten rechtfertigen das Überschreiten des Regelsatzes. Dies ist besonders häufig bei stark vernarbtem Gewebe nach Voroperationen oder nach einer erfolgten Bestrahlung im Tumorgebiet der Fall. Solche Erschwernisse erlauben die Anwendung eines Steigerungsfaktors bis zum 3,5-fachen Satz, sofern sie individuell begründet werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 2732 wird fast nie isoliert erbracht, sondern steht immer im Kontext einer rekonstruktiven Kette. Sehr häufig wird sie mit den GOÄ-Ziffern 2254 und 2255 für die eigentliche Knochenimplantation oder Knochenverpflanzung kombiniert. Bei ambulanten Eingriffen ist zudem der Zuschlag 445 für ambulante Operationen zusätzlich ansetzbar.

Ziffer 2732 in der neuen GOÄ

Die Ziffer 2732 (Operation zur Lagerbildung für Knochen oder Knorpel bei ausgedehnten Kieferdefekten, heute 268,11 € beim 2,3-fachen Satz) wird in der neuen GOÄ je nach klinischer Konstellation unterschiedlich abgebildet:

  • 8722 „Lagerbildung zur Aufnahme eines Transplantates als alleinige Leistung“ (161,56 €) — bei: Lagerbildung zur Aufnahme eines Transplantates als alleinige Leistung, ohne 3-dimensionale Rekonstruktion des Kiefers
  • 8760 „Operative Maßnahmen zur Lagerbildung beim Aufbau des Alveolarfortsatzes bei über den Alveolarfortsatz hinausgehender extremer Atrophie des Kieferkammes oder großen kontinuitätserhaltenden Kieferdefekten mit 3-dimensionaler Rekonstruktion des Kiefers, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich“ (221,02 €) — bei: 3-dimensionale Rekonstruktion des Kiefers
  • 8818 „Lagerpräparation bei sekundärer Rekonstruktion, ggf. einschließlich Präparation aller Anschlussgefäße“ (288,99 €) — bei: Lagerpräparation bei sekundärer Rekonstruktion, ggf. einschließlich Präparation aller Anschlussgefäße

Die Dokumentation der konkreten Leistung entscheidet: Die Spanne reicht von 161,56 € bis 288,99 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2732

Die GOÄ-Ziffer 2732 wird für die operative Lagerbildung für Knochen oder Knorpel bei ausgedehnten Kieferdefekten berechnet. Typische Indikationen sind Defekte nach Tumorresektionen, Osteomyelitis oder schweren Traumata. Der Eingriff dient als vorbereitende Maßnahme für eine anschließende Rekonstruktion.
Nein, die Ziffer 2442 ist neben der GOÄ 2732 originär nicht berechnungsfähig. Die Leistungslegende der Ziffer 2732 bezieht sich explizit auf Knochen oder Knorpel, nicht auf Knochenersatzmaterialien. Bei einer Mischung von Knochen und Ersatzmaterialien sollte stattdessen die Ziffer 2254 oder 2255 mit erhöhtem Steigerungssatz gewählt werden.
Nach der Lagerbildung nach GOÄ 2732 kommen für die eigentliche Transplantation verschiedene Ziffern in Betracht. Dazu gehören die GOÄ 2384 für eine Knorpeltransplantation, die GOÄ 2254 für die Implantation von Knochen oder die GOÄ 2255 für die freie Verpflanzung von Knochenteilen. Diese Leistungen werden zusätzlich zur Lagerbildung berechnet.
Der Operationsbericht muss das Vorliegen eines ausgedehnten Kieferdefekts und die genauen Schritte der chirurgischen Lagerbildung detailliert beschreiben. Zudem sollten die Ursache des Defekts, wie ein Trauma oder Tumor, sowie die Maße des präparierten Bettes exakt dokumentiert werden. Dies ist essenziell, um Rückfragen von Kostenträgern erfolgreich abzuwehren.
Ja, bei ambulanter Durchführung der Operation kann der Zuschlag nach der GOÄ-Ziffer 445 zusätzlich berechnet werden. Dieser Zuschlag bewertet die Bereitstellung der apparativen Ausstattung bei ambulanten operativen Leistungen. Er ist mit 200 Punkten bewertet und wird einfach angesetzt.
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