GOÄ 2750: Pharyngotomie korrekt abrechnen – Tipps & Regeln

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2750
Eröffnung des Schlundes durch Schnitt
Punktzahl 1110  
Einfachsatz 64,70 € 1,0x
Regelhöchstsatz 148,81 € 2,3x
Höchstsatz 226,45 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2750 (Pharyngotomie) birgt Fallstricke. Erfahren Sie alles über Indikationen, Ausschlüsse und die rechtssichere Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2750

Eröffnung des Schlundes durch Schnitt - 1110 Punkte

Die GOÄ-Ziffer 2750 beschreibt die operative Eröffnung des Schlundes durch Schnitt, medizinisch auch als Pharyngotomie bezeichnet. Der Schlund (Pharynx) stellt den gemeinsamen Atem- und Speiseweg dar, der sich von der Schädelbasis bis zum Eingang der Speiseröhre und Luftröhre erstreckt. Dieser chirurgische Eingriff dient dem direkten Zugang zum Pharynxraum für therapeutische oder diagnostische Zwecke.

Die Leistung umfasst die Inzision der Pharynxwand sowie die primäre Versorgung des Zugangsweges. Da es sich um einen invasiven Eingriff im sensiblen Halsbereich handelt, sind sterile Bedingungen und eine präzise chirurgische Technik erforderlich. Die Ziffer ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter der Halschirurgie eingeordnet.

GOÄ 2750 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2750 setzt voraus, dass die Pharyngotomie eine selbstständige operative Leistung darstellt. Dies ist der Fall, wenn der Schnitt in den Schlund das primäre Ziel des Eingriffs ist und nicht lediglich als Zugangsweg für eine andere, höher bewertete Operation dient. Typische Indikationen umfassen die Entfernung tief sitzender Fremdkörper oder die Exploration bei unklaren Gewebeveränderungen.

Ein weiteres Einsatzgebiet ist die Entlastung von tiefen, nicht anderweitig kodierten Pharynxabszessen oder Phlegmonen, sofern diese einen transoralen oder externen Schnitt in den Schlund erfordern. Die Abgrenzung zu reinen Inzisionen oberflächlicher Abszesse ist hierbei essenziell. Nur die echte Eröffnung des Pharynxraumes rechtfertigt den Ansatz dieser hochwertigen chirurgischen Ziffer.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2750

Fallbeispiel 1: Entfernung eines tiefen Fremdkörpers

Ein Patient stellt sich mit einem tief im Gewebe des Hypopharynx verkeilten Fremdkörper vor, der endoskopisch nicht geborgen werden kann. Der Chirurg führt eine externe Pharyngotomie durch, um den Fremdkörper unter direkter Sicht sicher zu entfernen. Da die Eröffnung des Schlundes der primäre therapeutische Schritt zur Fremdkörperentfernung ist, wird die GOÄ 2750 korrekt abgerechnet.

Fallbeispiel 2: Exploration bei unklarem Pharynxtumor

Zur Abklärung einer tiefen, submukösen Raumforderung im Bereich des Pharynx wird eine operative Exploration notwendig. Der Arzt nimmt die Eröffnung des Schlundes vor, um Gewebeproben aus den tiefen Schichten zu entnehmen. Da keine größere Tumorektomie nach den Ziffern 1544 ff. folgt, ist die Abrechnung der Ziffer 2750 für den diagnostischen Zugang vollumfänglich zulässig.

Fallbeispiel 3: Entlastung eines tiefen Pharynxabszesses

Bei einem Patienten liegt ein ausgedehnter, tiefer Abszess der Pharynxwand vor, der die Atemwege gefährdet. Der Operateur nimmt die Inzision und Drainage des Abszesses durch eine gezielte Pharyngotomie vor. Da dieser spezifische Eingriff über eine einfache Schleimhautinzision hinausgeht, ist der Ansatz der Ziffer 2750 medizinisch begründet und abrechnungstechnisch korrekt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2750: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2750 ist die unzulässige Doppelabrechnung als reine Zugangsleistung. Wenn die Eröffnung des Schlundes durchgeführt wird, um einen nachfolgenden Eingriff (wie eine ausgedehnte Tumorexzision) zu ermöglichen, ist die Pharyngotomie mit der Hauptleistung abgegolten. Private Krankenversicherungen und Beihilfetellen prüfen diese Konstellation erfahrungsgemäß sehr genau.

Achtung: Die GOÄ-Ziffer 2750 darf nicht neben den Ziffern 1544 bis 1547, 1551 sowie der Ziffer 3125 (Eröffnung der Speiseröhre vom Halsgebiet aus) berechnet werden. Diese Ausschlüsse sind zwingend einzuhalten, um Honorarkürzungen zu vermeiden.

Zudem beanstanden Prüfer häufig den Ansatz der Ziffer bei rein oberflächlichen Inzisionen im Mund- oder Rachenraum. Eine echte Pharyngotomie erfordert das Durchtrennen der muskulären Pharynxwand. Einfache Schleimhautschnitte müssen über niedrigere Ziffern aus dem Bereich der Mundhöhlenchirurgie abgerechnet werden.

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Dokumentation der GOÄ 2750: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Operationsbericht muss die Indikation zur Pharyngotomie sowie der genaue anatomische Weg detailliert dargestellt werden. Insbesondere die Darstellung der durchtrennten Gewebeschichten ist für die Abgrenzung zu einfacheren Eingriffen entscheidend.

Dokumentationsbeispiel: "Nach Lokalanästhesie und steriler Vorbereitung erfolgt der Zugang zum Hypopharynx. Schnittführung durch die Schleimhaut und die darunter liegende Pharynxmuskulatur (Pharyngotomie). Darstellung und vollständige Entfernung des tief sitzenden Fremdkörpers. Sorgfältige Blutstillung und schichtweiser Verschluss der Pharynxwand mittels resorbierbarem Nahtmaterial."

Auch die postoperative Nachsorge sowie eventuelle Besonderheiten während des Eingriffs sollten detailliert in der Patientenakte dokumentiert werden. Dies erleichtert im Falle einer Nachfrage durch den medizinischen Dienst oder die Versicherung die Begründung des Abrechnungsansatzes erheblich.

GOÄ 2750: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen, starken Blutungen oder adipösen Patienten kann der Schwellenwert von 2,3 überschritten werden. Eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz (226,45 €) ist mit einer patientenbezogenen, medizinischen Begründung möglich. Typische Begründungen sind beispielsweise ein erhöhter Zeitaufwand durch ausgeprägte Vernarbungen nach Voroperationen.

Tipp: Verwenden Sie bei der Steigerung konkrete, einzelfallbezogene Formulierungen wie 'erhöhter Zeitaufwand bei massiver Blutung aus den Pharynxgefäßen' statt pauschaler Floskeln.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ-Ziffer 2750 können Anästhesieleistungen sowie postoperative Überwachungsleistungen abgerechnet werden. Auch die Entfernung von Fremdkörpern (z. B. nach Ziffer 2010 bei tiefem Sitz) ist unter Beachtung der Kombinationsregeln denkbar, sofern es sich um eigenständige operative Schritte handelt. Die Kombination mit bildgebenden Verfahren zur präoperativen Lokalisation ist ebenfalls regelkonform.

Ziffer 2750 in der neuen GOÄ

Für die Ziffer 2750 (Eröffnung des Schlundes durch Schnitt) sieht der Entwurf keine eigenständige Nachfolgeleistung vor. Aus der v6-Nachlesung der Nullgruppen (06. Der heutige 2,3-fache Satz liegt bei 148,81 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2750

Die GOÄ-Ziffer 2750 darf abgerechnet werden, wenn die Eröffnung des Schlundes durch Schnitt eine selbstständige operative Leistung darstellt. Sie darf nicht als bloßer Zugangsweg für einen anderen, höher bewerteten Eingriff dienen. Typische Indikationen sind die Entfernung tiefer Fremdkörper oder die Exploration.
Neben der GOÄ-Ziffer 2750 dürfen die Ziffern 1544 bis 1547, 1551 sowie die Ziffer 3125 nicht abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse verhindern eine Doppelabrechnung von Zugangsleistungen bei größeren Eingriffen am Hals oder der Speiseröhre. Achten Sie stets auf diese formale Regelung in der GOÄ.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) der GOÄ-Ziffer 2750 beträgt 148,81 €. Der einfache Gebührensatz liegt bei 64,70 € für diese Leistung mit 1110 Punkten. Bei erhöhtem Aufwand kann der Satz bis zum 3,5-fachen Höchstsatz von 226,45 € gesteigert werden.
Im Operationsbericht müssen die genaue Indikation, der anatomische Zugangsweg und die durchtrennten Gewebeschichten detailliert beschrieben werden. Insbesondere die Eröffnung der muskulären Pharynxwand muss klar hervorgehen, um sich von einfacheren Schleimhautschnitten abzugrenzen. Auch der schichtweise Verschluss sollte dokumentiert sein.
Nein, bei einer größeren Tumorentfernung im Halsbereich ist die Eröffnung des Schlundes in der Regel als Zugangsleistung mit der Hauptziffer abgegolten. Die Ziffer 2750 ist in diesen Fällen durch die Ausschlüsse der Ziffern 1544 bis 1547 gesperrt. Sie darf nur bei eigenständigen Indikationen angesetzt werden.
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