GOÄ 2896: Shuntanlage mit freiem Transplantat korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2896
Anlage eines arteriovenösen Shunts zur Hämodialyse mit freiem Transplantat
Punktzahl 2100  
Einfachsatz 122,40 € 1,0x
Regelhöchstsatz 281,52 € 2,3x
Höchstsatz 428,40 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2896 erfordert Präzision. Erfahren Sie alles über Indikationen, Steigerungsfaktoren und die fehlerfreie Kombination von Zuschlägen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2896

Anlage eines arteriovenösen Shunts zur Hämodialyse mit freiem Transplantat

Die GOÄ-Ziffer 2896 beschreibt eine hochspezialisierte gefäßchirurgische Leistung im Rahmen der Nierenersatztherapie. Der Eingriff umfasst die operative Verbindung einer Arterie mit einer Vene unter Verwendung eines freien Transplantats, um einen dauerhaften Gefäßzugang für die Hämodialyse zu schaffen. Als Transplantat kommen entweder körpereigene Venen oder alloplastische Kunststoffprothesen zum Einsatz.

Die Leistung beinhaltet die Präparation der Anschlussgefäße, die Tunnelierung des Transplantatbettes sowie die Durchführung der arteriellen und venösen Anastomosen. Vorbereitende Maßnahmen und die intraoperative Funktionskontrolle des Shunts sind ebenfalls mit der Gebühr abgegolten. Eine sorgfältige Abgrenzung zu einfacheren Shuntanlagen ist für die korrekte Liquidation essenziell.

GOÄ 2896 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Die Indikation zur Shuntanlage mit einem freien Transplantat nach GOÄ 2896 ist meist dann gegeben, wenn die nativen Gefäßverhältnisse eine direkte native Anastomose nicht zulassen. Dies ist häufig bei Patienten mit fortgeschrittener Arteriosklerose oder nach bereits vorangegangenen, verschlossenen Shunts der Fall. Das freie Transplantat dient hierbei als künstliche Brücke, um einen ausreichenden Blutfluss für die Dialyse zu gewährleisten.

In der klinischen Praxis wird zwischen autologen Transplantaten, wie der Vena saphena magna, und heterologen oder alloplastischen Materialien unterschieden. Die Wahl des Materials beeinflusst die chirurgische Komplexität, was sich wiederum in der Begründung des Steigerungssatzes widerspiegeln kann. Die präoperative Diagnostik mittels Duplexsonographie ist zwingend erforderlich, um die optimalen Anschlussgefäße zu identifizieren.

Tipp: Bei der Verwendung von alloplastischem Material sollte der genaue Typ und die Länge des Prothesenmaterials stets im OP-Bericht dokumentiert werden, um Rückfragen der Kostenträger zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2896

Fallbeispiel 1: Implantation eines PTFE-Loop-Shunts am Unterarm

Ein Patient mit terminaler Niereninsuffizienz zeigt im Ultraschall verbrauchte oberflächliche Venen am gesamten linken Arm. Es erfolgt die operative Anlage eines arteriovenösen Shunts unter Verwendung einer PTFE-Loop-Prothese zwischen der Arteria brachialis und einer tiefen Begleitvene. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2896 zum Regelsatz, da keine außergewöhnlichen Komplikationen auftraten.

Fallbeispiel 2: Autologe Shuntplastik mit der Vena saphena magna

Bei einer Patientin ist aufgrund anatomischer Besonderheiten kein nativer Shunt am Arm möglich. Der Operateur entnimmt ein freies Transplantat aus der Vena saphena magna des Oberschenkels und verpflanzt dieses als Shunt am Unterarm. Neben der GOÄ-Ziffer 2896 wird die Entnahme des Transplantats gesondert liquidiert, da es sich um einen eigenständigen Eingriff an einer separaten Lokalisation handelt.

Fallbeispiel 3: Komplexe Shunt-Reoperation bei ausgeprägter Vernarbung

Nach dem Verschluss eines primären Cimino-Shunts muss ein neuer Shunt unter Verwendung eines Kunststofftransplantats angelegt werden. Aufgrund massiver Vernarbungen im Operationsgebiet gestaltet sich die Präparation der Arterie äußerst schwierig und zeitaufwendig. Die GOÄ-Ziffer 2896 wird hierbei mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 3,5 abgerechnet, was im OP-Bericht ausführlich begründet wird.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2896: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Liquidation der GOÄ 2896 ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung mit der GOÄ-Ziffer 2889. Die Ziffer 2889 beschreibt die Shuntanlage ohne freies Transplantat und ist explizit von der gemeinsamen Abrechnung ausgeschlossen. Prüfstellen der privaten Krankenversicherungen achten streng auf diese Ausschlussregelung.

Zudem wird oft fälschlicherweise versucht, die Freilegung der Gefäße oder die reine Anastomosierung als eigenständige Leistungen neben der Shuntanlage abzurechnen. Diese Schritte sind jedoch integraler Bestandteil der GOÄ 2896 und können nicht separat in Rechnung gestellt werden. Auch die postoperative Thrombektomie am selben Tag bedarf einer genauen medizinischen Begründung, um nicht als Zielleistungsstörung klassifiziert zu werden.

Achtung: Die bloße Revision eines bestehenden Shunts ohne Einbringung eines neuen freien Transplantats berechtigt nicht zur Abrechnung der GOÄ 2896. Hierfür sind die spezifischen Revisionsziffern heranzuziehen.

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Dokumentation der GOÄ 2896: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der OP-Bericht muss die medizinische Notwendigkeit des freien Transplantats klar darlegen, insbesondere warum eine native Shuntanlage nicht durchführbar war. Auch die genaue Lokalisation der Anastomosen und der Verlauf des Transplantatbettes müssen detailliert beschrieben werden.

Zusätzlich sollten die intraoperativ gemessenen Flussraten und der Tastbefund des Shunts (Schwirren) dokumentiert werden. Diese Angaben dienen als Nachweis für den erfolgreichen Abschluss der operativen Leistung. Bei der Verwendung von Fremdmaterial ist die Chargennummer des Implantats zwingend in der Patientenakte zu hinterlegen.

Dokumentation: Nach Darstellung der A. brachialis und V. basilica zeigt sich ein unzureichendes Lumen der epifaszialen Venen. Entscheidung zur Anlage eines Prothesenshunts. Tunnelierung eines 6mm PTFE-Grafts am Unterarm, End-zu-Seit-Anastomose an die Arterie und Vene. Intraoperativ kräftiges Schwirren tastbar, Flussrate duplexsonographisch verifiziert.

GOÄ 2896: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Steigerungsfaktors über den Schwellenwert von 2,3 bis zum Höchstsatz von 3,5 erfordert eine einzelfallbezogene Begründung. Typische Gründe im Rahmen der GOÄ 2896 sind extreme anatomische Varianten, erhebliche Adipositas des Patienten oder ausgeprägte postoperative Vernarbungen nach Voroperationen. Auch ein unerwartet hoher Zeitaufwand durch schwierige Blutstillung bei vorbestehender Antikoagulation rechtfertigt eine Steigerung.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der Hauptleistung nach GOÄ 2896 können die operativen Zuschläge nach den Nummern 440 oder 445 angesetzt werden. Die postoperative Überwachung kann, sofern die Kriterien erfüllt sind, über die entsprechenden Überwachungsziffern liquidiert werden. Die Anästhesieleistungen werden in der Regel durch den hinzuzuziehenden Anästhesisten gesondert abgerechnet, wobei eine enge Abstimmung der Schnitt-Naht-Zeiten empfohlen wird.

Ziffer 2896 in der neuen GOÄ

Die Ziffer 2896 (Anlage eines arteriovenösen Shunts zur Hämodialyse mit freiem Transplantat, heute 281,52 € beim 2,3-fachen Satz) wird in der neuen GOÄ je nach klinischer Konstellation unterschiedlich abgebildet:

  • 9815 „Anlage eines arteriovenösen Shunts zur Hämodialyse, ggf. einschließlich Phlebographie“ (478,01 €) + Zuschlag 9821 (106,21 €) — bei: freies autologes Transplantat (z.B. Vene)
  • 9816 „Anlage eines arteriovenösen Shunts zur Hämodialyse mit alloplastischer Gefäßprothese, ggf. einschließlich Phlebographie“ (504,30 €) — bei: alloplastische Gefäßprothese (z.B. PTFE-Interponat)

Die Dokumentation der konkreten Leistung entscheidet: Die Spanne reicht von 106,21 € bis 504,30 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2896

Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 2896 beträgt 122,40 Euro bei einer Punktzahl von 2100 Punkten. Unter Anwendung des medizinischen Regelhöchstsatzes von 2,3 liegt das Honorar bei 281,52 Euro. Bei besonders schwierigen Eingriffen kann der Höchstsatz von 3,5 mit 428,40 Euro abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 2896 darf gemäß den Abrechnungsbestimmungen nicht neben der GOÄ-Ziffer 2889 berechnet werden. Zudem sind einfache Shuntanlagen ohne freies Transplantat nach anderen Ziffern abzugrenzen. Eine sorgfältige Prüfung der Ausschlusskriterien verhindert Honorarkürzungen durch Kostenträger.
Die Verwendung eines freien Transplantats ist indiziert, wenn die körpereigenen oberflächlichen Venen des Patienten für eine direkte native Shuntanlage ungeeignet oder bereits verbraucht sind. In diesen Fällen wird entweder ein autologes Venentransplantat oder ein alloplastisches Kunststofftransplantat (z. B. PTFE) implantiert. Dies ermöglicht die Schaffung eines funktionellen Dialyseshunts.
Zur GOÄ-Ziffer 2896 können die operativen Zuschläge nach den Nummern 440 oder 445 berechnet werden. Der Zuschlag 440 kompensiert den erhöhten Aufwand bei ambulanten operativen Leistungen. Es ist darauf zu achten, dass diese Zuschläge nur einmal pro Sitzung ansetzbar sind.
Die Entnahme eines autologen Venentransplantats zur Shuntplastik kann in der Regel separat über eine entsprechende Ziffer wie die GOÄ 2049 abgerechnet werden. Dies gilt jedoch nur, wenn die Entnahme aus einem separaten Operationsgebiet erfolgt und nicht Teil der Shuntanlage selbst ist. Eine detaillierte Dokumentation des Entnahmeortes ist hierfür zwingend.
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