GOÄ 2960: Thoraxdeformität operieren – Abrechnungstipps

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2960
Operation einer Brustkorbdeformität (z. B. Trichterbrust)
Punktzahl 3000  
Einfachsatz 174,86 € 1,0x
Regelhöchstsatz 402,18 € 2,3x
Höchstsatz 612,01 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2960 für Thoraxdeformitäten birgt Fallstricke. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Steigerungsfaktoren und Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2960

Operation einer Brustkorbdeformität (z. B. Trichterbrust) - 3000 Punkte

Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 2960 umfasst die operative Korrektur von Deformitäten des Brustkorbs. Hierzu zählen insbesondere die Trichterbrust (Pectus excavatum) und die Kielbrust (Pectus carinatum).

Ein wesentlicher Aspekt dieser Ziffer ist, dass sie alle plastischen Verrichtungen einschließt. Dies gilt ausdrücklich auch für die notwendigen Maßnahmen am knöchernen Thorax, wie Osteotomien oder Knorpelresektionen.

Aufgrund dieser All-inclusive-Formulierung können vorbereitende oder begleitende plastische Schritte nicht separat über andere plastisch-chirurgische Ziffern der GOÄ liquidiert werden.

GOÄ 2960 in der Praxis: Korrekte Indikation und klinische Anwendung

Die Indikation zur Abrechnung der GOÄ 2960 ist bei ausgeprägten, medizinisch indizierten Korrekturen von Thoraxdeformitäten gegeben. Neben der Trichterbrust und der Kielbrust fällt auch die operative Korrektur eines ausgeprägten Rippenbuckels unter diese Ziffer.

Häufig liegt bei diesen Patienten nicht nur ein kosmetisches Problem, sondern eine funktionelle Einschränkung von Herz und Lunge vor. Die operative Korrektur erfolgt meist mittels minimalinvasiver Techniken (z. B. nach Nuss) oder offener Verfahren (z. B. nach Ravitch).

Tipp: Auch moderne minimalinvasive Operationsverfahren zur Korrektur einer Trichterbrust werden über die GOÄ-Ziffer 2960 abgerechnet, da die GOÄ primär die Zieldiagnose und den therapeutischen Erfolg bewertet.

Wichtig ist die Abgrenzung zu reinen Weichteileingriffen am Thorax, die nicht die knöcherne oder knorpelige Struktur des Brustkorbs betreffen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2960

Fallbeispiel 1: Minimalinvasive Trichterbrustkorrektur (Nuss-Verfahren)

Ein 17-jähriger Patient stellt sich mit einer ausgeprägten Trichterbrust und kardiopulmonaler Einschränkung vor. Es erfolgt die minimalinvasive Implantation eines Metallbügels zur Hebung des Sternums.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2960. Da es sich um ein anspruchsvolles minimalinvasives Verfahren handelt, kann ein erhöhter Steigerungssatz begründet werden.

Fallbeispiel 2: Offene Korrektur einer Kielbrust (Ravitch-Verfahren)

Bei einem 20-jährigen Patienten wird eine offene Resektion deformierter Rippenknorpel mit Osteotomie des Sternums durchgeführt. Dies dient der Abflachung einer extremen Kielbrust.

Auch dieser komplexe rekonstruktive Eingriff am knöchernen Thorax wird über die GOÄ 2960 abgerechnet. Die plastischen Verrichtungen am Knochen sind vollständig in der Ziffer enthalten.

Fallbeispiel 3: Operative Korrektur eines Rippenbuckels

Im Rahmen einer komplexen Skoliose-Operation wird bei einer Patientin ein stark ausgeprägter, schmerzhafter Rippenbuckel operativ korrigiert (Rippenteilresektion).

Die Korrektur des Rippenbuckels wird als selbstständige Leistung neben den Wirbelsäuleneingriffen mit der GOÄ-Ziffer 2960 berechnet. Die medizinische Notwendigkeit muss klar aus der Dokumentation hervorgehen.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2960: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die zusätzliche Abrechnung von plastischen Ziffern aus dem Abschnitt C oder L für die Rekonstruktion der Thoraxwand. Die Leistungsbeschreibung der GOÄ 2960 schließt alle plastischen Verrichtungen explizit ein.

Zudem existiert ein strikter Abrechnungsausschluss neben der GOÄ-Ziffer 3010 (Thorakoplastik). Beide Ziffern nebeneinander in einer Sitzung abzurechnen, führt unweigerlich zur Beanstandung durch die privaten Krankenversicherungen.

Achtung: Die bloße kosmetische Indikation ohne funktionelle Einschränkung wird von Kostenträgern oft angezweifelt. Eine präoperative Funktionsdiagnostik (Spirometrie, Echokardiographie) ist zur Absicherung der medizinischen Notwendigkeit dringend zu empfehlen.

Prüfstellen fordern bei hohen Steigerungssätzen zudem detaillierte Begründungen ein, die über Standardfloskeln hinausgehen müssen.

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Dokumentation der GOÄ 2960: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die genauen anatomischen Verhältnisse und die einzelnen Operationsschritte detailliert beschreiben.

Besonders die Darstellung der medizinischen Notwendigkeit (z. B. Kompression des rechten Ventrikels, restriktive Ventilationsstörung) sollte dokumentiert sein. Auch die verwendeten Implantate und Stabilisierungssysteme müssen namentlich erfasst werden.

Dokumentation: Diagnose: Ausgeprägte Trichterbrust (Pectus excavatum, Haller-Index 4,2) mit nachgewiesener kardiopulmonaler Einschränkung. Durchführung einer minimalinvasiven Trichterbrustkorrektur mittels retrosternaler Platzierung und Fixierung eines pectus bars unter thorakoskopischer Sicht. Keine intraoperativen Komplikationen.

Fotodokumentationen vor und nach dem Eingriff können bei Rückfragen der Beihilfe oder PKV als objektiver Nachweis dienen.

GOÄ 2960: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Aufgrund der Komplexität von Thoraxwandrekonstruktionen ist eine Überschreitung des Schwellenwertes (2,3-fach) häufig gerechtfertigt. Typische Begründungen für einen erhöhten Steigerungssatz (bis zum 3,5-fachen Satz) sind anatomische Besonderheiten, starke Verwachsungen bei Voroperationen oder ein extrem hoher Blutverlust.

Auch die Notwendigkeit einer intraoperativen thorakoskopischen Kontrolle kann als begründender Faktor für die Erhöhung herangezogen werden.

Typische Ziffernkombinationen

Erlaubt und häufig sinnvoll ist die Kombination mit Anästhesieleistungen, postoperativer Schmerztherapie (z. B. Periduralanalgesie) sowie bildgebenden Verfahren. Die thorakoskopische Unterstützung kann, sofern sie als eigenständige Leistung erbracht wird, unter Beachtung der Kombinationsregeln angesetzt werden.

Nicht zulässig ist hingegen die Nebeneinanderberechnung von Ziffern für einfache Wundverschlüsse oder Standard-Hämostasen im selben Operationsgebiet, da diese als Zuarbeit zur Hauptleistung gelten.

Ziffer 2960 in der neuen GOÄ

Ziffer 2960 (Operation einer Brustkorbdeformität (z. B. Trichterbrust)) verzweigt in der neuen GOÄ je nach Technik oder Indikation. Bisheriger 2,3-facher Satz: 402,18 €.

  • bei Pectus carinatum; offen chirurgisch: 9309 „Offen chirurgische osteoplastische Operation einer Brustwanddeformität (Pectus carinatum), ggf. einschließlich Thoraxdrainage(n)" (919,82 €)
  • bei Pectus carinatum; minimalinvasiv nach Nuss: 9310 „Minimalinvasive osteoplastische Operation einer Brustwanddeformität (Pectus carinatum) nach Nuss, ggf. einschließlich Thoraxdrainage(n)" (580,50 €)
  • bei Pectus excavatum; offen chirurgisch: 9311 „Offen chirurgische osteoplastische Operation einer Brustwanddeformität (Pectus excavatum), ggf. einschließlich Thoraxdrainage(n)" (1.051,92 €)
  • bei Pectus excavatum; minimalinvasiv nach Nuss: 9312 „Minimalinvasive osteoplastische Operation einer Brustwanddeformität (Pectus excavatum) nach Nuss, ggf. einschließlich Thoraxdrainage(n)" (697,83 €)

Die Bandbreite reicht von 580,50 € bis 1.051,92 € — die Dokumentation des konkreten Vorgehens entscheidet über die Ziffer.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2960

Eine Operation nach GOÄ-Ziffer 2960 kostet im einfachen Gebührensatz 174,86 €. Bei Anwendung des üblichen Regelhöchstsatzes (2,3-fach) belaufen sich die Kosten auf 402,18 €. Unter Ausschöpfung des Höchstsatzes (3,5-fach) können bis zu 612,01 € berechnet werden.
Unter die GOÄ-Ziffer 2960 fallen angeborene oder erworbene Deformitäten des Brustkorbs. Typische Beispiele hierfür sind die Trichterbrust (Pectus excavatum), die Kielbrust (Pectus carinatum) sowie der Rippenbuckel. Reine Weichteilkorrekturen ohne Beteiligung des knöchernen oder knorpeligen Thorax sind hiervon ausgeschlossen.
Nein, die GOÄ-Ziffer 2960 darf nicht neben der Ziffer 3010 (Thorakoplastik) abgerechnet werden. Dies ist ein expliziter Ausschluss in den Bestimmungen der Gebührenordnung für Ärzte. Bei einer gleichzeitigen Erbringung muss die höher bewertete Leistung gewählt werden.
Ja, alle plastischen Verrichtungen am Thorax sind bereits mit der GOÄ-Ziffer 2960 abgegolten. Dies schließt ausdrücklich auch plastische Maßnahmen am knöchernen Brustkorb mit ein. Eine zusätzliche Abrechnung separater plastisch-chirurgischer Ziffern für denselben Eingriff ist daher nicht zulässig.
Eine Steigerung über den Schwellenwert von 2,3 kann durch besondere Schwierigkeit oder überdurchschnittlichen Zeitaufwand begründet werden. Typische Gründe sind ausgeprägte Verwachsungen nach Voroperationen, ein hoher Blutverlust oder komplexe anatomische Verhältnisse. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar im Operationsbericht dokumentiert sein.
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