GOÄ 2959: Korrekturthorakoplastik korrekt abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 2959
Korrekturthorakoplastik mit Entschwartung – gegebenenfalls einschließlich Muskelimplantation und Entnahme des Implantates –
Punktzahl 5100  
Einfachsatz 297,27 € 1,0x
Regelhöchstsatz 683,72 € 2,3x
Höchstsatz 1040,44 € 3,5x

Ein Leitfaden zur Abrechnung der Korrekturthorakoplastik nach GOÄ-Ziffer 2959: Erfahren Sie alles über Indikationen, Ausschlüsse und Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2959

Korrekturthorakoplastik mit Entschwartung – gegebenenfalls einschließlich Muskelimplantation und Entnahme des Implantates –

Die GOÄ-Ziffer 2959 beschreibt eine hochkomplexe thoraxchirurgische Leistung aus dem Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie), Unterabschnitt XII (Thoraxchirurgie). Mit einer Bewertung von 5100 Punkten gehört sie zu den am höchsten bewerteten Einzelleistungen dieses Kapitels. Dies spiegelt den erheblichen operativen Aufwand und die hohe Verantwortung des Chirurgen wider.

Die Leistung umfasst nicht nur die plastische Korrektur der Brustwand, sondern zwingend auch die Entschwartung (Dekortikation) der Pleura. Zudem sind eventuell notwendige Begleitmaßnahmen wie die Muskelimplantation zur Defektdeckung sowie die spätere Entnahme dieses Implantats bereits mit der Gebühr abgegolten. Eine separate Abrechnung dieser Teilschritte ist somit ausgeschlossen.

GOÄ 2959 in der Praxis: Indikationsstellung und klinischer Kontext

Die Anwendung der GOÄ-Ziffer 2959 ist in der modernen Thoraxchirurgie an spezifische, meist chronische Krankheitsbilder gebunden. Typische Indikationen sind veraltete, persistierende Pleuraempyeme, die eine umfassende Sanierung der Pleurahöhle erfordern. Häufig liegt in diesen Fällen eine massive Pleuraverschwartung vor, die die Lungenfunktion erheblich einschränkt.

Ein weiteres Einsatzgebiet ist die Korrektur von ausgeprägten Deformitäten der Brustwand nach vorangegangenen, teils unvollständigen oder fehlgeschlagenen Thoraxoperationen. Die Kombination aus knöcherner oder knorpeliger Rekonstruktion und der Befreiung der Lunge von restriktiven Fesselschwarten macht den Kern dieser Ziffer aus. Die Muskelimplantation dient dabei meist der Auffüllung von verbliebenen Resträumen, um Infektionen vorzubeugen.

Tipp: Da die Muskelimplantation und deren spätere Entnahme explizit im Leistungstext genannt sind, dürfen diese Schritte auch dann nicht gesondert berechnet werden, wenn sie in einer separaten Sitzung stattfinden. Planen Sie die Kalkulation daher von Anfang an sorgfältig.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2959

Fallbeispiel 1: Sanierung eines chronischen Pleuraempyems

Ein Patient stellt sich mit einem rezidivierenden, chronischen Pleuraempyem vor, das nach einer früheren Pneumonie entstanden ist. Es erfolgt eine offene Korrekturthorakoplastik zur Verkleinerung des Pleuraraums, kombiniert mit einer ausgedehnten Pleuraentschwartung zur Befreiung der Lunge. Zur Obliteration des Restraums wird ein gestielter M.-latissimus-dorsi-Lappen implantiert.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2959 zum Regelhöchstsatz (2,3-fach). Da die Muskelimplantation integraler Bestandteil der Ziffer ist, wird sie nicht gesondert berechnet. Begleitende Anästhesie- und Intensivleistungen werden separat liquidiert.

Fallbeispiel 2: Korrektur nach traumatischer Thoraxwanddeformität

Nach einem schweren Thoraxtrauma und anschließender Osteosynthese entwickelte ein Patient eine schmerzhafte Thoraxwandinstabilität mit massiver pleuraler Verschwartung. In einer Re-Operation wird eine Korrekturthorakoplastik durchgeführt, die knöchernen Strukturen neu ausgerichtet und die Pleura visceralis sowie parietalis vollständig entschwartet.

Aufgrund der extremen Vernarbungen und der schwierigen Präparation wird die GOÄ-Ziffer 2959 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 3,5 abgerechnet. Die Begründung verweist detailliert auf die zeitaufwendige Adhäsiolyse und die anatomische Desorganisation.

Fallbeispiel 3: Zweitzeitige Implantatentnahme

Bei einem Patienten wurde vor Monaten eine Korrekturthorakoplastik mit temporärer Muskelimplantation durchgeführt. Nun erfolgt die geplante, operative Entnahme des Muskelimplantats bzw. die Revision des Operationsgebietes.

Da die Entnahme des Implantates explizit im Wortlaut der GOÄ 2959 genannt ist, kann für diesen Zweiteingriff keine eigenständige Ziffer für die Entnahme berechnet werden. Der Eingriff ist mit der initialen oder der aktuellen Abrechnung der Ziffer 2959 abgegolten, sofern er im direkten zeitlichen und sachlichen Zusammenhang steht. In der Praxis wird hier häufig die Nachsorge oder eine entsprechende Revisionsziffer geprüft, sofern die 2959 nicht erneut voll erbracht wird.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2959: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Ziffern, die durch die GOÄ explizit ausgeschlossen sind. Die Ziffern 2953 bis 2957 (verschiedene Formen der Thorakoplastik und Pleurektomie) sowie die Ziffer 3010 (ausgedehnte Pleurektomie) dürfen nicht am selben Tag neben der 2959 angesetzt werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen diese Kombinationen konsequent.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Abgrenzung zur reinen Dekortikation ohne Thorakoplastik. Wird lediglich eine Entschwartung durchgeführt, ohne dass eine plastische Korrektur der Thoraxwand erfolgt, ist die Abrechnung der GOÄ 2959 nicht gerechtfertigt. In solchen Fällen müssen die spezifischen Ziffern für die Pleurektomie oder Dekortikation gewählt werden.

Achtung: Die fälschliche Doppelberechnung einer Muskeltransposition neben der GOÄ 2959 führt regelmäßig zu Beanstandungen. Der Leistungstext der 2959 schließt die Muskelimplantation ausdrücklich ein.

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Dokumentation der GOÄ 2959: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Operationsdokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die Notwendigkeit und Durchführung sowohl der Korrekturthorakoplastik als auch der Entschwartung detailliert beschreiben. Insbesondere die Dicke und Ausdehnung der Pleuradecke sowie die exakten Schritte der Mobilisation der Lunge sollten dokumentiert werden.

Falls eine Muskelimplantation durchgeführt wurde, muss deren Indikation, die Herkunft des Lappens und die Fixierung im Operationsgebiet genau beschrieben werden. Auch die OP-Zeiten und eventuelle intraoperative Komplikationen sind für eine spätere Faktorerhöhung essenziell.

Dokumentationsbeispiel: Nach posterolateraler Thorakotomie zeigt sich eine massive, bis zu 1,5 cm dicke Pleuraverschwartung. Durchführung der vollständigen Dekortikation (Entschwartung) der viszeralen Pleura zur vollständigen Reexpansion der Lunge. Anschließend Resektion von deformierten Rippenanteilen und Durchführung der Korrekturthorakoplastik. Einbringen eines gestielten M.-latissimus-dorsi-Lappens zur Obliteration des infizierten Restraums.

GOÄ 2959: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Aufgrund der Komplexität des Eingriffs ist eine Überschreitung des Schwellenwertes von 2,3 häufig medizinisch begründet. Typische Kriterien für eine Faktorerhöhung bis zum 3,5-fachen Satz sind extreme Verwachsungen nach multiplen Voroperationen, ein stark instabiler Thorax oder das Vorliegen eines floriden, hochgradig infizierten Empyems. Auch eine signifikant verlängerte Operationszeit durch schwierige Präparationsverhältnisse an großen Gefäßen rechtfertigt den erhöhten Satz.

Die Begründung auf der Liquidation muss patientenindividuell und anschaulich formuliert sein. Pauschale Formulierungen wie erhöhter Zeitaufwand reichen meist nicht aus und werden von den Kostenträgern abgewiesen. Verwenden Sie stattdessen konkrete Angaben wie erhöhter Zeitaufwand durch präparatorisch äußerst schwierige Adhäsiolyse bei Zustand nach Tuberkulose.

Typische Ziffernkombinationen

Erlaubt und häufig sinnvoll ist die Kombination mit Ziffern für die präoperative Diagnostik oder postoperative Überwachung. So können intensivmedizinische Leistungen, spezielle Schmerztherapien oder radiologische Kontrollen am Operationstag separat berechnet werden. Auch die Ziffer 2950 (Thorakotomie als Zugangsweg) kann unter Beachtung der Kombinationsregeln eine Rolle spielen, sofern sie nicht als bloßer Zugangsschritt der Hauptleistung untergeht.

Nicht kombiniert werden dürfen hingegen alle operativen Einzelschritte, die bereits durch die Ziffer 2959 abgegolten sind. Dazu gehören neben der Muskelimplantation auch kleinere Gewebeentnahmen im selben Operationsgebiet, die der reinen Durchführung des Eingriffs dienen.

Ziffer 2959 in der neuen GOÄ

Ziffer 2959 (Korrekturthorakoplastik mit Entschwartung – gegebenenfalls einschließlich Muskelimplantation und Entnahme des Implantates –) verzweigt in der neuen GOÄ je nach Technik oder Indikation. Bisheriger 2,3-facher Satz: 683,72 €.

  • bei bis zu vier Rippen / inkomplett: 9307 „Inkomplette Thorakoplastik (bis zu vier Rippen), auch als Korrekturthorakoplastik, ggf. einschließlich Thoraxdrainage(n)" (632,09 €)
  • bei bis zu vier Rippen / inkomplett: 9330 „Offen chirurgisch inkomplette Dekortikation der Lunge, als selbständige Leistung, ggf. einschließlich -Thoraxdrainage(n) -Adhäsiolyse, je Seite" (655,60 €) — je Seite
  • bei mehr als vier Rippen / komplett: 9308 „Komplette Thorakoplastik (mehr als vier Rippen), auch als Korrekturthorakoplastik, ggf. einschließlich Thoraxdrainage(n)" (1.051,92 €)
  • bei mehr als vier Rippen / komplett: 9328 „Offen chirurgisch komplette Dekortikation der Lunge, ggf. einschließlich -Thoraxdrainage(n) -Adhäsiolyse, je Seite" (1.035,87 €) — je Seite

Die Bandbreite reicht von 632,09 € bis 1.051,92 € — die Dokumentation des konkreten Vorgehens entscheidet über die Ziffer.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2959

Zum Regelhöchstsatz (2,3-facher Faktor) beträgt das Honorar für die GOÄ-Ziffer 2959 genau 683,72 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 297,27 Euro, während der Höchsstufe (3,5-fach) mit 1040,44 Euro berechnet wird. Diese Beträge ergeben sich aus der Bewertung mit 5100 Punkten.
Die GOÄ-Ziffer 2959 umfasst die Korrekturthorakoplastik mit Entschwartung sowie gegebenenfalls die Muskelimplantation und die spätere Entnahme des Implantates. Diese Teilschritte dürfen daher nicht als eigenständige Leistungen separat berechnet werden. Sie sind mit der Hauptziffer abgegolten.
Neben der GOÄ-Ziffer 2959 dürfen die Leistungen nach den Ziffern 2953 bis 2957 sowie die Ziffer 3010 nicht am selben Tag abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse sind in den Abrechnungsbestimmungen der GOÄ explizit geregelt. Sie dienen der Vermeidung von Doppelabrechnungen für ähnliche thoraxchirurgische Eingriffe.
Eine Steigerung über den Regelsatz ist bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen, ausgeprägten Verwachsungen oder erheblichen Voroperationen begründet. Auch eine überdurchschnittliche OP-Dauer kann als Begründung herangezogen werden. Die individuellen Erschwernisse müssen in der Rechnung detailliert und nachvollziehbar dokumentiert werden.
Nein, die GOÄ-Ziffer 2959 ist spezifisch für die Korrekturthorakoplastik mit Entschwartung vorgesehen. Für eine primäre Thorakoplastik ohne Korrektur- oder Entschwartungscharakter sind andere Ziffern des Abschnitts L zu prüfen. Die Ziffer 2959 setzt das Vorliegen einer entsprechenden Indikation zur Korrektur voraus.
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