Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 2953 (Thorakoplastik): Erfahren Sie alles über korrekte Indikationen, Ausschlussziffern und die rechtssichere Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2953
GOÄ-Ziffer 2953: Thorakoplastik (3140 Punkte, Einfachsatz: 183,02 €, Regelhöchstsatz: 420,95 €, Höchstsatz: 640,57 €)
Die offizielle Leistungsbeschreibung umfasst die teilweise oder vollständige Entfernung einer oder mehrerer Rippen im Rahmen einer Thorakoplastik. Diese chirurgische Maßnahme dient der gezielten Verkleinerung oder dem Verschluss des Pleuraraums. Die Leistung ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter der Rubrik XII (Thoraxchirurgie) angesiedelt.
Eine wichtige Vorbemerkung der GOÄ regelt das Verhältnis zu intrathorakalen Eingriffen. Muss neben einer Operation an intrathorakalen Organen eine Thorakoplastik ausgeführt werden, ist diese neben der Organoperation berechnungsfähig. Dies stellt eine wesentliche Ausnahme von den allgemeinen Kombinationsbeschränkungen dar.
GOÄ 2953 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext
Die Durchführung einer Thorakoplastik nach Ziffer 2953 kommt in der modernen Thoraxchirurgie vor allem bei komplizierten pleuralen Prozessen zum Einsatz. Ein klassisches Indikationsgebiet ist das chronische Pleuraempyem, bei dem eine Obliteration des infizierten Raumes erzielt werden muss. Durch die Resektion von Rippensegmenten sinkt die Brustwand ein, was den verbliebenen Hohlraum effektiv verkleinert.
Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Deckung ausgedehnter Defekte der Brustwand nach Trauma oder Tumorresektionen. Hierbei ermöglicht die Teilresektion von Rippen eine Mobilisation des Gewebes zur plastischen Rekonstruktion. Die Ziffer ist somit eng mit rekonstruktiven und infektionssanierenden Konzepten in der Thoraxchirurgie verknüpft.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2953
Fallbeispiel 1: Sanierung eines chronischen Pleuraempyems
Ein Patient stellt sich mit einem persistierenden, fistelnden Pleuraempyem vor. Zur Sanierung des Infektherdes und zur Obliteration der Resthöhle erfolgt die Resektion von Segmenten der 4. und 5. Rippe. Die Kollapstherapie der Empyemhöhle wird erfolgreich durchgeführt. Neben den allgemeinen chirurgischen Grundleistungen wird die GOÄ 2953 mit dem Regelsatz abgerechnet.
Fallbeispiel 2: Defektdeckung nach Tumorresektion an der Brustwand
Nach der Exzision eines malignen Tumors der Brustwand verbleibt ein großer Gewebedefekt. Zur Mobilisation des lokalen Gewebes und zur spannungsfreien Deckung wird eine Teilresektion benachbarter Rippen erforderlich. Diese plastische Thorakoplastik wird über die Ziffer 2953 abgerechnet. Die Tumorresektion selbst wird als eigenständige Hauptleistung daneben gestellt.
Fallbeispiel 3: Kombination mit einer intrathorakalen Organoperation
Bei einer komplexen Lobektomie aufgrund eines Bronchialkarzinoms zeigt sich intraoperativ die Notwendigkeit einer zusätzlichen Thorakoplastik zur Reduktion des Pleuraraums. Da es sich um eine Operation an intrathorakalen Organen handelt, erlaubt die GOÄ die Nebeneinanderberechnung. Die Ziffer 2953 wird zusätzlich zur Ziffer für die Lobektomie (z. B. GOÄ 2960) in Ansatz gebracht.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2953: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Missachtung der expliziten Ausschlussziffern. Die GOÄ 2953 darf nicht neben den Ziffern 2954 (ausgedehnte Thorakoplastik), 2955 (Rest-Thorakoplastik) oder 2959 (Pleurektomie) berechnet werden. Auch die Nebeneinanderberechnung mit der Ziffer 3010 (Rippenresektion) im selben Operationsgebiet ist unzulässig.
Achtung: Private Krankenversicherungen prüfen genau, ob eine Rippenresektion lediglich als Zugangsweg für einen anderen Eingriff diente. In solchen Fällen ist die separate Abrechnung der Ziffer 2953 oder 3010 nicht statthaft, da der Zugang mit der Hauptleistung abgegolten ist.
Zudem fordern Prüfstellen bei der Kombination mit Organoperationen einen klaren Nachweis der selbstständigen medizinischen Notwendigkeit der Thorakoplastik. Die bloße Erwähnung im OP-Bericht ohne funktionelle Begründung führt häufig zu Honorarkürzungen.
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Dokumentation der GOÄ 2953: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wirksamste Mittel gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen die Anzahl und Lokalisation der resekzierten Rippen exakt angegeben werden. Auch die chirurgische Zielsetzung, wie beispielsweise die Volumenreduktion oder die Defektdeckung, muss klar formuliert sein.
Dokumentationsbeispiel: "Chronisches Pleuraempyem links. Posterolaterale Thorakotomie. Zur Obliteration der infizierten Resthöhle erfolgt die Teilresektion der 5. und 6. Rippe links (Thorakoplastik nach GOÄ 2953). Vollständige Mobilisation der Brustwand zur Kollapstherapie. Einlegen einer Thoraxdrainage, schichtweiser Wundverschluss."
Bei Kombinationseingriffen ist im Bericht explizit darzustellen, warum die Thorakoplastik eine eigenständige therapeutische Maßnahme darstellt und nicht lediglich den Zugangsweg für die Organoperation bildete.
GOÄ 2953: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Ein Überschreiten des Schwellenwertes von 2,3 bis zum Höchstsatz von 3,5 ist bei der GOÄ 2953 gut begründbar. Typische Erschwernisse sind ausgeprägte pleurale Verwachsungen nach Voroperationen oder chronischen Entzündungen. Auch ein stark erhöhtes Blutungsrisiko oder anatomische Besonderheiten rechtfertigen eine Faktorsteigerung.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die Thorakoplastik mit Leistungen der Thorakotomie (z. B. GOÄ 2950) oder mit Resektionen an der Lunge kombiniert. Die Kombination mit der Ziffer 2960 (Lobektomie) ist unter Beachtung der Dokumentationsregeln zulässig. Auch Anästhesieleistungen und postoperative Überwachungsziffern gehören zum typischen Abrechnungsspektrum.
Tipp: Achten Sie bei der Kombination mit intrathorakalen Eingriffen darauf, die Ausnahmeregelung der GOÄ-Vorbemerkung aktiv zu nutzen und im Abrechnungsformular kurz auf die Organoperation zu verweisen.
Ziffer 2953 in der neuen GOÄ
Ziffer 2953 (Thorakoplastik) verzweigt in der neuen GOÄ je nach Technik oder Indikation. Bisheriger 2,3-facher Satz: 420,95 €.
- bei bis zu vier Rippen / inkomplett: 9307 „Inkomplette Thorakoplastik (bis zu vier Rippen), auch als Korrekturthorakoplastik, ggf. einschließlich Thoraxdrainage(n)" (632,09 €)
- bei mehr als vier Rippen / komplett: 9308 „Komplette Thorakoplastik (mehr als vier Rippen), auch als Korrekturthorakoplastik, ggf. einschließlich Thoraxdrainage(n)" (1.051,92 €)
Die Bandbreite reicht von 632,09 € bis 1.051,92 € — die Dokumentation des konkreten Vorgehens entscheidet über die Ziffer.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2953
Was hat nicht gestimmt?