GOÄ 2957: Brustwandteilresektion korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2957
Brustwandteilresektion mit plastischer Deckung
Punktzahl 3000  
Einfachsatz 174,86 € 1,0x
Regelhöchstsatz 402,18 € 2,3x
Höchstsatz 612,01 € 3,5x

Die Abrechnung der Brustwandteilresektion nach GOÄ 2957 wirft oft Fragen zur plastischen Deckung auf. Erfahren Sie, wie Sie Fallstricke sicher vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2957

GOÄ-Ziffer 2957: Brustwandteilresektion mit plastischer Deckung (3000 Punkte, Einfachsatz: 174,86 €, Regelhöchstsatz: 402,18 €, Höchstsatz: 612,01 €).

Die Leistungsbeschreibung definiert die Brustwandteilresektion in Kombination mit einer plastischen Deckung. Diese Deckung erfolgt laut den offiziellen Bestimmungen mittels einer lokalen Verschiebeplastik oder einer Deckung mit Spalthaut. Die Entnahme des entsprechenden Transplantats ist in der Ziffer jedoch nicht enthalten und darf gesondert in Rechnung gestellt werden.

Die Ziffer beschreibt einen komplexen thoraxchirurgischen Eingriff, der über die bloße Resektion von Gewebe hinausgeht. Der Fokus liegt auf der Defektrekonstruktion zur Wiederherstellung der Integrität der Thoraxwand. Die Ziffer ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter den thoraxchirurgischen Leistungen angesiedelt.

GOÄ 2957 in der Praxis: Indikationen und chirurgische Rekonstruktion

In der klinischen Praxis kommt die GOÄ 2957 vor allem bei onkologischen Resektionen zum Einsatz, wenn maligne Tumoren der Brustwand weiträumig entfernt werden müssen. Auch tiefgreifende Gewebsnekrosen, beispielsweise nach einer intensiven Strahlentherapie, erfordern häufig dieses chirurgische Vorgehen. Ein weiteres Einsatzgebiet sind chronische, therapieresistente Infektionen der Thoraxwand wie die Osteomyelitis der Rippen.

Die Abgrenzung zur Ziffer 2956 ist von zentraler Bedeutung für die korrekte Abrechnung. Während die Ziffer 2956 die reine Teilresektion ohne plastischen Verschluss beschreibt, fordert die GOÄ 2957 zwingend eine plastische Deckung. Ohne diese rekonstruktive Komponente ist der Ansatz der höher bewerteten Ziffer 2957 nicht gerechtfertigt.

Achtung: Die lokale Verschiebeplastik oder Spalthautdeckung ist integraler Bestandteil der GOÄ 2957. Eine zusätzliche Abrechnung von plastischen Rekonstruktionen aus anderen Abschnitten der GOÄ ist für diese spezifischen Deckungsarten ausgeschlossen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2957

Fallbeispiel 1: Resektion eines malignen Brustwandtumors

Bei einem Patienten liegt ein malignes Sarkom der anterolateralen Brustwand vor. Es erfolgt die weite Exzision des Tumors unter Mitnahme von Anteilen zweier Rippen. Der entstandene Defekt wird im selben Eingriff durch eine lokale Verschiebeplastik gedeckt. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 2957 zum Regelsatz.

Fallbeispiel 2: Sanierung einer infizierten Osteoradionekrose

Nach einer Mammakarzinom-Bestrahlung entwickelt sich eine ulzerierende Osteoradionekrose der Thoraxwand. Der Chirurg reseziert das nekrotische Knochen- und Weichteilgewebe und führt eine Deckung mittels Spalthauttransplantat durch. Neben der GOÄ 2957 wird die Entnahme des Spalthauttransplantats gesondert in Rechnung gestellt.

Fallbeispiel 3: Chronische Rippen-Osteomyelitis

Aufgrund einer chronischen Osteomyelitis nach einer vorangegangenen Thorakotomie müssen infizierte Rippenanteile reseziert werden. Die plastische Deckung erfolgt durch Mobilisation des umgebenden Gewebes als Verschiebeplastik. Der Eingriff wird mit der Ziffer 2957 liquidiert, da die plastische Rekonstruktion den entscheidenden Unterschied zur Ziffer 2956 darstellt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2957: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung ist die unzulässige Kombination mit anderen thoraxchirurgischen Leistungen. Die Ziffern 2950 bis 2952 (Thorakotomien) sowie die Ziffern 2959 und 2960 (Sternumresektionen) sind laut Ausschlussliste nicht neben der GOÄ 2957 berechenbar. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Kombinationen sehr genau und streichen fehlerhafte Liquidationen konsequent.

Zudem wird oft fälschlicherweise versucht, die lokale Verschiebeplastik über separate Ziffern des Abschnitts C (z. B. GOÄ 3280) zusätzlich abzurechnen. Da die lokale Plastik jedoch explizit im Leistungstext der GOÄ 2957 genannt wird, ist diese Doppelabrechnung unzulässig. Lediglich die Entnahme von Spalthaut oder anderen freien Transplantaten darf separat kodiert werden.

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Dokumentation der GOÄ 2957: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen die Indikation, die genaue Lokalisation und die Ausdehnung des resezierten Brustwandareals detailliert beschrieben werden. Auch die beteiligten anatomischen Strukturen wie Rippen, Muskeln oder Pleuraanteile sind exakt zu benennen.

Besonderes Augenmerk muss auf die Beschreibung der plastischen Deckung gelegt werden. Der Operateur sollte genau dokumentieren, wie die Verschiebeplastik mobilisiert oder wie das Spalthauttransplantat aufgebracht wurde. Falls eine separate Entnahme stattgefunden hat, muss auch diese mit Ortsangabe und Technik im Bericht dokumentiert sein.

Dokumentation: Nach radikaler Resektion des Weichteiltumors unter Einschluss der 5. Rippe verbleibt ein Defekt von 6x8 cm. Plastische Deckung des Defekts durch Mobilisation und Einschwenken einer lokalen Verschiebeplastik aus dem kranialen Wundrand. Spannungsfreie Readaption der Wundränder.

GOÄ 2957: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Anwendung eines erhöhten Steigerungssatzes (bis zum 3,5-fachen Satz) erfordert eine detaillierte medizinische Begründung auf der Rechnung. Typische Gründe für eine Faktorerhöhung bei der GOÄ 2957 sind ein extrem großer Gewebedefekt oder stark vernarbtes Gewebe nach Vorbestrahlungen. Auch eine erhöhte Blutungsneigung oder die unmittelbare Nähe zu großen thorakalen Gefäßen können den Eingriff erheblich erschweren und eine Steigerung rechtfertigen.

Typische Ziffernkombinationen

Erlaubt und sinnvoll ist die Kombination mit Ziffern für die Transplantatgewinnung, sofern ein freies Transplantat verwendet wurde. Auch Anästhesieleistungen und postoperative Überwachungsziffern können in der Regel problemlos kombiniert werden. Nicht kombiniert werden darf die GOÄ 2957 hingegen mit der Ziffer 3010 (Pleurektomie), da diese als Bestandteil des größeren Eingriffs gewertet wird.

Tipp: Nutzen Sie bei der Abrechnung von freien Transplantaten zur Deckung immer die entsprechende Entnahmeziffer und begründen Sie die getrennte Durchführung im OP-Bericht, um Rückfragen der Kostenträger zu vermeiden.

Ziffer 2957 in der neuen GOÄ

Die neue GOÄ überführt Ziffer 2957 in die neue Nummer 9313 — „Resektion eines schichtübergreifenden Prozesses der Brustwand, einschließlich Resektion einer Rippe" — mit festem Satz von 655,60 € (bisheriger 2,3-facher Satz: 402,18 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2957

Die GOÄ-Ziffer 2957 umfasst die Teilresektion der Brustwand sowie die plastische Deckung mittels lokaler Verschiebeplastik oder Spalthaut. Eine zusätzliche Abrechnung dieser spezifischen Deckungsverfahren ist daher nicht zulässig.
Ja, die Entnahme des Spalthauttransplantats ist laut den Bestimmungen der GOÄ gesondert berechnungsfähig. Hierfür kann beispielsweise die entsprechende Ziffer für die Hautentnahme herangezogen werden.
Neben der GOÄ 2957 dürfen die Ziffern 2950 bis 2952, 2956, 2959, 2960 sowie 3010 nicht abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse betreffen vor allem andere thoraxchirurgische Eingriffe am selben Operationsgebiet.
Ein erhöhter Steigerungssatz bis zum 3,5-fachen Satz ist bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen oder ausgedehnten Defekten gerechtfertigt. Auch vorangegangene Bestrahlungen mit starker Gewebeveränderung begründen eine Steigerung.
Die GOÄ 2956 beschreibt die reine Brustwandteilresektion ohne plastische Deckung. Sobald eine lokale Verschiebeplastik oder eine Spalthautdeckung zur Defektdeckung erforderlich ist, kommt die höher bewertete GOÄ 2957 zur Anwendung.
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