GOÄ 2956: Brustwandteilresektion korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 2956
Brustwandteilresektion
Punktzahl 2100  
Einfachsatz 122,40 € 1,0x
Regelhöchstsatz 281,52 € 2,3x
Höchstsatz 428,40 € 3,5x

Die Abrechnung der Brustwandteilresektion nach GOÄ 2956 erfordert Präzision. Erfahren Sie alles über Fallbeispiele, Ausschlüsse und Steigerungsfaktoren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2956

Brustwandteilresektion
Punktzahl: 2100
Einfachsatz: 122,40 €

Die Ziffer 2956 beschreibt die operative Teilresektion der Brustwand. Diese Leistung umfasst den chirurgischen Eingriff zur teilweisen Entfernung von knöchernen, knorpeligen oder weichteiligen Strukturen des Brustkorbs. Häufig ist dieser Schritt bei onkologischen oder infektiösen Prozessen medizinisch indiziert.

Wichtig für die korrekte Auslegung ist, dass die Brustbeinresektion explizit nicht Teil dieser Ziffer ist. Die anatomischen Grenzen müssen bei der chirurgischen Dokumentation daher exakt beachtet werden.

GOÄ 2956 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag

Im klinischen Alltag findet die GOÄ 2956 vor allem in der Thoraxchirurgie und der onkologischen Chirurgie Anwendung. Typische Indikationen sind maligne Tumoren der Rippen oder des Weichgewebes, die eine radikale Sanierung erfordern. Auch tiefe, chronische Infektionen wie eine Rippen-Osteomyelitis machen den Eingriff oft unumgänglich.

Die Abgrenzung zu einfacheren Weichteileingriffen ist essenziell. Eine reine Exzision von oberflächlichem Gewebe rechtfertigt die Abrechnung dieser hochwertigen Ziffer nicht. Es muss sich um eine echte, die Brustwandstabilität beeinflussende Teilresektion handeln.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2956

Fallbeispiel 1: Resektion eines malignen Rippentumors

Ein Patient stellt sich mit einem fortgeschrittenen Chondrosarkom der fünften Rippe vor. Der Operateur führt eine En-bloc-Resektion des betroffenen Rippensegments inklusive der angrenzenden Interkostalmuskulatur durch. Da es sich um eine klassische Teilentfernung der knöchernen Brustwand handelt, ist die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2956 vollumfänglich begründet.

Fallbeispiel 2: Chronische Osteomyelitis nach Thorakotomie

Nach einer vorangegangenen Herzoperation entwickelt ein Patient eine tiefe, chronische Infektion der Thoraxwand. Zur Sanierung des Infektherdes müssen infizierte Anteile zweier Rippen operativ entfernt werden. Diese Sanierung der infektiösen Brustwanddestruktion wird korrekt über die Ziffer 2956 abgerechnet.

Fallbeispiel 3: Exzision einer solitären Brustwandmetastase

Bei einer Patientin mit bekanntem Mammakarzinom zeigt sich eine solitäre, in die Brustwand infiltrierende Metastase. Der Befund wird unter Mitnahme von Anteilen der betroffenen Rippe im Gesunden exzidiert. Auch dieser komplexe onkologische Eingriff erfüllt die Kriterien der Brustwandteilresektion nach GOÄ 2956.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2956: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Ziffern, die einem Abrechnungsausschluss unterliegen. Insbesondere die Kombination mit der Ziffer 2957 für die Brustbeinresektion wird von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig beanstandet. Beide Leistungen schließen sich am selben Operationstag gegenseitig aus.

Achtung: Die Ziffer 2956 darf zudem nicht neben den Ziffern 2950 bis 2952 (Thorakotomie-Leistungen), 2959 (Thorakoplastik) sowie 3010 (Mediastinaltumor-Exstirpation) angesetzt werden. Prüfen Sie die OP-Berichte vor der Rechnungsstellung genau auf diese Ausschlusskonstellationen.

Ein weiterer Streitpunkt ist die fehlerhafte Deklaration von reinen Weichteilexzisionen als Brustwandteilresektion. Wenn keine knöchernen Strukturen oder tiefen Muskelbänke betroffen sind, fordern Prüfer oft die Herabstufung auf allgemeinere Exzisionsziffern.

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Dokumentation der GOÄ 2956: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die anatomische Lokalisation, die Ausdehnung des Resektats sowie die betroffenen Gewebeschichten exakt beschreiben. Nur so lässt sich die medizinische Notwendigkeit der aufwendigen Resektion zweifelsfrei nachweisen.

Dokumentation: Teilresektion der anterolateralen Brustwand rechts im Bereich der 4. und 5. Rippe bei V.a. Sarkom. En-bloc-Resektion eines 8x6 cm großen Segments inklusive Rippenanteilen und Interkostalmuskulatur. Präparat zur Histologie versandt.

Zusätzlich sollte die Rekonstruktion des Defekts, falls diese in derselben Sitzung erfolgt, detailliert dokumentiert werden. Dies liefert wichtige Argumente für eine eventuelle Faktorerhöhung bei der Abrechnung.

GOÄ 2956: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen oder unvorhergesehenen Komplikationen kann der Schwellenwert von 2,3 überschritten werden. Typische Begründungen für eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz sind ausgeprägte Verwachsungen nach Voroperationen, ein stark erhöhter Blutverlust oder eine extreme Adipositas des Patienten, die den operativen Zugang erheblich erschwert.

Tipp: Formulieren Sie die Begründung für die Schwellenwertüberschreitung immer patientenindividuell und vermeiden Sie standardisierte Floskeln, um die Akzeptanz bei den Kostenträgern zu erhöhen.

Typische Ziffernkombinationen

Erlaubt und sinnvoll ist die Kombination mit Anästhesieleistungen sowie postoperativen Überwachungsziffern. Auch die histologische Aufarbeitung des entnommenen Gewebes kann separat berechnet werden. Achten Sie jedoch darauf, dass begleitende plastische Rekonstruktionen der Brustwand nicht mit den gesperrten Ausschlussziffern kollidieren.

Ziffer 2956 in der neuen GOÄ

Die neue GOÄ überführt Ziffer 2956 in die neue Nummer 9313 — „Resektion eines schichtübergreifenden Prozesses der Brustwand, einschließlich Resektion einer Rippe" — mit festem Satz von 655,60 € (bisheriger 2,3-facher Satz: 281,52 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2956

Der Einfachsatz der GOÄ 2956 beträgt 122,40 € bei einer Bewertung von 2100 Punkten. Bei der Abrechnung mit dem Regelhöchstsatz (2,3-fach) belaufen sich die Kosten auf 281,52 €, während der Höchstsatz (3,5-fach) bei 428,40 € liegt.
Die GOÄ 2956 darf nicht neben den Ziffern 2950 bis 2952, 2957, 2959, 2960 sowie 3010 berechnet werden. Insbesondere die Kombination mit einer Brustbeinresektion (2957) ist explizit ausgeschlossen.
Nein, die Brustbeinresektion ist nicht Bestandteil der Brustwandteilresektion nach GOÄ 2956. Beide Leistungen schließen sich jedoch bei der gemeinsamen Abrechnung in derselben Sitzung gegenseitig aus.
Ein erhöhter Steigerungsfaktor bis zum 3,5-fachen Satz ist bei überdurchschnittlicher Schwierigkeit oder Zeitaufwand gerechtfertigt. Typische Gründe sind ausgeprägte Verwachsungen, starker Blutverlust oder eine schwierige anatomische Präparation bei adipösen Patienten.
Die Dokumentation muss die genaue Lokalisation, die Größe des resezierte Segments sowie die beteiligten Gewebeschichten wie Rippen oder Muskeln detailliert beschreiben. Auch die medizinische Notwendigkeit und der OP-Verlauf müssen lückenlos im Operationsbericht festgehalten sein.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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