Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2951 birgt durch Ausschlüsse und Begründungsanforderungen Fallstricke. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie Honorarverluste vermeiden.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2951
Resektion mehrerer benachbarter Rippen, als selbständige Leistung
Die GOÄ-Ziffer 2951 beschreibt die operative Teil- oder Totalresektion von mindestens zwei nebeneinanderliegenden Rippen auf derselben Thoraxseite. Diese Leistung ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie), Unterabschnitt XII (Thoraxchirurgie) der Gebührenordnung für Ärzte verortet. Sie stellt eine eigenständige chirurgische Intervention dar, die nicht Teil einer umfassenderen thorakalen Operation sein darf.
Die medizinische Maßnahme umfasst den operativen Zugang, die Darstellung der betroffenen Rippen, die vorsichtige Ablösung des Periosts sowie die eigentliche Rippendurchtrennung und -entfernung. Auch die anschließende Wundversorgung und die primäre Blutstillung sind mit dieser Gebühr abgegolten. Die Leistung setzt voraus, dass die Resektionen als Hauptziel des Eingriffs durchgeführt werden.
GOÄ 2951 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz
Die Abrechnung der GOÄ 2951 setzt eine klare medizinische Indikation voraus, bei der die Entfernung mehrerer Rippen im Vordergrund steht. Typische klinische Szenarien umfassen die Sanierung von chronischen Osteomyelitiden der Rippen oder die Resektion von primären oder sekundären Brustwandtumoren. Auch im Rahmen von komplexen Rekonstruktionen nach schweren Traumata kann diese Ziffer zum Einsatz kommen.
Wichtig ist die Abgrenzung zur GOÄ-Ziffer 2950, welche lediglich die Resektion einer einzelnen Rippe beschreibt. Sobald zwei oder mehr benachbarte Rippen derselben Thoraxseite in einer Sitzung reseziert werden, ist ausschließlich die Ziffer 2951 anzusetzen. Eine additive Abrechnung von Ziffer 2950 für die erste und Ziffer 2951 für die weiteren Rippen ist nicht zulässig.
Tipp: Achten Sie darauf, dass bei der Resektion von Rippen auf beiden Thoraxseiten (bilateral) die Ziffer 2951 für die zweite Seite separat mit entsprechender Begründung und Kennzeichnung (z. B. "rechts/links") aufgeführt werden kann.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2951
Fallbeispiel 1: Resektion bei malignem Brustwandtumor
Ein Patient stellt sich mit einem lokal fortgeschrittenen Sarkom der rechtsseitigen Brustwand vor. Zur Erreichung tumorfreier Ränder erfolgt die operative Resektion des Tumors unter Mitnahme der dritten und vierten Rippe rechts als selbständige Leistung. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2951 zum Regelsatz (2,3-fach).
Fallbeispiel 2: Chronische Osteomyelitis nach Thorakotomie
Bei einem Patienten liegt eine persistierende, chronische Osteomyelitis der fünften und sechsten Rippe links nach einer vorangegangenen Herzoperation vor. Es erfolgt die chirurgische Sanierung durch vollständige Resektion der infizierten Rippenabschnitte. Abgerechnet wird die Ziffer 2951 unter Angabe der entsprechenden ICD-10-Diagnose.
Fallbeispiel 3: Komplexe Thoraxwanddeformität
Im Rahmen der operativen Korrektur einer ausgeprägten, asymmetrischen Thoraxwanddeformität müssen drei benachbarte Rippensegmente reseziert werden. Da es sich um eine aufwendige anatomische Rekonstruktion handelt, wird die GOÄ 2951 mit erhöhtem Steigerungsfaktor (z. B. 3,5-fach) liquidiert, begründet durch die schwierigen anatomischen Verhältnisse.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2951: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Ziffer 2951 mit anderen thoraxchirurgischen Leistungen. Die GOÄ schließt die gemeinsame Abrechnung mit den Ziffern 2950 (Resektion einer Rippe), 2952 (Thorakoplastik), 2956 (Pleurektomie) und 2957 (Dekortikation der Lunge) explizit aus. Diese Ausschlüsse dienen der Vermeidung einer Doppelvertretung von Teilleistungen.
Zudem rügen private Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig die Abrechnung der Ziffer 2951, wenn die Rippenresektion lediglich als operativer Zugangsweg (z. B. im Rahmen einer Thorakotomie) diente. In solchen Fällen ist die Resektion keine selbständige Leistung, sondern integraler Bestandteil des Haupteingriffs und somit mit der Hauptziffer abgegolten.
Achtung: Die Ziffer 2951 darf nur dann liquidiert werden, wenn die Rippenresektion das primäre therapeutische Ziel des Eingriffs darstellt und nicht bloß der Darstellung tiefer gelegener Organe dient.
Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Dokumentation der GOÄ 2951: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation im Operationsbericht ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. Der Operateur muss die medizinische Notwendigkeit der Resektion jeder einzelnen Rippe detailliert darlegen. Aus dem Bericht muss unmissverständlich hervorgehen, dass es sich um benachbarte Rippen derselben Thoraxseite handelt.
Zusätzlich sollten die genaue Lokalisation (z. B. "3. und 4. Rippe links anterior") sowie die histopathologische Relevanz dokumentiert werden. Die Dokumentation sollte zudem explizit erwähnen, dass die Resektion als selbständige therapeutische Maßnahme und nicht als Zugangsweg erfolgte.
Dokumentation: "Nach sterilem Abdecken und Schnittführung Darstellung der 4. und 5. Rippe rechts. Es zeigt sich eine osteolytische Zerstörung beider Rippen. Vollständige Resektion der betroffenen Rippensegmente im gesunden Gewebe als selbständige Leistung zur Infektsanierung. Keine Eröffnung der Pleurahöhle."
GOÄ 2951: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Steigerungssatzes über den Schwellenwert von 2,3 hinaus bis zum 3,5-fachen Satz muss patientenindividuell begründet werden. Typische Begründungen für eine Faktorsteigerung bei der GOÄ 2951 sind erhebliche Vernarbungen nach Voroperationen, eine ausgeprägte Adipositas permagna oder ein extrem hoher Zeitaufwand durch die Nähe zu großen Gefäßen.
Typische Ziffernkombinationen
Erlaubt und häufig sinnvoll ist die Kombination mit Anästhesieleistungen sowie postoperativen Überwachungsziffern. Bei mikrochirurgischer Präparation zur Schonung des Interkostalnervs kann zudem der Zuschlag nach Nr. 444 (Anwendung eines Operationsmikroskops) hinzugenommen werden. Dieser Zuschlag ist mit 100 Punkten bewertet und einfach anzusetzen.
Ziffer 2951 in der neuen GOÄ
Ziffer 2951 (Resektion mehrerer benachbarter Rippen, als selbständige Leistung) hat im Entwurf der neuen GOÄ keine eigenständige Nachfolgeziffer erhalten. Heute liegt der 2,3-fache Satz bei 148,81 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2951
Was hat nicht gestimmt?