GOÄ 3216: Analatresie-OP korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 3216
Operation eines kongenitalen tiefreichenden Mastdarmverschlusses vom Damm aus oder der Analatresie
Punktzahl 1200  
Einfachsatz 69,94 € 1,0x
Regelhöchstsatz 160,86 € 2,3x
Höchstsatz 244,79 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3216 bei kongenitalem Mastdarmverschluss. Erfahren Sie alles über Fallbeispiele, Steigerungsfaktoren und Ausschlüsse.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3216

Operation eines kongenitalen tiefreichenden Mastdarmverschlusses vom Damm aus oder der Analatresie

Die GOÄ-Ziffer 3216 beschreibt eine hochspezialisierte chirurgische Leistung aus dem Bereich der Kinderchirurgie. Sie umfasst die operative Korrektur einer angeborenen Fehlbildung, bei der das Rektum nicht regelrecht nach außen mündet. Der Eingriff erfolgt primär über einen perinealen Zugangsweg (vom Damm aus).

Im Leistungsumfang enthalten sind die Mobilisation des blind endenden Mastdarms, die plastische Rekonstruktion des Analkanals sowie die Adaptation des Schließmuskelapparates. Eine eventuell notwendige Trennung von Fistelverbindungen zum Urogenitaltrakt ist jedoch nicht in dieser Ziffer enthalten und muss gesondert bewertet werden.

GOÄ 3216 in der Praxis: Indikationen und operative Herausforderungen

Die Indikation zur Abrechnung der GOÄ 3216 ist streng an das Vorliegen einer tiefen Analatresie oder eines tiefen Mastdarmverschlusses gebunden. Diese Fehlbildungen werden meist unmittelbar nach der Geburt diagnostiziert und erfordern eine zeitnahe operative Versorgung. Der perineale Zugang ist charakteristisch für die sogenannte "Low-Type"-Atresie.

Im Gegensatz dazu erfordern intermediäre oder hohe Formen oft einen kombinierten abdominalen oder sakralen Zugang. Die Abgrenzung der Ziffer 3216 zu aufwendigeren Operationsverfahren ist daher für eine rechtssichere Abrechnung von zentraler Bedeutung. Nur wenn der Eingriff ausschließlich vom Damm aus durchgeführt wird, ist diese Ziffer korrekt.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3216

Fallbeispiel 1: Primäre Rekonstruktion bei tiefer Analatresie

Ein neugeborenes Kind stellt sich mit einer tiefen Analatresie ohne sichtbare Fistel vor. Es erfolgt die perineale Freilegung, die Mobilisation des Rektumpols und die anschließende Durchzugs-Anoplastik unter Schonung des Sphinkters. Die Abrechnung erfolgt regulär mit der GOÄ-Ziffer 3216 zum 2,3-fachen Gebührensatz.

Fallbeispiel 2: Analatresie mit urogenitaler Fistel

Bei einem männlichen Neugeborenen liegt eine tiefe Analatresie mit einer feinen perinealen Fistel vor. Neben der eigentlichen Rekonstruktion des Analkanals muss die Fistel operativ abgelöst und verschlossen werden. In diesem Fall wird die GOÄ 3216 berechnet, ergänzt durch die Ziffer 1123 a (analog) für die Fistelspaltung.

Fallbeispiel 3: Erschwerte Operation bei extremem Untergewicht

Die Operation einer Analatresie wird bei einem frühgeborenen Säugling mit einem Geburtsgewicht von unter 1.500 Gramm durchgeführt. Aufgrund der extremen Fragilität des Gewebes und der mikrochirurgischen Präzisionsarbeit verzögert sich der Eingriff erheblich. Hier ist die Abrechnung der GOÄ 3216 mit dem 3,5-fachen Höchstsatz und entsprechender Begründung gerechtfertigt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3216: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Ziffern, die sich gegenseitig ausschließen. Die GOÄ-Ziffer 3216 darf unter keinen Umständen gemeinsam mit den Ziffern 3215, 3217 oder 3218 abgerechnet werden. Diese Ziffern decken alternative oder erweiterte operative Zugangswege ab.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die analoge Abrechnung von Begleitleistungen, wenn diese nicht ausreichend im OP-Bericht dokumentiert sind. Die selbstständige Leistung der Fistelablösung muss klar als getrennter Arbeitsschritt erkennbar sein, um Kürzungen erfolgreich abzuwehren.

Achtung: Die gleichzeitige Abrechnung der Ziffern 3215 und 3216 ist ausgeschlossen. Wählen Sie die Ziffer streng nach dem primär gewählten operativen Zugangsweg.

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Dokumentation der GOÄ 3216: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Werkzeug zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der OP-Bericht muss die anatomischen Gegebenheiten, den gewählten perinealen Zugang und die Mobilisation des Rektumpols detailliert beschreiben. Auch die Darstellung und Schonung des Sphinkterapparates sollte explizit erwähnt werden.

Falls eine Fistel saniert wurde, muss deren Verlauf, die Präparation und der dichte Verschluss separat dokumentiert werden. Dies sichert die Abrechnung der Analogziffer ab und beugt Rückfragen der Kostenträger effektiv vor.

Tipp: Dokumentieren Sie die Trennung einer urogenitalen Fistel detailliert als eigenständigen Operationsschritt, um die analoge Abrechnung nach Nr. 1123 a lückenlos zu begründen.

Dokumentation: Perinealer Zugang bei tiefer Analatresie. Präparation des Rektumpols, Schonung des Sphinkterkomplexes. Mobilisation und spannungsfreie Anoplastik. Vollständige Blutstillung und schichtweiser Wundverschluss.

GOÄ 3216: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Steigerungsfaktors über den Schwellenwert von 2,3 hinaus erfordert eine patientenindividuelle Begründung. Typische Gründe bei der GOÄ 3216 sind eine extreme Frühgeburtlichkeit, ausgeprägte anatomische Varianten oder erhebliche Verwachsungen im Operationsgebiet. Auch eine überdurchschnittliche Operationsdauer kann als Begründung herangezogen werden.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der Hauptleistung nach GOÄ 3216 können begleitende Maßnahmen wie die postoperative Überwachung oder spezielle Wundversorgungen anfallen. Besonders wichtig ist die Kombination mit der Ziffer 1123 a (analog) für die Fistelversorgung. Achten Sie darauf, dass alle kombinierten Ziffern die Vorgaben der GOÄ bezüglich der Eigenständigkeit von Leistungen erfüllen.

Ziffer 3216 in der neuen GOÄ

Je nach klinischer Konstellation ordnet die neue GOÄ die alte Ziffer 3216 (Operation eines kongenitalen tiefreichenden Mastdarmverschlusses vom Damm aus oder der Analatresie) verschiedenen Nachfolgepositionen zu (bisher 2,3-facher Satz: 160,86 €):

  • 10716 „Komplette Operation der Anal- und/oder Rektumatresie einschließlich …" (974,82 €) — bei komplette Anal oder Rektumatresie mit Kolondurchzugsoperation
  • 10717 „Primäre Operation eines kongenitalen tiefreichenden Mastdarmverschlusses vom Damm aus …" (591,84 €) — bei kongenitaler tiefreichender Mastdarmverschluss oder Analatresie mit notfallmäßiger Ableitung

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3216

Die GOÄ-Ziffer 3216 bewertet die operative Korrektur eines angeborenen, tiefen Mastdarmverschlusses oder einer Analatresie vom Damm aus. Diese Leistung ist mit 1200 Punkten hinterlegt.
Neben der Ziffer 3216 dürfen die GOÄ-Ziffern 3215, 3217 und 3218 am selben Behandlungstag nicht abgerechnet werden. Dies verhindert eine Doppelberechnung verschiedener operativer Zugangswege für dieselbe Fehlbildung.
Ja, eine medizinisch notwendige Fistelablösung zum Urogenitaltrakt ist gesondert berechenbar. Dies erfolgt in der Regel analog nach der GOÄ-Ziffer 1123 a.
Ein erhöhter Steigerungsfaktor bis 3,5-fach ist bei besonderen Erschwernissen wie extremer Frühgeburtlichkeit oder komplexen anatomischen Verhältnissen zulässig. Die Begründung muss detailliert im OP-Bericht dokumentiert werden.
Im 2,3-fachen Regelhöchstsatz beträgt das Honorar für die GOÄ-Ziffer 3216 genau 160,86 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 69,94.
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