Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3218: Erfahren Sie alles über Indikationen, typische Fallbeispiele, Steigerungsfaktoren und rechtssichere Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3218
GOÄ 3218: Radikaloperation eines tiefreichenden Mastdarmverschlusses mit Eröffnung der Bauchhöhle
Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 3218 umfasst die chirurgische Radikaloperation bei einem tiefsitzenden Verschluss des Mastdarms (Rektum). Voraussetzung für die Abrechnung dieser Ziffer ist die operative Eröffnung der Bauchhöhle (Laparotomie), um den pathologischen Prozess adäquat zu sanieren.
Im Leistungsumfang enthalten sind der abdominale Zugang, die Mobilisation des betroffenen Darmabschnitts sowie die radikale Resektion des stenosierenden oder verschließenden Prozesses. Auch die anschließende Rekonstruktion der Darmkontinuität oder die Anlage eines Anus praeter sind typische Bestandteile dieses komplexen Eingriffs.
GOÄ 3218 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext
Die Anwendung der GOÄ 3218 ist primär bei onkologischen Erkrankungen oder schweren benignen Stenosen des distalen Rektums indiziert. Typische Indikationen umfassen das tiefsitzende Rektumkarzinom sowie fortgeschrittene Strikturen nach chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen oder radiogenen Schädigungen.
Da der Eingriff die Eröffnung der Bauchhöhle erfordert, grenzt er sich klar von rein transanalen Operationsverfahren ab. Die Entscheidung für diesen anspruchsvollen abdominalen Zugang basiert auf der Notwendigkeit einer radikalen Lymphadenektomie und der sicheren Mobilisation des Rektums.
Tipp: Achten Sie bei der Indikationsstellung darauf, dass die Eröffnung der Bauchhöhle zwingend im Operationsbericht dokumentiert sein muss, um eine Abgrenzung zu rein transanalen Verfahren zu gewährleisten.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3218
Fallbeispiel 1: Radikale anteriore Rektumresektion bei Karzinom
Ein Patient stellt sich mit einem stenosierenden Rektumkarzinom im mittleren Drittel vor. Es erfolgt die laparoskopisch assistierte anteriore Rektumresektion mit totaler mesorektaler Exzision (TME) und Eröffnung der Bauchhöhle.
Die Abrechnung der GOÄ 3218 ist hier vollumfänglich gerechtfertigt, da ein tiefreichender Mastdarmverschluss radikal therapiert und das Abdomen eröffnet wurde. Die laparoskopische Durchführung rechtfertigt zudem einen erhöhten Steigerungssatz.
Fallbeispiel 2: Resektion einer radiogenen Rektumstenose
Nach einer stattgehabten Radiotherapie zeigt ein Patient eine hochgradige, narbige Striktur des Rektums mit drohendem Ileus. Die chirurgische Sanierung erfolgt über eine offene Laparotomie mit Resektion des stenosierten Segments.
Die Indikation zur Radikaloperation ist durch den drohenden Verschluss gegeben. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 3218 zum Regelhöchstsatz von 2,3, sofern keine außergewöhnlichen Erschwernisse vorlagen.
Fallbeispiel 3: Rezidivierender Volvulus mit Rektumbeteiligung
Bei einem älteren Patienten kommt es zu einem akuten, tiefen Darmverschluss durch einen Volvulus im Übergangsbereich zum Rektum. Die Notfall-Laparotomie erfordert eine Resektion des betroffenen Mastdarmabschnitts.
Aufgrund der Akutsituation und des tiefen Verschlusses ist die GOÄ 3218 die zutreffende Hauptleistung. Die Notfallbedingungen können zusätzlich über einen erhöhten Gebührensatz geltend gemacht werden.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3218: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Ziffern des gleichen Zielgebiets. Die GOÄ-Ziffer 3218 ist explizit nicht neben den Ziffern 3215 bis 3217 (andere Mastdarmoperationen) abrechenbar, da diese als logische Teilschritte oder alternative Verfahren gelten.
Private Krankenversicherungen beanstanden zudem häufig die Abrechnung, wenn aus dem Operationsbericht nicht eindeutig hervorgeht, dass eine Eröffnung der Bauchhöhle stattgefunden hat. Rein transanal durchgeführte Eingriffe dürfen keinesfalls unter der Ziffer 3218 liquidiert werden.
Achtung: Die Nebeneinanderberechnung der Ziffern 3215, 3216 oder 3217 führt bei einer Rechnungsprüfung unweigerlich zur Kürzung, da diese Ausschlüsse in den Allgemeinen Bestimmungen fest verankert sind.
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Dokumentation der GOÄ 3218: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die anatomischen Verhältnisse, den Grad des Verschlusses sowie den genauen Zugangsweg über die Bauchhöhle detailliert beschreiben.
Besonders die Radikalität des Eingriffs, wie die systematische Lymphknotendissektion und die vollständige Mobilisation des Rektums, sollte explizit erwähnt werden. Dies sichert nicht nur die Ziffer an sich, sondern liefert auch die medizinische Begründung für eventuelle Faktorerhöhungen.
Dokumentationsbeispiel: "...Nach medianer Unterbauchlaparotomie Darstellung des stenosierenden Rektumprozesses. Radikale Mobilisation des Mastdarms unter Schonung der Ureteren. Vollständige mesorektale Exzision (TME) und systematische Lymphadenektomie..."
GOÄ 3218: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz ist bei der GOÄ 3218 häufig medizinisch begründbar. Typische Begründungen sind ausgeprägte Adhäsionen nach Voroperationen, ein extrem enges männliches Becken oder ein hoher Blutverlust bei schwierigen Präparationsverhältnissen.
Auch eine ausgeprägte Adipositas permagna oder die Durchführung als Notfall-Eingriff bei bereits eingetretenem Ileus stellen anerkannte Kriterien für eine Faktorerhöhung dar. Die Begründung muss stets patientenindividuell und nachvollziehbar in der Rechnung formuliert werden.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 3218 können selbstverständlich die Anästhesieleistungen sowie postoperative Überwachungsziffern berechnet werden. Häufig wird die Ziffer auch mit der GOÄ 3185 (Darmresektion) kombiniert, sofern getrennte, eigenständige Resektionen in anderen Darmabschnitten notwendig waren.
Nicht zulässig ist hingegen die gesonderte Berechnung der Adhäsiolyse (z. B. nach GOÄ 3202), wenn diese im unmittelbaren Operationsgebiet zur Darstellung des Mastdarms zwingend erforderlich war. Nur bei außergewöhnlich zeitaufwendigen Verwachsungen außerhalb des eigentlichen Operationsgebietes kann eine separate Ziffer erwogen werden.
Ziffer 3218 in der neuen GOÄ
Die alte Ziffer 3218 (Radikaloperation eines tiefreichenden Mastdarmverschlusses mit Eröffnung der Bauchhöhle) führt in der neuen GOÄ zu Nummer 10717 — „Primäre Operation eines kongenitalen tiefreichenden Mastdarmverschlusses vom Damm aus oder der …" (591,84 €, bisher 2,3-facher Satz: 361,97 €).
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3218
Was hat nicht gestimmt?