GOÄ 3217: Anal- und Rektumatresie korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 3217
Operation der Anal- und Rektumatresie einschließlich Kolondurchzugsoperation
Punktzahl 3750  
Einfachsatz 218,58 € 1,0x
Regelhöchstsatz 502,73 € 2,3x
Höchstsatz 765,03 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3217 bei Anal- und Rektumatresie. Erfahren Sie alles über Fallbeispiele, Steigerungssätze und Ausschlüsse.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3217

Operation der Anal- und Rektumatresie einschließlich Kolondurchzugsoperation

Die Ziffer 3217 beschreibt eine hochkomplexe, meist neonatale oder im frühen Kindesalter durchgeführte Rekonstruktion des Enddarms. Sie umfasst sowohl die Eröffnung beziehungsweise den plastischen Wiederaufbau des Anus als auch das Durchziehen des funktionstüchtigen Kolons zur Wiederherstellung der Kontinenz und Darmpassage. Da es sich um eine komplexe abdominalchirurgische Leistung handelt, sind vorbereitende und nachfolgende Standardmaßnahmen oft bereits mit der Gebühr abgegolten.

Die Ziffer ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter der Rubrik der Ösophagus- und Abdominalchirurgie verortet. Dies unterstreicht den hohen chirurgischen Anspruch und die Notwendigkeit einer spezialisierten operativen Expertise.

GOÄ 3217 in der Praxis: Indikationen und operative Herausforderungen

Die typische Indikation für diese Ziffer ist die angeborene Fehlbildung des Enddarms, namentlich die Anal- und Rektumatresie. Diese Fehlbildungen treten häufig vergesellschaftet mit Fisteln zum Urogenitaltrakt oder zur perinealen Haut auf. Die Ziffer kommt daher primär im Bereich der spezialisierten Kinderchirurgie zur Anwendung.

Die Abgrenzung zu einfacheren plastischen Korrekturen am Anus ist essenziell. Die Ziffer 3217 beinhaltet zwingend die Kolondurchzugsoperation, was sie von reinen Analplastiken ohne Darmdurchzug unterscheidet.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3217

Fallbeispiel 1: Primäre Rekonstruktion bei Neugeborenem

Ein Neugeborenes mit hoher Rektumatresie und rektovesikaler Fistel erhält eine primäre posteriore sagittale Anorektoplastik mit Kolondurchzug. Die anatomischen Verhältnisse erfordern eine aufwendige Präparation des Durchzugskanals unter Schonung des Schließmuskelkomplexes. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3217 zum Regelsatz.

Fallbeispiel 2: Zweitzeitiger Kolondurchzug nach Stomaanlage

Ein Säugling mit intermediärer Atresie, der bereits ein doppelläufiges Stoma besitzt, erhält nun die definitive Durchzugsoperation. Die Mobilisation des abgesetzten Rektums und das Durchziehen durch den Sphinkterapparat stellen die Kernleistung dar. Die Abrechnung erfolgt regelkonform über die Ziffer 3217.

Fallbeispiel 3: Erschwerte Bedingungen bei ausgeprägten Verwachsungen

Ein Kleinkind benötigt eine Revision der Kolondurchzugsoperation bei narbiger Striktur und chronischer Entzündung. Der extreme Narbenzustand verlängert die Operationszeit erheblich und erfordert eine Faktorerhöhung. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ 3217 und einem erhöhten Steigerungssatz.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3217: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Ziffern des gleichen Zielgebiets. Die GOÄ schließt die gleichzeitige Abrechnung der Ziffern 3215, 3216 und 3218 explizit aus. Diese Ausschlüsse dienen der Vermeidung einer Doppelabrechnung von Teilschritten der Operation.

Achtung: Private Krankenversicherungen prüfen die Kombination von GOÄ 3217 mit anderen abdominalchirurgischen Ziffern sehr genau. Eine Doppelabrechnung von Teilschritten der Mobilisation des Kolons ist nicht zulässig, da diese in der Ziffer 3217 bereits enthalten sind.

Zudem beanstanden Prüfstellen oft die mangelnde Abgrenzung zu reinen Fistelspaltungen, wenn kein echter Kolondurchzug stattgefunden hat. Der operative Bericht muss den Durchzug daher zweifelsfrei belegen.

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Dokumentation der GOÄ 3217: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation des Operationsberichts ist für die erfolgreiche Abrechnung und die Abwehr von Kürzungen unerlässlich. Der Operateur muss den genauen Weg des Kolondurchzugs sowie die Darstellung und Schonung des Sphinkterapparats detailliert beschreiben. Dies sichert den Vergütungsanspruch bei nachträglichen Prüfungen ab.

Besonderes Augenmerk sollte auf die Darstellung von anatomischen Varianten, Fistelgängen und eventuellen Verwachsungen gelegt werden. Diese Details sind für eine spätere Argumentation bei Faktorsteigerungen von zentraler Bedeutung.

Dokumentation: "...Präparation des Rektumstumpfes, Identifikation und Mobilisation des Kolons. Durchzug des mobilisierten Kolonsegments durch den zuvor dilatierten Sphinkterkanal unter Schonung der mesenterialen Gefäßarkaden. Spannungsfreie ano-kutane Anastomose..."

GOÄ 3217: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Steigerung über den Schwellenwert von 2,3 bis zum Höchstsatz von 3,5 ist bei der GOÄ 3217 aufgrund der anatomischen Komplexität häufig begründbar. Typische Begründungen sind extreme Verwachsungen nach Voroperationen, ungewöhnlich lange Operationszeiten bei komplexen Fistelsystemen oder ein erhöhtes Blutungsrisiko bei Säuglingen. Diese Faktoren müssen individuell und patientenbezogen im Abrechnungsformular dargelegt werden.

Typische Ziffernkombinationen

Erlaubt und sinnvoll ist die Kombination mit Anästhesieleistungen, postoperativer Überwachung sowie gegebenenfalls der Anlage oder Rücklagerung eines temporären Enterostomas. Diese zusätzlichen Eingriffe müssen als eigenständige, nicht in der Ziffer 3217 enthaltene Leistungen erbracht worden sein.

Tipp: Achten Sie darauf, dass die postoperative Schmerztherapie oder spezielle intensivmedizinische Überwachungsleistungen nach der Operation separat und regelkonform dokumentiert und abgerechnet werden.

Ziffer 3217 in der neuen GOÄ

Operation der Anal- und Rektumatresie einschließlich Kolondurchzugsoperation (Ziffer 3217) wird in der neuen GOÄ als Nummer 10716 weitergeführt — „Komplette Operation der Anal- und/oder Rektumatresie einschließlich Kolondurchzugsoperation, ggf. …". Der Festsatz beträgt 974,82 € (bisher 2,3-facher Satz: 502,73 €); abrechenbar 1x je Operation.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3217

Nein, die gleichzeitige Abrechnung der GOÄ 3217 neben der GOÄ 3216 ist laut den offiziellen Ausschlusskriterien der Gebührenordnung ausgeschlossen. Die Ziffer 3217 beinhaltet bereits die komplexere plastische Versorgung inklusive Kolondurchzug.
Eine Steigerung ist gerechtfertigt bei überdurchschnittlich schwierigen anatomischen Verhältnissen, ausgeprägten Verwachsungen durch Voroperationen oder einer extrem langen Operationsdauer. Diese Besonderheiten müssen im Operationsbericht detailliert begründet werden.
Ja, die Mobilisation und der Durchzug des Kolons sind integrale Bestandteile der Leistungsbeschreibung der GOÄ 3217. Eine separate Abrechnung von vorbereitenden Mobilisationsschritten am Darm ist daher nicht zulässig.
Nein, postoperative Nachsorgeleistungen, Verbandswechsel oder Kontrollen in den Folgetagen sind nicht von den Ausschlüssen der Ziffer 3217 betroffen. Diese können mit den entsprechenden Ziffern für Beratung, Untersuchung oder Wundbehandlung separat berechnet werden.
Die Anlage eines entlastenden Stomas ist in der Regel eine eigenständige Leistung und kann, sofern medizinisch notwendig und nicht Teil des Standardverfahrens der 3217, unter Beachtung der Kombinationsregeln abgerechnet werden. Hierbei ist auf eine präzise Begründung der operativen Notwendigkeit zu achten.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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