GOÄ 3516: GPT-Bestimmung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3516
Untersuchung folgender Messgrößen unabhängig vom Messverfahren, je Messgröße -Glutamatpyruvattransaminase (GPT, Alaninaminotransferase ALAT ALT)
Punktzahl 70  
Einfachsatz 4,08 € 1,0x
Regelhöchstsatz 4,69 € 1,1x
Höchstsatz 5,30 € 1,3x

Die GOÄ-Ziffer 3516 ermöglicht die schnelle Bestimmung der GPT (ALT) direkt in der Praxis. Erfahren Sie alles zu Abrechnung, Fallstricken und Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3516

Untersuchung folgender Messgrößen unabhängig vom Messverfahren, je Messgröße -Glutamatpyruvattransaminase (GPT, Alaninaminotransferase ALAT ALT)

Die GOÄ-Ziffer 3516 beschreibt die quantitative Bestimmung der Glutamatpyruvattransaminase (GPT), auch bekannt als Alaninaminotransferase (ALAT oder ALT). Diese Leistung ist im Abschnitt M I der Gebührenordnung für Ärzte verortet und zählt zu den sogenannten Vorhalteleistungen der eigenen, niedergelassenen Praxis. Das angewandte Messverfahren ist für die Abrechnung unerheblich, was eine hohe Flexibilität bei der Methodik erlaubt.

Die Ziffer ist speziell für die schnelle Diagnostik vor Ort konzipiert. Sie ermöglicht es, wichtige therapeutische Entscheidungen ohne Zeitverzug zu treffen. Eine Delegation der Messung an qualifiziertes Praxispersonal ist im Rahmen der Aufsichtführung zulässig.

GOÄ 3516 in der Praxis: Schnelle Leberdiagnostik vor Ort

Die Bestimmung der GPT ist ein fundamentaler Baustein bei der Abklärung von Lebererkrankungen. In der täglichen Praxis wird diese Sofortdiagnostik vor allem bei akut auftretenden Symptomen eingesetzt. Hierzu zählen unklare Oberbauchschmerzen, Übelkeit oder der Verdacht auf eine toxische Leberschädigung.

Durch die direkte Auswertung im eigenen Praxislabor kann die Leberfunktion des Patienten innerhalb weniger Minuten beurteilt werden. Dies ist insbesondere bei der Neueinstellung oder Überwachung von potenziell hepatotoxischen Therapien von großem Vorteil. Die schnelle Verfügbarkeit der Ergebnisse sichert eine lückenlose Patientenversorgung.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3516

Fallbeispiel 1: Akuter Oberbauchschmerz

Ein Patient stellt sich mit akuten, kolikartigen Oberbauchbeschwerden in der Praxis vor. Zum Ausschluss einer akuten Leber- oder Gallenwegsbeteiligung führt das Praxisteam eine sofortige Blutchemie durch. Neben anderen Parametern wird die GPT direkt vor Ort bestimmt. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 3516 für die GPT-Bestimmung, kombiniert mit der symptombezogenen Untersuchung.

Fallbeispiel 2: Überwachung einer hepatotoxischen Therapie

Eine Patientin unter langfristiger Therapie mit hepatotoxischen Medikamenten klagt über zunehmende Abgeschlagenheit. Zur schnellen Überprüfung der Leberwerte wird ein Point-of-Care-Test in der Praxis durchgeführt. Die Bestimmung der GPT liefert sofortige Klarheit über den Zustand der Leber. Die Abrechnung der GOÄ 3516 ist hierbei vollumfänglich gerechtfertigt.

Fallbeispiel 3: Abklärung bei akutem Ikterus

Ein Patient zeigt Anzeichen von einem akutem Ikterus mit Gelbfärbung der Skleren. Umgehend wird eine laborchemische Differenzierung eingeleitet, um zwischen einer hepatischen und posthepatischen Ursache zu unterscheiden. Die GPT-Bestimmung liefert hierbei den entscheidenden ersten Hinweis. Die Leistung wird als Notfalldiagnostik über die Ziffer 3516 liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3516: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der unzulässigen analogen Anwendung dieser Ziffer. Der Verordnungsgeber untersagt eine analoge Abrechnung von Laborparametern, die nicht explizit im Katalog der Ziffern 3512 bis 3521 genannt sind. Andere Parameter müssen zwingend nach den Tarifen der Abschnitte M II bis M IV berechnet werden.

Zudem führen Doppelabrechnungen regelmäßig zu Beanstandungen durch die privaten Krankenversicherungen. Wenn dieselbe Blutprobe am selben Tag für denselben Parameter sowohl in der Praxis als auch im Großlabor untersucht wird, greifen strikte Ausschlusskriterien. Nur eine der beiden Leistungen ist in diesem Fall erstattungsfähig.

Achtung: Eine analoge Abrechnung von nicht im Katalog genannten Laborparametern über die Ziffern 3512 bis 3521 ist strikt ausgeschlossen. Solche Leistungen müssen zwingend nach den Abschnitten M II bis M IV liquidiert werden.

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Dokumentation der GOÄ 3516: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schutzschild gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen neben dem konkreten Messwert auch die medizinische Indikation und das verwendete Testgerät vermerkt werden. Auch der Zeitpunkt der Messung kann bei dringlichen Notfällen eine wichtige Rolle spielen.

Besonders wichtig ist es, den direkten Bezug zur aktuellen Therapieentscheidung darzustellen. Aus den Aufzeichnungen muss hervorgehen, warum eine sofortige Bestimmung in der Praxis und nicht im externen Labor notwendig war. Dies erleichtert die Argumentation bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger erheblich.

Dokumentation: Akuter rechtsseitiger Oberbauchschmerz. Point-of-Care-Testung in der Praxis durchgeführt. GPT (ALT): 85 U/l (erhöht). Konsequenz: Einleitung weiterer sonografischer Diagnostik.

GOÄ 3516: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Steigerungssatzes über den Regelsatz von 1,15-fach hinaus bis zum Höchstsatz von 1,3-fach erfordert eine patientenbezogene Begründung. Typische Gründe sind schwierige Venenverhältnisse bei Kleinkindern oder älteren Patienten, die den Zeitaufwand der Blutentnahme erheblich steigern. Auch technische Besonderheiten bei der Probenaufbereitung, wie stark lipämisches Serum, können eine Steigerung rechtfertigen.

Typische Ziffernkombinationen

In der Praxis treten häufig sinnvolle Ziffernkombinationen auf, um ein vollständiges Bild zu erhalten. Die GOÄ 3516 wird meist zusammen mit der GOÄ 3515 (GOT) und der GOÄ 3518 (Gamma-GT) abgerechnet. Diese Kombinationen spiegeln das typische Leberprofil der Sofortdiagnostik wider und sind bei entsprechender Indikation problemlos nebeneinander berechnungsfähig.

Tipp: Kombinieren Sie die GOÄ 3516 bei Verdacht auf Lebererkrankungen regelhaft mit der GOÄ 3515 (GOT) und GOÄ 3518 (Gamma-GT), um ein aussagekräftiges hepatisches Notfallprofil direkt in der Praxis zu erhalten.

Ziffer 3516 in der neuen GOÄ

Die Leistung „Untersuchung folgender Messgrößen unabhängig vom Messverfahren, je Messgröße -Glutamatpyruvattransaminase (GPT, Alaninaminotransferase ALAT ALT)" (2,3-facher Satz bisher: 4,69 €) wird in der neuen GOÄ auf mehrere Ziffern aufgeteilt. Welche gilt, hängt von der dokumentierten Situation ab:

  • Bei klinisch-chemisches Schnelltestformat aus Vollblut: 11006 „Glutamatpyruvattransaminase (GPT, Alaninaminotransferase, ALAT, ALT) Einzelparameter; Vollblut (ggf. antikoaguliert); klinisch-chemische Schnelltestformate …" (4,29 €, je Messgröße)
  • Bei Photometrie aus Serum oder Plasma: 11067 „Glutamatpyruvattransaminase (GPT, Alaninaminotransferase, ALAT, ALT) Serum oder Plasma; Photometrie (Reaktionsprodukt); Auswertung: apparativ-quantitativ." (0,75 €, je Messgröße)

Der Preisspanne der Nachfolgeziffern reicht von 0,75 € bis 4,29 € — die Dokumentation entscheidet.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3516

Die Bestimmung der GPT nach GOÄ-Ziffer 3516 kostet im einfachen Satz 4,08 € und im Regelhöchstsatz (1,15-fach) 4,69 €. Bei begründeter Steigerung auf den Höchstsatz (1,3-fach) können 5,30 € abgerechnet werden. Diese Sätze gelten für die Erbringung im eigenen Praxislabor.
Nein, eine analoge Abrechnung anderer, nicht im Katalog genannter Laborparameter über die GOÄ 3516 ist ausdrücklich ausgeschlossen. Nicht aufgeführte Parameter müssen zwingend über die entsprechenden Ziffern der Abschnitte M II bis M IV abgerechnet werden. Dies ist eine häufige Fehlerquelle bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
Die Abrechnung ist gerechtfertigt, wenn die GPT-Bestimmung als Vorhalteleistung im Rahmen der Sofort- und Notfalldiagnostik direkt in der eigenen Praxis erfolgt. Typische Indikationen sind akute Abdominalschmerzen oder der Verdacht auf eine akute Leberschädigung. Eine Routinebestimmung ohne medizinische Dringlichkeit gehört hingegen in das Großlabor.
Die GOÄ 3516 kann nicht für denselben Parameter abgerechnet werden, wenn dieser am selben Tag auch in einem externen Labor (Abschnitt M III/IV) bestimmt wird. Eine Kombination mit anderen, unterschiedlichen Laborwerten aus dem Großlabor ist jedoch bei entsprechender medizinischer Fragestellung zulässig. Es muss stets die Eigenleistung im Praxislabor im Vordergrund stehen.
Eine Steigerung auf den Höchstsatz von 1,3-fach muss mit besonderen Erschwernissen bei der Leistungserbringung begründet werden. Typische Begründungen sind schwierige Venenverhältnisse, die eine wiederholte Blutentnahme erfordern, oder stark lipämisches Blut, das eine aufwendige Probenvorbereitung notwendig macht. Die Begründung muss individuell und patientenbezogen in der Rechnung dokumentiert.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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