GOÄ 3515: GOT-Bestimmung korrekt abrechnen – Tipps & Infos

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3515
Untersuchung folgender Messgrößen unabhängig vom Messverfahren, je Messgröße -Glutamatoxalazetattransaminase (GOT, Aspartataminotransferase, ASAT, AST)
Punktzahl 70  
Einfachsatz 4,08 € 1,0x
Regelhöchstsatz 4,69 € 1,1x
Höchstsatz 5,30 € 1,3x

Die GOÄ-Ziffer 3515 regelt die Abrechnung der GOT-Bestimmung im praxiseigenen Labor. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Fallstricken und Kombinationen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3515

Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Nummer 3515 wie folgt:

Untersuchung folgender Messgrößen unabhängig vom Messverfahren, je Messgröße -Glutamatoxalazetattransaminase (GOT, Aspartataminotransferase, ASAT, AST)

Diese Ziffer ist dem Abschnitt M I (Vorhalteleistungen) der GOÄ zugeordnet. Sie deckt die quantitative oder qualitative Bestimmung der Aspartataminotransferase (AST/GOT) ab, die direkt in den Praxisräumen durchgeführt wird. Die Ziffer gilt unabhängig vom konkret angewandten Messverfahren, sofern die Analyse vor Ort erfolgt.

GOÄ 3515 in der Praxis: Sofortdiagnostik bei akutem Abdomen und Verdacht auf Organschäden

Die Bestimmung der GOT dient primär der Abklärung von Leber- und Myokardschäden. In der niedergelassenen Praxis ist diese Schnellanalytik besonders bei akutem Abdomen, Verdacht auf Intoxikationen oder zur schnellen Differenzialdiagnostik von Brustschmerzen relevant. Da es sich um eine Vorhalteleistung der eigenen Praxis handelt, muss das Testergebnis unmittelbar für die weitere therapeutische Entscheidung zur Verfügung stehen.

Ein typischer Einsatzbereich ist die Abgrenzung hepatischer Erkrankungen von anderen akuten Pathologien. Die Sofort- und Notfalldiagnostik rechtfertigt den Einsatz dieser Ziffer im Gegensatz zur zeitlich verzögerten Einsendung in ein Großlabor. Die Abgrenzung zu den Speziallabor-Ziffern des Abschnitts M III ist hierbei essenziell.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3515

Fallbeispiel 1: Akuter Leberschmerz in der Hausarztpraxis

Ein Patient stellt sich mit akuten Schmerzen im rechten Oberbauch und Übelkeit vor. Zur schnellen Abklärung einer akuten Hepatitis oder Gallenwegserkrankung führt das Praxisteam eine Sofortanalytik der Leberwerte (GOT, GPT) im eigenen Labor durch. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 3515 für die GOT und die GOÄ-Ziffer 3516 für die GPT.

Fallbeispiel 2: V.a. Myokardinfarkt bei unklarem Thoraxschmerz

Eine Patientin klagt über unklare thorakale Beschwerden, die seit zwei Stunden anhalten. Neben einem EKG wird eine notfallmäßige Blutuntersuchung inklusive GOT (AST) direkt in der Praxis durchgeführt, um einen Myokardschaden schnellstmöglich einzuschätzen. Die Abrechnung der GOÄ 3515 erfolgt neben der symptombezogenen Untersuchung (GOÄ 5) und dem EKG (GOÄ 651).

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei hepatotoxischer Medikation

Bei einem Patienten unter laufender Therapie mit einem potenziell leberschädigenden Medikament treten plötzliche Abgeschlagenheit und Ikterus auf. Die Praxis bestimmt die Transaminasen als Notfallparameter direkt vor Ort, um über das Absetzen der Medikation zu entscheiden. Die GOÄ 3515 wird hierbei für die schnelle GOT-Bestimmung erfolgreich in Ansatz gebracht.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3515: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die analoge Anwendung der Ziffern 3512 bis 3521 für Laborparameter, die nicht explizit im Katalog genannt sind. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen diese Rechnungen konsequent, da andere Parameter zwingend nach den Abschnitten M II bis M IV abgerechnet werden müssen. Eine Analogabrechnung ist unzulässig.

Achtung: Die GOÄ 3515 darf nicht berechnet werden, wenn die Blutprobe an ein externes Labor versendet wird. In diesem Fall rechnet die Laborgemeinschaft oder das Facharztlabor die entsprechende Leistung direkt ab, und die Praxis darf lediglich die Blutentnahme nach GOÄ 250 liquidieren.

Zudem ist darauf zu achten, dass die Bestimmung tatsächlich als Sofort- oder Notfalldiagnostik medizinisch indiziert war. Routinemäßige Check-up-Untersuchungen ohne akute Symptomatik rechtfertigen die Abrechnung im praxiseigenen Labor meist nicht, wenn die Proben auch extern hätten analysiert werden können.

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Dokumentation der GOÄ 3515: Praxisbewährte Hinweise

Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine lückenlose Dokumentation der medizinischen Indikation in der Patientenakte unerlässlich. Es muss klar ersichtlich sein, warum eine Sofortdiagnostik im eigenen Labor und keine reguläre Überweisung an ein Großlabor notwendig war. Die Angabe von Leitsymptomen wie "akutes Abdomen" oder "Verdacht auf Intoxikation" stützt die Abrechnung.

Zusätzlich müssen die gemessenen Laborwerte sowie das verwendete Analysegerät und die Durchführung der internen Qualitätskontrolle dokumentiert werden. Dies schützt die Praxis bei eventuellen Rückfragen oder Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch Kostenträger.

Dokumentation: 10:15 Uhr: Patient mit akutem Oberbauchschmerz re. Sofort-Labor in der Praxis durchgeführt zur Differenzialdiagnostik. GOT (AST) bestimmt mit Gerät [Modell]: Wert 85 U/l (erhöht). Interne Qualitätskontrolle erfolgreich durchgeführt.

GOÄ 3515: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ 3515 zum Abschnitt M I gehört, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15 und der Höchstsatz bei 1,3. Eine Überschreitung des Schwellenwertes bis zum 1,3-fachen Satz erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung. Typische Begründungen sind schwierige Venenverhältnisse bei Kleinkindern oder extreme logistische Erschwernisse bei der Probenaufbereitung.

Tipp: Nutzen Sie präzise Begründungen wie "Erhöhter Zeitaufwand bei der Probenaufbereitung aufgrund von stark lipämischem Serum" für die Ausschöpfung des 1,3-fachen Satzes.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 3515 wird in der Praxis selten isoliert erbracht. Sinnvolle und zulässige Kombinationen umfassen die Blutentnahme (GOÄ 250), die Beratung (GOÄ 1) sowie weitere praxiseigene Laborparameter wie die GPT (GOÄ 3516) oder die Gamma-GT (GOÄ 3514). Nicht zulässig ist die gleichzeitige Abrechnung von Speziallabor-Ziffern für denselben Parameter am selben Behandlungstag.

Ziffer 3515 in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 3515 ("Untersuchung folgender Messgrößen unabhängig vom Messverfahren, je Messgröße -Glutamatoxalazetattransaminase (GOT, Aspartataminotransferase, ASAT, AST)", 2,3-facher Satz: 4,69 €) entspricht in der neuen GOÄ der Nummer 11066 mit festem Satz von 0,76 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3515

Die GOÄ-Ziffer 3515 wird für die Bestimmung der Glutamatoxalazetattransaminase (GOT/AST) im praxiseigenen Labor im Rahmen der Sofort- und Notfalldiagnostik berechnet. Die Erbringung muss in der eigenen, niedergelassenen Praxis des Arztes erfolgen.
Der Regelhöchstsatz für Laborleistungen des Abschnitts M I beträgt das 1,15-Fache des Gebührensatzes, was einem Betrag von 4,69 € entspricht. Der einfache Satz liegt bei 4,08 €.
Nein, eine analoge Abrechnung anderer, nicht im Katalog der Nummern 3512 bis 3521 aufgeführter Laborparameter ist ausdrücklich ausgeschlossen. Solche Parameter müssen über die entsprechenden Ziffern der Abschnitte M II bis M IV abgerechnet werden.
Die GOÄ 3515 darf nur für Analysen berechnet werden, die tatsächlich in der eigenen Praxis als Vorhalteleistung durchgeführt wurden. Wird die Probe an ein Fremdlabor gesendet, rechnet das Labor die entsprechende Ziffer aus dem Speziallabor ab.
Häufig wird die GOÄ 3515 mit anderen Schnelltests aus dem Abschnitt M I kombiniert, wie der GPT (GOÄ 3516) oder der Gamma-GT (GOÄ 3514). Auch die Ziffern für die Blutentnahme (GOÄ 250) und die symptombezogene Untersuchung (GOÄ 5) sind typische Kombinationspartner.
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