Die Bestimmung von Harnstoff nach GOÄ 3584.H1 gehört zu den häufigsten Laborleistungen. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Höchstwerten und Fehlern.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3584.H1
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) führt die Ziffer 3584.H1 im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 5 (Substrate, Metabolite, Enzyme). Der offizielle Leistungstext lautet:
3584.H1: Harnstoff (Harnstoff-N, BUN) - Punktzahl: 40
Diese Leistung umfasst die quantitative Bestimmung von Harnstoff im Blut (Serum oder Plasma) oder im Urin. Die Begriffe Harnstoff-N (Harnstoff-Stickstoff) und BUN (Blood Urea Nitrogen) werden im klinischen Alltag synonym verwendet. Die Analyse erfolgt in der Regel über die etablierte enzymatische Urease-Glutamatdehydrogenase-Methode mit photometrischer Messung.
GOÄ 3584.H1 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen
Harnstoff ist das wasserlösliche Endabbauprodukt des hochtoxischen Ammoniaks, das im Proteinstoffwechsel der Leber entsteht. Die Ausscheidung erfolgt primär über die Nieren, weshalb der Parameter eng an die Nierenfunktion gekoppelt ist. Ein relevanter Anstieg im Serum zeigt sich jedoch erst bei einem massiven Abfall der glomerulären Filtrationsrate (GFR) auf unter 25 Prozent des Normwertes.
Die Bestimmung ist daher primär als Verlaufsparameter bei chronischer Niereninsuffizienz, akutem Nierenversagen oder im Rahmen intensivmedizinischer Maßnahmen wie der parenteralen Ernährung indiziert. Zur frühzeitigen Diagnostik einer beginnenden Niereninsuffizienz ist die Ziffer hingegen ungeeignet, da hierfür sensitivere Parameter wie Kreatinin oder Cystatin C herangezogen werden müssen.
Tipp: Bei Kindern mit Verdacht auf einen angeborenen Enzymdefekt des Harnstoffzyklus ist die gezielte Bestimmung von Harnstoff medizinisch indiziert, wobei hier typischerweise Werte unter der Nachweisgrenze auffallen.
Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Berechnung des Harnstoff-Kreatinin-Quotienten. Dieser Quotient ermöglicht eine präzise Differenzierung zwischen prärenalen Ursachen (wie Dehydration oder erhöhtem Proteinkatabolismus) und renalen oder postrenalen Ursachen einer Nierenfunktionsstörung.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3584.H1
Fallbeispiel 1: Verlaufskontrolle bei chronischer Niereninsuffizienz
Ein Patient mit bekannter chronischer Niereninsuffizienz stellt sich zur regelmäßigen Laborkontrolle vor. Neben dem Kreatinin wird zur Beurteilung des metabolischen Status auch der Harnstoff im Serum bestimmt. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3584.H1 (1,15-facher Satz: 2,68 €) neben der Ziffer für Kreatinin.
Fallbeispiel 2: Differenzierung einer akuten Nierenfunktionsstörung
Bei einem älteren, exsikkierten Patienten zeigt sich ein akuter Anstieg der Retentionswerte. Zur Abklärung einer prärenalen Genese (Dehydration) wird der Harnstoff-Kreatinin-Quotient bestimmt. Hierzu wird Harnstoff im Serum nach GOÄ 3584.H1 und Kreatinin abgerechnet, um die Diagnose einer prärenalen Azotämie zu sichern.
Fallbeispiel 3: Bestimmung der Harnstoff-Clearance
Zur genaueren Beurteilung der renalen Partialfunktion wird bei einem Patienten eine Harnstoff-Clearance durchgeführt. Hierfür ist die Messung der Harnstoffkonzentration sowohl im Serum als auch im 24-Stunden-Sammelurin erforderlich. In diesem Fall ist die GOÄ-Ziffer 3584.H1 zweimal berechnungsfähig.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3584.H1: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die gesonderte Berechnung von Harnstoff im zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit einer Dialysebehandlung. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen diese Rechnungen regelmäßig, da Laboruntersuchungen zur Steuerung der Dialyse mit den entsprechenden Behandlungspauschalen (z. B. Nr. 793) abgegolten sind.
Achtung: Die GOÄ-Ziffer 3584.H1 gehört zu den 23 spezifischen M-II-Leistungen, die der strengen H1-Höchstwertregelung unterliegen. Werden an einem Behandlungstag mehrere dieser Leistungen erbracht, ist der Gesamterlös gedeckelt.
Zudem beanstanden Prüfstellen oft die isolierte Bestimmung von Harnstoff zur Nierenfunktionsprüfung ohne medizinische Begründung. Da Harnstoff ein relativ insensitiver Parameter für die Frühdiagnostik ist, sollte er im Regelfall immer in Kombination mit Kreatinin angefordert werden, um die Plausibilität der Diagnostik zu wahren.
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Dokumentation der GOÄ 3584.H1: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die spezifische Indikation (z. B. V. a. prärenales Nierenversagen, Verlaufskontrolle bei Niereninsuffizienz) sowie das verwendete Probenmaterial (Serum, Plasma oder Sammelurin) klar vermerkt sein.
Bei der Durchführung einer Clearance-Bestimmung oder einer Stickstoffbilanzierung im Sammelurin muss zusätzlich das Harnzeitvolumen (Sammelzeit und Gesamtvolumen) dokumentiert werden. Dies belegt die medizinische Notwendigkeit der mehrfachen Abrechnung der Ziffer am selben Tag.
Dokumentationsbeispiel:
Pat. mit chronischer Niereninsuffizienz Stadium III. Blutentnahme zur Verlaufskontrolle der Retentionsparameter. Bestimmung von Harnstoff im Serum (GOÄ 3584.H1) und Kreatinin zur Berechnung des Quotienten zwecks Ausschluss einer prärenalen Exsikkose-Komponente.
GOÄ 3584.H1: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da es sich bei der GOÄ 3584.H1 um eine Laborleistung des Abschnitts M handelt, ist der Gebührenrahmen stark eingeschränkt. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz (2,68 €), der maximale Höchstsatz beim 1,3-fachen Satz (3,03 €). Eine Überschreitung des Schwellenwertes (1,15-fach) erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung, die auf außergewöhnliche Erschwernisse in der Präanalytik oder Analytik hinweist.
Typische Ziffernkombinationen
In der täglichen Praxis wird die Bestimmung von Harnstoff fast immer mit der Bestimmung von Kreatinin (GOÄ 3585.H1) kombiniert. Statistisch kommen auf eine Harnstoff-Bestimmung etwa 1,4 Kreatinin-Bestimmungen, da Kreatinin häufiger als Soloparameter angefordert wird.
Bei der Berechnung der fraktionellen Harnstoff-Ausscheidung (FA) zur Differenzierung eines akuten Nierenversagens wird neben der zweifachen GOÄ 3584.H1 zusätzlich die Kreatinin-Clearance nach GOÄ-Ziffer 3615 einmal berechnet. Diese Kombination liefert tiefe Einblicke in die tubulären Partialfunktionen der Niere.
Ziffer 3584.H1 in der neuen GOÄ
Die bisherige Ziffer 3584.H1 ("Harnstoff (Harnstoff-N, BUN)") führt die neue GOÄ unter Nummer 11070 weiter — zum festen Satz von 0,88 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 2,68 €).
Der neue Leistungstext lautet: „Harnstoff Serum oder Plasma, Urin; z.B. Photometrie (Reaktionsprodukt), Potenziometrie (Ammoniumelektrode); Auswertung: apparativ-quantitativ.". Abgerechnet wird 1x je Untersuchung.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3584.H1
Was hat nicht gestimmt?