Die Abrechnung der Amylase-Clearance nach GOÄ 3610 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zur Kombination mit GOÄ 3615 und zur rechtssicheren Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3610
Amylase-Clearance (Zweimalige Bestimmung von Amylase) - Punktzahl: 100
Die Leistung nach GOÄ-Ziffer 3610 umfasst die Bestimmung der Amylase-Clearance. Medizinisch erfordert dies die Bestimmung der Amylase-Konzentration im Blut (bevorzugt Serum) sowie datumsgleich im Urin. Die Uringewinnung erfolgt klassischerweise über eine definierte Sammelzeit, meist als 24-Stunden-Sammelurin.
Die eigentliche mathematische Berechnung der Clearance-Rate ist gemäß den Allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M nicht gesondert berechnungsfähig. Sie ist integraler Bestandteil der Ziffer 3610. Die Leistung ist im Unterabschnitt M II. 7. unter den Funktionstesten angesiedelt.
GOÄ 3610 in der Praxis: Indikationsstellung und diagnostischer Stellenwert
Die Indikation zur Bestimmung der Amylase-Clearance ist in der modernen Labordiagnostik ein selteneres Ereignis. Statistisch kommt auf etwa 1.170 einfache Amylase-Bestimmungen nur eine einzige Amylase-Clearance. Dennoch besitzt die Ziffer eine hohe Relevanz bei unklaren Laborbefunden bezüglich der Enzyme Amylase und Lipase.
Hauptsächlich dient das Verfahren der Abklärung einer isolierten Hyperamylasämie. Liegt eine Erhöhung der Serumamylase ohne klinische Zeichen einer Pankreatitis vor, kann eine Makroamylasämie vorliegen. Hierbei ist die Amylase an Immunglobuline gebunden und kann aufgrund der Molekülgröße nicht glomerulär filtriert werden, was zu einer stark erniedrigten Clearance führt.
Tipp: Die Bestimmung des Amylase-Kreatinin-Clearance-Quotienten (C-AMY/C-KREA) hat die klassische 24-Stunden-Sammelurin-Methode weitgehend abgelöst, da sie unempfindlicher gegenüber Sammelfehlern ist.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3610
Fallbeispiel 1: Abklärung einer asymptomatischen Hyperamylasämie
Ein Patient stellt sich mit zufällig festgestellten, chronisch erhöhten Amylasewerten im Serum vor. Es bestehen keine abdominalen Beschwerden. Zum Ausschluss einer Makroamylasämie wird die Amylase-Clearance bestimmt. Hierzu erfolgt die Blutentnahme und die zeitgleiche Abgabe von 24-Stunden-Sammelurin. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3610 zum Regelsatz (1,15-fach).
Fallbeispiel 2: Bestimmung des Amylase-Kreatinin-Clearance-Quotienten
Bei Verdacht auf eine chronische Pankreatitis soll der Amylase-Kreatinin-Clearance-Quotient bestimmt werden. Der Arzt nutzt hierfür Spontanurin und Serum. Da hierbei zusätzlich die Kreatinin-Clearance berechnet wird, erfolgt die Abrechnung über die Kombination der GOÄ-Ziffer 3610 und der GOÄ-Ziffer 3615.
Fallbeispiel 3: V.a. akute Pankreatitis bei unklarem Lipasewert
Bei einem Patienten mit akutem Abdomen zeigt die Lipase nur eine grenzwertige Erhöhung. Zur weiteren Differenzierung wird die Amylase-Clearance mittels Kurzzeit-Harnsammlung durchgeführt. Die Berechnung erfolgt nach GOÄ-Ziffer 3610, da die zweimalige Bestimmung der Amylase (Serum und Urin) die Kriterien der Ziffer erfüllt.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3610: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler liegt in der fehlerhaften Nebeneinanderberechnung der Einzelparameter. Die Bestimmung der Amylase im Serum (z. B. nach Nr. 3588) darf nicht zusätzlich zur GOÄ 3610 berechnet werden, wenn diese Proben ausschließlich für die Clearance-Berechnung verwendet wurden. Die zweimalige Bestimmung ist bereits in der Ziffer 3610 abgebildet.
Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die Abrechnung, wenn die Dokumentation der Sammelmenge oder der Sammelzeit unvollständig ist. Für die Berechnung der endogenen glomerulären Clearance sind diese Parameter zwingend erforderlich.
Achtung: Wird der Amylase-Kreatinin-Clearance-Quotient bestimmt, darf die Kreatininbestimmung im Serum nicht zusätzlich als Einzelleistung abgerechnet werden, wenn bereits die Kreatinin-Clearance nach Nr. 3615 liquidiert wird.
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Dokumentation der GOÄ 3610: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Honorarkürzungen durch Prüfstellen. In der Patientenakte müssen die exakten Messwerte der Amylase im Serum und im Urin festgehalten werden. Bei der klassischen Methode sind zudem das Urin-Sammelvolumen und die genaue Sammelzeit (z. B. 1440 Minuten für 24 Stunden) zu dokumentieren.
Falls der Amylase-Kreatinin-Clearance-Quotient ermittelt wurde, sollten die entsprechenden Kreatininwerte ebenfalls übersichtlich dokumentiert werden. Dies erleichtert den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit für die Doppelabrechnung mit Ziffer 3615.
Dokumentationsbeispiel:
Indikation: V.a. Makroamylasämie bei asymptomatischer Hyperamylasämie.
Serum-Amylase: 240 U/l, Urin-Amylase: 110 U/l.
Sammelzeit: 24 Std. (1440 min), Sammelvolumen: 1800 ml.
Errechnete Amylase-Clearance: 0,57 ml/min (erniedrigt, V.a. Makroamylasämie).
GOÄ 3610: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ-Ziffer 3610 dem Abschnitt M II (Speziallabor) angehört, ist der Gebührenrahmen stark eingeschränkt. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15 (6,70 €). Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 (7,58 €) ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Typische Begründungen sind extreme Schwierigkeiten bei der Probenaufbereitung oder unvorhergesehene Störfaktoren im Probenmaterial.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die Amylase-Clearance im Rahmen einer umfassenden Pankreasdiagnostik eingesetzt. Zulässig ist die Kombination mit der Bestimmung der Lipase (z. B. Nr. 3598). Besonders hervorzuheben ist die Kombination mit der Kreatinin-Clearance nach GOÄ 3615 zur Ermittlung des diagnostisch wertvollen Amylase-Kreatinin-Clearance-Quotienten.
Ziffer 3610 in der neuen GOÄ
Die Amylase-Clearance wird zur neuen Nummer 11108 mit einem Festpreis von 4,19 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 6,70 €). Die neue Legende bildet das bewährte Verfahren vollständig ab: eine Amylasebestimmung im Blut (Serum oder Plasma) und eine aus dem Urin (Urin-Zeit-Volumen) mit anschließender Clearance-Berechnung — und nennt als Indikation ausdrücklich die Abklärung einer Makroamylasämie.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3610
Was hat nicht gestimmt?